Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Pfändung von Rückgewähransprüchen wegen Sicherheiten (Pfandrechte, Mobiliarsicherheiten und Grundpfandrechte)

Rz. 337 Bei der Kontenpfändung wird oftmals nicht bedacht, was mit den Sicherheiten des Vollstreckungsschuldners geschieht, wenn dieser ein Darlehen an das Kreditinstitut zurückgezahlt hat.[358] Rz. 338 Nach den zumeist getroffenen Sicherungsabreden hat das Kreditinstitut die Sicherheiten nach vollständiger Tilgung der Schuld an den Sicherungsgeber zurückzugeben. Dem Schuldne...mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Veräußerung hinderndes Recht

Rz. 464 Voraussetzung für die Statthaftigkeit und damit die Zulässigkeit der Klage ist zunächst, dass der Dritte ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Vollstreckungsgegenstand behauptet. Im Rahmen der Begründetheit hat er dann das tatsächliche Vorliegen im Bestreitensfall zu beweisen. Rz. 465 Da es im Hinblick auf die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs keine Rechte ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (6) Reaktionsmöglichkeiten des Gläubigers

Rz. 118 Die im Bereich der Wohnraumvollstreckung im Rahmen eines Vollstreckungsschutzantrages zumeist ungünstigen Entscheidungen der Vollstreckungsgerichte zu Lasten des Gläubigers implizieren es, neben den genannten Voraussetzungen eines Antrages nach § 765a ZPO alle rechtliche Gesichtspunkte vorzutragen, welche dem Schuldner von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen. R...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Sachdarlehens

Rz. 483 Muster 8.70: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Sachdarlehens: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Arten des Anwartschaftsrechts

Rz. 19 Der Schuldner kann ein Anwartschaftsrecht an einer beweglichen Sache zunächst dadurch erwerben, dass er eine Sache unter Eigentumsvorbehalt kauft, § 455 BGB (Kauf auf Raten). Zwischen Käufer und Verkäufer wird vereinbart, dass das Eigentum an der verkauften Sache erst mit der Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises auf den Schuldner automatisch übergeht oder in diese...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IX. Sonderkonten

Rz. 332 Der Begriff des Sonderkontos ist nicht einheitlich besetzt. Es kann sich dabei um ein Konto handeln (auch Unterkonto), das für bestimmte Zwecke des Kontoinhabers errichtet ist (z.B. als Baukonto). Die Kontobezeichnung allein begründet keine beachtliche Zweckbestimmung. Das Konto ist für die Vollstreckungsgläubiger des Kontoinhabers nach den allgemeinen Grundsätzen pf...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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Schweden / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Sprachlich eher korrekt wäre es im Rahmen einer deutschsprachigen Darstellung des s...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / cc) Gegenrechte des Gläubigers

Rz. 470 Der Gläubiger kann als Beklagter zunächst das Vorliegen eines die Veräußerung hindernden Rechtes bestreiten. Auch wenn es dem Dritten dann gelingt, ein die Veräußerung hinderndes Recht darzulegen und zu bewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass der gepfändete Gegenstand oder das gepfändete Recht auch tatsächlich der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger entzogen ist...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 4. Gegenstandswert bei der Vollstreckung nach §§ 887 ff. ZPO

Rz. 126 Bei der Zwangsvollstreckung wegen der Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung nach §§ 887, 888 ZPO sowie der Vollstreckung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung nach § 890 ZPO ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf den Wert der Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger zur Bestimmung des Gegenstandswertes abzustellen.[82] Dieser W...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldnermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahren

Rn. 43c Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Institut sammelt die entsprechenden Erstattungsbeträge und setzt sie in seiner Monats-Anmeldung von dem zu entrichtenden Betrag ab. Die Summe der Erstattungen ist besonders anzugeben, um mit dieser Summe die Länder verhältnismäßig zu belasten, die ein entsprechendes Aufkommen an Schuldnersteuer hatten. Damit sollen Verschiebungen im Ste...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen

Rz. 297 Mit der Pfändung des Anspruchs auf Durchführung von Überweisungen wird dem Schuldner die Möglichkeit genommen, über das Guthaben durch Überweisungen an Dritte zu verfügen. Die Pfändung der Ansprüche auf Durchführung von Überweisungen kann allerdings nur dann Bedeutung erlangen, wenn für die Überweisungsaufträge eine Deckungsgrundlage, sei es in Form eines Guthabens o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antrag

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgte nur auf besonderen Antrag des (steuerlichen) Gläubigers der KapErtr. Sie konnte folglich auch abgelehnt werden, wenn die KapErtr jemand anderem zuzurechnen waren. Über die Erstattung entschied das BZSt, Friedhofstr. 1, 53 225 Bonn. Der Antrag war nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster zu stellen und zu unterschreiben...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Umfang der Pfändung

Rz. 119 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (mit dem Arrestatorium) an den Drittschuldner.[140] Rz. 120 Hinweis Anders als etwa der Wortlaut des § 833a ZPO bei der Kontopfändung nahelegt, kommt es nicht auf den Bestand der Forderung am Tag der Zustellung, sondern auf denjenigen im Zeitpunkt de...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / b) Verstoß gegen Treu und Glauben

Das Kernelement der Entscheidung ist der Umfang von Treu und Glauben gem. § 242 BGB im Kontext des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen. Der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB normiert einen objektiven Verhaltensmaßstab für die Beteiligten eines Vertrages und gilt daher unabhängig von etwaigen Vereinbarungen.[16] Der darin enthaltene Glaubensgrundsatz meint ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Erstattungsverfahren bei Abwicklung von Investmentfonds (§ 44b Abs 1 EStG nF)

Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit dem InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 hat der Gesetzgeber im Investmentsteuerrecht einen grundlegenden Systemwechsel zur intransparenten Besteuerung bei Publikumsfonds vorgenommen. Auf der Anlegerseite werden die KapErtr nach § 20 Abs 1 Nr 3 EStG gem § 43 Abs 1 Nr 5 und Nr 9 EStG dem Steuerabzug unterworfen. Zu den Investmenterträ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungszweck

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 1 BewG ist der Wert unverzinslicher Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, mit dem Betrag anzusetzen, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG beruht d...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Rangklasse 1

Rz. 96 Zu berücksichtigen sind hierbei – aufgrund Anmeldung – vom betreibenden Gläubiger geleistete Vorschüsse zwecks Erhaltung bzw. notwendigen Verbesserung des Grundstücks. Eine geleistete Vergütung des Zwangsverwalters fällt allerdings nur dann hierunter, wenn die Zwangsverwaltung notwendig war, um das Grundstück für die Zwangsversteigerung zu erhalten oder wiederherzuste...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / h) Ausnahme von der Sicherheitsleistung durch den Gläubiger nach § 710 ZPO

Rz. 225 Grundsätzlich gilt für Urteile nach § 709 ZPO und im Falle des § 711 ZPO, der Urteile nach § 708 Nrn. 4–11 ZPO erfasst, dass das Gericht von Amts wegen die vorläufige Vollstreckbarkeit auszusprechen hat. Im Falle des § 709 ZPO kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus den dort genannten Urteilen also nur betreiben, wenn er zuvor Sicherheit leistet. Rz. 226 Sinn u...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem _______...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

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Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.2 Umfang der Pflichtprüfung nach Größenklassen

Die Einbeziehung des Jahresabschlusses, der Buchführung und des Jahresabschlusses in die Pflichtprüfung erfolgt in Abhängigkeit von der Größenklasse der zu prüfenden Genossenschaft (§ 53 Abs. 2 GenG). Hierdurch sollen kostenmäßige Erleichterungen für kleine Genossenschaften erfolgen.[1] Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsatzerlöse 3 Millio...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.4 Fristgerechte Kündigung durch Insolvenzverwalter des Mitglieds (§ 66a GenG)

Rz. 173 Die gesetzliche Neuregelung zur Gläubigerkündigung im Sinne der Kündigungssperre bezieht sich auch auf den Fall der Verbraucherinsolvenz (§§ 67c Abs. 1, 66a GenG). Beide Fallgruppen sind parallel geregelt. Ist über das Vermögen eines Genossenschaftsmitglieds das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden, so gestaltet sich die Rechtslage zur Kündigung der Mitglied...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs abgebildet. Die §§ 265, 275 HGB schreiben die grundsätzliche Gliederung der GuV vor, die sich bei Genossenschaften wie folgt darstellen kann:mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 6 Mitteilungspflichten nach § 138b AO

Ebenfalls neu sind die Mitteilungspflichten Dritter bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften nach § 138b AO.[1] Diese Pflichten treffen allerdings allein solche Dritte, de nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 GwG mitteilungspflichtige Stellen sind. Es handelt sich hierbei um Kredit- oder Finanzierungsinstitute.[2] Diese sind inbesondere mittei...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 IDW ERS BFA 2 n. F. (10.2024): Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (Stand: 25.10.2024)

Nach der Regelung des § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB haben Kredit-, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Mit dem Entwurf hat der Bankenfachausschuss (BFA) zu Zweifelsfragen Stellung genommen, die i. Z. m. der Zuordnung und Bewertung von Finanzinstrumente...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.2 Darlehen, die keine Sozialleistungen sind

Rz. 19 Umgekehrt sind z. B. auch Ausgaben von Personen, die selbständig erwerbstätig sind, bzw. Ausgaben eines Gewerbebetriebes bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht als Betriebsausgaben von den Einnahmen abzusetzen, wenn sie aus Darlehen finanziert worden sind oder für sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden (vgl. § 3 Bürgergel...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.6 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft

Rz. 37a Für diesen Personenkreis trifft § 3 Bürgergeld-V spezifische Regelungen. Bei selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Einnahmen auszugehen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Es ist nicht mehr vorgesehen, dass unter anderem die Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft maßgebend sein soll. Eine pauschale Absetzun...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.1 Dauer der Förderung

Rz. 3 Abs. 1 gestaltet den Gründungszuschuss als Leistung aus, die nach positiver Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit in definierter Höhe an den Existenzgründer erbracht wird. Der Agentur für Arbeit ist insoweit kein gesondertes Ermessen über die Dauer oder die Höhe der Förderung eingeräumt. Rz. 4 Die Dauer der Förderung mit dem Gründungszuschuss in der ersten Förder...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr