Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Schiedsverfahren, Verständigungsverfahren, joint audits und Steuerstrafverfahren

Rz. 872.1 [Autor/Stand] Künftig von zunehmender Bedeutung wird das Verhältnis von Schiedsverfahren und Verständigungsverfahren zum Steuerstrafverfahren sein.[2] Das grundlegende Spannungsverhältnis besteht in dem Recht der Selbstbelastungsfreiheit und der Regelung des § 393 AO im Gegensatz zu den erweiterten steuerlichen Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten und der...mehr

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann, bzw. innerhalb der Festsetzungsfrist, falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt.[111] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / dd) Belastung mit vergleichbarer Steuer

Rz. 138 Anrechenbar ist nur eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer. Es genügt, dass die ausländische Steuer mit der deutschen Steuer vergleichbar ist; die Bezeichnung der ausländischen Steuer ist irrelevant. Entsprechen sich die erhobenen Steuern nicht, kommt es somit ohne weitere Gestaltungsmaßnahmen zu einer Mehrfachbelastung mit Steuern. Ist ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ee) Fünfjahreszeitraum

Rz. 141 Weitere Voraussetzung für eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist, dass die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen nicht später als fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist (§ 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG). Wird der Fünfjahreszeitraum überschritten, ist nach dem Gesetz davon auszugehen, dass es sich nicht ...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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Kroatien / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 76 Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Kroatien nicht. Während aus deutscher Sicht gem. § 21 ErbStG zur unilateralen Vermeidung der Doppelbesteuerung in bestimmten Fällen eine ausländische Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer angerechnet ist, kennt das kroatische Recht keine Anrechnungsmöglichkeit.mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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Belgien / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 159 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes Einwohner des Königreichs, findet in Belgien eine Besteuerung des Weltnachlasses statt. Die Steuer bezieht sich auf den gesamten Nettowert des Nachlasses, wobei im Ausland belegene Nachlassgegenstände ebenfalls Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind.[140]mehr

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Schweden / II. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweden

Rz. 204 Deutschland und Schweden haben am 14.7.1992 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Die Regelungen über Erbschaft und Schenkungen sind in den Artikeln 24–28 geregelt. Das Abkommen ist trotz der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Schweden zumindest für deutsche Staatsangehörige sowie für in Schweden wohnende Personen mit Vermögen ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Freistellungsmethode (unter Progressionsvorbehalt)

Rz. 132 Sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vor, verzichtet ein beteiligter Staat auf die Besteuerung bestimmter Vermögensgegenstände, obwohl nach nationalem Recht ein Besteuerungsrecht besteht. Die Besteuerung erfolgt dann allerdings regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 19 Abs. 2 ErbStG). Die Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt wa...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / d) Kollision von Anknüpfungsmerkmalen

Rz. 61 Wegen der in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale für die unbeschränkte Steuerpflicht kann es oft zu einer Doppelbesteuerung, aber auch im Einzelfall zur Steuerfreiheit kommen. Dies gilt auch dann, wenn auf die persönlichen Verhältnisse unterschiedlicher Personen abgestellt wird (vgl. dazu bereits das Beispiel oben in Fn 10). Rz. 62 Ste...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Griechenland / VI. Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen (Doppelbesteuerungsabkommen)

Rz. 115 Zwischen Deutschland und Griechenland gilt seit 1912 die Konvention über die Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen, die der Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbschaften dient. Die Konvention ist im Jahr 1953 wieder in Kraft getreten.[70] Rz. 116 Art. 1 der Konvention bestimmt: "Das in Griechenland befindliche bewegliche Vermögen eines Deutschen, der z...mehr

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Portugal / 2. Erbschaftsteuervermeidung durch Wohnsitzverlegung nach Portugal

Rz. 249 Eine Wohnsitzverlegung nach Portugal zur Vermeidung der Erbschaftsteuer wird in den meisten Fällen keinen praktischen Erfolg haben. Das deutsche Steuerrecht knüpft die persönliche Steuerpflicht nicht nur an die Inländereigenschaft des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes, sondern besteuert den Erwerbsvorgang auch dann, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes Inlän...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 253 Die gesetzliche Grundlage ist das Spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley de impuestos sobre sucesiones y donaciones – spanErbStG) vom 18.12.1987 (in Kraft ab 1.1.1988).[365] Die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 8.11.1991 (Real Decreto Nr. 1629/91) enthält wichtige Einzelregelungen. Wichtige Änderungen – insbesondere für Nichtansässige – hat das...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Abzug der ausländischen Steuer

Rz. 157 Umstritten ist, ob statt der Anrechnung nach § 21 ErbStG auch ein Abzug der ausländischen Steuer von der inländischen Bemessungsgrundlage als Nachlassverbindlichkeit in Betracht kommt.[118] Dies wäre sinnvoll, wenn die ausländische Steuer wesentlich höher als die inländische Steuer und daher nur teilweise anrechenbar wäre. Bei dem Abzug der ausländischen Steuer würde...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Hinzurechnungstatbestände

Rz. 278 Der spanische Gesetzgeber hat in Art. 11 spanErbStG im Rahmen widerlegbarer Vermutungen Vermögensgegenstände der Erbmasse im Wege der Fiktion zugerechnet (bienes adicionales), die während eines Zeitraums vor dem Ableben des Erblassers sein Eigentum bildeten, zum Zeitpunkt seines Todes aber nicht mehr zu seinem Vermögen gehörten. Es handelt sich um hinzuzurechnende Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Frankreich / I. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 224 Am 12.10.2006 wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen[145] geschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2007 dem deutschen Umsetzungsgesetz zugestimmt, von französischer Seite erfolgte die Zustimmung mit Zustimmungsgesetz vom 26.2.2009. Das Abkommen ist am Tag nach dem am 2.4.2009 erfolgten Austausch der Ratifikatio...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / c) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland

Rz. 58 Neben dem Wohnsitz knüpft Deutschland die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht auch an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Dieser ist allerdings nur dann von Bedeutung, wenn in Deutschland keine Wohnung vorhanden ist. Der Begriff ist in § 9 AO wie folgt definiert: Zitat § 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen auf...mehr

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Polen / Literaturtipps

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Dänemark / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 164 Es gilt das Deutsch-Dänische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 22.11.1995 – in Dänemark am 25.12.1996 in Kraft getreten (Lovtidende C Nr. 158 vom 6.12.1996). Rz. 165 Die Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen ist im Einzelnen im Abschnitt III des DBA geregelt:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe.[2] Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeut...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Abzug von Schulden

Rz. 110 Bei der Berechnung der Bereicherung nach § 10 ErbStG sind von dem Bruttoerwerb die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht können nach dem bisherigen § 10 Abs. 6 ErbStG allerdings nur die Schulden abgezogen werden, die mit dem der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Babucke, E-Evidence – grenzenlose Beweiserhebung, wistra 2024, 57; Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 26. Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Bisherige DBA-Regelung: Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Art. des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Art. 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung für (Spe... / V. Fazit

Die zahlreichen Vorschriften zur steuerlichen Entstrickung werden de lege ferenda durch die in der Praxis durchaus relevante Neuregelung in § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG ergänzt. Damit löst man sich weiter von dem Grundsatz, PV grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich einer Entstrickungsbesteuerung zu überführen.[66] Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung ist positiv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis Versicherungsteuer – Umsatzsteuer

Rz. 25 VersSt und USt sind nach Unionsrecht voneinander unabhängig. Die Festsetzung und Erhebung der VersSt verstößt nicht gegen Art. 401 MwStSystRL .[1] Hiernach sind die Mitgliedstaaten der EU ausdrücklich nicht daran gehindert, u. a. nationale Steuern oder Abgaben auf Versicherungsverträge, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.13 Rückverlagerung des Orts in das Drittlandsgebiet

In bestimmten Fällen würden sich für inländische Unternehmer Probleme ergeben, wenn sie Leistungen für ihr Unternehmen beziehen, diese Leistungen aber ausschließlich im Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Wenn in diesen Fällen die sonstige Leistung (nach deutscher Sichtweise) dort ausgeführt ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, der Drittstaat aber diese ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 2.1 Leistungsempfänger ist Unternehmer

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer und bezieht er die sonstige Leistung für sein Unternehmen, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger aus dem Gemeinschaftsgebiet oder aus dem Drittlandsgebiet kommt. Dies gilt entsprechend, wenn die sonstige Leist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 144 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung [1] für Körperschaften, die an anderen Körperschaften beteiligt sind. Die Steuerbefreiung ist als Ergänzung zum Ausscheiden der Ausschüttungen einer Körperschaft an den Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, aus dem Einkommen nach Abs. 1 konzipiert, jedoch ohne Sonderregelung für Streubesitzbeteiligungen. Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 92 Erbringt eine inl. Körperschaft Leistungen an einen inl. oder ausl. Anteilseigner, der ebenfalls eine Körperschaft ist, gehören die Bezüge nach Abs. 1 bei dem Empfänger zwar nicht zum Einkommen und sind daher steuerlich nicht belastet; es stellt sich aber die Frage, ob KapESt einzubehalten ist. Nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegen ausdrücklich auch die Bezüge, die n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.5 Gewinnminderungen (Abs. 4 a. F. i. V. m. Abs. 3 S. 3)

Rz. 340 Ungeklärt war, ob die Ausnahmetatbestände des Abs. 4 a. F. auch für die Gewinnminderungen des Abs. 3 S. 3 gelten, ob also Gewinnminderungen steuerlich zu berücksichtigen sind, wenn entsprechende Gewinne nach Abs. 4 a. F. steuerpflichtig wären. M. E. war das der Fall, da nur Gewinnminderungen bei Anteilen ausgeschlossen sind, die in Abs. 2 genannt sind. Das lässt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8b KStG enthält eine Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Bei der Einkommensermittlung nach § 8b KStG werden bestimmte Einnahmen bei Erreichen einer Schwelle von 10 % (Abs. 1) bzw. Veräußerungsgewinne (Abs. 2) abgezogen bzw. bestimmte Gewinnminderungen (Abs. 3) hinzugerechnet und dadurch aus der Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung ausgeschieden. Nach der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.28 Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Artikel des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, in de...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 3.1 Gewerbeertrag (§ 7 Sätze 8 und 9 GewStG)

Mit der Neufassung des § 7 Satz 8 GewStG wird klargestellt, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebsstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Vom Regierungsentwurf sind nun auch b...mehr