Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der grundsätzl...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.6 Einkommenszurechnung bei einem Organträger

Zeile 38 Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für de...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 3.2 Ausgleichszahlungen bei Organgesellschaften nach § 16 KStG

Vor Zeilen 200–214 In diesen Zeilen sind Besteuerungsgrundlagen den einzelnen Sparten zuzuordnen, die sich nicht aus den Anlage GK und ZVE ergeben. Vor Zeilen 200–202 Bei Organschaft hat die Organgesellschaft die von ihr geleisteten Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter selbst zu versteuern. Dieser Teil des Einkommens wird nicht auf den Organträger übertragen, sod...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–36 In den Zeilen 21–36 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch Körperschaften mit anderen als gewerblichen Einkünften mit ihre...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.11 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 9 Berechnung der Dotation bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Vor Zeilen 42–45 Nach § 6 KStG sind die Einkünfte der Kasse steuerpflichtig, soweit das zulässige Kassenvermögen überschritten wird, die Kasse also überdotiert ist (partielle Steuerpflicht). Andererseits unterliegt das Vermögen, soweit es überdotiert ist, nicht der Vermögensbindung.[1] In den Zeilen 42–45 wird die Überdotierung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 5...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Steuerpflichtige wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug[1] (Zeilen 41 und 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, 17, 20, 23, 26 und 30). Der Abzug der Steuer...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 5 Minder-/Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG

Vor Zeilen 21–30 Die Zeilen 21–30 berücksichtigen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG, die die organschaftliche Zeit betreffen. Diese Zeilen sind nur auszufüllen, wenn die Körperschaft, für die der Vordruck auszufüllen ist, eine Organgesellschaft ist, dann aber auch, wenn sie gleichzeitig Organträger nachgeordneter Organgesellschaften ist. Für d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.2 Zuwendungen

Zeile 34 In Zeile 34 sind die abzugsfähigen Spenden und Beiträge aufzuführen und bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Beiträge und Spenden waren in Zeile 92 der Anlage GK in voller Höhe hinzugerechnet worden und sind daher in dem Betrag in Zeile 1 der Anlage ZVE nicht mehr enthalten. Die Berücksichtigung erfolgt erst in Zeile 34. Die Ermittlung der im Jahr 2025 abziehbaren...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 12.2 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis der Organgesellschaft aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 281–285 In den Zeilen 281–285 ist der Betrag der handelsrechtlichen Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme zu ermitteln, der den Bilanzgewinn der Organgesellschaft gemindert bzw. erhöht hat und der daher bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft hinzuzurechnen bzw. abzuziehen ist. Diese Zeilen sind nur von der Organgesellschaft auszufüllen. Die Ergebniskorr...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.4 Inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Zeile 67 Diese Zeile gilt nur für inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese ermitteln ihr Einkommen aus Werbesendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG pauschal mit 16 % der Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG aus Werbesendungen. Dieser Betrag ist in Zeile 67 einzutragen.mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166b sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisc...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 12 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Die Zeilen 91–95 erfassen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto durch Einlagen der Anteilseigner; demgemäß wird Spalte 4 (Sonderausweis) nicht angesprochen. Zeile 91 In Zeile 91 sind in Spalte 3 die Einlagen zu berücksichtigen, die in diesem Wirtschaftsjahr bei der Einkommensermittlung abgezogen worden sind. Dies sind die Beträge laut Zeile 93 der Anlage GK. In Zeile 93 der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahr...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 19 Zugang nach § 35 KStG

Zeile 149 Zeile 149 betrifft Körperschaften, die am 31.12.1990 Sitz oder Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern und weder Sitz noch Geschäftsleitung in den alten Bundesländern hatten und zum 31.12.1990 einen Verlust auswiesen. Dieser Verlust betrifft die Zeit vor Anwendung des KStG auf diese Körperschaften und ist bei Beginn der Geltung des KStG zum 1.1.1991 als EK 04 ei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.2 Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG

Zeilen 133-141 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 142 § 1 AStG ermöglicht die Berichtigung von Einkünften bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. In Zeile 142 ist der Berichtigungsbetrag laut gesonderter Berechnung auszuweisen. Dieser Betrag ist über Zeile 300 in Zeile 2 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht damit das Einkommen. Da der Berichtigungsbetrag im R...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.3 Doppelt ansässiger Steuerpflichtiger (Abs. 4 S. 2 Halbs 2 Nr. 2)

Rz. 157 Eine zweite Ausnahmeregelung, die die Versagung des Abzugs der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 4 S. 1 EStG entsprechenden Regelung anerkennt und folglich keine weitere Abzugsbeschränkung nach § 4k Abs. 4 S. 1 EStG vorgenommen wird, sieht die Neuregelung für den Fall vor, dass es sich bei dem Stpfl. um einen doppelt Ansässigen handelt und der andere Staat diesen...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 5.2 Besonderer Steuersatz

Zeilen 72–72a In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.15 Sanierungserträge nach § 3a EStG

Vor Zeilen 29–31 Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG au...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 14 Zinsschranke

Zeile 295a In diese Zeile ist die Zwischensumme der bisherigen Einkünfteermittlung einzutragen. Zeile 296 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 4 Umlagen

Zeilen 5a–7 In diesen Zeilen sind Angaben zu Umlagen zu machen. Umlagen gehören nach § 8 Abs. 5 KStG nicht zum Einkommen, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie sind dann nicht steuerbar. Umlagen können aber auch steuerpflichtige Einnahmen sein, wenn sie von den Mitgliedern oder einem Teil der Mitgli...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 14 In Zeile 14 wird abgefragt, ob der Berufsverband selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG überschreitet. Ist das der Fall, sind Einnahmen und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gesondert zusammenzustellen. Wird ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.2 Abzugsbetrag nach § 10g EStG

Zeile 60 Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1- 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Au...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2026 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GR / 6 Berechnung der genossenschaftlichen Rückvergütung

Zeile 16 In Zeile 16 ist der aufzuteilende Überschuss einzutragen (Einkommen abzüglich Gewinn aus Nebengeschäften). Die Ermittlung hat auf einem gesonderten Blatt zu erfolgen und ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Zeile 17 Hier sind die abziehbaren Rückvergütungen zu ermitteln. Der Betrag der abziehbaren Rückvergütungen ergibt sich aus dem Verhältnis der Werte in Ze...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In der Anlage ZwiG werden die Daten für die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7,8 AStG erfasst. Diese werden im Regelfall aus der jeweiligen Feststellungserklärung übernommen. Sofern (noch) keine Feststellung erfolgt ist, sind die Angaben für die Anlage ZwiG gesondert zu ermitteln. Die Anlage ist eine Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. im Falle einer Organgesells...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 14–21e Der Zweck des Berufsverbands darf nicht auf das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet sein. Das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist für die Steuerbefreiung des Berufsverbandes nur dann unschädlich, wenn er als Nebentätigkeit unterhalten wird, ohne Verbandszweck zu sein.[1] Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrie...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.8 Minderung der laufenden Verluste nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG

Zeile 41 Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Untern...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 ist im Kopf des Vordrucks die Körperschaft zu bezeichnen und die Steuernummer anzugeben. Zeilen 1–4 In diesen Zeilen ist der Organträger anzugeben, dessen Organgesellschaft der Steuerpflichtige ist. Einzutragen sind die Bezeichnung, die Adresse, das Finanzamt, die Steuernummer des Organträgers und seine Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn diese bereits bekannt ...mehr