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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2017-2025 / Wachstumsförderung

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Die Wirtschaft soll um jährlich rund 6 Mrd. EUR entlastet, weitere Investitionen angeregt und zudem die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Damit verbunden sind ca. 50 steuerpolitische Maßnahmen.

Zu den Kernelementen gehört eine Prämie i.H.v. 15 %, max. 30 Mio. EUR für Investitionen in den Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz. Auch die Forschung soll steuerlich mehr gefördert werden, indem die bisher begünstigten Personalkosten für Forschung und Entwicklung um anteilige Investitionskosten erweitert werden und bis zu 70 % des Auftragswerts förderfähig wird. Vorgesehen ist auch die Verlustverrechnung zu verbessern, indem der steuerliche Verlustrücktrag auf 3 Jahre ausgeweitet wird. Zudem soll es dauerhaft bei der erhöhten Betragsgrenze von 10 Mio. EUR bleiben und temporär bis 2027 die Begrenzungen beim Verlustvortrag aufgehoben werden.

Neben zahlreichen kleineren steuerlichen Erleichterungen steht auch der Abbau von bürokratischen Hürden auf der Agenda. Dazu sollen Meldeverfahren und Buchführungspflichten vereinfacht und vermehrt Daten statt auf Papier elektronisch übermittelt werden.

Eine umfassende Darstellung der Änderungen findet sich unter "Steueränderungen, JStG 2023". Der Bundesrat hat dazu eine erhebliche Anzahl an Änderungswünsche im Allgemeinen bzw. zu Detailregelungen angemeldet, welche in das weitere Gesetzgebungsverfahren ggf. noch einfließen werden.

Im Vermittlungsausschuss erfolgen zahlreiche Änderungen und ein Kernteil – die Investitionsprämie für Klimaschutz – wird komplett gestrichen. Es verbleiben noch Entlastungen und Vereinfachungen für die Wirtschaft im Volumen von ca. 3 Mrd. EUR.
ab 2024 Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024

Positionspapier des BMF

Referentenentwurf des BMF v. 17.7.2023.

Beschluss des Bundeskabinetts v. 30.8.2023.

Stellungnahme des Bundesrats v. 20.10.2023

Beschluss im Bundestag am 17.11.2023.

Bundesrat versagt die Zustimmung am 24.11.2023, Gesetzesentwurf geht in den Vermittlungsausschuss.

Beschluss im Vermittlungsausschuss am 21.2.2024.

Beschluss im Bundestag am 23.2.2024.

Zustimmung im Bundesrat am 22.3.2024.

Verkündet am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt 2024, Nr. 108.

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