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Arbeitsschutz auf Baustellen / 3 Planung der Baustelleneinrichtung

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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Die Planung der Baustelleneinrichtung ist weit mehr als ein Vorlaufprogramm, bevor die eigentlichen Bauarbeiten losgehen. Denn hier werden unter Maßgabe der örtlichen Verhältnisse (Lage, Topografie, Anbindung, Ausdehnung, Bebauung, Gebietsnutzung usw.) die Grundlagen für die Platzierung der Einrichtungselemente um das künftige Bauwerk herum gesteckt, lange bevor der erste Bagger anrückt. Weitere Einflüsse sind Zeitaspekte, wie möglicher Baubeginn, Baudauer, Zeitziele hinsichtlich der Zwischenbauzustände und Fertigstellung, ggf. Abstimmung mit anderen in der Nachbarschaft geplanten Aktivitäten.

Diese und weitere Aspekte fließen in die Leistungsbeschreibung mit Baubeschreibung, in das Leistungsverzeichnis und die Pläne sowie die Vertrags- und Ausführungsunterlagen ein.

Zur Baustelleneinrichtung gehören die für die Baustelle erforderlichen Elemente einer Arbeitsstätte, wie Sozialeinrichtungen, Bürobereiche, Verkehrsflächen, Lagerflächen, Werkstätten, Standorte für Maschinen, Geräte und Betriebsstoffe und die Produktionsbereiche, wo die bauliche Anlage errichtet wird.

Mit der Einrichtung der Baustelle ist die Gewährleistung verschiedener Schutzziele verbunden, die sowohl Personen als auch Sachen einschließen:

  • Schutz der Beschäftigten auf der Baustelle vor Gefährdungen, die bei der Bauausführung entstehen, z. B. Absturzgefährdungen,
  • Schutz der Beschäftigten vor Gefahren, die von außen einwirken, z. B. durch den öffentlichen Verkehr,
  • Schutz von Personen während der Bauausführung, wie Anwohner, Nachbarn, Beschäftigte anderer Unternehmen,
  • Schutz der Sachgüter Dritter, wie Nachbarbebauung,
  • Schutz eigener Sachgüter und der baulichen Anlage vor Feuer, Diebstahl und Vandalismus,
  • Schutz der Umwelt.

Die Schutzziele zeigen in ihrer Eigenart, dass sie zum Teil über das hinausgehen, was Arbe...

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