Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA/Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe der "Person" und unter welchen Voraussetzungen eine Person "in einem Vertragsstaat ansässig" ist, werden im DBA selbst definiert.[1] Nationale Vorschriften sind nachrangig. Als "Personen" versteht das DBA nicht nur natürliche Personen, sondern auch Gesellschaften und andere Personenvereinigungen.[2] Die "Ansässigkeit" einer Person ist wohl als der wichtigste Begri...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in den DBA den "Einkünften aus unbeweglichem Vermögen" zugeordnet.[1] Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt (sog. Belegenheitsstaat). Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat und liegt das unbewegliche Vermögen im ausländischen Staat, steht dem ausländischen Staat das Besteueru...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche Regelungen für...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.2 Einkünfte aus Zinsen

Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland vereinbarten DBA. Für Zinsen sehen die von Deutschland vereinbarten DBA oftmals kein Quellenbesteuerungsrecht vor. Jedoch ist in einigen DBA unter bestimmten Voraussetzungen ein Quellenbesteuerungsrecht enthalten.[1] Damit keine Doppelbesteuerung er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.4 Besonderheit: Niederlande

Seit dem VZ 2016 wurde das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Ruhegehälter (inkl. Sozialversicherungsrenten) in Bezug zu den Niederlanden modifiziert. Das Besteuerungsrecht liegt im Ansässigkeitsstaat.[1] Jedoch hat der Quellenstaat ebenso ein Besteuerungsrecht, wenn der Bruttobetrag der Rente über 15.000 EUR liegt (Freigrenze).[2] Die Doppelbesteuerung wird bei diesen Rente...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 1 Systematik eines DBA

Ein DBA kann sowohl bei unbeschränkter, als auch bei beschränkter Einkommensteuerpflicht[1] zur Anwendung kommen. Ein DBA ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Lediglich ein Abschnitt befasst sich mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte. Im Übrigen beinhaltet ein DBA auch nähere Regelungen zu den im DBA verwendeten Begriffen, den Methoden zur Vermeidung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, ist auf Anteile an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, gelten die Anteile mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes als veräußert. Bei An...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes endet, ist auf Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewö...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Durch Art. 13 des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024[3] wurde die Regelung im Wesentlichen redaktionell angepasst. Der bis dato in der Nr. 1f enthaltene Bußgeldta...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Bemessungsgrundlage

Tz. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Steuerabzug beträgt grundsätzlich 15 % der Einnahmen zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Falls der Darbietende/Verwertende (Vergütungsgläubiger) in der EU oder im EWR ansässig ist, besteht das Wahlrecht, die "Nettoeinnahmen" zugrunde zu legen. Dies setzt voraus, dass der Vergütungsgläubiger (Künstler, usw.) in unmittelbarem wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 4b UStG beruht auf Art. 155, 156 Abs. 1 Buchst. a und c und 161 MwStSystRL. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvorschrift), unbeschadet der übrigen Steuerbefreiungen vorbehaltlich der Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses gem. Art. 398 MwStSystRL Sondermaßnahmen zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Leitsatz Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den um die eingezogen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.2 Höchstbetrag

Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2025 bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 EUR als Sonderausgaben zu berücksichtigen. In den vorhergehenden Jahren erfolgte nur ein anteiliger Ansatz. Praxis-Beispiel Höchstbetragsrechnung Ein lediger Steuerpflichtiger hat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.1 Steuersystematische Einordnung

Im Hinblick auf die steuersystematische Einordnung von Altersvorsorgeaufwendungen wurde seit Jahren darüber gestritten, ob die Zuordnung zu den Sonderausgaben zutreffend ist. Aufgrund der späteren nachgelagerten Besteuerung wurde häufig die Auffassung vertreten, dass es sich bei den geleisteten Beiträgen um vorweggenommene Werbungskosten handeln würde. Dem hat sich das Bunde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 § 3d bestimmt den Mitgliedstaat, in dem der innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1a UStG und § 1b UStG) als bewirkt gilt. Die Regelung stellt keine "klassische" Ortsbestimmungsvorschrift dar, da sie lediglich das Besteuerungsrecht einem bestimmten Mitgliedstaat zuweist. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG sind nur im Inland ausgeführte innergemeinschaftliche Erwerbe steuerbar. § 1a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Zwei innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 11 Verwendet der Erwerber beim Erwerb der Gegenstände eine USt-IdNr. (§ 27a UStG), die ihm nicht von dem Mitgliedstaat erteilt wurde, in dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände tatsächlich endet, bestimmt sich der Ort des Erwerbs solange auch nach dem Staat, der die USt-IdNr. ausgegeben hat, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb in dem Mitgliedstaat bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / 2. Beteiligungen zwischen 10 % und 14,9 %

Liegt eine Beteiligung zwischen 10-14,9 % vor, ist zu differenzieren: Auf Ebene der KSt greift der vorgenannte Grundsatz. § 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und 4 KStG führt dazu, dass die Dividende dem Schachtelprivileg[2] unterliegt und somit nur 5 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage der KSt unterliegen. Sinkt die Beteiligung im Kalenderjahr auf unter 10 %, ist dies im Hinblick auf...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem EStG

Besteht im Fall der Auslandstätigkeit mit dem betreffenden Land kein DBA und fällt der Arbeitslohn auch nicht unter den Auslandstätigkeitserlass, steht das Besteuerungsrecht in vollem Umfang Deutschland als Wohnsitzstaat zu. In diesem Fall ist der auf das Ausland entfallende Arbeitslohn bei der Einkommensteuerveranlagung in gleicher Weise wie Inlandsbezüge anzusetzen. Andere...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbesteuerung

Zusammenfassung Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtl...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.4 Veranlagungspflicht deutscher Grenzgänger

Entsprechend dem Sinn und Zweck der Grenzgängerregelung steht das eigentliche Besteuerungsrecht für den in der Schweiz im Rahmen der Grenzgängereigenschaft bezogenen Arbeitslohn Deutschland zu. Deutsche Grenzgänger sind deshalb verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung über den in der Schweiz bezogenen Arbeitslohn abzugeben. Auch der schweize...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4 Grenzgänger

4.1 Frankreich 4.1.1 Grenzzone Die Grenzgängerregelung mit Frankreich[1], nach der das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zusteht, findet auf Arbeitnehmer Anwendung, die im Grenzgebiet des einen Staats ihre Tätigkeit ausüben und im Grenzgebiet des anderen Staats ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Für deutsche Grenzgänger, die ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1 Frankreich

4.1.1 Grenzzone Die Grenzgängerregelung mit Frankreich[1], nach der das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zusteht, findet auf Arbeitnehmer Anwendung, die im Grenzgebiet des einen Staats ihre Tätigkeit ausüben und im Grenzgebiet des anderen Staats ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Für deutsche Grenzgänger, die in Frankreich ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 5 Übersicht: Auslandssachverhalte und Anwendung von DBA

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3 Schweiz

Eine Sonderregelung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtliche Bindungswi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2 Auslandstätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat

2.1 Auslandstätigkeitserlass Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann trotzdem eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses[1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.5 Inländische öffentliche Kasse

Schweizerische Grenzgänger, die im Inland bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, werden den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft gleichgestellt. Die Grenzgängerregelung hat also auch bei Lohnbezügen aus einer inländischen öffentlichen Kasse Vorrang.[1]mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.7 Nachweis der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder die nach den Bestimmungen...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.2 Österreich und Belgien

Die Grenzgängerregelungen nach dem mit Österreich getroffenen DBA entsprechen im Wesentlichen den zu Frankreich dargestellten Grundsätzen. Die Eigenschaft als Grenzgänger, die das Besteuerungsrecht abweichend vom Tätigkeitslandprinzip dem Staat zuweist, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist, erfordert eine tägliche Rückkehr von der Grenzzone des Tätigkeitsstaats in die Grenzz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.4 Zahlung des Arbeitslohns zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, ist schließlich Voraussetzung, dass der Arbeitslohn nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wird (sog. Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa nach innerstaatlichen Regelungen.[1] Der abkomme...mehr