Fachbeiträge & Kommentare zu EFRAG

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 103 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, dürften die umfangreichen Vorschläge vom 26.2.2025 der EU-Kommission für eine Omnibus-Initiative (§ 1 Rz 16) nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen di...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.2 ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 23 ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Verwiesen wird sowohl auf die Offenlegungs-VO[1] als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards[2] ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 71 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Kennzahlen zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 50 Neben den strukturellen und formalen Vereinfachungen sind Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Tab. 2 zusammengefasst.mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 bis ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei verwiesen auf § 1 Rz 16. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen u. a. Befunde zu den Ergebnissen der ersten vorliegenden Nachhaltigkeitsberichterstatt...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.8 ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Rz. 82 Gegenstand der Angabepflicht ist es, die Kernelemente der allgemeinen Strategie des Unternehmens darzustellen, sofern sie Nachhaltigkeitsaspekte betrifft. Gleichrangig sind das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des Unternehmens darzustellen, wobei der Fokus darauf liegt, in welchem Ausmaß diese mit nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen v...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 118 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 111 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auf eine Weise aufgebaut sein, die ...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden"[1]. Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Hinweis In der Kommentierung werden die Begriffe "Belegschaft" und "Beschäftigte" als Synonyme für "Arbeitskräfte des Unternehmens" verwendet. ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens": Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Katego...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.3 Relevanz der Unterscheidung der Berichtssphären für die Berichterstattung

Rz. 15 Die Unterscheidung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmenden auswirkungsbezogenen Informationen für die Berichtssphären "eigene Geschäftstätigkeit" und "Wertschöpfungskette" ist von Relevanz, da die ESRS unterschiedliche Berichtsanforderungen an diese Sphären knüpfen. Die ESRS enthalten bzgl. der Angaben über Auswirkungen, Risiken und Chancen, die aus der Wer...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Interoperabilität zwischen ESRS und IFRS SDS

Rz. 34 Als Reaktion auf die Forderung nach einer global baseline (Rz 1 f.) haben die IFRS Foundation und EFRAG im Mai 2024 als Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung Leitlinien zur Angleichung der IFRS SDS und ESRS veröffentlicht.[1] Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 und, soweit...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 136 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 119 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.4 Unklares Konzept der Berichtsgrenzen

Rz. 55 In ihren Q&A geht EFRAG der Frage nach der Relevanz der in den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen nach und versucht diese mit Verweis auf die sog. Berichtsgrenzen (reporting boundaries) zu beantworten.[1] So können Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitserwägungen oder aufgrund nationaler Bestimmungen für den Konzernabschluss in diesen nicht ei...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Gem. der derzeit geltenden CSRD wäre diese Berichterstattung für wenige KMU verpflichtend. Allerdings wären nach den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26.2.2025 (§ 1 Rz 16) zukünftig...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 31 ESRS E2 erläutert eingangs die themenspezifische Angabepflicht, die sich aus ESRS 2 ergibt: ESRS 2 IRO-1. Diese Angabepflicht muss immer erfüllt werden, unabhängig davon, ob das Thema "Umweltverschmutzung" als wesentlich identifiziert wird oder nicht. Die Angaben gem. ESRS 2 zu Verschmutzung sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentlichen Themen an einer zentralen...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.4 Zusammenspiel mit den themenbezogenen ESRS

Rz. 11 Die Angabepflichten gem. ESRS 2 werden z. T. in den themenbezogenen ESRS widergespiegelt. Diese Angabepflichten in den themenbezogenen ESRS ergänzen die allgemeinen Angaben gem. ESRS 2 für ein Verständnis der abgebildeten Nachhaltigkeitsaspekte. ESRS 2, App. C enthält eine Aufstellung der betroffenen Angabepflichten in den ESRS und deren Zusammenhänge:mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 96 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.2 ESRS E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Rz. 40 Die Angabepflicht beinhaltet die verpflichtende Offenlegung von Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4.33). Ziel ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu ermöglichen (ESRS E4.34). Rz. 41 Sofern das Unternehmen Stan...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.3 Konnektivität

Rz. 168 "Konnektivität" von Information ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, das v. a. mit dem Konzept des Integrated Reporting Einzug in den Diskurs zur Rechnungslegung fand. Es fordert, ein holistisches Bild über alle (finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen) Faktoren zu vermitteln, welche die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen, Wert zu schaffen. Im Besondere...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 19 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr