Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Prüfungsreihenfolge bei Vermögensminderungen

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu Vermögensminderungen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 73ff. Vermögensminderungen bei Kö ergeben sich – im Gegensatz zu verhinderten Vermögensmehrungen – unmittelbar aus der Buchführung der Kö. Die Vermögensminderung basiert auf einer Ausgabe oder einem Aufwand der Kö, die/der in irgendeiner Weise verbucht worden ist. Tz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Folgen aus der Einbuchung einer Einlageforderung

8.2.1 Diskussion in der Fachliteratur Tz. 720a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In der Fachliteratur wird für diese Fälle erörtert, ob der Ansatz einer vGA durch die Einbuchung eines Rückforderungsanspruch von vornherein vermieden oder wieder (rückwirkend) korrigiert werden kann. So geht zB Wichmann (Stbg 2019, 268) davon aus, dass eine vGA der Höhe nach grds einen Forderungsanspruc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die nicht zugleich Gesellschafter ist

Tz. 514 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung einer vGA auf der Ebene des Gesellschafters und deren Zurechnung richtet sich nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Danach liegt eine vGA vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. VGA...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Vorteilszuwendung an nahe stehende Person, die mehreren Gesellschaftern nahe steht und selbst nicht Gesellschafter ist

Tz. 521b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei einer Vorteilsgewährung an eine mehreren Gesellschaftern nahe stehende Pers ist zunächst von Bedeutung, welches Näheverhältnis für die als vGA zu beurteilende Zuwendung ausschlaggebend ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, welcher Gesellschafter die Vorteilszuwendung beherrscht und ob der/die andere(n) Gesellschafter von der Vorteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Teilbeträge in einer Nebenrechnung

4.2.5.1 Allgemeines Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Vorteilszuwendung in Unkenntnis des Gesellschafters

Tz. 519 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff des BFH kann einem Gesellschafter jedenfalls dann keine vGA als Einnahme gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG zugerechnet werden, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von der Begünstigung der ihm nahe stehenden Pers durch die GmbH überhaupt Kenntnis hatte; s Urt des BFH v 22.02.2005 (BFH/NV 2005, 1266). Verschafft sich der GF e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Vorteilsausgleich

2.2.4.1 Grundsatz Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.2 Änderung des Steuerbescheids des Anteilseigners

Tz. 684 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Vergangenheit war str, ob der Bescheid des AE noch geändert werden kann, wenn iRe Bp bei einer Kö eine vGA aufgedeckt wird, der Bescheid des AE aber nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Beim AE wird sich durch den Ansatz der vGA oftmals eine St-Minderung ergeben, da eine vGA unter die St-Befreiungen des § 3 Nr 40 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Einzelaspekte des Fremdvergleichs

2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für behe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Bewertung der vGA auf Ebene der Körperschaft

4.2.9.1 Allgemeines Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanziell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Gewerbesteuerliche Behandlung beim Empfänger einer vGA

Tz. 667 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Befinden sich die Anteile an der Kö, die eine vGA tätigt, in einem gew BV, führt auch eine vGA zu einer BE. Die gewstliche Behandlung im Betrieb des Empfängers richtet sich nach dessen Rechtsform; es gelten dafür die allgemeinen Grundsätze zur Behandlung erhaltener GA: Ist AE eine natürliche Person, ist die erhaltene vGA im Gewinn aus Gew iSv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einkommenskorrektur bei der ausschüttenden Körperschaft

4.2.1 Systematische Einordnung Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Eigene Auffassung

Tz. 161 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Dies gilt auch und insbes aus der Sicht des Praktikers. Auch die Fin-Verw hat sich zwischenzeitlich – nach einer längeren Zeit des Zögerns (dazu sehr kritisch s Wassermeyer, GmbHR 2002, 1) – mit den systematischen Ansätzen des BFH "angefreundet". Die – eher theoretischen – Diskussionen über Vermögensminde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.1 Änderung der Steuerbescheide der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 681 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird bei einer Körperschaft eine vGA festgestellt, stellt sich zunächst die Frage, ob deren St- und ggf Feststellungsbescheide nach den Vorschriften der AO geändert werden können. IdR wird eine vGA nämlich nicht in den St-Erklärungen deklariert, sondern erst im Nachhinein durch das FA (idR durch die Bp) aufgedeckt, nachdem bereits erstmalig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

2.3.1 Grundlagen Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Sonderfälle zu Pensionszusagen

4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.6 Bestätigung der BFH-Rechtsprechung – Die Verwaltung folgt dem BFH

Rn. 671b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat in der Folge seine og Tendenzen bestätigt und die Verw-Auff in drei Entscheidungen eindeutig verworfen; s Urt des BFH v 13.09.2017 (GmbHR 2018, 275, 279, 280). Danach ist die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers keine gemischte freigebige Zuwendung der Kap-Ges iS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Rechtslage in den Jahren bis 2008 (vor Abgeltungsteuer)

Tz. 635 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 43 Abs 1 Nr 1 EStG unterlagen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug (ab 2009: 25 %; bis 2008: 20 %). Darunter fallen nach dem Gesetzeswortlaut grds auch vGA, da es sich auch bei einer vGA um einen Kap-Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG handelt (s § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Die einbehaltene KapSt wird – zumindest bis zum Ja...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Anteilsveräußerung in der Interimszeit

Tz. 127 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Auf einen AE, der bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö im Rückwirkungszeitraum seine Beteiligung an der übertragenden Kö ganz oder tw veräußert (auch durch Barabfindung gem § 29 UmwG, § 125 UmwG, § 207 UmwG, s Tz 104), ist die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG insoweit nicht anzuwenden (s § 2 UmwStG Tz 58 unter b, bb). Das bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Schuldrechtliche Beziehungen

Tz. 508 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hierunter fallen schuldrechtliche Beziehungen jeder Art, die zwischen dem Gesellschafter und dem Zuwendungsempfänger bestehen. Dies können zB sein, Darlehensverhältnisse, Miet- oder Pachtverhältnisse, Unterhaltsverpflichtungen oder Zahlungsverpflichtungen des Gesellschafters aufgrund von anderen Leistungsbeziehungen. VGA werden sich in solchen K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.4 Aufwand durch den Wegfall von Aktivposten

Tz. 376 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Vermögensminderung kann sich auch dadurch ergeben, dass ein Aktivposten gemindert wird oder wegfällt, zB durch Tw-Abschr oder durch Verzicht auf eine Forderung. Beispiel: Eine Kö gewährte ihrem alleinigen Gesellschafter ein Darlehen iHv 200 000 EUR ohne Sicherheiten. Später sinkt der Tw des Darlehens aufgrund einer Verschlechterung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Laufende Betriebsausgaben

Tz. 371 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der tats abgeflossenen Ausgaben besteht eine Übereinstimmung zwischen der Behandlung in der H-Bil und der St-Bil. Besteht zB ein Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Ges-GF, in dem eine monatliche Gehaltszahlung von 20 000 EUR vereinbart wurde, besteht insoweit eine betriebliche vertragliche Verpflichtung der Kap-Ges zur Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schnorr, Die Rückabwicklung verdeckter GA nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, GmbHR 2003, 861; Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, GmbHR-Komm zum Urt des BFH v 25.05.2004, GmbHR 2005, 65; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung verdeckter GA – Anmerkungen zum Urt des BFH v 25.05.2004 und zum GmbHR-Komm von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Vorteilsausgleich bei Nutzungsüberlassungen?

Tz. 90 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn es sich bei den gegenläufigen Leistungen nicht um einlagefähige Vermögensvorteile handelt. Auch Nutzungsüberlassungen können also Gegenstand eines Vorteilsausgleichs sein; es muss sich bei den Leistungen nicht zwingend um die Übertragung von WG handeln. Allerdings hat der BFH in seiner äl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Prüfungsreihenfolge bei verhinderten Vermögensmehrungen

Tz. 402 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allg zu verhinderten Vermögensmehrungen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff. Verhinderte Vermögensmehrungen werden nicht innerhalb der St-Bil dargestellt. Sofern es sich um vGA handelt, werden sie ausschließlich außerhalb der St-Bil dem Unterschiedsbetrag iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG hinzugerechnet (s Urt des BFH v 29.06.1994, BStBl II 2002, 366). Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Entgangene Einnahmen für erbrachte Leistungen

Tz. 406 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erbringt eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Pers Leistungen und berechnet sie dabei kein oder ein unangemessen niedriges Entgelt, werden in der St-Bil gleichwohl nur die tats Einnahmen erfasst. IHd Differenz zum angemessenen Leistungsentgelt erfolgt eine Korrektur außerhalb der St-Bil iRd Ermittlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.4 Umfang der Korrektur bei Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot

Tz. 432 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es kommt häufig vor, dass die Vereinbarung einer Kö mit einem beherrschenden Gesellschafter, mit einer beherrschenden Personengruppe mit gleichgerichteten Interessen oder mit einer dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehenden Pers zivilrechtlich nicht wirksam, nicht klar und eindeutig, nicht im Voraus abgeschlossen wurde und/oder nicht ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die Verschmelzung einer auf eine andere Kö gelten die für die Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges dargestellten Grundsätze entspr (s § 2 UmwStG Tz 55ff). Veräußert während der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und dem Tag der HReg-Eintragung ein AE seine Beteiligung, stellt sich die Frage, ob er Anteile an der übertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Fremdvergleich über Vorteilsausgleich?

Tz. 137 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erhält die Kö für eine gegenüber ihrem AE erbrachte Leistung ein Entgelt nicht unmittelbar als Geldzahlung, sondern in anderer Form, kann dies zu einem Vorteilsausgleich führen; s H 8.5 II (Vorteilsausgleich) KStH 2015 mwN. Hätte sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auf dieses Austauschgeschäft ebenfalls eingelassen, kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Janssen, Gemischte Schenkung bei vGA an nahestehende Personen, BB 2008, 928; Winter, VGA zugunsten nahe stehender Personen – Zum Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, GmbHR 2010, 1073; Zipfel/Pfeffer, Verträge unter nahen Angehörigen, BB 2010, 343; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Beziehungen rein tatsächlicher Art

Tz. 509 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als Beziehungen rein tats Art sind zB anzusehen die Berufsverbundenheit, das pers Näheverhältnis aufgr jahrelanger pers Zusammenarbeit oder die Verfolgung gemeinsamer Ideale oder Ziele von Gesellschafter und Zuwendungsempfänger. Dabei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung. Darüber hinaus gibt es sicherlich eine Vielzahl von Fälle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.2 Teilbetrag I

Tz. 385 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag I wird die Höhe des gesellschaftsrechtlich veranlassten Teils einer Verpflichtung und der dadurch eintretenden Vermögensminderung festgehalten. Die Höhe des Teilbetrags I ist nicht davon abhängig, dass ein entspr Betrag iRd Einkommensermittlung der Kö hinzugerechnet worden ist; s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603, R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Tz. 407 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Fälle, in denen sich innerhalb der St-Bil Vermögensminderungen ergeben haben oder verhinderte Vermögensmehrungen nicht verbucht wurden, die ohne entspr Korrektur eine Einkommensminderung zur Folge hätten, müsste insoweit die gesellschaftsrechtliche Veranlassung im Hinblick auf den Ansatz einer vGA geprüft werden. Im Übrigen allgemei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Vorteilsausgleich gegenüber nahe stehenden Personen

Tz. 91 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch zwischen der Kö und einer dem AE nahe stehenden Person in Betracht. Es gelten dabei die gleichen Kriterien wie für die Anerkennung eines Vorteilsausgleichs mit dem AE selbst; s Urt des BFH v 13.10.1999, BFH/NV 2000, 750. Die Rspr verlangt allerdings regelmäßig eine personale Gegenseitigkeit für die Annahme eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Vorteilsausgleich bei grenzüberschreitenden Geschäften

Tz. 93 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im grenzüberschreitenden Bereich will die Fin-Verw einen Vorteilsausgleich nur in zeitlichen Grenzen zulassen. Nach den Verw-Grds zur Einkunftsabgrenzung international verbundener Unternehmen (s Schr des BMF v 23.02.1983, BStBl I 1983, 218) soll der Ausgleich stlich nämlich nur dann anerkannt werden, wenn spätestens zum Ende des Wj bestimmt i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ...mehr