Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8 Anerkennungsvoraussetzungen für andere Formen der betrieblichen Altersversorgung

3.4.8.1 Grundproblem Tz. 741 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für Pensionszusagen haben BFH und Fin-Verw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.5 Steuerliche Beurteilung der sofortigen (ratierlichen) Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 660 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In gewissem Zusammenhang mit der Prüfung der Erdienbarkeit steht die Frage der Unverfallbarkeit von Pensionszusagen an Ges-GF (nicht zuletzt deshalb, weil der BFH urspr den notwendigen Erdienenszeitraum von zehn Jahren aus den Unverfallbarkeitsregelungen des BetrAVG abgeleitet hat; dazu s Tz 650). Allerdings handelt es sich bei der Frage nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Die Behandlung von Darlehen in der Krise einer Kapitalgesellschaft

6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie gesellschaftlich ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3 Veränderungen in der Beherrschungssituation

Tz. 1526 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch eine Umwandlung können sich die Beteiligungsverhältnisse verändern, so dass aus einem bisher nicht beherrschenden ein beherrschender Gesellschafter werden kann oder umgekehrt. Somit kann durch die Umwandlung das sog Rückwirkungsverbot zur Anwendung kommen. Grds zur Frage der Anwendung des Rückwirkungsverbots bei Veränderungen der Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Körperschaft ist an Personengesellschaft beteiligt

7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu verg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Allgemeines

Tz. 553 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die bil-stlichen Regelungen des § 6a EStG gelten auch (und vor allem) für Pensionszusagen an Fremdarbeitnehmer. Die Abgrenzung zwischen der betrieblichen und gesellschaftlichen Veranlassung einer Pensionszusage spielt deshalb auf dieser Stufe noch keine Rolle. IRd ersten Prüfungsebene ist vorab zu prüfen, ob sich die zu untersuchende Pensions...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zinsanspruch

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Eine klare und eindeutige vorherige Vereinbarung über die Verzinsung einer Forderung des beherrschenden Gesellschafters gegenüber der Kö ist auch dann erforderlich, wenn ein ges Zinsanspruch besteht. Das Bestehen eines ges Anspruchs sagt noch nichts darüber aus, ob die Leistung auf schuldrechtlicher oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.8 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 596 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine zivilrechtlich verbindliche Pensionsverpflichtung liegt ua nur vor, wenn dem Ges-GF das Selbstkontrahieren allgemein oder speziell für dieses Rechtsgeschäft gestattet ist. Nach dem Urt des BGH v 25.03.1991 (DB 1991, 1065) ist die GV einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Dienstvertrags eines GF auch für dessen Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung

Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellschafter an die Gesellschaft erfolgen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.1 Übersicht

Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Leistung an den MU, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Personengesellschaft erbringt Leistung an Dritten (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers)

Tz. 1260 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein WG oder erbringt sie eine Leistung an die dem AE und MU nahe stehende Pers und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, ergibt sich dadurch eine Gewinnminderung bei der Pers-Ges. Sofern dadurch der Gewinnanteil der beteiligten Kö gemindert wird, tritt bei der Kö eine verhinderte Vermögensmehrung und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.5 Auswirkungen der vGA auf die Anerkennung der Organschaft?

Tz. 1830 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vGA im Rahmen eines Organkreises führt idR nicht dazu, dass die Organschaft nicht anerkannt werden könnte. Sie stellt lediglich eine vorweggenommene Gewinnabführung dar. Die tats Durchführung des GAV wird dadurch nicht in Frage gestellt. Dies sieht auch die Fin-Verw so (s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015); ebenso s Schiffers (in E & Y, vGA/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen

2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Abgrenzung zwischen Darlehensgewährung und Ausschüttung

Tz. 1046 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Darlehen der Kap-Ges an ihren Gesellschafter sind vor allem die Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich, s Tz 1047) und die Angemessenheit der Verzinsung (s Tz 1065) zu prüfen. Dies gilt auch für Darlehen, die eine Kap-Ges an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers gewährt. Dabei kann es sich auch um eine andere Kap-Ges oder Pers-Ges handeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Person und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972, Tz 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhält...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Allgemeines

Tz. 909 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Aus der Rspr des BFH (s dazu Tz 919ff) lassen sich bisher nur wenig konkrete Zuordnungsregeln für Geschäftschancen ableiten. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Entscheidung darüber, wem welche Geschäftschance zusteht, immer stark einzelfallbezogen zu prüfen sein wird. In jedem Einzelfall müssen einzelne Indizien gesammelt und gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.4 Eingegangene Risiken

Tz. 1276 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Verlustrisiko umfasst das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kap (Kap-Verlustrisiko) und das Risiko, keinen Gewinnanteil zu erhalten (Ertragsausfallrisiko). IdR ist dieses Risiko auf die Kap-Ges und den stillen Gesellschafter gleichmäßig (also im Beteiligungsverhältnis) verteilt. Die Rspr verlangt deshalb keine Vorabzuweisungen bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.3 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschaftern

Tz. 1237 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wenn eine Pers-Ges mit ihrer geschäftsführenden Kö rückwirkend eine Sondervergütung für die Geschäftsführung vereinbart, zB eine Gewinntantieme für das abgelaufene Wj, und wird diese Sondervergütung unmittelbar an den die Geschäftsführung tats ausübenden Ges-GF der Kö ausgezahlt, dann ist für diese Sondervergütung das Rückwirkungs- bzw Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.5 Übersicht

Tz. 795a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Vorteilsausgleich bei Darlehensgewährungen

Tz. 1153 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch bei Darlehensgewährungen ist nach allg Grundsätzen (s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 129ff) ein Vorteilsausgleich möglich. Dabei muss allerdings eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrag bestehen; s H 8.5 II. "Vorteilsausgleich" KStH 2022. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist darüber hinaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.7 Abflussfolgen bei einer vGA im Organkreis

Tz. 1833 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Behandlung der vGA an den OT als vorweggenommene Gewinnabführung hat zur Folge, dass hierfür kein Abfluss einer Ausschüttung angenommen werden kann. Es ist also nicht zu prüfen, ob es zu einer Einlagenrückgewähr iSv § 27 KStG, zu einer KSt-Minderung nach § 37 KStG (bis 31.12.2006) oder zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG (idR nur noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.10 Folgen aus der Abschreibung der Darlehensforderung

Tz. 1073 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vornahme einer Tw-Abschr auf Ebene des Gläubigers (TG) hindert die Notwendigkeit der Verzinsung eines Darlehens nicht. Nach Auff des BFH (s Urt v 11.11.2015, BStBl II 2016, 491) sind Darlehens- und Zinsforderung nämlich getrennt zu beurteilen. Zinsansprüche laufen also trotz Abschr der Darlehensforderung weiter auf; die spätere Abschr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.5 Wissen und Kenntnisse

Tz. 924 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 "Was weiß eine GmbH?" – Dies ist eine spannende Frage, wenn es um die Zuordnung von Wissen und Kenntnissen geht. Jedenfalls sieht der BFH die Nutzung von Wissen und Kenntnissen der GmbH als Geschäftschance an; dies kann zu einer vGA führen (s Urt des BFH v 11.06.1996, BFH/NV 1997, 30). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.3 Bezugsberechtigung bei nicht gesetzlich Erbberechtigten

Tz. 572 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei Hinterbliebenenversorgungen an nichteheliche Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten stellt sich die Frage der notwendigen Präzisierung. Hierzu fordert die Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.07.2002, BStBl I 2002, 706), dass die versorgungsberechtigte Lebenspartnerin/der Lebenspartner in der schriftlich erteilten Zusage namentlich mit Anschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.2 Darlehen an Schwestergesellschaften

Tz. 1056 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Gewährung eines Darlehens durch eine GmbH an ihre sich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindliche SchwGes ist als vGA anzusehen, wenn für die Darlehensgewährung keine Sicherheiten überlassen werden; s Urt des BFH v 08.10.2008 (BStBl II 2011, 62, und s Schr des BMF v 29.03.2011, BStBl I 2011, 277, Rz 31; die in diesem BMF-Schr da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.1 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an die Körperschaft

Tz. 1245 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges der beteiligten Kö ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist die Zahlung der Kö in angemessene AK für das angeschaffte WG und eine Bareinlage iHd unangemessenen Teils des Kaufpreises aufzuteilen. Die Kö wendet für den Erwerb des WG nur den angemessenen Kaufpreis auf, den überhöhten Kaufpreisanteil legt sie in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5 Sonstige Leistungsbeziehungen

Tz. 1243 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sofern es bei Leistungsbeziehungen zwischen Kö und Pers-Ges zur Anwendung der Einlagegrundsätze kommt, scheidet idR die Annahme einer vGA bei der Kö aus, weil es insoweit nicht zu einer Gewinn- und Einkommensminderung bei der Kö kommt. Eine (anteilige) Einlage der Kö liegt zB vor, wenn die Pers-Ges ein WG zu einem unangemessenen hohen Kaufp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Unmittelbare Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1215 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für Vorteilsgewährungen der Kö im Zusammenhang mit Leistungsbeziehungen zu MU, die zugleich AE der Kö oder diesen nahe stehende Pers sind, gelten die allg Grundsätze. Für diese Fälle sind die Ausführungen in diesem Abschn grds ohne Bedeutung. Tz. 1216 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine vGA führt in diesen Fällen auf AE-Ebene jedoch regelmäßig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hoffmann, Sanierungsmaßnahmen von Pers-Ges zu Gunsten ihrer Tochter-Kap-Ges als Privatentnahme?, DB 1998, 1731; Wassermeyer, VGA bei einer GmbH & Co KG, GmbHR 1999, 18; Lieber/Stifter, Die atypisch stille Gesellschaft als Alt zur Ausgliederung (FR 2003, 831); Mahlow, Die KGaA und das Vorliegen einer vGA (DB 2003, 1540); Rogall, VgA an Mitunternehmerschaften und Mitunternehmer (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.2 Geburts- und Heiratsbeihilfen

Tz. 824 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zahlt die Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat oder der Geburt eines Kindes, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Tz. 825 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.2 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1251 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein einzelnes WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ist der Vorgang aufzuteilen. Ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang liegt nur iHd angemessenen Teils vor und iHd unangemessenen Teils wird eine Entnahme des MU angenommen. Bei der Ermitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bedeutung von (fehlenden) Sicherheiten für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gewährt eine Kap-Ges ihrem AE ein ungesichertes Darlehen, ohne dass dies zu einer sofortigen vGA führt (dazu s Tz 1054 und s Tz 1096ff), stellt sich die Frage, ob der AE wegen der fehlenden Sicherheiten zur Vermeidung einer vGA einen höheren Zinssatz an die Kap-Ges entrichten muss als für ein gesichertes Darlehen. UE ist dies der Fall; eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.3 Anwendung der Bilanzberichtigungsgrundsätze

Tz. 585 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine überhöhte Rückstellung ist nach Bil-Berichtigungsgrundsätzen in der ersten noch offenen Schluss-Bil aufzulösen. Damit fehlt es zugleich an einer für eine vGA erforderliche Vermögensminderung (s Urt des BFH v 31.01.2004, BStBl II 2004, 937; anders noch s Urt des BFH v 04.09.2002, BFH/NV 2003, 347).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Umsatzpacht

Tz. 1334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Gerade bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs an eine Betriebs-GmbH werden oftmals auch umsatzabhängige Pachtzinsen vereinbart. Diese sind – anders als umsatzabhängige GF-Vergütungen – grds zulässig; s Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 366). Demggü dürfte eine Umsatzpacht bei der Überlassung einzelner materieller WG (Grundstücke, ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Gesellschaftsrechtlich motivierte Gewinnbeeinflussungen

Rz. 235 Gem. § 202 Abs. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag zu korrigieren;[331] das gilt insbesondere auch für entsprechende gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge. Gemeint sind hier vor allem willkürliche "Gewinnabsaugungen", z.B. in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3 Die Prüfung der Überversorgung

Tz. 580 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw(s Schr des BMF v 03.11.2004, BStBl I 2004, 1004) nimmt sowohl zu den Anwendungsfällen Stellung und stellt zugleich Prüfungs- und Berechnungsgrenzen auf. Nachfolgend sind diese Grundsätze und die hierzu ergangene Bewertung in der Lit zusammengefasst. Auf die 2. Stufe ("vGA-Prüfung") geht das Schr des BMF allerdings nicht ein. 3.4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Nebenkosten

Tz. 1327 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610ff; zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016, BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem End...mehr