Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (1) Einbrechen

Rz. 29 Das Einbrechen im Sinne dieser Bestimmung setzt den Einsatz von Gewalt gegen Gebäudebestandteile voraus, um dadurch Hindernisse zu beseitigen, die dem Diebstahl im Wege stehen.[28] Ein Mindestmaß an Kraftentfaltung ist dafür nicht erforderlich. Zwar verursacht die Beseitigung von Hindernissen durch Gewalt in der Regel Schäden an den betreffenden Sachen (beispielsweise ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verlust der Güter

Rz. 118 Gehen die Güter ganz oder teilweise verloren, werden sie dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen oder sind sie nach der Feststellung von Sachverständigen in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, so kann der Versicherungsnehmer nach Ziff. 17.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 den auf sie entfallenden Teil...mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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zfs 11/2024, Sachverhaltsaufklärung mit dem Event-Data-Recorder (EDR)

Hinweis An das Landgericht … In dem Rechtsstreit A … ./. B … und die KH-Versicherung beantrage ich, gemäß §§ 142 Abs. 1 und 144 ZPO anzuordnen, dass die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130, 80809 München binnen angemessener Frist verpflichtet wird, die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und Unterlagen, insbesondere die bei ihr vorhandenen Daten zum Standort...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Vandalismus (A 4.3 VHB 2022)

Rz. 98 Definition Vandalismus ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Gegenständen nach einem Einbruch, ohne dass damit eine Wegnahme oder Sicherung der Beute bezweckt wird. Typischer Fall ist, dass der Täter nach dem Einbruch aus Zerstörungswut oder sonstigen Motiven Kleidungsstücke zerfetzt, Polstermöbel bis auf das Polstermaterial aufschlitzt, an...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Unerlaubte Handlung

Rz. 35 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken-, Patent- und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte ebenso wie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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§ 3 Hausratversicherung / b) Raub

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 71 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XI. Entschädigung, Unterversicherung, Punkt 12

Rz. 66 Punkt 12.1 a AVB Reisegepäck 1992/2021 regelt die Höhe der zu zahlenden Entschädigung für den Fall des Totalverlustes des Reisegepäcks oder eines Teiles hiervon, wenn Zerstörung oder Abhandenkommen vorliegt. Zu ersetzen ist der Versicherungswert, der in der Regel dem Zeitwert entspricht (Punkt 9.2 AVB Reisegepäck 1992/2021), der wiederum als Wiederbeschaffungswert abz...mehr

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A / 49 Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 623]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / VII. Kasuistik

Rz. 72 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über verschiedene tatsächliche und potenzielle Versicherungsfälle in der VSV aus Rechtsprechung und Presse unabhängig davon, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz bestand und der VR einstandspflichtig war:mehr

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N / 2 Nachtragsanklage [Rdn 2345]

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Einzelfälle: Bejahung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 104 In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht. Wie bereits erläutert, betrifft dies allein die Tatbestandsseite. Durch die neue Beweislastverteilung und durch die Möglichkeit auf der Rechtsfolgenseite die Schwere des Verschuldens angemessen zu berücksichtigen, ist zu erwarten, dass die Gerichte auf der Tatbestandsseite viel eher zur Annah...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Wirtschaftsfaktor Wirtschaftskriminalität

Rz. 2 Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und des Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität wurden im Jahr 2022 73.114 Straftaten der Gruppe "Wirtschaftskriminalität" erfasst, was einen Anstieg von 42,6 % gegenüber dem Vorjahr und von 80,6 % gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet. Nachdem die Wirtschaftskriminalität im Jahr 2019 einen Tiefstand erreicht hatte, sin...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / D. Schäden im Inland unter Beteiligung eines NATO-Dienstfahrzeugs

Rz. 65 Auch Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte müssen sowohl für ihre Privatfahrzeuge als auch für ihre Dienstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Bei der Stationierung von Streitkräften aus NATO-Staaten und ihren Angehörigen sowie des zivilen Gefolges in Deutschland gelten für diese Personen besondere Rechte und Pflich...mehr

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V / 5 Vereidigungsverbot [Rdn 3368]

Rdn 3369 Literaturhinweise: Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269 Lenckner, Strafvereitelung und Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO, NStZ 1982, 410 Rotsch/Sahan, § 3 StPO und die materiell-rechtlichen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme oder: Gibt es einen strafprozessualen Beteiligtenbegriff?, ZIS 2007...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Qualifizierte Tatbestandsmerkmale

Rz. 27 Die nachfolgenden Ausführungen widmen sich den in § 1 Nr. 2 a–f AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 a–f AERB 2008, 2010) genannten qualifizierten Erscheinungsformen des Einbruchdiebstahls, von denen mindestens ein Tatbestand in der Form der versuchten oder vollendeten Tatbegehung vom Täter erfüllt worden sein muss. Ob durch den Täter gleichzeitig auch weitere Tatbestände des qualif...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 57 Raub im versicherungsrechtlichen Sinne setzt eine Wegnahme nach oder durch Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen bestimmte Personen voraus. § 1 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010) enthält drei unterschiedliche Tatbestände, nach denen der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Ebenso wie beim Einbruch kommt es nicht darauf an, ob der Raub zur Volle...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Vorsätzliches Handeln von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers, § 1 Nr. 7 b AERB 87

Rz. 104 Ebenso wie der Ausschlusstatbestand des § 1 Nr. 7 a AERB 87 soll auch der Ausschlusstatbestand für Arbeitnehmer nur dann eingreifen, wenn dieser Personenkreis durch seinen Status einen erleichterten Zugang zu versicherten Sachen besitzt. Gemeint sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die in dem Betrieb beschäftigt sind, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsort bez...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 5. Stilllegung des Betriebes, § 6 Nr. 4 d AERB 87

Rz. 157 Wird ein Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt, führt dies zu einer Gefahrerhöhung, weil die Entdeckung von Diebstählen verzögert wird, was den Anreiz für die Tatbegehung erhöhen kann.[273] Eine vorübergehende Stilllegung des Betriebes liegt ausdrücklich bereits dann vor, wenn der Geschäftsbetrieb wegen Betriebsferien oder deswegen ruht, weil es sich bei dem...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Schlossänderungskosten, § 3 Nr. 3 d AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 d und Nr. 5 AERB 2008, 2010

Rz. 117 Vereinbart der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für derartige Kosten, muss ihm der Versicherer sämtliche notwendigen Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume erstatten, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat abhandengekommen s...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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V / 25 Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3672]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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§ 14 Kaskoversicherung / III. Sturmschäden

Rz. 13 Einen häufigen Streitpunkt zwischen dem Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung und dem Versicherer bilden sog. Sturmschäden. Gem. Ziff. A.2.2.1.3 AKB 2015 ist die unmittelbare Einwirkung eines Sturms auf das Fahrzeug versichert. Voraussetzung eines versicherten Sturmschadens ist, dass ein Sturm vorliegt, der unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Rz. 14...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 147 Nach ständiger höchst richterlicher Rechtsprechung handelt in objektiver Hinsicht grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalls jedem einleuchten müsste. Es muss dabei auch in subjektiver Hinsicht unter Berücksichtigung der personalen Seite der ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Raum eines Gebäudes

Rz. 23 Der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung setzt voraus, dass die Tatbegehung in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Die Rede ist insoweit von der "Gebäudegebundenheit" der Einbruchdiebstahlversicherung. Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, räumlich umfriedet ist und dadurch gegen äußere Einflüsse bis zu einem gewissen G...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Anforderungen an den Gegenbeweis

Rz. 94 Nach Maßgabe der vorausgegangenen Ausführungen (siehe Rdn 85 ff.) muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Beweiserleichterungen lediglich Beweisanzeichen erbringen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben. Wurde dieser Nachweis erbracht, ist es Aufgabe des Versicherers, konkrete Tatsachen darzulegen und voll zu...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / E. Muster: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag Landgericht Dortmund Kaiserstr. 34 44135 Dortmund 15.7.2023 Klage des Karl-Georg Reiser, Wilhelmstr. 72, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Elbchaussee 32, Hamburg, vertreten durch die Vorst...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten, § 1 Nr. 2 c AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 c AERB 2008, 2010

Rz. 45 Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet werden, nachdem sich der Dieb in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hat. Der Täter schleicht sich in die versicherten Räume, wenn er seinen Eintritt gegenüber Dritten verheimlicht. Fraglich und streitig ist dabei, ob sich das Verheimlichen led...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Grobes Organisationsverschulden

Rz. 216 Die Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls betreffen überwiegend Tatbestände, die aus der Rechtsprechung zum groben Organisationsverschulden bekannt sind und über Ziff. 27 ADSp zur unbegrenzten Haftung des Spediteurs oder über § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR zur unbegrenzten Haftung des Frachtführers führen. Beispiele hierfür sind die Ziff. 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Beweis des äußeren Bildes

Rz. 333 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung eine über den Anscheinsbeweis hinausgehende Beweiserleichterung zugutekommen muss.[486] Diese Beweiserleichterung wird damit begründet, dass aufgrund der materiellen Risikoverteilung eine Herabsetzung des Beweismaßes erfolgen müsse, die der Interesse...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Schädigung Dritter (Fremdschäden)

Rz. 38 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. §§ 3, 4 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür tatsächlich Schadensersatz geleistet hat. Weitere Voraussetzung ist der Nachw...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2021). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.4 Anwendungsfälle im Nicht-Versicherungsbereich

Rz. 864 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da sich der Geltungsbereich des Standards nicht auf die Versicherungswirtschaft beschränkt und die bilanziellen Vorgaben ausschließlich produktbezogen ausgerichtet sind, können von der pflichtweisen Anwendung gleichermaßen auch Nicht-Versicherungsunternehmen berührt sein. Auch für Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit nicht in der Überna...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 2.3 Planung

Wenn bis dahin noch gar keine oder schon sehr lange keine Evakuierungsübung mehr stattgefunden hat, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Vorbereitung und Durchführung einer angekündigten Übung, Auswertung, ggf. Nachbesserungen im Notfallkonzept, weitere Übungen teil- oder unangekündigt. Achtung Unangekündigte Übungen Zwar besteht bisweilen die Vorstellung, mit einer spontanen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / 3 Brandstiftung

Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges, vielleicht unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer besteht – mindestens bei kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände). Die Schäden sind nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen Brandstiftung von außen, also durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.1 Übersicht

Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E. jedoch nicht zu...mehr