Fachbeiträge & Kommentare zu EFRAG

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Arb...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 142 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.5 Berichtszeitraum, Zeithorizonte und Vergleichsinformationen

Rz. 45 Der Berichtszeitraum für den Nachhaltigkeitsbericht stimmt gem. ED ESRS LSME Abschn. 1.70 mit dem des Jahresabschlusses des LSME-Unternehmens überein. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte festzulegen, wobei die vorgeschlagenen Regelungen grds. denen in ESRS Set 1 entsprechen (§ 3 Rz 134 ff.). ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.3 Branchen- und/oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 80 Gem. ESRS VSME.10 f. können je nach Unternehmenstätigkeit zusätzliche qualitative oder quantitative branchenspezifische oder unternehmensspezifische Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. EFRAG hat bewusst vage formuliert, um die Angabe solcher zusätzlichen branchen- oder unternehmensspezifischen Informationen zu fördern, ohne diese verpflicht...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7, 10, 13, 17, 97, 100, 102, 105, 110 f., 136, 153, 164, 186, 197), Erkenntnisse aus ersten Berichten gem. CSRD bzgl. Auswirkungen, Chancen und Risiken, die Omnibus-Initiati...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.1 Modularer Aufbau des ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung

Rz. 75 Der ESRS VSME ist derzeit an alle Kleinstunternehmen und KMU, somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland, adressiert. Letztlich steht es allen nicht ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen frei, diesen Standard anzuwenden. Damit ist die Gruppe der potenziell ESRS VSME-anwendenden Unternehmen äußerst heterogen. Bereits Kleinstunternehmen und KMU können sich hins...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 22 ESRS E4.16 erweitert die Anforderungen an die Offenlegung nach ESRS 2 SBM-3 in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Das Unternehmen hat hiernach folgende Angaben offenzulegen: eine Liste der wesentlichen Standorte im Bereich der eigenen Geschäftstätigkeit, einschl. der Standorte, die unter der operativen Kontrolle des Unternehmens stehen, auf der Grundlage de...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 163 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise un...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.1 Strukturelle und redaktionelle Aspekte

Rz. 26 Dem ESRS LSME kommt gem. der am 26.2.2025 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission keine Bedeutung mehr zu. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht verabschiedet, so dass weiterhin die Möglichkeit von Änderungen an den geplanten Überarbeitungen der CSRD-Vorgaben besteht. Die folgenden Ausführungen spiegeln den derzeitigen Rechtsstand wider. Sie vervollständigen damit ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S3 adressiert Angabepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens, die "betroffenen Interessenträger" gem. ESRS 1 (§ 3 Rz 53). Die Definition, was unter betroffenen Gemeinschaften zu verstehen ist, enthält das Glossar zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: "Personen oder Gruppen, die in ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen

Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigt werden (Rz 34 ff.). In diesem Fall er...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 5 Weiteres Änderungsgesetz für weitere Erleichterungen der Omnibus-Initiative absehbar

Parallel dazu werden die von der Bundesregierung und dem Bundesrat bereits weitgehend akzeptierten über die zeitliche Verschiebung hinausgehenden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission (Omnibus-Initiative, COM(2025)81) weiter auf europäischer Ebene diskutiert werden und wohl 2026 zu einem Änderungsgesetz führen. Vorgeschlagen wird unter anderem eine dauerhafte deutliche ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Auszeichnung des Konzernnachhaltigkeitsbericht (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Neben der Pflicht, den Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Format zu erstellen, schreibt § 315e Abs. 1 Nr. 2 HGB-E vor, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht gem. den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 ausgezeichnet werden muss. Dieser Auszeichnungsprozess, der als "Tagging" bezeichnet wird, erfordert die Verwendung von XBRL (e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 XBRL-Taxonomie: Umsetzung in der Praxis

Rz. 10 Die EFRAG hat am 30.8.2024 die XBRL-Taxonomie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS und die XBRL-Taxonomie für die Offenlegungserfordernisse gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.[1] Die EFRAG erhielt den Auftrag, eine digitale Taxonomie für die ESRS zu entwickeln. Die Veröffentlichung der XBRL-Taxonomie durch die EFRAG erfüllt einen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Künftiges Rahmenwerk des International Sustainability Standards Boards

Rz. 12 Die IFRS Foundation kündigte im März 2021 an, einen internationalen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.[1] Auf dem Weltklimagipfel in Glasgow im gleichen Jahr gab sie die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) bekannt, das den entsprechenden Standard ausarbeiten soll. Der neue Standard des ISSB soll einen globalen Min...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJV ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Ber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.1 Die Zielgruppe des VSME

Auch KMU müssen sich häufig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Sie werden in vielen Fällen von ihren Geschäftspartnern und Kunden aufgefordert, die unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern. Ein freiwilliger KMU-Standard (Voluntary SME-Standard – VSME), der von der EU-Kommission als delegierte Verordnung erlassen werden soll, soll dabei ...mehr

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Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.1.2 Der geplante Inhalt und Umfang der CSRD und ESRS

Die CSRD-Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Wesentlichen auf alle bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten KMU. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sich Nachhaltigkeitsbelange auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auswirken, sondern auch umgekehrt, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sich auf Nachhalti...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5.3 Kosten-Nutzen-Analyse der VSME

Die EFRAG hat eine umfassende Studie mit einer Kosten-Nutzen-Analyse des neuen VSME-Standards veröffentlicht. [1] Nach dieser Studie profitieren KMU erheblich von einer Anwendung des überarbeiteten und vereinfachten VSME-Standards: Gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit: Sie können ihre Wettbewerbsfähigkeit durch eine stärkere Marktposition verbessern. Die erhöhte Transparenz schaff...mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der ESRS E1 fordert Unternehmen auf, Strategien, Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung offenzulegen. Schwerpunkt ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1-3). Der Einkauf trägt maßgeblich zur Umsetzung klimabezogener Strategien bei: von emissionsarmen Materialien über klimafreundliche Lieferketten bis hin zu CO2-Bepreisung. Der Text analysie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr