Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 29 § 36 Abs. 2 S. 1 EStG [1] bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KSt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.7.2 Dienstleistungen

Rz. 147 Nach Art. 43ff. MwStSystRL gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für den Ort einer Dienstleistung (zu der ab 1.1.2010 geltenden Neuausrichtung der Ortsprinzipien vgl. Abschn. 4.10), wie z. B.: Art. 45 regelt den Grundsatz, dass der Ort der Dienstleistung sich bei B2C-Leistungen danach bestimmt, wo der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.4 Erweiterter Anwendungsbereich des One-Stop-Shop-Systems (OSS)

Rz. 674 Ab 1.7.2021 gilt der Anwendungsbereich des OSS für alle Dienstleistungen und Fernverkäufe an Nichtabnehmer, d. h. der OSS beschränkt sich nicht mehr wie vorher auf Digitalleistungen. Die MwStSystRL unterscheidet nunmehr zwischen folgenden verschiedenen OSS-Regelungen: für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen für innergem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Ecuador (Hauptstadt: Quito; Amtssprache: Spanisch – vgl auch > Rz 17 – sowie für Teilbereiche die indigenen Sprachen Kichwa und Shuar) liegt im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien im Norden und > Peru im Süden respektive Osten sowie dem Pazifischen Ozean im Westen; zu Ecuador gehören auch die etwa 1 000 km westlich der Kü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südafrika (Hauptstadt: Pretoria = Regierungssitz, Kapstadt = Parlament; Bloemfontein = Oberstes Berufungsgericht; Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und mehrere Regionalsprachen) ist der südlichste Staat Afrikas. Südafrika grenzt an > Namibia, > Botsuana und > Simbabwe im Norden, an > Mosambik und Eswatini (> Swasiland) im Nordost...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indonesien (Hauptstadt: seit 17.08.2024 Nusantara, zuvor Jakarta; Amtssprache: Indonesisch) ist der weltgrößte Inselstaat und liegt in Südostasien. Indonesien grenzt auf der Insel Borneo an > Malaysia, auf der Insel Neuguinea an > Papua-Neuguinea sowie auf der Insel Timor an > Osttimor. Es gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südkorea

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Korea (Südkorea; Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Südkorea hat nur eine Landgrenze zur Demokratischen Volksrepublik Korea (> Nordkorea) im Norden und liegt am Gelben Meer im Westen, am Ostchinesischen Meer im Süden und am Japanischen Meer im Osten. Seit 2003 gilt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am Atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indien (Hauptstadt: Neu-Delhi; Amtssprachen: Hindi und Englisch sowie weitere Sprachen auf regionaler Ebene) umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents. Der Staat grenzt an > Pakistan, Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten), > Nepal, > Bhutan, > Myanmar und > Bangl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Syrien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Arabische Republik Syrien (Hauptstadt: Damaskus; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien. Er grenzt an die > Türkei im Norden, an den > Irak im Osten, an > Jordanien im Süden, an > Israel, den > Libanon und das Mittelmeer im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1359 =...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ‚Organisation for Economic Cooperation and Development’ (OECD), also die ‚Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung’, hat ihren Sitz in Paris. Sie wurde 1961 gegründet und versteht sich als Forum, in dem Regierungen ihre Erfahrungen austauschen und Lösungen für gemeinsame Probleme erarbeiten. Dazu werden Richtlinien ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stock Options

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 "Stock Options" sind ein in bestimmten Branchen – zB der Tech-Industrie – verbreitetes Vergütungselement. Der Begriff "stock options" ist nicht völlig identisch mit dem deutschen Begriff "Aktienoptionen". Gemeint ist lediglich eine Option auf den Erwerb von Aktien, die grundsätzlich als unternehmensinterne Vergütungsform behandelt und deshalb...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Lucia

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 St Lucia (Hauptstadt: Castries; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Inseln gehören zu den Kleinen Antillen und liegen südlich von > Martinique, nordwestlich von > Barbados und nordöstlich von > St Vincent und die Grenadinen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sudan

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Sudan (Hauptstadt: Khartum; Amtssprache: Arabisch und Englisch) ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Er grenzt an > Ägypten im Norden, > Libyen im Nordwesten, > Tschad im Westen, die > Zentralafrikanische Republik im Südwesten, > Südsudan im Süden, > Äthiopien im Südosten, > Eritrea und das Rote Meer im Osten. Ein Abkommen zur Verm...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Oman

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Sultanat Oman (Hauptstadt: Maskat; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat im Südosten der Arabischen Halbinsel. Es hat Landgrenzen zum > Jemen im Westen, > Saudi-Arabien sowie den > Vereinigte Arabische Emirate im Norden und grenzt an den Golf von Oman im Nordosten sowie das Arabische Meer im Süden und Südosten. Ein anwendbares Abkommen zur...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortskräfte

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Ortskräfte werden Personen bezeichnet, die bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten als > Arbeitnehmer beschäftigt sind, am Ort der Vertretung idR ansässig und dort eingestellt wurden. Anders als Mitarbeiter, die vom ausländischen Staat in die Vertretung entsandt werden, gelten Ortskräfte nach allgemei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Kasse

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Zahlungen von einer öffentlichen Kasse geleistet werden, ist insbesondere für bestimmte > Steuerbefreiungen von Bedeutung. Das gilt für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 EStG), für > Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen (> Umzugskosten Rz 5 ff) und > Trennungsentschädigungen (§ 3 Nr 13 EStG), Dienstbezüge für > Auslandsbeamte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Kitts und Nevis

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Föderation St Kitts und Nevis (Hauptstadt: Basseterre; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Inseln gehören zu den Kleinen Antillen und liegen südlich von > Anguilla, westlich von > Antigua und Barbuda und nördlich von > Montserrat. Mit St Kitts und Nevis besteht kein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, St Vincent und die Grenadinen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 St Vincent und die Grenadinen (Hauptstadt: Kingstown; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik. Er gehört zu den Kleinen Antillen und liegt südlich von > St Lucia, nördlich von > Grenada und westlich von > Barbados. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Mit S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Suriname

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Suriname (Hauptstadt: Paramaribo; Amtssprache: Niederländisch) ist ein Staat in Südamerika. Suriname grenzt im Osten an Französisch-Guayana (> Frankreich Rz 2), im Süden an > Brasilien, im Westen an > Guyana und im Norden an den Atlantik. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südsudan

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südsudan (Hauptstadt: Juba; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat in Afrika. Er grenzt an den > Sudan im Norden, > Äthiopien im Osten, > Kenia im Südosten, > Uganda und die > Demokratische Republik Kongo im Süden und die > Zentralafrikanische Republik im Westen. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Swasiland

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Königreich Eswatini (Hauptstadt: Mbabane; Amtssprachen: siSwati und Englisch), bis 2018 offiziell Swasiland, ist ein südafrikanischer Binnenstaat im Südosten von Afrika. Er grenzt im Osten an > Mosambik und im Übrigen an > Südafrika. Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Osttimor

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Demokratische Republik Osttimor (Hauptstadt: Dili; Amtssprachen: Tetum und Portugiesisch sowie 15 Regionalsprachen) ist ein südostasiatischer Staat auf der Insel Timor. Sie liegt nördlich von > Australien und südöstlich von > Indonesien, zu dem die einzige Landgrenze besteht. In amtlichen Dokumenten, so auch in BMF-Schreiben, wird häufi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist eine verstetigte Staatenkonferenz mit Sitz in Wien zur Friedenssicherung in Europa. Wer als "Administrative & Budget Officer" an der Mission der OSZE im > Kosovo teilnimmt, wofür ihm von der OSZE ein Dienstzeugnis ausgestellt wird, steht zur OSZE in einem Dienstverhältnis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierende

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Arbeitnehmer, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen Rz 15 ff, > Geringfügige Beschäftigung, > Kinderfreibeträge Rz 55 ff, > Kindergeld, > Schulgeld, > Studierendenausschuss, > Tutoren. Über ausländische Studierende > Ausländische Studenten und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 61 ff, besonders auch zur Behandlung von Vergütungen für eine p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 UmwStG 1977

Tz. 85 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Infolge der KSt-Reform zum 01.01.1977 kam es für die Besteuerung von Kö zu einem Wechsel vom klassischen System der Doppelbesteuerung hin zur Einmalbesteuerung nach dem Anrechnungsverfahren. Hierfür musste auch die Konzeption des UmwStG geändert werden. Dies geschah im EG-KStRG v 09.09.1976 (BGBl I 1976, 2461). Das UmwStG 1977 sollte sichers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Fortgeltung des UmwStG aF

Tz. 107 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Neben dem UmwStG idF des SEStEG gelten die Regelungen des UmwStG aF (1995) fort. Zum einen sind die Regelungen des UmwStG aF nicht förmlich aufgehoben worden (s UmwSt-Erl 2011, Rn 00.01). Zum anderen ergibt sich dies bereits aus der Natur der Sache, denn st-relevante Sachverhalte aus der Zeit vor der Anwendbarkeit des UmwStG idF des SEStEG ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beteiligungen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 14 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine ertragsteuerliche Auswirkung wegen der Beteiligung an der Personengesellschaft ergibt sich immer dann, wenn die Beteiligung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen ist. Unterhält die Personengesellschaft (GbR) einen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb, so unterliegt sie der Gewerbesteuer (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 Gew...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, OCCAR

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ‚Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'Armement’, also die ‚Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation’, beruht auf dem Übereinkommen zwischen Deutschland, > Frankreich, > Italien, dem > Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 09.09.1998 (Gesetz vom 06.03.2000, BGBl 2000 II, 414 ff; Inkrafttreten am 28.01....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studienbeihilfen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Beihilfen Rz 50 ff, > Bundeswehr, > Darlehen, > Stipendien. Studienbeihilfen durch die > Öffentliche Kasse, die im Hinblick auf ein späteres Ausbildungsverhältnis gewährt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, wenn der Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten ArbN-Täti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 UmwStG von 1934 bis 1969

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das erste dt UmwStG war das von 1934 (RGBl I 1934, 572, 354); ihm folgten das UmwStR des DM-BilG 1950 (BGBl I 1950, 811) und das UmwStG 1957 (BStBl I 1957, 1713). Diese drei Ges regelten nur die Umw von Kap-Ges. Auf den heutigen Regelungsumfang wurde das UmwStG erst durch das UmwStG 1969 (BGBl I 1969, 1163) gebracht. Tz. 84 Stand: EL 116 – ET...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Mittel

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Einnahmen aus öffentlichen Mitteln sind in einer Reihe von Fällen steuerfrei, wobei zum Teil weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das gilt für öffentliche Versorgunsleistungen an Beschädigte (vgl § 3 Nr 6 EStG; > Steuerbefreiungen Rz 215 ff; > Opferentschädigung), für Bezüge, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studium

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zum Abzug der Aufwendungen für ein Studium > Akademisches Studium mwN, zu (steuerlichen) Vorteilen aufgrund eines Studiums > Ausbildungsfreibetrag, > Kinderfreibeträge Rz 55 ff und > Kindergeld; zur steuerlichen Behandlung von > Stipendien; zur Bestimmung der > Erste Tätigkeitsstätte Rz 39 ff und zu einer > Doppelte Haushaltsführung Rz 5 ff. Zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß und verstößt insb nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 6 (42. Aufl 2023)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Opernsänger

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Abgrenzung, wann ein Opernsänger > Arbeitnehmer ist, hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Im Einzelnen > Bühnenangehörige, > Künstler, > Lohnzahlungszeitraum Rz 30, 31. Ein Opernsänger, der bei Gastspielen das Vergütungsrisiko trägt und nicht vollständig in den Bühnenbetrieb des jeweil...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Dienst

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eine Reihe von Besonderheiten, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Zukunftssicherung für > Beamte, > Beamtenanwärter und vergleichbare Personengruppen, zB Soldaten (> Bundeswehr Rz 2), direkt vom ArbG und nicht über die > Sozialversicherung sichergestellt wird. Weil sie keine Beiträg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Steuern, § 9

Rz. 681 Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Eine Person hat ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Der gewöhn...mehr