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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Osttimor

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Rz. 1

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Die Demokratische Republik Osttimor (Hauptstadt: Dili; Amtssprachen: Tetum und Portugiesisch sowie 15 Regionalsprachen) ist ein südostasiatischer Staat auf der Insel Timor. Sie liegt nördlich von > Australien und südöstlich von > Indonesien, zu dem die einzige Landgrenze besteht.

In amtlichen Dokumenten, so auch in BMF-Schreiben, wird häufig die Bezeichnung Timor-Leste (portugiesisch: Leste = Osten) verwendet, weil die offiziellen Stellen von Osttimor Wert darauf legen, dass der Landesname nicht in fremde Sprachen übersetzt wird.

 

Rz. 2

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit Osttimor nicht. Mit Stand 01.01.2024 ist auch kein Abkommen geplant (vgl BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

 

Rz. 3

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Osttimor gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen). Kein Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 155); aktuell vgl > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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