Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren hat sich die stliche Situation der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen grundlegend geändert, standen doch zur Zeit des Anrechnungsverfahrens den abzb BRE stpfl Dividendenerträge aus der Anlage der Versichertenbeiträge in Kap-Beteiligungen gegenüber, während nach Inkraf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 279 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Beträgt die Beteiligung an der leistenden Kö zu Beginn des Kj unmittelbar weniger als 10 % sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG abw von der Regelung des § 8b Abs 1 S 1 KStG bei der empfangenden Kö in voller Höhe stpfl (s Tz 286ff). Die übrigen Regelungen des § 8b KStG, dh insbes die StFreiheit von VG (s § 8b Abs 2 KStG) und die Nichtabziehba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Unterjähriger Erwerb einer Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 6 KStG)

Tz. 296 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 4 S 6 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung von mind 10 % für Zwecke des Abs 4 als zu Beginn des Kj erfolgt. Dh ein Erwerb einer mind 10%igen Beteiligung in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 31.12. eines Kj wird auf den 01.01. des betreffenden Jahres zurückbezogen mit der Folge, dass die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 und 5 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Nichtanwendung der Abs 3 S 1 und 2 sowie des Abs 5 des § 8b KStG in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG (§ 8b Abs 10 S 3 KStG)

Tz. 422 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 3 KStG sind die Abs 3 S 1 und 2 sowie der Abs 5 des § 8b KStG (in den Fällen des § 8b Abs 10 S 1 und 2 KStG) nicht anzuwenden. Da in den Fällen des § 8b Abs 10 KStG die Entgelte für die Wertpapierüberlassung in voller Höhe nabzb sind (s Tz 417), ist die Pauschalierung der nabzb BA iHv 5 % der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Nachteil für die Unternehmen ist das pauschale 5%ige Abzugsverbot bei mehrstufigen Ausschüttungen in nicht organschaftlich verbundenen Beteiligungsstrukturen; hier ist das Abzugsverbot auf jeder Stufe zu beachten, dh die Wirkungen kumulieren sich (Kaskadeneffekt). Wegen der Verfassungsmäßigkeit, s Tz 324. Ebenfalls hierzu s Oldiges (DSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1 Rechtsentwicklung

6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichnet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.6 Anwendung der gesetzlichen Regelungen auch in Altfällen?

Tz. 677 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach der Anwendungsregelung in § 37 Abs 7 S 1 ErbStG finden § 7 Abs 8 und § 15 Abs 4 ErbStG auf Erwerbe Anwendung, für die die St nach dem 13.12.2011 entsteht (dazu s auch gleich lautende Ländererl v 20.04.2018, BStBl I 2018, 632, Tz 1.2). Fraglich ist, ob in Altfällen auch die begünstigenden Aussagen der genannten ges Neuregelungen erst ab ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Bewertung einer erhaltenen vGA beim Gesellschafter

4.4.3.1 Allgemeines Tz. 434 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Rückausnahme bei früherer Nichtanerkennung einer Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 8 S 2 KStG)

Tz. 391 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 2 KStG gilt dessen S 1 (s Tz 390) nicht für Gewinne iSd § 8b Abs 2 KStG, soweit eine Tw-Abschr in früheren Jahren nach § 8b Abs 3 S 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt geblieben ist und diese Minderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist. Die in § 8b Abs 8 S 2 KStG gerege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Ansatz der Anteile mit den für die Anwendung des § 21 KStG maßgeblichen Werten (§ 8b Abs 8 S 4 KStG)

Tz. 393 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 8 S 4 KStG sind die Anteile für die Ermittlung des Einkommens mit den nach hr-lichen Vorschriften ausgewiesenen Werten anzusetzen, die bei der Ermittlung der nach § 21 KStG abzb Beträge zu Grunde gelegt werden. Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen haben nach den §§ 81c und 81d VAG Rückstellungen für BRE an die Versicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Die Rechtsfolgen

Tz. 324 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 5 S 1 KStG gelten, ohne dass die Kö die Möglichkeit eines Gegenbeweises hat, 5 % der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG als nabzb BA. Die Regelung entspr Art 4 Abs 2 der MT-RiLi (s Tz 305). Bemessungsgrundlage sind die Bruttobezüge. Ausl Quellen-St bzw inl KapSt mindern die Bemessungsgrundlage nicht. GlA s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5 Anwendung auch auf Wertpapierpensionsgeschäfte iSd § 340b Abs 2 HGB (§ 8b Abs 10 S 4 KStG)

Tz. 423 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 10 S 4 KStG gelten die S 1 bis 3 auch in den Fällen des Wertpapierpensionsgeschäfts iSd § 340b Abs 2 HGB. Bei den Wertpapierpensionsgeschäften unterscheidet man zwischen dem sog echten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 2 HGB) und dem sog unechten Wertpapierpensionsgeschäft (s § 340b Abs 3 HGB). Ebenfalls hierzu s Wagner ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Entsprechende Anwendung der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG

Tz. 439 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 8b Abs 10 S 7 KStG vor, sind die S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG entspr anzuwenden. Fraglich ist, ob insbesondere die folgenden Voraussetzungen der S 1 bis 6 des § 8b Abs 10 KStG auf der Ebene der Pers-Ges oder der Ebene der MU-Kö zu prüfen sind: Auf die Anteile ist bei der Verleiherin § 8b Abs 4, 7 und 8 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.6 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 2–5 KStG

Tz. 135 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das JStG 2007 eingeführten Regelungen zum materiellen Korrespondenzprinzip bei vGA sind erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach der Verkündung des JStG 2007, dh nach dem 18.12.2006, zufließen (s § 34 Abs 7 S 11 KStG idF des JStG 2007, der durch das URefG 2008 zu § 34 Abs 7 S 12 KStG geworden und durch das Kroatien-StAnpG entfalle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 398 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die ges Regelungen für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gelten in Fällen eines kj-gleichen Wj nach § 34 Abs 7 S 8 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-St-AnpG grds erstmals für den VZ 2004. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06.2004 einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, wonach die N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.4 Exkurs: Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern beim sog. "Cum/Cum Treaty Shopping"

Tz. 59 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als weitere Maßnahme des Ges-Gebers, durch die ungerechtfertigte St-Vorteile durch die Anrechnung oder Erstattung der KapSt vermieden werden sollen, ist schließlich auch noch die Einführung des § 50j EStG ("Versagung der Entlastung von KapSt in bestimmten Fällen") durch das Ges v 20.12.2016 (BStBl I 2017, 5) – mit Wirkung ab dem VZ 2017 (s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Die verschiedenen Literaturstimmen

Tz. 160 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Frotscher in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 45, schlägt eine umfassende Alternativdefinition der vGA vor. Er orientiert sich dabei zwar an der Definition des BFH, hält diese aber für zu abstrakt; die bisherige Definition gebe das Wesen der vGA nicht ausreichend wieder. Schwedhelm (s Streck, 10. Aufl, § 8 Rn 167) bemängelt, dass die Rspr des BFH nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.2 Rechtsprechung des BFH im Jahr 2007

Tz. 669 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein gewisser Paradigmenwechsel bei diesen Fragen trat dann durch das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) ein. Mit diesem Urt hat der BFH zwar zunächst entschieden, dass bei einer vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person regelmäßig keine freigebige Zuwendung iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG des Gesellschafters an die nahe stehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.4 Gesetzesergänzung im Jahr 2011

Tz. 671 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit dem BeitrRLUmsG hat sich der Gesetzgeber der Problematik "angenommen" und schenkstliche Neuregelungen sowohl für verdeckte Einlagen als auch für vGA geschaffen (zur Problematik bei der verdeckten Einlage s § 8 Abs 3 Teil B Tz 120ff). Die dabei neu eingefügten ges Regelungen in § 7 Abs 8 ErbStG und § 15 Abs 4 ErbStG nahmen die og BFH-Rspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die selbst Gesellschafter ist

Tz. 521e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist ein nahe stehender anderer Gesellschafter unmittelbarer Empfänger der Zuwendung, so ist die vGA grds ausschl diesem zuzurechnen, soweit ihm nicht (auch) sein Mitgesellschafter etwas zuwenden wollte; s Urt des BFH v 29.09.1981 (BStBl II 1982, 248). Dasselbe gilt, wenn der unmittelbare Empfänger der Zuwendung (auch) einem anderen Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 434 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer vGA an den Gesellschafter kann jeder Vermögensvorteil sein, den eine Kö gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person erbringt. Eine Bindung zwischen der Bewertung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der Bewertung der sich aus der Vorteilszuwendung ergebenden Eink iSd EStG besteht grds nicht. Eine vGA kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.3 Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 670 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Fin-Verw hat das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) zunächst ohne begleitende Anwendungsregelung im BStBl veröffentlicht; es war also allgemein und ohne Übergangsregelung anzuwenden. Man ging dabei offenbar davon aus, dass hinsichtlich von vGA in der Vergangenheit kein Vertrauensschutztatbestand geschaffen worden sei. Schließl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Vorteilszuwendung an einen Nicht-mehr-Gesellschafter

Tz. 521a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Pers, der ein Vorteil zuzurechnen ist, im Zeitpunkt der Verursachung der Verpflichtung zwar Gesellschafter der Kö, im Zeitpunkt des Zuflusses aber nicht mehr (Nicht-mehr-Gesellschafter) und steht diese Pers im Zeitpunkt des Zuflusses einem jetzigen Gesellschafter nahe, so ist wohl nach hM die vGA noch dem ausgeschiedenen Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Binz, VGA – gestern und morgen; Belastungswirkungen an einem praktischen Bsp, DStR 2008, 1820; Bareis, "Belastungswirkungen" verdeckter GA, DStR 2009, 600mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Die einzelnen Möglichkeiten für ein "Nahe stehen"

5.2.1 Familienrechtliche Beziehungen Tz. 502 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr familienrechtlicher Beziehungen sind vorrangig die Angehörigen iSd § 15 AO (zB Ehegatten, Verlobte, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkel, Tante, Nichte, Neffe usw). Es können aber auch verwandte Pers sein, die nicht in § 15 AO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.5 Folge-Rechtsprechung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 671a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat die og Verw-Auff jedoch schnell verworfen (s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 930). Das obiter dictum im og Urt (s Urt des BFH v 07.11.2007, BStBl II 2008, 258) habe die Fin-Verw "über- und fehlinterpretiert" (s Viskorf, ZEV 2012, 442/446, und s Loose, DB 2013, 1080). Die Korrektur ist allerdings wiederum in einem obiter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundleg...mehr