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§ 19 Vertrauensschadenversicherung / II. Wirtschaftsfaktor Wirtschaftskriminalität

Prof. Dr. Robert Koch, Moritz Rumpff
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Rz. 2

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und des Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität wurden im Jahr 2022 73.114 Straftaten der Gruppe "Wirtschaftskriminalität" erfasst, was einen Anstieg von 42,6 % gegenüber dem Vorjahr und von 80,6 % gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet. Nachdem die Wirtschaftskriminalität im Jahr 2019 einen Tiefstand erreicht hatte, sind die Fallzahlen seitdem wieder angestiegen.[1] Die wirtschaftliche Bedeutung des Phänomens tritt umso mehr hervor, bedenkt man, dass der Anteil der Wirtschaftsstraftaten an der Gesamtzahl der von der PKS registrierten Straftaten zwar nur 1,3 % beträgt, der durch Wirtschaftskriminalität verursachte finanzielle Schaden aber 34,3 % des in der PKS ausgewiesenen Gesamtschadens durch Kriminalität ausmacht.[2] Hinzu kommen indirekte Schäden, wie z.B. entgangene Gewinne durch das Ausspähen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder Reputationsverluste, die sich in sinkenden Aktienkursen zeigen und die von der PKS nicht erfasst werden können.

Die Zahlen der PKS und des Bundeslagebildes sind für die Zwecke der Vertrauensschadenversicherung zwar nur bedingt aussagekräftig, da keine Unterscheidung nach Opfergruppen (Unternehmen oder Individuum) stattfindet, eine hohe Anfälligkeit für statistische Ungenauigkeiten besteht[3] und das Dunkelfeld im Bereich der Wirtschaftskriminalität enorm hoch ist.[4] Gleichwohl lassen die vom BMI und BKA veröffentlichten Statistiken den Schluss zu, dass Fälle von Wirtschaftskriminalität zunehmen und das von Wirtschaftsstraftaten ausgehende Schadens- und Gefährdungspotenzial unverändert groß ist.[5] Dies gilt umso mehr angesichts der fortschreitenden Digitalisierung, die Tätern völlig neue Felder krimineller Aktivitäten eröffnet.

 

Rz. 3

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