Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhän...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 26 Die übernehmende Gesellschaft muss gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein, die gem. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR gegründet wurde und deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hoheitsgebiets eines dieser Staaten be...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.2 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UmwStG)

Rz. 180 Allein aus dem Wortlaut "wenn das Recht … nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist", könnte auch hier auf eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts im Zeitpunkt der Einbringung geschlossen werden. Ausweislich der Gesetzesbegründung kommt es aber auch hier wohl unstreitig auf eine vergleichende Betrachtung des Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen im Z...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 176 Das Bewertungswahlrecht des Einbringenden für einen qualifizierten Anteilstausch setzt voraus, dass entweder das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile im Vergleich zum deutschen Besteuerungsrecht an den eingebrachten Anteilen vor der Einbringung weder ausgeschlossen noch beschränkt ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.2 Anwendungsbereich des Art. 8 der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Gemäß Art. 8 Abs. 1, 3 der Fusionsrichtlinie darf der Anteilstausch unter den weiteren Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie auf der Ebene des Einbringenden keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinns auslösen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 UmwStG tatsächlich nur auf die Sachverhalte beschr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Qualifizierter Anteilstausch

Rz. 103 Gem. § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG ist Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht der übernehmenden Gesellschaft, dass sie aufgrund ihrer Beteiligung einschließlich der übernommenen Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft hat, deren Anteile eingebracht werden. Rz. 104 Zweck der Beschränkung der Steuervergünstigung auf mehrheitsv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.1 Buchwert bzw. Anschaffungskosten

Rz. 122 Der Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Steuerbilanz ergibt oder bei unterjähriger Einbringung ergäbe. Daher hat die übernehmende Gesellschaft den Buchwert de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 21 UmwStG

Rz. 1 § 21 UmwStG regelt als eigenständige Vorschrift den Anteilstausch. Der Anteilstausch wird in § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG definiert als Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (erworbene Gesellschaft) in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Gesellschaft. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.3 Erweitertes Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen bei Buchwert- oder Zwischenwertansatz (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2, 3 UmwStG)

Rz. 189 Sofern die Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie erfüllt sind und der Einbringende einen Antrag auf Ansatz des Buch- oder eines Zwischenwerts als Veräußerungspreis bzw. Anschaffungskosten gestellt hat, ist der Gewinn aus einer späteren Veräußerung der erhaltenen Anteile ungeachtet der Bestimmungen eines DBA so zu besteuern, wie die Veräußerung der eingebrachten Antei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen

Rz. 163 Obgleich der Wortlaut "nach der Einbringung … ausgeschlossen oder beschränkt ist" auch anders verstanden werden könnte, scheint wohl unstreitig zu sein, dass es hier nicht um eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts nach der Einbringung, sondern vielmehr um eine vergleichende Betrachtung der Besteuerungsrechte vor und nach der Einbringung geht.[1] Rz. 164 Der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen

Rz. 167 Auch für diese Frage geht es um eine vergleichende Betrachtung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen im Zeitpunkt vor und nach der Einbringung. Rz. 168 In erster Linie geht es hier um die Fälle der Einbringung durch eine im Inland ansässige Person in eine z. B. in Tschechien, der Slowakei oder in Zypern ansässige Gesellschaft. Nach den mit die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.1 Verhältnis zu § 20 UmwStG

Rz. 63 Infrage steht, ob § 21 UmwStG nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in einem isolierten Vorgang übertragen werden, der auch nicht in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Unternehmensteils steht[1], oder ob § 21 UmwStG entsprechend der hier vertretenen Auffassung vorrangig – ggf. neben § 20 UmwStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 54 § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zumindest zu einem Teil neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.1 Weitere Einschränkung des Bewertungswahlrechts bei Gewährung einer überdimensionierten Gegenleistung (§ 21 Abs. 1 S. 4 UmwStG)

Rz. 136 Erhält der Einbringende neben den Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft auch sonstige Gegenleistungen, deren gemeiner Wert den sich nach einer bereits erfolgten Anpassung gem. § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UmwStG ergebenden Wertansatz übersteigt, hat die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile mindestens mit dem gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 170 Gemäß § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG steht dem Einbringenden ein originäres Bewertungswahlrecht zu, das er unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts der übernehmenden Gesellschaft ausüben kann. Der Einbringende kann beantragen, dass der Buchwert oder ein Zwischenwert als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile gilt. V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.2 Verhältnis zum Tauschgutachten

Rz. 73 Unklar ist, inwieweit das Tauschgutachten des BFH[1] überhaupt noch zur Anwendung kommt. Sofern es sich um den Tausch von Anteilen im Betriebsvermögen handelt, ist das Tauschgutachten nach der wohl herrschenden Auffassung seit Einführung des § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nicht mehr anwendbar.[2] Rz. 74 Soweit es sich dagegen um den Tausch von Anteilen des Privatvermögens handel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3 Antragstellung

Rz. 113 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft gem. § 21 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 UmwStG einen entsprechenden Antrag stellen. Gemäß § 21 Abs. 1 S. 3 UmwStG gilt für diesen Antrag § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG entsprechend.[1] Rz. 114 – 116 einstweilen frei Rz. 117 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 37 Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG kann sich das Einbringen grundsätzlich sowohl im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Rz. 38 Die Einbringung kann auch durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgen.[1] Rz. 39 Für jeden Einbringungsvorgang sind die Anwendungsvoraussetzu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 92 Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaft in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (einfacher Anteilstausch). § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG definiert den qualifizierten Anteilstausch, wonach die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung über die Mehrheit der Stimmrechte an der erw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 157 Gem. § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG gilt abweichend von S. 1 für den Einbringenden grundsätzlich der gemeine Wert der eingebrachten Anteile als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile, wenn nach der Einbringung das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der eingebrachten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundregel: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 94 Sofern die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs nicht vorliegen, hat sich für die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Begriff "einfacher Anteilstausch" etabliert. Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.2 Verhältnis zur (teilweise) verdeckten Einlage gem. § 4 Abs. 1 S. 7 Hs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 79 § 21 UmwStG ist nicht anwendbar auf die verdeckte Einlage von Gesellschaftsanteilen, da der Einbringende hier per definitionem als Gegenleistung keine neuen Anteile erhält. Rz. 80 Auch soweit die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG anteilig ohne Gewährung einer Gegenleistung erfolgt, stellt sich der Vorgang gem. § 17 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 EStG aus Si...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2 Einbringungen ohne Eintragung in ein öffentliches Register (Abs. 1 S. 2)

Rz. 19 Bei Einbringungen ohne erforderliche Eintragung in ein öffentliches Register kommt es auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an. Ist das wirtschaftliche Eigentum nach dem 12.12.2006 übergegangen, so ist das UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] anzuwenden. Rz. 20 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 1 UmwStG erklärt den § 21 UmwStG a. F.[1] für einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG a. F., die auf einer Umwandlung bzw. Einbringung noch unter Geltung des UmwStG a. F. beruhen, ausdrücklich für weiter anwendbar. Rz. 36 Damit bleiben die einbringungsgeborenen Anteile auf Dauer steuerverhaftet und es kommt zu einer Besteuerung der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 15 Keine Anwendungsregelung für die Neufassung des § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG

Rz. 94 In seiner ursprünglichen Fassung stellte § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG zur Festlegung seines Anwendungsbereichs darauf ab, dass "der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person" ist. Streitig war hierbei, ob Kapitalgesellschaften, die zwar grundsätzlich zu den durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Personen gehören, aber im Fall einer Anteilsveräußerung gem. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 11 Keine zeitliche Anwendungsregelung für die Neufassung des § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG

Rz. 80 In seiner ursprünglichen Fassung stellte der § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG zur Festlegung seines Anwendungsbereichs darauf ab, dass "der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person" ist. Streitig war hierbei, ob Kapitalgesellschaften, die zwar grundsätzlich zu den durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Personen gehören, aber im Fall einer Anteilsveräußerung ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.3 Minderungen nach § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG

Tz. 582 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 3 EStG mindert der nach Berücksichtigung der in § 3a Abs 3 S 1 EStG genannten Korrekturen sich ergebende "geminderte Sanierungsertrag" in der in § 3a Abs 3 S 2 EStG bestimmten Reihenfolge abzb Verluste, negative Eink und Verlustabzüge. Für Organschaftsfälle ist in § 15 S 1 Nr 1a KStG der Katalog der zu mindernden Verluste sowi...mehr

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ZErb 03/2023, Vorlassverträ... / I. Hinführung, Abgrenzungen, Beteiligte

Googelt man "Vorlassverträge", erhält man ganze vier einschlägige Stellen – bei "Vorlassvertrag" landet man gut und gern auch einmal beim "Erlass/vertrag". Das Thema findet kaum bis sogar keine Erwähnung in Stichwortverzeichnissen in einschlägigen Kommentaren. Man befindet sich aber schließlich im lokalhistorischen und künstlerischen Gefilde. Aus dem Jahre 2014 stammt ein Ze...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Letztmalige Anwendung des UmwStG a. F. (Abs. 2)

Rz. 21 Korrespondierend zu dem in Abs. 1 geregelten zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG a. F. grundsätzlich nur noch anzuwenden , wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Register bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 13.12.2006 erfolgt war. Rz. 22 – 24 einstweilen frei Rz. 25 Die grundsätzlich letztmali...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Neueinfügung des § 2 Abs. 4 und Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 9)

Rz. 74 Die Neufassung des § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG beinhaltet lediglich den zusätzlichen Verweis auch auf den neu eingefügten § 2 Abs. 4 UmwStG. Rz. 75 § 2 Abs. 4 UmwStG [1], eingeführt durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2], soll verhindern, dass durch Ausnutzung der Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 und 2 die Regelungen über den Untergang von Verlusten und von Zinsvorträgen um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 12 Anpassung an die Einführung eines EBITDA-Vortrags (Abs. 10)

Rz. 84 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009[1] ist in § 4h Abs. 1 EStG die Möglichkeit aufgenommen worden, ein nicht verbrauchtes EBITDA auf Folgejahre vorzutragen (EBITDA-Vortrag). Rz. 85 Da für den EBITDA-Vortrag bei Umwandlungen und Einbringungen die gleichen Regelungen gelten sollen wie für den Zinsvortrag, wurden die Regelungen zur Behandlung eines etwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Umwandlungen mit Eintragung in ein öffentliches Register (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist das UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 11 – 18 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Verhältnis zu § 6 Abs 3 EStG

Tz. 107 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach uE zutr Verw-Auff ist § 6 Abs 3 EStG auf verdeckte Einlagen in Kap-Ges nicht anwendbar; s Schr des BMF v 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) Rn 2. Danach gehen die Regelungen zur vGA iSv § 8 Abs 3 KStG oder der verdeckten Einlage vor (Hinw auf Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1990, 512; bestätigt durch Urt des BFH v 11.02.2009, BFH/NV 20...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.3 Kostenübernahme für ein bebautes Grundstück

Sehr häufig dürfte in der Praxis der Fall auftreten, dass der Bedachte ein bebautes Grundstück erwerben will, ihm aber die Mittel dazu fehlen. Übernimmt dann der Schenker den gesamten Kaufpreis, so ist als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert für ein bebautes Grundstück zugrunde zu legen. Dieser ermittelt sich regelmäßig nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.11 Fiktive Rückzahlung der offenen Rücklagen bei Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 55 In Zeile 55 ist die Zwischensumme nach Abzug des Kapitalabgangs durch die Einbringung zu bilden. Vor Zeilen 55a–55e In den Zeilen 55a–55e werden die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Formwechsel einer Personengesellschaft, an der ein Betrieb gewerblicher Art oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beteiligt ist, in eine Kapitalgesellschaft dargestellt....mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.10 Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 54a In dieser Zeile ist eine Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises zu bilden. Vorspalte 2 kann keinen Betrag mehr enthalten. Zeile 54b In Zeilen 54b–54g werden die Auswirkungen der Einbringung des gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Gleiches gilt für den Fo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.9 Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals bei Betrieben gewerblicher Art bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und Abspaltung

Vor Zeilen 50–64 Die Zeilen 50–64 nehmen die Folgen eines umwandlungsähnlichen Vorgangs bei dem übertragenden Betrieb gewerblicher Art auf. Dazu gehört auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art, die als verschmelzungsähnlich angesehen werden kann. Der Vordruck kann nur verwendet werden, wenn übertragender Rechtsträger ein Betrieb gewerblicher Art in der Form...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 12 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Die Zeilen 91–95 erfassen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto durch Einlagen der Anteilseigner; demgemäß wird Spalte 4 (Sonderausweis) nicht angesprochen. Zeile 91 In Zeile 91 sind in Spalte 3 die Einlagen zu berücksichtigen, die in diesem Wirtschaftsjahr bei der Einkommensermittlung abgezogen worden sind. Dies sind die Beträge laut Zeile 93 der Anlage GK. In Zeile 93 der...mehr