Fachbeiträge & Kommentare zu EFRAG

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.2 ESRS E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen

Rz. 40 Die Angabepflicht beinhaltet die verpflichtende Offenlegung von Kennzahlen zu den wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4.33). Ziel ist es, ein Verständnis der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu ermöglichen (ESRS E4.34). Rz. 41 Sofern das Unternehmen Stan...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 17 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.2 Governance: Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3

Rz. 9 Die Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 spezifiziert die allgemeinen Anforderungen über die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme hinsichtlich klimabezogener Aspekte. Ein berichterstattendes Unternehmen soll angeben, ob und in welcher Weise klimabezogene Informationen zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung in den Verwaltung...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.1 ESRS E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 17 Das berichtende Unternehmen hat die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen auf und von biologischer Vielfalt und Ökosystemen offenzulegen, die sich aus der Unternehmensstrategie ergeben oder zu einer Anpassung der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells führen (ESRS E4.11). Bei Erfüllung der Angabepflichten nach ESRS E4.11 muss das Unternehmen zusätz...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 8 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 57 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1.36). Rz. 58 Gem. ESRS E1.37 ist der Gesamtenergieverbrauch im Z...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 56 Bislang stellte der ED ESRS LSME einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Zwar gab es auch bislang nur einen überschaubaren Anwendungsbereich für den ED ESRS LSME, allerdings wäre insbes. die daran geknüpfte value chain cap-Funktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Berichterstattungsp...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.3 Status des ESRS VSME

Rz. 72 Die CSRD in ihrer derzeitigen Fassung sieht für den freiwillig anwendbaren ESRS VSME, anders als für den in Rz 8 ff. dargestellten ESRS LSME, keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung, den Anwenderkreis oder den Anwendungszeitpunkt vor. Auch die sog. value chain cap-Funktion liegt derzeit lediglich beim ESRS LSME, nicht aber beim ESRS VSME (ED ESRS VSME.BC31 ff...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Rz. 142 Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsin...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Aktualisierungen betreffen die im Februar 2025 vorgestellte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflicht durch die EU-Kommission (Rz 40) sowie die EFRAG Q&A (Rz 41, 42, 48, 76). Darüber hinaus wurden die Praxis-Be...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 69 Anders als der ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI wurde der ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen konzipiert. Deutlich erweitert w...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.5 Berichtszeitraum, Zeithorizonte und Vergleichsinformationen

Rz. 45 Der Berichtszeitraum für den Nachhaltigkeitsbericht stimmt gem. ED ESRS LSME Abschn. 1.70 mit dem des Jahresabschlusses des LSME-Unternehmens überein. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte festzulegen, wobei die vorgeschlagenen Regelungen grds. denen in ESRS Set 1 entsprechen (§ 3 Rz 134 ff.). ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.3 Branchen- und/oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 80 Gem. ESRS VSME.10 f. können je nach Unternehmenstätigkeit zusätzliche qualitative oder quantitative branchenspezifische oder unternehmensspezifische Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. EFRAG hat bewusst vage formuliert, um die Angabe solcher zusätzlichen branchen- oder unternehmensspezifischen Informationen zu fördern, ohne diese verpflicht...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.1 Modularer Aufbau des ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung

Rz. 75 Der ESRS VSME ist derzeit an alle Kleinstunternehmen und KMU, somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland, adressiert. Letztlich steht es allen nicht ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen frei, diesen Standard anzuwenden. Damit ist die Gruppe der potenziell ESRS VSME-anwendenden Unternehmen äußerst heterogen. Bereits Kleinstunternehmen und KMU können sich hins...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.4 Empfehlung zur Berichterstattungsebene

Rz. 81 Der ESRS VSME kann sowohl für den Nachhaltigkeitsbericht auf Einzelunternehmensebene als auch für den Konzernnachhaltigkeitsbericht verwendet werden. EFRAG empfiehlt in ESRS VSME.14 ausdrücklich die Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts, sofern Konzernstrukturen bestehen. Aufgrund der Informationsfunktion der Konzernberichterstattung ist dieser Empfehlung au...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.1 Strukturelle und redaktionelle Aspekte

Rz. 26 Dem ESRS LSME kommt gem. der am 26.2.2025 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission keine Bedeutung mehr zu. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht verabschiedet, so dass weiterhin die Möglichkeit von Änderungen an den geplanten Überarbeitungen der CSRD-Vorgaben besteht. Die folgenden Ausführungen spiegeln den derzeitigen Rechtsstand wider. Sie vervollständigen damit ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen

Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigt werden (Rz 34 ff.). In diesem Fall er...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 22 ESRS E4.16 erweitert die Anforderungen an die Offenlegung nach ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Das Unternehmen hat hiernach folgende Angaben offenzulegen: eine Liste der wesentlichen Standorte im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit, einschl. der Standorte, die unter der operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, auf der Grundlage de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Auszeichnung des Konzernnachhaltigkeitsbericht (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Neben der Pflicht, den Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Format zu erstellen, schreibt § 315e Abs. 1 Nr. 2 HGB-E vor, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht gem. den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 ausgezeichnet werden muss. Dieser Auszeichnungsprozess, der als "Tagging" bezeichnet wird, erfordert die Verwendung von XBRL (e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 XBRL-Taxonomie: Umsetzung in der Praxis

Rz. 10 Die EFRAG hat am 30.8.2024 die XBRL-Taxonomie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS und die XBRL-Taxonomie für die Offenlegungserfordernisse gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.[1] Die EFRAG erhielt den Auftrag, eine digitale Taxonomie für die ESRS zu entwickeln. Die Veröffentlichung der XBRL-Taxonomie durch die EFRAG erfüllt einen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 12 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJV ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Ber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der ESRS E1 fordert Unternehmen auf, Strategien, Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung offenzulegen. Schwerpunkt ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1-3). Der Einkauf trägt maßgeblich zur Umsetzung klimabezogener Strategien bei: von emissionsarmen Materialien über klimafreundliche Lieferketten bis hin zu CO2-Bepreisung. Der Text analysie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht des Einkaufs

3.1 Zielsetzung des ESRS S2 Ziel des ESRS S2 ist es, die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf alle Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette transparent und umfassend abzubilden, insbes. auf jene Gruppen, die nicht bereits unter ESRS S1 (eigene Belegschaft) fallen, jedoch in direktem oder indirektem Maße von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind. Es soll...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr