Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

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Dekarbonisierung / 3 Dekarbonisierung in der Wirtschaft

Hinsichtlich der Dekarbonisierung können die Unternehmen einen wichtigen Beitrag leisten. Die Wirtschaft nutzt vor allem fossile Rohstoffe wie Öl, Erdgas und Kohle als Energiequellen. Besonders im Fokus und vor besonderen Herausforderungen stehen dabei energieintensive Industrien wie zum Beispiel Stahl, Zement und Chemie. Gerade kapitalintensive Produktionsanlagen haben eine...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 4.2 Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Totalgewinn Bei den Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit mehr als 30 kW (peak) sowie auf gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 30 kW (peak) (zuvor 15 kW (peak)), prüft das Finanzamt regelmäßig auch die ertragsteuerliche Gewinnerzielungsabsicht. Kommt das Finanzamt zur der Entscheidung, dass keine Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

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Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1 Finanzierungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 5 Der Finanzbedarf der Krankenkassen wird durch Beiträge und sonstige Einnahmen nach dem Prinzip der Globaldeckung aufgebracht (Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 220, Rz. 17). Die Vorschrift korrespondiert mit dem in § 3 enthaltenen Gebot der solidarischen Finanzierung. Zu den Beiträgen gehören auch die Zusatzbeiträge (§ 242). Rz. 6 Liquiditätsengpäs...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.10 Finanzielle Anreize: Zinsgünstige Darlehen

Zinssatz: 0 % für die Anfangsphase, danach maximal 3 % über dem Basiszinssatz. Tilgungsfristen: Laufzeit bis zu 42 Jahre mit flexiblen Tilgungsoptionen (mindestens 1,25 % in der zinslosen Phase, danach mindestens 2,5 % jährlich). Ein Tilgungsaufschub von bis zu drei Jahren ist möglich, um Liquiditätsengpässe bei Projektbeginn abzufangen. Attraktivität: Niedrige Finanzierungskos...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.13 Vorzeitige Tilgung und Auswirkungen

Verkürzung der Mietpreisbindung Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist möglich und kann zur Verkürzung oder Aufhebung von Belegungs- und Mietbindungen führen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Finanzierung und Eigenleistungen

Mindesttilgung 1 % Die Förderung erfolgt in der Regel durch Darlehen, die durch Kapitalmarktmittel abgesichert werden. Eine Mindesttilgung von 1 % jährlich ist vorgeschrieben. Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten, davon 10 % in Form von Eigenkapital, sind erforderlich. Dies gibt Investoren klare Richtlinien zur Strukturierung ihrer Finanzierung.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 6,80 EUR Mietpreis: max. 6,00 EUR/m2 (1. Förderweg) bzw. 6,80 EUR/m2 (2. Förderweg). Bindung an Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen z. B. 12.000 EUR für 1-Personen-Haushalt). Dauer der Bindung: bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens oder 12 Jahre nach Tilgung.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.4 Fördermittel

80 % der Kosten Darlehen: Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, zinsfrei mit 25 % Tilgungsnachlass. Zuschuss: Bis zu 60 % bei Effizienzhaus-Modernisierungen. Mindestaufwendungen von 20.000 EUR.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Fördermodelle

Berechnung der Förderhöhe Die Förderhöhe wird im Rahmen der unterschiedlichen Fördermodelle ermittelt, die in einem Bauvorhaben wohnungsbezogen miteinander kombiniert werden können. Die Wahl des jeweiligen Fördermodells (3.2.1 bis 3.2.4) beeinflusst die Förderhöhe, die Belegungsbindung und die Mietbindung Die Höhe des öffentlichen Baudarlehens wird auf Grundlage der im Fördero...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Weitere interessante Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Modernisierung Das Land Niedersachsen bietet verschiedene Programme zur sozialen Wohnraumförderung an, die über die NBank abgewickelt werden. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: Modernisierung von Mietwohnraum: Unterstützung für die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, einschließlich energetischer Modernisierung von Mietwohnungen, die vor d...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 5.5 Bedingungen

Die geförderten modernisierten Wohnungen sind für die Dauer der Laufzeit der Darlehen Wohnungssuchenden als Miet- oder Genossenschaftswohnungen zum Gebrauch zu überlassen. Maßgeblich für die Berechnung der Belegungsdauer ist der Tag der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Bis max. 6,60 EUR Bei der Vermietung einer belegungsgebundenen Wohnung darf keine höhere Nettokaltmiet...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Haushalte mit niedrigen Einkommen Fördermodell 1 unterstützt den Neubau von Wohnungen durch öffentliche Baudarlehen, deren Höhe sich am Bodenwert orientiert, sowie durch zusätzliche finanzielle Zuschüsse. Dieses Modell ist speziell auf Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgerichtet, erlaubt aber eine leichte Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderu...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Fördermodell 3 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen

Ergänzung zu Modell 1 und 2 Fördermodell 3 zielt darauf ab, Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. Es ergänzt die bisherigen Modelle 1 und 2 und trägt zu einer ausgewogenen sozialen Durchmischung bei. Die Förderung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 30 % der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden. Fördermittel: Baudarlehen:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen sowie für besonders bedürftige Gruppen wie Studierende, ältere Menschen und Menschen mit Behin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Fördermodell 2 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen

Haushalte mit mittleren Einkommen Fördermodell 2 zielt darauf ab, sozial stabile Bewohnerstrukturen zu fördern, indem es den Neubau von Wohnungen finanziell unterstützt. Es richtet sich an Haushalte mit mittleren Einkommen und bietet flexiblere Mietbedingungen im Vergleich zu Fördermodell 1. Fördermittel: Baudarlehen: Die Höhe des Darlehens orientiert sich am Bodenwert des Baup...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Negatives Einlagenkonto bei Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

An der A-GmbH (Geschäftsinhaberin) bestanden zwei typisch stille Beteiligungen. Die A-GmbH kündigte beide Beteiligungen. Streitig ist, ob das Ausbuchen der (negativen) Einlagekonten bei der Geschäftsinhaberin (der GmbH) eine Gewinnauswirkung hat. Bilanzieller Ausweis der Einlage: Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist beim Geschäftsinhaber wirtschaftlich als "qu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / b) Rechtsprechungsbeispiele für die Annahme von Gestaltungsmissbrauch

Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu schenken, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein mit der Folge, dass die Aufrechnung mit der Forderung aus dem Schenkungsversprechen gegen die Kaufpreisforderung steuerrechtlich nicht anerkannt wird (BFH v. 10.10.1991 – XI R 1/86, BStBl. II 1992, 239). Im Streit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 12 Darlehen

A. Einleitung und rechtliche Grundlagen Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Gewährung eines Darlehens (Kreditzusage)

Rz. 479 Muster 8.66: Pfändung eines Anspruchs auf Gewährung eines Darlehens (Kreditzusage): Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (Real-/Konsensualvertrag) keine Rolle me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unsichere Realisierbarkeit

Rz. 93 [Autor/Stand] Eine normal verzinsliche, nicht bestrittene Forderung kann, auch wenn nicht uneinbringlich, so doch in ihrer Realisierbarkeit unsicher (zweifelhaft) sein (z.B. Einstellung der Zinszahlung, Vergleichsverfahren, Insolvenzverfahren). Liegen am Stichtag für die Bewertung Umstände vor, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob eine Forderung in voller Höhe rea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nennwert von Fälligkeits- und Tilgungsdarlehen

Rz. 61 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann während ihres Bestehens in gleicher Höhe bestehen bleiben und erst zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in einer Summe zu entrichten sein. Bei Darlehen spricht man in einem solchen Fall von Fälligkeitsdarlehen. Rz. 62 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann aber auch in Teilbeträgen (Raten) zu tilgen sein. Darlehen, die in Teilbeträg...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Muster

I. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Gewährung eines Darlehens (Kreditzusage) Rz. 479 Muster 8.66: Pfändung eines Anspruchs auf Gewährung eines Darlehens (Kreditzusage): Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Koblenz, Urt. v. 12.7.2024 – 16 U 886/23

1. Zinszahlungen eines Ehegatten für ein zur Finanzierung eines Eigenheims von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen sind als laufende Aufwendungen für den Wohnbedarf dem Grunde nach unterhaltsrechtlich geschuldet. 2. Tilgungsleistungen für ein zur Finanzierung eines Eigenheims von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen sind hingegen unterhaltsrechtlich nicht als Aufwendun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 7. Informationsmanagement

Rz. 279 Die bestmögliche Kontenpfändung setzt eine gute Information (vgl. zur Informationsbeschaffung § 1, 4 und 5) des Gläubigers über die Bankverbindung des Schuldners voraus. Wegen der Bestimmtheit empfiehlt es sich, folgende Checkliste zu beachten und nach Möglichkeit den Antrag auf die bekannten Fakten zu begrenzen. Das "Grundmuster" für die Pfändung von Bankkonten deck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bachem, Bewertung von überverzinslichen Geldleistungsverbindlichkeiten, DStR 1999, 773; Böhm, Darlehen beim Tod des Darlehensnehmers, ZEV 2002, 337; Brosch, Das Disagio im Bewertungsrecht, DB 1984, 1696; Ebeling, Schenkung einer wertlosen Forderung mit Besserungsabrede – Gegenstand einer Schenkung, ZEV 2009, 416; Fiedler, Die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von L...mehr

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AGS 01/2025, Verfahrenswert... / III. Wert des Stundungsantrags

Der Wert des Stundungsantrags nach § 1832 Abs. 5 BGB ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass nicht der Wert der Forderung, sondern das Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Zugewinnausgleichsforderung zu ersparen, maßgeblich sei (OLG Köln BeckRS 2015, 09491; BeckOK Streitwert/Dürb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zu hohe, zu niedrige oder fehlende Verzinsung

Rz. 84 [Autor/Stand] § 12 Abs. 1 Satz 2 BewG sieht ausdrücklich vor, dass bei einer hohen, niedrigen oder fehlenden Verzinsung von besonderen Umständen auszugehen ist, so dass eine höhere oder niedrigere Bewertung gerechtfertigt ist. Rz. 85 [Autor/Stand] Bis zum Bewertungsstichtag 1.1.1988 wurde in diesem Sinne eine besonders hoch verzinsliche Forderung oder Schuld bei einer ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Berechnung des Wertes bei hoher oder niedriger Verzinsung

Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Zu- oder Abschlags auf den Nennwert einer Kapitalforderung oder Kapitalschuld ist die sich ergebende Zinsdifferenz für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu errechnen. Nach dem gleich lautenden Ländererlass werden je nachdem, ob die Tilgung in einem Betrag, in gleichen Raten oder in Annuitäten erfolgt, Vervielfältiger vorgegeben, ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Gelddarlehens

Rz. 481 Muster 8.68: Pfändung eines Anspruchs auf Rückerstattung eines Gelddarlehens: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Anlage 4 Hinweis: Nachfolgend finden Sie nur die ausgefüllten Seiten, die Stammdaten sind im Übrigen nach Maßgabe des Einzelfalls zu ergänzen. ▪ Hinweisemehr

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Belgien / III. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 107 Bei einem Erbfall eines deutschen Staatsangehörigen, der in Belgien bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen hinterlässt, empfiehlt es sich, die Dienstleistungen eines belgischen Notariats in Anspruch zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien hatte, was ab dem 17.8.2015 nach den Regeln der EuErbVO die Anwend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Behandlung von Auf- oder Abgeldern (Agio und Disagio)

Rz. 52 [Autor/Stand] Ist vereinbart, dass eine Schuld mit einem Aufgeld (Agio) zu tilgen ist, umfasst der Nennwert der Forderung auch das Aufgeld. Wird das Aufgeld nicht bei der Forderung erfasst, ist es als besonderes Wirtschaftsgut anzusetzen.[2] Rz. 53 [Autor/Stand] Die Einbehaltung eines Darlehensabgeldes (Disagio), das laufzeitunabhängig ist, ist bei der Hingabe eines Da...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Anspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens

Rz. 451 Im Gegensatz zum angesparten Guthaben, unterliegt das im Rahmen eines Bausparvertrages auszuzahlende Bauspardarlehen einer Zweckbestimmung, nämlich der Verwendung als Baugeld. Daraus folgt, dass eine Pfändung des Anspruchs grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Pfändung ist nur möglich für Gläubiger, die gegen den Bausparer (Schuldner) einen Anspruch haben, der der Z...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XVII. Muster: Schutzantrag des Gläubigers nach § 710 ZPO

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.17: Schutzantrag des Gläubigers nach § 710 ZPO An das Amts-/Land-/Oberlandesgericht in _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ Az: _________________________ beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Klägers,mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonderregelung wirtschaftliche Bedürftigkeit durch Notlage

Tz. 40 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 53 Nr. 3 AO erhält eine Sonderregelung. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die ansonsten geregelten Grenzen übersteigen. Grundsätzlich ist eine großzügige Handhabung geboten, ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse zu missachten. Im AEAO Ziff. 13 ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 10. Wirkungen der Zuschlagserteilung

Rz. 625 Mit der Verkündung des Zuschlagbeschlusses wird der Ersteher Eigentümer des Versteigerungsobjektes (§ 90 ZVG) (vgl. auch Rdn 388 ff.). Die Gemeinschaft der ehemaligen Miteigentümer ist damit beendet. Die Gemeinschaft setzt sich nunmehr am Erlös als Surrogat fort. Rz. 626 Hinweis In der Praxis ist es oftmals so, dass bei einer Ehegemeinschaft einer der Ehegatten das eh...mehr