Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Zeitliche Aspekte der Prüfung der verdeckten Gewinnausschüttung

1.7.1 Ausschüttende Körperschaft Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 § 8b Abs 5 KStG idF des StSenkG/UntStFG

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) änderte die frühere Abs-Bezeichnung von Abs 7 in Abs 5. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) wurde in § 8b Abs 5 KStG die frühere Bezugsgröße für die Pauschalierung von "Dividenden" in "Bezüge iSd Abs 1" geändert. Nach Verw-Auff sind im Jahr 2001 (Anrechnungsverfahren) BA in unmittel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umw von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG Tz 95ff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung: Definition für § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner aktuellen Rspr definiert der BFH eine vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG alsmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 286 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Liegt ein sog Streubesitzanteil vor, sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG in voller Höhe stpfl. GlA s Joisten/Vossel (FR 2014, 794) und s Weber-Grellet (DStR 2013, 1412, 1416). Eine außerbilanzielle Korrektur unterbleibt. Wegen der Frage, welche Bezüge von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst werden, s Tz 32ff. Dies gilt uE entspr für die Bezüge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallende Bezüge

Tz. 50 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE werden Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften nicht von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst. Hierbei handelt es sich um die Vergütung, die der Verleiher erhält (Leihgebühr, Kompensationszahlung). GlA s Mühlhäuser/Stoll (DStR 2002, 1597, 1599), s Strunk/Kaminski (NWB, F 4, 4731, 4732), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 108), s M Frotscher (in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Nachsteuer nach § 37 Abs 3 KStG oder nach § 34 Abs 12 S 2ff KStG aF

Tz. 68 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das SEStEG ist die ausschüttungsabhängige KSt-Minderung bei oGA durch eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ersetzt worden. Wegen Einzelheiten s § 37 KStG Tz 97ff. Damit ist § 37 Abs 3 KStG ab 2007 mangels eines Anwendungsbereichs bedeutungslos geworden. Wenn auch die von einer Kö vereinnahmten GA nach § 8b Abs 1 S 1 KStG grds s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges

Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd § 8b Abs 1 KStG, die bei der Ermittlung des E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Keine Anwendung der Abs 7 und 8 des § 8b KStG für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden ist (§ 8b Abs 9 KStG)

Tz. 399 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach dem durch das EURLUmsG eingefügten § 8b Abs 9 KStG gelten dessen Abs 7 und 8 nicht für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die MT-RiLi anzuwenden ist. § 8b Abs 7 KStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG auf Anteile, die insbes bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand zuzurechnen sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Nichtanwendung des § 8b Abs 1–7 KStG auf die den Kapitalanlagen zuzurechnenden Kapitalbeteiligungen (§ 8b Abs 8 S 1 KStG)

Tz. 389 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Lebens- und Krankenversicherungsunternemen sind der Versicherungsaufsicht unterliegende Unternehmen, die das Geschäft der Lebens- und Krankenversicherung betreiben. Tz. 390 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges in § 8b KStG eingefügten Abs 8 sind dessen Abs 1–7 nicht auf Kap-Anteile anzuwenden, die bei Lebens- und Kra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6 Ausnahme: Keine Anwendung des § 8b Abs 10 S 1 bis 4 KStG, wenn die andere Körperschaft aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt (§ 8b Abs 10 S 5 und 6 KStG)

Tz. 427 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 5 KStG, der durch den Fin-Aussch in das URefG 2008 eingefügt worden ist, sind die S 1 bis 4 des § 8b Abs 10 KStG nicht anzuwenden, wenn die andere Kö (Entleiher) aus den überlassenen Anteilen Einnahmen oder Bezüge nicht erzielt. Nach der Ges-Begr (s BT-Drs 16/5491, 22) soll damit verhindert werden, dass die Entgelte für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Fortführung auch bei der Abgeltungsteuer

Tz. 638 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Besteuerung einer vGA auf Ebene des AE kann auch ab dem Jahr 2009 unzweifelhaft weiterhin iR einer Veranlagung erfolgen, wenn eine Einbeziehung in die Veranlagung sowieso ges vorgesehen ist. Betroffen hiervon sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn diese beim Zahlenden zum Abzug zugelassen worden sind (§ 8b Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der durch das ATADUmsG eingefügten Anti-Hybrid-Regelung des § 8b Abs 1 S 3 KStG sind die Einnahmen eines Zahlungsempfängers in dem einen Mitgliedstaat vollständig zu besteuern, soweit die damit korrespondierende Ausgabe des Zahlenden im anderen Mitgliedstaat zum Abzug zugelassen wird. Die Regelung muss im Zusammenhang mit den anderen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Andere Körperschaft

Tz. 413 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Kö, an die die Anteile überlassen werden (andere Kö bzw Entleiher) darf auf die Anteile § 8b Abs 4, 7 oder 8 KStG nicht anwendbar sein und ihr müssen die Anteile stlich zuzurechnen sein und sie muss diese oder gleichartige Anteile zurückgeben. Die oa Voraussetzungen müssen auf der Ebene der anderen Kö (Entleiher) kumulativ vorliegen. Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Einschränkung der Beteiligungsertragsbefreiung (§ 8b Abs 1 S 2 bis 5 KStG)

2.9.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtsentwicklung

7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Zurechnung der Anteile in Fällen der Wertpapierleihe und des Wertpapierpensionsgeschäfts (§ 8b Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 292 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sind in den Fällen der Wertpapierleihe (s Tz 50, s Tz 223 und s Tz 403ff) die Anteile rechtlich und wirtsch dem Entleiher zuzurechnen (s Tz 50) werden sie nach § 8b Abs 4 S 3 KStG für die Anwendung des § 8b Abs 4 KStG dem Verleiher (= überlassende Kö) zugerechnet, wenn es sich bei dem Verleiher um eine Kö handelt. Dh natürliche Personen als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.5 Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tz. 337 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das UntStFG ist § 8b Abs 6 S 1 KStG dahingehend erweitert worden, dass die Abs 1–5 des § 8b KStG nicht nur auf Dividenden und VG, die die MU-Schaft erzielt, anwendbar sind, sondern auch auf Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Aufgabe des MU-Anteils selbst, soweit sie auf im mitunternehmerischen BV gehaltene Anteile an Kö ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr