Fachbeiträge & Kommentare zu EFRAG

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 35 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.2 Handlungsempfehlungen für KMU

Rz. 113 Die aus den gestiegenen Ansprüchen der Stakeholder resultierenden Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht bedingen eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Regeln! Dies verlangt u. E....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten bevor. Auch wenn der Adressatenkreis für die formal verpflichtende Anwendung aktuell auf europäischer Ebene wieder deutlich reduziert wird, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 30 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.3 Format des Lageberichts

Rz. 73 Nach der CSRD muss eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gem. § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, den Lagebericht künftig (vorgesehen ist ab dem Geschäftsjahr 2026, was nach dem Vorschlag der EU-Kommission aber auch auf 2027 verschoben werden soll) im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltigk...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 93 Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), dürfte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, de...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.1 Die Zielgruppe des VSME

Auch KMU müssen sich häufig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Sie werden in vielen Fällen von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, die unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Ein freiwilliger KMU-Standard (Voluntary SME-Standard – VSME), der von der EU-Kommission als delegierte Verordnung erlassen werden soll, soll dabei ...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1.2 Der geplante Inhalt und Umfang der CSRD und ESRS

Die CSRD-Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Wesentlichen auf alle bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten KMU. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sich Nachhaltigkeitsbelange auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auswirken, sondern auch umgekehrt, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sich auf Nachhalti...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.3 Kosten-Nutzen-Analyse der VSME

Die EFRAG hat eine umfassende Studie mit einer Kosten-Nutzen-Analyse des neuen VSME-Standards veröffentlicht. [1] Nach dieser Studie profitieren KMU erheblich von einer Anwendung des überarbeiteten und vereinfachten VSME-Standards: Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit: Sie können ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine stärkere Marktposition verbessern. Die erhöhte Transparenz schaff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS S2 Ziel des ESRS S2 ist es, die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf alle Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette transparent und umfassend abzubilden, insbes. auf jene Gruppen, die nicht bereits unter ESRS S1 (eigene Belegschaft) fallen, jedoch in direktem oder indirektem Maße von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind. Es soll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) ESRS

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der RL (EU) 2013/34/EU durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Mit diesem delegierten Rechtsakt wurde Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zuvor von der privatrechtlichen Vereinigung EFRAG entwickelt wurden, in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien ist nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ebenfalls Aufgabe eines vom BMJ anerkannten privaten Rechnungslegungsgremiums. Im Wesentlichen geht es darum, über das Gremium die Interessen betroffener deutscher Stakeholder (Unternehmen, Nutzer, WP, gemeinnützige Organisation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 1 iVm. § 342 Abs. 1 Satz 1 gehört es ggf. zu den Aufgaben des Rechnungslegungsbeirats, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), deutsche Interessen in internationalen Standardisierungsgremien (zB EFRAG sowie Gremien und Organen der IFRS-Stiftung) zu vertreten (§ 342q Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 3. Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen unter der NFRD bleibt es den Unternehmen nach der CSRD nicht selbst überlassen, wie sie die in Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie aufgelisteten Informationen offenlegen. Vielmehr sind Unternehmen gem. Art. 19a Abs. 4 Bilanzrichtlinie verpflichtet, den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben der ESRS zu erstel...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / Schrifttum:

Assmann/Wallach/Zetzsche, Kapitalanlagegesetzbuch, 2. Aufl. 2022; Rothermel, LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, 2022; Sustmann/Retsch/Gerding, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602; Zwirner/Boecker, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), BOARD 2022, 219; Allgeier, CSRD-Nachhalti...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / 5. Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 6 Bilanzrichtlinie enthält für KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute (zur Definition der kleinen und nicht komplexen Kreditinstitute s. Art. 1 Abs. 1 Nr. 145 VO (EU) 575/2013, ABl. EU 2013 Nr. L 176, 1) sowie firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (zur Definition der firmeneigenen Versicherungs- und Rückvers...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.3 Wegfall sektoraler ESRS: Weniger Vorgaben, mehr Eigenverantwortung

Ursprünglich war vorgesehen, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ab 2026 zusätzlich zu den allgemeinen ESRS auch sektorspezifische Standards entwickelt – also branchenscharfe Offenlegungspflichten für besonders emissionsintensive oder risikobehaftete Sektoren wie etwa Chemie, Textil, Landwirtschaft oder Transport. Mit dem Omnibus-Paket schlägt die Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 8 Literaturhinweise

Depping/Walden, 2025, Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit. Die geplanten Änderungen, online verfügbar unter: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/omnibus-paket-zur-nachhaltigkeit-die-geplanten-aenderungen_210_644788.html, abgerufen am 26.3.2025. Dhpg, 2025, Omnibus-Paket veröffentlicht. Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten, online verfügbar unter:...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 5 VSME-Standard: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen

Ein zentrales Element des Omnibus-Pakets ist die Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für kleine und Kleinstunternehmen, angelegt an den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Dieser Standard richtet sich an Unternehmen, die selbst nicht unter die formellen Pflichten der CSRD oder der CSDDD fallen, aber dennoch zunehmend Nachhaltig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19 f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 9 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 12 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rechtliche Anforderungen / 4.3.2 Vereinfachte Reporting Standards für kapitalmarktorientierte KMUs: LSME ESRS

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat für kapitalmarktorientierte KMUs und nicht von der Berichtspflicht erfasste Unternehmen zwei spezielle vereinfachte Standards entwickelt: den verbindlichen Listed Small and Medium Enterprise ("LSME")-Standard für kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Institute und firmeneigene (Rück-)Versicherungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wesentlichkeitsanalyse / 4.1 Relevante Themen: Identifikation

Die Definition der relevanten Themen ist ein entscheidender Schritt. Basis aus regulatorischer Sicht ist der ‚Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung‘ der Europäischen Kommission, Punkt 3 ff. In diesem Schritt ermit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Agile Umsetzung mit OKR / 4 Agile Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie mit OKR

Die "Strategy Map" ist ein relevantes Element der "Balanced Scorecard", dem bekannten Strategie-Performance-Management-Ansatz von Robert S. Kaplan & David P. Norton. Sie ist ein wirkungsvolles Instrument zur Visualisierung und Kommunikation der Unternehmensstrategie. Die im Praxisbeispiel aufgeführten strategischen Nachhaltigkeitsziele in der ESG-Strategy Map werden idealerwe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rechtliche Anforderungen / 2 Big Picture: Thematisches Gesamtbild

Thematisches Gesamtbild Weitere: Level 3-Leitlinien der ESAs/EFRAG Empfehlungen der EU-Plattform für Sustainable Finance (u. a. Bericht zu sozialen Taxonomie-VO oder sozialen Mindeststandards) Paris-Aligned and Climate Transition Benchmarks (PAB und CTB) EU Green Bond Standard EU Ecolabel for Financial Products (laufendes Vorhaben) u.v.m.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rechtliche Anforderungen / 6.1 Überblick für die Berichtserstellung

Übersicht Rechtsakte und Regulierung in der Wertschöpfungskette Die Abbildung zeigt eine Übersicht der ESG (Environmental, Social, Governance)-Anforderungen und die verschiedenen Berichte, die Unternehmen für die Berichterstattung an Stakeholder erstellen müssen. Die Darstellung ist in zwei Ebenen unterteilt: die nationale Ebene und die EU- bzw. internationale Ebene: Deutsche ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Berichterstattung, Risikoma... / 8.1 Der Interoperabilitätsleitfaden

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) arbeitete mit der Europäischen Kommission und EFRAG zusammen, um eine Interoperabilität der ESRS- und ISSB-Standards zu ermöglichen. Der Fokus lag auf der Angleichung der klimabezogenen Berichterstattung. Der Interoperabilitätsleitfaden erklärt, wie die Offenlegungsanforderungen abgestimmt sind. Materialität (Wesentlichk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
CSRD und Verwaltung / 2 Hintergrund zur CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde als Teil des europäischen Green Deals entwickelt und baut auf den Erfahrungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf, die seit 2014 die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU regelt. Die NFRD hatte zum Ziel, die Transparenz in Bezug auf nicht-finanzielle Informationen, insbesondere zu Umwelt-, Sozial...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokrat...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Temporäre Erleichterungsvorschrift zur Abbildung von Mietkonzessionen im Kontext der Corona-Pandemie

Tz. 75e Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Jahr 2020 haben in vielen Ländern Leasinggeber ihren Leasingnehmern Mietzugeständnisse (rent concessions) gewährt, bspw. in Form eines Erlasses oder von Stundungen der Leasingzahlungen. Für derartige Zugeständnisse müssten Leasingnehmer im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 eigentlich beu...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.4 DRSC – sonstige Verlautbarungen

Das DRSC hat folgende weitere Verlautbarungen im Betrachtungszeitraum veröffentlicht: DRSC Briefing Paper: Berichterstattung über immaterielle Ressourcen (Stand: 23.12.2024) UmwelttaxonomieVO: Berichtspflichten für Nicht-Finanzunternehmen (Stand: 20.12.2024) DRSC Briefing Paper: ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung (Stand: 18.12.2024) DRSC Briefing Paper: Über...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 IDW RS FAB 100: ESRS-Modulverlautbarung (Stand: 28.8.2024)

Das IDW hat erstmals eine ESRS-Modulverlautbarung entwickelt. Sie soll Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) unter Berücksichtigung der Verlautbarungen der EFRAG (European Financial Advisory Group) unte...mehr

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ESRS: Implementierungshilfen (Implementation Guidances) und Erläuterungen (Explanations) der EFRAG sowie FAQ der EU-Kommission

Zusammenfassung Überblick Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / Zusammenfassung

Überblick Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Author...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 1 Implementierungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1)

Die Implementierungsleitlinie zur Wesentlichkeitsanalyse ordnet die Anforderungen an die Berichterstattung ein, beschreibt die Wesentlichkeitsanalyse als solches und stellt mögliche Schritte des Prozesses dar. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Anwender bei der Umsetzung zu unterstützen. EFRAG IG 1 Materiality Assessm...mehr