Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 279 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beträgt die Beteiligung an der leistenden Kö zu Beginn des Kj unmittelbar weniger als 10 % sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG abw von der Regelung des § 8b Abs 1 S 1 KStG bei der empfangenden Kö in voller Höhe stpfl (s Tz 286ff). Die übrigen Regelungen des § 8b KStG, dh insbes die StFreiheit von VG (s § 8b Abs 2 KStG) und die Nichtabziehba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.5 Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tz. 337 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das UntStFG ist § 8b Abs 6 S 1 KStG dahingehend erweitert worden, dass die Abs 1–5 des § 8b KStG nicht nur auf Dividenden und VG, die die MU-Schaft erzielt, anwendbar sind, sondern auch auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe des MU-Anteils selbst, soweit sie auf im mitunternehmerischen BV gehaltene Anteile an Kö ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Hinzurechnung von (Unter-)Beteiligungen

Rz. 240 Sofern das zu bewertende Unternehmen seinerseits an anderen Unternehmungen beteiligt ist und diese Beteiligung oder Unterbeteiligungen in seinem betriebsnotwendigen Vermögen[344] hält, ist auch für diese Beteiligungen eine eigenständige Wertermittlung vorgesehen, § 200 Abs. 3 BewG. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Person...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.4 VGA-Fragen rund um die Erfüllung der Einlageverpflichtung

Tz. 1463 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird eine Einzahlungsverpflichtung aufgr der Kap-Erhöhung gegen Einlage von dem AE durch Verrechnung mit Forderungen erbracht, die er gegenüber der Kap-Ges hat, und ist diese Forderung aufgr von Leistungsbeziehungen entstanden, die als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG beurteilt wurden, so handelt es sich auf der Ebene der Kap-Ges im Zeitpunkt der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Voraussetzung für die beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG ist, dass es sich um eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl handelt (s Tz 4). Im Gegensatz zu § 1 Abs 1 KStG ist der Kreis der Stpfl nicht durch eine Aufzählung näher beschrieben. Von der beschr KStPflicht können somit alle ausl Kö, Pers-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VII. Automatischer Informationsaustausch

Mit Änderung des Protokolls vom 27.5.2015 trat per 1.1.2017 das bilaterale Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU)[35] in Kraft. Der automatische Informationsaustausch deckt dabei nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden und andere Kapitaleinkünfte ab und erfasst nicht nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Tz. 154 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei echten Wertpapier-Pensionsgeschäften, dh solchen mit Rückgabepflicht statt eines Rückgaberechtes des Pensionsnehmers, ist der Pensionsnehmer nur zivilrechtlich, dagegen weder handels- noch strechtlich Inhaber der Wertpapiere (s § 340b Abs 4 HGB). Die Dividenden aus den in Pension gegebenen Aktien sind weiterhin vom Stammrechtsinhaber zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[64] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Unterjähriger Erwerb einer Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 6 KStG)

Tz. 296 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 4 S 6 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung von mind 10 % für Zwecke des Abs 4 als zu Beginn des Kj erfolgt. Dh ein Erwerb einer mind 10%igen Beteiligung in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 31.12. eines Kj wird auf den 01.01. des betreffenden Jahres zurückbezogen mit der Folge, dass die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 und 5 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Nichtanwendung der Abs 3 S 1 und 2 sowie des Abs 5 des § 8b KStG in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG (§ 8b Abs 10 S 3 KStG)

Tz. 422 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 3 KStG sind die Abs 3 S 1 und 2 sowie der Abs 5 des § 8b KStG (in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG) nicht anzuwenden. Da in den Fällen des § 8b Abs 10 KStG die Entgelte für die Wertpapierüberlassung in voller Höhe nabzb sind (s Tz 417), ist die Pauschalierung der nabzb BA iHv 5 % der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3 Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund Tz. 631 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4 Erdienbarkeit einer Pensionszusage

3.4.4.4.1 Grundsätze Tz. 649 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH beruht eine Pensionszusage, die von dem Ges-GF nicht erdient werden kann, auf dem Gesellschaftsverhältnis und ist somit nicht betrieblich veranlasst. Eine betrieblich veranlasste Ruhegeldzusage liegt nicht vor, wenn sich die Dienstleistung nur auf wenige Jahre erstreckt. Pensionszahlungen setzen nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2 Probezeit

3.4.4.2.1 Begriff und Hintergrund des Merkmals der Probezeit Tz. 616 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Der BFH (s Urt des BFH v 30.09.1992, BFH/NV 1993, 330; s Urt der BFH v 16.12.1992, BStBl II 1993, 455; v 15.10.1997, BStBl II 1999, 316; v 29.10.1997, BStBl II 1999, 318; v 11.02.1998, BFH/NV 1998, 1262; v 04.05.1998, BFH/NV 1998, 1530; v 23.02.2005, BFH/NV 2005, 1203; v 28.04.2010,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens

13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1545 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, die auf eine als vGA zu beurteilende Verpflichtung zurückzuführen sind (zB Bildung einer Tantieme- oder Pensionsrückstellung, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag ausgezahlt wird), erfolgte bis zum stlichen Übertragungsstichtag lediglich eine Einkommenskorrektur als vGA iSd § 8 Abs 3 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezählten Stammrechten. De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.8 Leistungen der Betriebs-GmbH

Tz. 1374 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Erbringt die Betriebs-GmbH Leistungen gegenüber dem Besitzunternehmen, indem sie zB deren Buchführungs- und andere Verwaltungsarbeiten mit erledigt, muss sie hierfür zur Vermeidung einer vGA eine angemessene Vergütung erhalten.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.2 Pensionszahlungen oder Pensionszusagen an nahe stehende Angehörige oder Lebensgefährten

Tz. 605 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Beurteilung einer Witwenpension in Abhängigkeit vom Fortbestand der Ehe bzw den Folgen einer Scheidung s Urt des BFH v 16.02.1977 (BStBl II 1977, 444) sowie v 05.02.1985 (BStBl II 1985, 420). Maßgebend ist hiernach im Einzelfall der Inhalt der Pensionszusage. Sagt eine GmbH ihrem alleinigen Ges-GF eine Versorgung zu einem Zeitpunkt zu, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1541 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Diese Fallgruppe ist problematischer, da die Rechtsfolgen einer vGA in einer solchen Konstellation erst tw vollzogen waren (nämlich hinsichtlich der Einkommenskorrektur). Dazu kann es zB kommen, wenn eine Gewinntantieme für einen Zeitraum vor dem stlichen Übertragungsstichtag erst nach dem Übertragungsstichtag an den Ges-GF ausgezahlt wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12.1 Grundsatz

Tz. 517 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Prüfung der Folgen einer vGA bei Tantiemen ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen die Tantieme dem Grunde nach, der Höhe nach nicht anerkannt werden kann.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 398 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die ges Regelungen für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gelten in Fällen eines kj-gleichen Wj nach § 34 Abs 7 S 8 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-St-AnpG grds erstmals für den VZ 2004. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06.2004 einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, wonach die N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 318 Die Anteile an der Aktiengesellschaft[235] sind frei vererblich. Die Vererblichkeit von Aktien kann auch durch die Satzung nicht eingeschränkt werden. Dies gilt sowohl für Namensaktien als auch für Inhaberaktien. Rz. 319 Mehrere Erben können ihre Rechte aus den Aktien nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben (§ 69 Abs. 1 AktG).[236] Bis zur Bestellung eine...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[41] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, wird die Ansässigkeit unter dem D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.4 Exkurs: Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern beim sog. "Cum/Cum Treaty Shopping"

Tz. 59 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als weitere Maßnahme des Ges-Gebers, durch die ungerechtfertigte St-Vorteile durch die Anrechnung oder Erstattung der KapSt vermieden werden sollen, ist schließlich auch noch die Einführung des § 50j EStG ("Versagung der Entlastung von KapSt in bestimmten Fällen") durch das Ges v 20.12.2016 (BStBl I 2017, 5) – mit Wirkung ab dem VZ 2017 (s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.12 Vermeidung "weißer Einkünfte" bei umgekehrt hybriden Rechtsformen (§ 49 Abs 1 Nr 11 EStG)

Tz. 94b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ab 2022 (§ 52 Abs 45a S 4 EStG) soll die durch ATADUmsG eingeführte Nr 11 (dazu ausführlich Krechel/Strüder, FR 2021, 884) sog weiße Eink vermeiden, die durch Einsatz "umgekehrt hybrider" Rechtsformen generiert werden können. So werden Rechtsformen bezeichnet, wenn und soweit diese Rechtsform in dem Staat, in dem sie eingesetzt wird (hier: D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Ansatz der Anteile mit den für die Anwendung des § 21 KStG maßgeblichen Werten (§ 8b Abs 8 S 4 KStG)

Tz. 393 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 4 KStG sind die Anteile für die Ermittlung des Einkommens mit den nach hr-lichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 KStG abzb Beträge zu Grunde gelegt werden. Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen haben nach den §§ 81c und 81d VAG Rückstellungen für BRE an die Versicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 50 Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 1 S 1 EStG dürfen beschr Stpfl BA (s § 4 Abs 4–8 EStG) oder WK (s § 9 EStG) nur insoweit abziehen (sofern das dem Grunde nach möglich ist, s Tz 120), als sie mit inl Eink in wirtsch Zusammenhang stehen (zu vorweggenommenen bzw nachträglichen Aufwendungen s Tz 187, 188b). Die WK und BA sowie die Ermittlung der inl Eink bestimme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.6 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 2–5 KStG

Tz. 135 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die durch das JStG 2007 eingeführten Regelungen zum materiellen Korrespondenzprinzip bei vGA sind erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach der Verkündung des JStG 2007, dh nach dem 18.12.2006, zufließen (s § 34 Abs 7 S 11 KStG idF des JStG 2007, der durch das URefG 2008 zu § 34 Abs 7 S 12 KStG geworden und durch das Kroatien-StAnpG entfalle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5 Anwendung auch auf Wertpapierpensionsgeschäfte iSd § 340b Abs 2 HGB (§ 8b Abs 10 S 4 KStG)

Tz. 423 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 4 KStG gelten die S 1 bis 3 auch in den Fällen des Wertpapierpensionsgeschäfts iSd § 340b Abs 2 HGB. Bei den Wertpapierpensionsgeschäften unterscheidet man zwischen dem sog echten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 2 HGB) und dem sog unechten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 3 HGB). Ebenfalls hierzu s Wagner ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Rückausnahme bei früherer Nichtanerkennung einer Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 8 S 2 KStG)

Tz. 391 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 2 KStG gilt dessen S 1 (s Tz 390) nicht für Gewinne iSd § 8b Abs 2 KStG, soweit eine Tw-Abschr in früheren Jahren nach § 8b Abs 3 S 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. Die in § 8b Abs 8 S 2 KStG gerege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Entsprechende Anwendung der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 439 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 8b Abs 10 S 7 KStG vor, sind die S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG entspr anzuwenden. Fraglich ist, ob insbesondere die folgenden Voraussetzungen der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG auf der Ebene der Pers-Ges oder der Ebene der MU-Kö zu prüfen sind: Auf die Anteile ist bei der Verleiherin § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Inländisches Kreditinstitut bzw inländische Zweigniederlassung

Tz. 182 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 4 S 1 KStG beschränkt die Berechtigung zur Erteilung einer St-Besch auf inl Kreditinstitute, dh auf solche mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl. Tz. 183 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 4 S 3 KStG dehnt die Berechtigung zur Ausstellung des St-Besch auf inl Zweigniederlassungen der in § 53b Abs 1 oder 7 KWG genannten Institute oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs 1 Nr 5 EStG)

Tz. 67 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 5 EStG unterteilt die inl Eink aus KapV in vier (bis VZ 2008: drei) Grundkategorien mit unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen. Es handelt sich dabei um eine eingeschr Auswahl der Eink iSd § 20 EStG. Diese Tatbestände greifen gem § 49 Abs 1 Nr 5 EStG bei beschr StPflicht nur, wenn der dort näher bezeichnete Inl-Bezug gegeben is...mehr