Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 3 Besonderheiten bei der Gewinnausschüttung und Erbringung der Einlagen

Das GmbHG schreibt zwingend vor, dass die Unternehmergesellschaft in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden hat, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.[1] Hierdurch soll gesichert werden, dass diese Form der GmbH, die mit einem sehr geringen Stammkapital gegründet worden ist, durch Thesaurierung innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung

Der Geschäftsführer kann grundsätzlich mit sich selbst nur Verträge abschließen, wenn er vom Selbstkontrahierungsverbot[1] befreit ist. Ein Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot hat zur Folge, dass der betreffende Vertrag schwebend unwirksam ist und insoweit immer zu verdeckten Gewinnausschüttungen führt. Vertrag zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter muss im...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszahlung bei Weiterbeschäftigung von GmbH-Geschäftsführern

Zusammenfassung Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssitua...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Gestaltungsoptionen

3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF end...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.2 Unentgeltliche Fortführung der Organstellung

Wird die Organstellung des GGF unentgeltlich fortgeführt, ist das im Hinblick auf eine mögliche gesellschaftsrechtliche Veranlassung m. E. unproblematisch. Zu einer Anrechnung der Rentenzahlung auf das Aktivgehalt kann es auch schon gedanklich wegen der fehlenden Aktivbezüge nicht mehr kommen.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssituation löst regel...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Versorgung mit Erreichen Altersgrenze und Ausscheiden aus dem Dienst

Ist in der Pensionszusage vereinbart, dass der Versorgungsfall erst mit dem Erreichen einer Altersgrenze und dem Ausscheiden des Berechtigten aus dem Dienst der Gesellschaft eintritt, besteht zivilrechtlich kein Anspruch auf eine Pensionszahlung so lange der GGF nicht aus dem Dienst der Gesellschaft ausgeschieden ist. Soweit die Pension geleistet wird, ohne dass der Gesellsc...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt

Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF endgültig seine Geschäftsführerfunktio...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Versorgung nur mit Erreichen einer Altersgrenze

Aus steuerrechtlicher Sicht wird es nicht beanstandet, wenn die Pension nach den Regeln der Pensionszusage nicht vom Ausscheiden des GGF aus dem Betrieb oder der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig ist. Hierdurch verliert die Versorgung nicht den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung. Auch ist die Versorgungszusage nicht von vornherein als unüblich anzusehen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Anstellungsvertrag mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Formulierung des Anstellungsvertrags für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss der Anwalt gegebenenfalls Unterstützung beim Steuerberater erbitten. Dies gilt für Fragen des Gehalts, Gewinnausschüttung, Dienstwagen, Pensionszusage, Übernahme von Reise- und Fortbildungskosten etc. Wendet die Kapitalgesellschaft einem beherrschenden Gesellschafter oder einer, dem Gesells...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vGA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsrecht ergeben sich regelmäßig einige Sachverhalte, die dem Mandanten in steuerlicher Hinsicht helfen können. So kann der Anwalt (er darf steuerlich unbegrenzt beraten) beispielsweise bei sich abzeichnenden Kündigungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen schon positiv auf die Folgen der Arbeitslosigkeit einwirken, indem er u. U. zu einem Lohnsteuerklas...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 vGA und Schenkungsteuer

Vorteilsgewährung der GmbH an den Gesellschafter Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG freigebigen Zuwendungen.[1] Vorteilsgewährung der GmbH an Angehörige des GmbH-Gesellscha...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.4 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.2 Eigenkapital i. S. des Körperschaftsteuerrechts

Rz. 38 Infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist die Gliederung des Eigenkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB auch für die Steuerbilanz anzuwenden. Entsprechend der handelsrechtlichen Aufteilung in gezeichnetes Kapital (Nennkapital) und übriges Eigenkapital sowie Gewinne, Gewinnrücklagen und Einlagen besteht das steuerliche Eigenkapital einer Körpersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II

Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[2] gehören zum ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.3 Gesetzliche Rücklagen

Rz. 15 Gesetzliche Rücklagen sind Rücklagen, zu deren Bildung ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Die Bilanzposition "gesetzliche Rücklage" kann somit nur bei AG und KGaA sowie Genossenschaften und bei der SE zum Tragen kommen;[1] das GmbHG sieht keine gesetzliche Rücklage vor. Rz. 16 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG sind in die gesetzliche Rücklage jährlich 5 % (der "zwanzig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem früheren BMF-Schreiben zählten zum Fremdkapital demnach alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 3.3.1 Angleichzung des Zinsbegriffes an die ATAD

Zunächst sieht § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG eine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Zinsschranke vor, indem mit Verweis auf Art. 2 Abs. 1 der ATAD-Richtlinie[1] künftig auch "wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fremdkapital" als Zinsaufwendungen zu qualifizieren sind, soweit sie den maßgebliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14 Auswirkungen von Gewinnausschüttungen

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft rückbeziehend umgewandelt, besteht sowohl bei Gewinnausschüttungen als auch bei Anteilsveräußerungen im Rückbeziehungszeitraum das Problem, dass zivilrechtlich die Ausschüttung bzw. die Anteilsveräußerung von einer Kapitalgesellschaft vorgenommen wird, diese Kapitalgesellschaft aber steuerrechtlich bereits als Person...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.2 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossene Ausschüttungen

Beschließt die übertragende Körperschaft Gewinnausschüttungen während des Rückwirkungszeitraums, kann zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag noch kein Abfluss erfolgt sein. Derartige Gewinnausschüttungen während des Rückwirkungszeitraums erfordern eine besondere Behandlung, weil die übertragende Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums handelsrechtlich noch besteht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.1 Vor dem Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungen

Diese sind als Schuldposten in der steuerrechtlichen Übertragungsbilanz zu berücksichtigen, sofern sie bis zum steuerrechtlichen Übertragungsstichtag noch nicht abgeflossen sind.[1] Dies gilt für offene Gewinnausschüttungen für frühere Jahre (Beschluss vor und Auszahlung nach dem Übertragungsstichtag); Vorabausschüttungen für das letzte oder frühere Wirtschaftsjahr und verdeckte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.1.3 Vor dem Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungen beim übernehmenden Rechtsträger

Beim übernehmenden Rechtsträger stellt der Abfluss der Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum grundsätzlich eine erfolgsneutrale Erfüllung einer Ausschüttungsverbindlichkeit dar.[1] Die Auszahlung der Ausschüttung durch die Personengesellschaft ist daher wie folgt zu verbuchen: Ausschüttungsverbindlichkeit / Bank. Die übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Perso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.2 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Der widersprechende Anteilseigner wird handelsrechtlich mit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft. Er scheidet daher erst aus der dann bereits bestehenden Personengesellschaft aus. Er wird zivilrechtlich für die Aufgabe seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft und nicht für die Veräußerung einer Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 12 Umwandlungskosten

Es sind nur die nicht objektbezogenen Kosten sofort abzugsfähig. Die objektbezogenen Kosten wie eine entstehende Grunderwerbsteuer sind hingegen zu aktivieren.[1] Auf die Frage, inwieweit die Umwandlungskosten vom übertragenden oder vom übernehmenden Rechtsträger zu tragen sind, ist dem Veranlassungsprinzip folgen.[2] Abzustellen ist dabei entsprechend der Rechtsprechung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.3 Auswirkungen der Rückbeziehung auf laufende Geschäfte

Ertragsteuerrechtlich gelten folgende Grundsätze:[1] Geschäftsvorfälle mit Dritten gelten als solche des Übernehmers.[2] Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Personengesellschaft oder dem Gesellschafter sind in ihren Gewinnauswirkungen zu neutralisieren.[3] Gesellschaftsrechtliche Leistungen an die Gesellschafter der übernehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.1.2 Vor dem Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungen beim Anteilseigner

Diese gelten – soweit die Anteile nicht veräußert wurden (dann sind weiterhin die allgemeinen Zuflussregelungen gültig) – als am steuerrechtlichen Übertragungsstichtag zugeflossen. Bei anteiligem Ausscheiden eines Anteilseigners ist die Ausschüttung nach den hier genannten Kriterien ggf. auf zwei verschiedene Zeitpunkte zu verteilen – der eine Teil für den ausgeschiedenen, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.3 Rückbeziehung bei nur anteiliger Anteilsveräußerung

Bei einer nur teilweisen Veräußerung der Beteiligung gilt die Rückwirkung nur für den veräußerten Anteil nicht. Somit wird bei einer Veräußerung im Rückbeziehungszeitraum noch der Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert. Der nicht veräußerte Gesellschaftsanteil wird zum Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.3 Pensionsrückstellung bei Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Die Pensionszusagen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter sind dagegen nach der Umwandlung in ein Einzelunternehmen ertragswirksam aufzulösen.[1] Ein Übernahmefolgegewinn entsteht jedoch nicht, wenn die Zuführung zu einer überhöhten Pensionsrückstellung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dem Einkommen der übertragenden Körperschaft als verdeckte Gewinnausschüttung hinzug...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.1.1 Vor dem Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungen bei der übertragenden Körperschaft

Bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ist zunächst am steuerrechtlichen Übertragungsstichtag bei der übertragenden Kapitalgesellschaft eine Ausschüttungsverbindlichkeit i. H. der im Rückbeziehungszeitraum durchgeführten Ausschüttung zu passivieren. Die Ausschüttungsverbindlichkeit setzt sich zusammen aus dem an die Anteilseigner auszuzahlenden Betrag und die Verbindlichk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3 Rückbeziehung bei Anteilsveräußerungen

Für Anteilsveräußerungen im Rückbeziehungszeitraum gilt Folgendes: Abbildung 19 Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft, die in der Zeit zwischen dem steuerrechtlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister (Interimszeit) aus der übertragenden Körperschaft durch die Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, sind von der steuerrecht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.1 Zeitpunkt der Veräußerung

Für den Anteilserwerber ist der Zeitpunkt der Anteilsveräußerung rückzubeziehen auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag. Dies bedeutet, dass der Übernahmegewinn der Personengesellschaft so zu ermitteln ist, als hätte der Erwerber die Anteile am steuerrechtlichen Übertragungsstichtag angeschafft und in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / b) Steuerliche Zielsetzung

Steuerliche Ziele der Umstrukturierung sind folgende: Vereinnahmung nahezu steuerfreier Dividenden auf Ebene der HoldCo-GmbH. Die Steuerbelastung auf an die HoldCo-GmbH ausgeschüttete Gewinnausschüttungen ist nach § 8b Abs. 1, 5 KStG im Ergebnis zu 95 % steuerfrei und 5 % steuerpflichtig. Sukzessives Hineinwachsen in die Statusverbesserung des § 8b Abs. 2, 3 KStG i.R.d. steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / I. Einleitung

Mittelständische Personengesellschaften sind häufig in der Rechtsform der typischen GmbH & Co. KG organisiert.[1] Auch die Rechtsform der GmbH ist im Mittelstand eine besonders beliebte Rechtsform. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden die beiden Rechtsformen miteinander kombiniert, so dass das grundbesitzhaltende Besitzunternehmen die Rechtsform einer Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Problemstellung

In der derzeitigen Struktur liegt eine steuerliche Betriebsaufspaltung vor. In dieser typischen Konstellation hat das Betriebsunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OpCo-GmbH), während das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) mit einer natürlichen Person als Gesellschafter ist.[6] Die zur Begründung einer Betriebsaufspaltung erforderliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Gewinnverteilung

4.7.4.1 Überblick Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und ander...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr