Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.1 Begriff der Zuschreibung – Inhalt, Umfang und wichtige Abgrenzungen

Rz. 1 Der Begriff der Zuschreibung wird im Gesetz zwar an verschiedenen Stellen genannt, jedoch erlaubt die Verwendung durch den Gesetzgeber keine Rückschlüsse auf Inhalt und Umfang des Zuschreibungsbegriffs: In § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB heißt es – in Verbindung mit der Aufstellung des sogenannten Anlagespiegels[1] –, dass neben anderen Sachverhalten "Zuschreibungen des Geschä...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglic...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Herst...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.2 Mietkaufverträge

Rz. 3 Bei "Mietverträgen", die im Ergebnis Mietkaufverträge sind, wird dem Mieter vertraglich das Recht eingeräumt, den gemieteten Gegenstand unter Anrechnung der gezahlten Miete auf den Kaufpreis zu erwerben. Sie enthalten damit Elemente des Miet- und des Kaufvertrags. Zu unterscheiden sind die sogenannten "echten Mietkäufe" von den sogenannten "unechten Miet- oder verdeckte...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasingverträgen

Rz. 31 Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasingverträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der An...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasingraten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasingraten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die verein...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt 6 verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie zum Gewährleistungssystem des Kaufrechts sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 280 ff., 311a überwiegend ausgeschlossen, weil die Vorschriften des besonderen Schuldrechts vorgehen. Anders als im Kaufrecht, in dem der Käufer nach §§ 437, 441 den Minderungsanspruch geltend machen muss ("kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises [Minderung] verlangen"), tritt di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Der Begriff der Funktion (Rechtslage seit VZ 2022)

Die seit 2022 gültige Rechtsverordnung nimmt erstmals neue Definitionen vor. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden". Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasingraten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasingraten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.2.1 Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

Rz. 65 Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, die sich am Abschlussstichtag noch im Vermögen der Gesellschaft befinden, sind gem. § 284 Abs. 3 HGB in einem sogenannten Anlagespiegel gesondert auszuweisen.[1] § 284 Abs. 3 HGB fordert allerdings lediglich den Ausweis von Zuschreibungen des Geschäftsjahrs. Bei wörtlicher Auslegung würde dies in Folgejahren dazu füh...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-Lease-Back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-Lease-Back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasingvertrags s...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 28 Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes hängt von der Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung ab. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Dabei ist zwischen Gebäude sowie Grund und Boden zu unterscheiden. Für die Zurechnung der Gebäude gilt im Einzelnen Folgendes:mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.3 Leasingverträge

Rz. 4 Leasing ist im Handels- und Steuerrecht eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Miete. Nach Auffassung des BGH in ständiger Rechtsprechung[1] handelt es sich rechtlich beim Leasingvertrag um einen Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB), der jedoch den besonderen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 7 Wie der BFH im grundlegenden Urteil vom 26.1.1970[1] betont, liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in seiner Finanzierungs- und Investitionsfunktion. Leasing wird nicht als Finanzierungsmethode, sondern als Finanzierungssubstitut aufgefasst. Es wird verglichen mit dem amerikanischen Schlagwort "pay as you earn", d. h., der Unternehmer braucht nicht wie beim ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Allgemeines

Rz. 61 Nach § 536 Abs. 2 besteht das Minderungsrecht auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. Es wird auf § 536 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bezug genommen, sodass die Gewährleistung auch bei einer unerheblichen Minderung der Tauglichkeit in Betracht kommt. Der Begriff der Zusicherung ist derselbe wie zu § 434 (Sachmängelhaftung beim Kauf). Zugesichert ist ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Keine Funktionsverlagerung nach der Verkehrsauffassung

Nach § 1 Abs. 7 Satz 2, 2. Alternative AStG sind auch Vorgänge, die von fremden Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würden, nicht nach den Grundsätzen der Funktionsverlagerung zu behandeln. Dabei könnte es sich z. B. um geringfügige Verlagerungen handeln (Bagatellfälle), die keine relevante Gewinnauswirkung haben. Fraglich ist, ob auch zeitlich...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3 Identifikation eines Leasingverhältnisses

Rz. 63 Grundsätzlich erfolgt die Identifikation von Leasing über folgendes Schema aus IFRS 16.B31: Es gibt lediglich Ausnahmen nach IFRS 16.5 ff. für kurzfristige Leasingverhältnisse (maximale Laufzeiten von 12 Monaten gelten, sofern keine Kaufoption vereinbart wurde, IFRS 16.A) oder solche über geringwertige Vermögenswerte. Diese sind nicht in der Bilanz anzusetzen sondern e...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 12 Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den vorstehend genannten Grundvertragstypen gilt für die Zurechnung das Folgende: (a) Leasingverträge ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Bei Leasingverträgen ohne Optionsrecht ist der Leasinggegenstand regelmäßig zuzurechnen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Lohnfertigung – Auftragsproduktion – Auftragsforschung

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Gestaltungsmöglichkeit, die sich aus dem Umstand ergibt, dass die Verlagerung einer (Teil-)Produktion auf einen Auftragsfertiger oder die Auslagerung von Forschungsarbeiten im Rahmen einer Auftragsforschung nicht zur Anwendung des § 1 Abs. 3 AStG führt. Die Begriffe des Auftragsfertigers (bzw. -forschers) sind in § 1 AStG 2008 nicht...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.5 Zuwendung von Vermögensvorteilen ohne Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden einem Empfänger Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in Form von Vermögensvorteilen zugewandt, für die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen (z. B. Überlassung von Arbeitskräften), ist der anteilige betriebliche Aufwand anzusetzen.[1] Dieser besteht aus den Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich eines angemessenen Gemeinkostenanteils. Wird d...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Prüfung, ob die Freigrenze von 50 EUR i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände maßgeblich – nicht der gemeine Wert oder ein etwaiger Verkaufspreis.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nach den allgemeinen Grundsätzen des § 255 HGB anal...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3 Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Geschenks

6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Für die Prüfung, ob die Freigrenze von 50 EUR i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände maßgeblich – nicht der gemeine Wert oder ein etwaiger Verkaufspreis.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskoste...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.4 Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Ausnahmsweise ist – entgegen dem Gesetzeswortlaut – nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auf den Teilwert abzustellen, wenn es sich bei dem Geschenk um ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt und dessen Buchwert niedriger als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. In diesem Fall sind die aktuellen (fiktiven) Anschaffungs...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, oder an juristische Personen sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegen...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.5 Grenzen bei der Anwendung der Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk

Die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk finden nicht grenzenlos auf alle Sachverhalte Anwendung, in denen der tatsächliche Zustand des Erwerbsgrundstücks im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb verändert wird. Vorplanungen durch Veräußerer oder Bauverpflichtung des Erwerbers Voraussetzung für die Annahme eines bebauten Grundstücks als Erwerbsgegenstand ist, dass die au...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.4 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Für die Annahme eines objektiv engen sachlichen Zusammenhangs[2] reicht allerdings die Bindung an eine bestimmte Bebauung für sich allein nicht aus, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen (z. B. Grundstückseigentümer, Makler, Bauunternehmen, Initiatoren, Bevollmächtigte, Treuhänder, Baubetreuer) als Vertragspartner auftreten. In diesem Fällen muss vielmehr eine enge pe...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 5 Schuldner der Grunderwerbsteuer

Besteht die Veräußererseite aus einer Person, sind der Grundstückserwerber und der Grundstücksveräußerer Gesamtschuldner[1] der auf die Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks und die Bauleistungen entfallenden Grunderwerbsteuer. Haben der Käufer und der Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt bei ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.2 Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Nettobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze ausführen, gehört die auf für Geschenke ausgewiesene Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Grenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist daher als Nettobetrag zu verstehen. Wird der Nettobetrag von 50 EUR nicht überschritten, sind die Nettoaufwendungen für das ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.3 Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Bruttobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter), zählt die für das Geschenk ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Freigrenze ist in diesen Fällen ein Bruttobetrag. Nur wenn der Bruttobetrag der Geschenkaufwendungen die 50 EUR-Grenze nicht übersteigt, ist de...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nach § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug für Leistungen an das Unternehmen ausgeschlossen, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Der Vorsteuerausschluss und die 50 EUR-Freigrenze gelten nicht nur für Sachgeschenke, sondern auch für Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile, da ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 Die 50 EUR-Freigrenze

Die Geschenkobergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.1 Grundsätzliches

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Wert der Gegenleistung.[2] Zur Gegenleistung zählt dabei jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein (zukünftig) bebautes Grundstück, gehören zur Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.3 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Der Steuerpflichtige hat nur die Wahl zwischen dem vollständigen Verzicht auf Pauschalierung un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.2 Entgeltliche Zuwendung

Keine Geschenke sind Zuwendungen, die entgeltlich im Hinblick auf eine Gegenleistung des Empfängers gemacht werden. Als Gegenleistungen, die den Schenkungscharakter der Zuwendung ausschließen, kommen alle Handlungen des Empfängers oder eines von ihm bestimmten bzw. veranlassten Dritten in Betracht, die im betrieblichen Interesse des Gebers liegen. Dabei muss diese "Gegenleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Arglist

Der täuschende Bewerber/Arbeitnehmer muss schließlich arglistig gehandelt haben. Arglistig ist die Täuschung, die zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen kann, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim (künftigen) Arbeitgeber ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2 Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Die Frage, in welchem Zustand ein Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist, stellt sich vornehmlich, wenn getrennte Verträge über den Erwerb des Grundstücks und über Bauleistungen geschlossen werden. Wird das Grundstück aufgrund zivilrechtlich verknüpfter Verträge (rechtlicher Zusammenhang)[1] oder durch – nach den besonderen grunderwerbsteuerlichen Grundsätzen – als Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. "Arbeitnehmer" sind im Lohnsteuerrecht Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen oder standen und aus diesem (auch früheren) Dienstv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.5 Streuwerbeartikel

Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine Vielzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Hierunter fällt die Verteilung von Warenproben und Werbeartikeln an eine Vielzahl häufig nicht individualisierbarer Personen, z. B. Werbung mit Waschmittelproben, Verteilung von Werbe-T-Shirts oder -mützen auf Sport...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.3 Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs

Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Grundstücksveräußerer dem Interessenten aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerbe...mehr