Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.8 [Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risikoversicherungen → Zeilen 45–46]

In Zeile 45 erfassen Sie Beiträge zu einer freiwilligen privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (ohne Rürup-Versicherung). In die Zeile 46 gehören Beiträge zu allen Arten von privaten Unfallversicherungen (z. B. Kfz-Insassenunfallversicherung) und die Haftpflichtversicherungsbeiträge (Privathaftpflicht-, Kfz- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung). Auch Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.1 Inventurgrundsätze

Rz. 15 Eine ordnungsmäßige Buchführung und Bilanzierung setzen eine ordnungsmäßige Inventur voraus.[1] Nach § 240 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss jedes Geschäftsjahrs seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des Bargelds sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und zu bewerten (Inve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wärmepumpen / 4.5 Versicherung

Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber doch. Wärmepumpen können entweder über die Wohngebäudeversicherung oder durch eine eigenständige Police geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherer abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Flüssige Mittel in Buchführ... / 4 Behandlung von Kassendifferenzen

Rz. 32 Die Geschäftskasse kann unter realen Gesichtspunkten keinen negativen Bestand aufweisen. Sollte diese Konstellation dennoch auftreten, ist das auf die fehlerhafte Verbuchung von betrieblichen Geldbewegungen zurückzuführen. Ein Widerspruch innerhalb der Kassenbuchführung ist, unabhängig von den tatsächlichen betrieblichen Geldbewegungen, erkennbar.[1] Einlagen, die led...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.2 Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erzeugten digitalen Daten sind innerhalb des Systems oder auf einem externen Datenträger unveränderbar in einem maschinell auswertbaren Datenformat mit Strukturinformationen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar aufzubewahren. Eine Löschungsverpflichtung nach Art. ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / dd) Räuberischer Diebstahl, § 1 Nr. 2 d AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 47 Ein unter Versicherungsschutz fallender Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Täter in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel des Raubes gem. § 1 Nr. 3 a oder 3 b AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 a aa oder 4 a bb AERB 2008, 2010) einsetzt, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Die Regelung des...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / aa) Diebstahl

Rz. 17 Diebstahl im versicherungsrechtlichen Sinne ist Bruch des unmittelbaren Besitzes durch Wegnahme von Sachen.[13] Bereits aus dieser Definition folgt, dass der versicherungsrechtliche Diebstahlsbegriff nicht mit demjenigen des Strafrechts übereinstimmt. Während der Täter im strafrechtlichen Sinn schuldfähig sein und in Zueignungsabsicht handeln muss, sind diese Tatbesta...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ff) Anzeige von Diebstahl, Raub und Verkehrsunfällen (Ziff. 7.2.6 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 238 Der Versicherungsnehmer hat jeden Diebstahl, Raub sowie jeden Verkehrsunfall mit möglichem Schaden an der Ladung der zuständigen Polizeidienststelle und dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bei allen größeren Schäden sowie bei solchen, deren Umfang und Höhe zweifelhaft ist, hat er den nächstzuständigen Havariekommissar zu benachrichtigen und dessen Weisungen zu b...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / 5. Diebstahl

Rz. 41 Der Versicherer hat nachzuweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch einen unachtsamen Umgang mit dem Fahrzeugschlüssel verursacht hat. Dabei hat der Versicherer grundsätzlich den Vollbeweis[52] zu erbringen, so dass er sich grundsätzlich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen kann, sondern einen für die Überzeugungsbildung i.S.d. § 286 ZPO erfo...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Voraussetzungen für Beweiserleichterungen

Rz. 85 Die wesentlichen Grundsätze der in der Einbruchdiebstahlversicherung geltenden Beweiserleichterungen wurden für die Kraftfahrtversicherung entwickelt. Zentrale Entscheidung ist dabei das Urteil des BGH vom 5.10.1983.[136] Danach hat der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Versicherungsfalles lediglich Tatsachen zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichen...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Unterschiede in den Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 5 Die einzelnen Fassungen der VHB unterscheiden sich nicht nur redaktionell. Während die Hausratversicherung bis einschließlich den VHB 74 die Risikenmehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 15 Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn der Täter durch einen Diebstahl versicherter Sachen versucht oder vollendet. Rz. 16 Gegenstand der Einbruchdiebstahlversicherung sind nur die in § 1 Nr. 2 AERB 87 (A ...mehr

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§ 24 Gefährlicher Eingriff ... / C. Die Qualifikation des § 315 Abs. 3 Nr. 1b

Rz. 7 Über § 315b StGB findet die Qualifikation des § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB Anwendung, welche die Absicht voraussetzt, eine andere Straftat zu verdecken. Die Qualifikation war kürzlich Grundlage neuerer Entscheidungen des BGH, auf die teilweise nachfolgend eingegangen wird. Ein klassischer Fall der Qualifikation ist es, wenn der Täter auf der Flucht mit seinem Fahrzeug auf e...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Vandalismus, § 1 Nr. 6 AERB 87, A §§ 1 Nr. 3 AERB 2008, 2010

Rz. 76 Grundsätzlich hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer sämtliche Schäden an beweglichen Sachen und am Gebäude zu ersetzen, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub im Sinne der Bedingungen vom Täter in versuchter oder vollendeter Form verursacht wurden (§ 3 Nr. 3 c AERB 87). Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden vom Täter im Zusammenhang mit der Wegnahme und dem A...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Anzeigeobliegenheiten

Rz. 99 Nach E.1.1.1 AKB hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Versicherungsfall innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.[138] Auch weitere Versicherungsfälle (Beispiel: erst Diebstahl, dann Wiederauffinden des ausgebrannten Kfz) müssen rechtzeitig angezeigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherer die Deckung für das erste Schadenereignis versagt ha...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / I. Übersicht

Rz. 7 Die Teilkaskoversicherung bietet gem. Ziff. A.2.2.1 AKB 2015 Schutz u.a. vor Schäden durch Brand oder Entwendung des Fahrzeugs, Elementarschäden wie z.B. Sturm, Hagel oder Blitzschlag sowie Schäden durch Glasbruch. Rz. 8 Besonderheiten ergeben sich insbesondere nach dem Drei-Stufen-Modell des BGH[3] bei dem Nachweis einer Entwendung des Kfz.: Auf der ersten Ebene hat de...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 154 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008/2021 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008. Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008/2021, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 155 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt 1.5 AVB-Reisegepäck 1992/2008 Geld, Wertpapiere, Fahrk...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 5, 62, 142). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Einzelfälle: Verneinung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 110 Fälle, in denen das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint wurde (vgl. oben Rdn 103): Wird der Beladevorgang wegen Platzregens unterbrochen und wird Gepäck alsdann aus dem verschlossenen, vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug gestohlen, wurde grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen.[135] Auch das Belassen von Reisegepäck in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 15.30 Uhr im v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 253 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Schlüssel und Papier

Hinweis Voraussetzung für eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit ist, dass der Versicherer die Kausalität des Zurücklassens des Schlüssels im Auto für den Diebstahl beweisen kann. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sein, wenn das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird.[250] (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht Rz. 154mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Zu den Schlüsselverhältnissen

Rz. 266 Den "Schlüsselverhältnissen" kommt besondere Bedeutung zu. Merkwürdigkeiten bei den Schlüsselverhältnissen können Auswirkungen sowohl auf den Nachweis des äußeren Bildes als auch die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung haben:mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Sicherung beladener Kraftfahrzeuge (Ziff. 7.1.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 223 Eigene oder in seinem Einflussbereich befindliche fremde beladene Fahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken hat der Versicherungsnehmer gegen Diebstahl oder Raub zu sichern, und zwar auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen.mehr

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zfs 11/2024, Räuberischer A... / 2 Aus den Gründen:

[…] [2] 1. Der Schuldspruch hält der sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand. [3] a) Nach den Feststellungen planten unbekannt gebliebene Täter, einen Lkw-Fahrer, der – wie sie wussten – einen Umschlag mit einem größeren Bargeldbetrag "im Bereich des Beifahrersitzes" mit sich führen würde, durch das Vortäuschen der Panne eines Pkw zum Anhalten zu zwingen und das Bargeld z...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2021 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG , wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ve...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 8. Abhandenkommen

Rz. 74 Gemäß § 1 Nr. 1 e AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 1 AFB 2010 wird in der Feuerversicherung Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die durch "Abhandenkommen" verursacht werden. Aus der gewählten Formulierung "bei einem Schadenereignis" wurde der Rückschluss hergeleitet, dass eine der versicherten Gefahren für sich genommen bereits zu einem Schaden geführt haben muss, um ein "A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A 12.6 VHB 2022 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schadenzeitpun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 76 Die AVB-VSV sehen keine territorialen Beschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Insoweit besteht weltweit Deckung. Haben der VN oder seine Tochterunternehmen ihren Geschäftssitz in einem Staat außerhalb des EWR, wird Versicherungsschutz gem. § 33 Nr. 1 b bb und Nr. 2 b AVB-VSV nur mit der Einschränkung gewährt, dass er nach dessen (Aufsichts-)Recht ("Non-Admitted-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Beweisführung

Rz. 331 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[482] Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer beweisen muss, gehört der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden in den Schutzbereich – materiell und zeitlich – des Versicherungsvertrage...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Beweisführung

Rz. 252 In der Praxis häufig ist der Fall, dass das Fahrzeug nach behaupteter Entwendung ausgebrannt aufgefunden wird. Häufig ist dann ein fingierter Versicherungsfall zu vermuten. Wenn dem Versicherungsnehmer der Entwendungsnachweis nicht gelingt, kann er sich auf Brand als Schadenursache berufen. Die Tatbestände Diebstahl und Brand sind zwei voneinander unabhängige Tatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2021) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 43 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Kasuistik

Rz. 97 Gegen die Redlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen beispielsweise folgende Tatsachen:mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Obliegenheiten

Rz. 213 Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um seinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verlieren.[220] Sie unterscheiden sich von Leistungspflichten dadurch, dass sie nicht einklagbar sind. Die DTV-VHV 2003/2011 unterscheiden – wie das VVG – zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 131 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer ...mehr