Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 1.1.1 Basel I

"Basel I" wurde Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts verabschiedet mit folgenden entscheidenden Änderungen: Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen auf 8 %: Das war eine Verdoppelung gegenüber der bisher geltenden Rechtslage. Das bedeutet: Ein Kreditinstitut muss für jeden Kredit Bankeigenkapital in Höhe von 8 % der Kreditsumme vorhalten bzw. reservieren. Man spri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 1.1.2 Basel II

"Basel II" folgte Anfang der 2000er Jahre mit weiteren Anforderungen an die Institute in den sog. "3 Säulen" Eigenkapital, Bankenaufsicht und Offenlegung: Spreizung der Eigenkapitalunterlegung für Kredite nach der Bonität der Kreditnehmer: Zentral war die Erkenntnis, dass die Unterlegung mit Bankeigenkapital in ihrer Aufgabe als "Risikopuffer" auch nach dem Grad des Risikos d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 5.3 Hierarchie der Entscheidungskriterien im Rating

Die 4 wesentlichen Kriterien für Kreditentscheidungen wurden in Kapitel 2 beschrieben. In den Kreditinstituten gibt es darüber hinaus eine Hierarchie der Entscheidungsparameter: Erst wenn das Kriterium mit der Priorität 1 positiv beschieden wurde, kümmert man sich um das Kriterium 2 und so weiter. Diese Hierarchie lautet in der Regel wie folgt: Risikoklassifizierung/Rating au...mehr

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Rating: Grundlagen / 1.3 Eigenkapital der Kreditinstitute und Kreditgeschäft

Die Kreditvergabemöglichkeiten von Banken und Sparkassen sind also an deren Eigenkapitalstärke gekoppelt. Das bedeutet für beide Seiten am Verhandlungstisch – also Banken wie Unternehmen: Eine Bank oder Sparkasse sollte eine möglichst starke Eigenkapitalposition haben – dann kann sie weiterhin ihr Kreditgeschäft ausbauen und den Unternehmen als Kreditgeber zur Verfügung steh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 5.2 Ausnahme vom 4-Augen-Prinzip: Das nicht risikorelevante Kreditgeschäft

Die Bankenaufsicht gibt in den MaRisk den Kreditinstituten die Möglichkeit, das aufwändige Verfahren des 4-Augen-Prinzips für kleinere und damit tendenziell für die Gesamtrisikosituation der Bank risikoärmere Kredite nicht anzuwenden. Dazu unterscheiden die Institute in ihrer Risikostrategie zwischen dem "risikorelevanten" und dem "nicht risikorelevanten" Kreditgeschäft. Maß...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 90 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die formale Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes würde für Sicherungstransaktionen eine kompensatorische Bilanzierung mit den Grundgeschäften ausschließen. Ein vorsichtiger, d. h. das Risiko absichernder Kaufmann, würde damit für seine Vorsicht in der Form bestraft, dass er im Gegensatz zum nicht absichernden Kaufmann stets einen Verlust...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 116 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Begriff der Dauerschuldverhältnisse wird als Oberbegriff für eine Sonderform von Schuldverhältnissen verwendet, die sich von den einfachen Schuldverhältnissen insbes. hinsichtlich der Bedeutung des Zeitelements unterscheiden. Indem diese entweder ein dauerndes Verhalten oder in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende Leistungen zum In...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Rechtlich entstandene Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Fallen rechtl. Entstehung und wirtschaftliche Verursachung zeitlich auseinander, so ist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Eine Rückstellung ist daher bereits dann zu bilden, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und die Verpflichtung damit rechtl. voll entstanden (und nur noch der Höhe nach ungewiss) ist. Teilw. wird die Auffassung vertr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzierungsaufwendungen

Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, ob Finanzierungsaufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu den AK zu rechnen sind, ist im Bilanzrecht nicht ausdrücklich geregelt, sie muss differenziert beantwortet werden. Für EK-Zinsen ist sie eindeutig zu verneinen; denn "Eigenkapitalzinsen sind keine Ausgaben und kein Aufwand, sondern kalkulatorische Kosten" (Wöhe (1997), S. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Bewertungseinheit gemäß § 254

Rn. 75 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die bilanzielle Abbildung von CDS i. R.v. Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 müssen die Voraussetzungen von IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 13, gegeben sein. Im Übrigen sind die Regeln von IDW RS HFA 35 (2011) zu beachten (vgl. auch HdR-E, HGB § 254, Rn. 1ff.). Das Sicherungsinstrument (CDS) muss zur "Absicherung des spezifischen Risikos des Grun...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition

Rn. 83 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22 (2015) sind VG mit Forderungscharakter (z. B. Ansprüche aus Krediten, Schuldscheindarlehen oder Anleihen) bzw. entsprechende Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den nicht strukturierten Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und/oder ihrer Rückzahlung besonder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 1.1 Von Basel I bis Basel IV

Im Zusammenhang mit den Ratingverfahren der Kreditinstitute taucht immer wieder der Begriff "Basel" auf. In der Stadt Basel sitzt die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Dort treffen sich die Bankenaufsichtsbehörden der Welt und erarbeiten gemeinsam Standards für ihre Arbeit. Das Ziel: Die Vorgaben für die Kreditinstitute sollen international möglichst einheitl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating: Grundlagen / 4 Rating: Eine Kurzbeschreibung

Das Rating mit dem Ziel einer Risikoeinschätzung für das bewertete Unternehmen besteht aus verschiedenen Teilelementen: Quantitative Analyse: Analyse der letzten 3 Jahresabschlüsse durch Bildung einer Reihe von Kennzahlen, Vergleich der Werte der Kennzahlen mit einem großen Datenpool anderer Unternehmen und Bewertung. Qualitative Analyse: Beantwortung einer Reihe von Fragen zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich von § 319

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 ist anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen AP i. S. d. §§ 316ff., sowie auf all jene AP, bei denen ein § 322 nachgebildeter BV erteilt wird (vgl. § 31 Abs. 1 Satz ;1f. BS WP/vBP (WPK (2022)); BGH, Urteil vom 21.01.2010, Xa ZR 175/07, DB 2010, S. 436ff.). Dies umfasst mitunter neben AP nach Maßgabe des PublG (vgl. §§ 6 Abs. 1 und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verwendungszweck

Hinsichtlich des Verwendungszwecks sind zu unterscheiden (vgl. IDW RS BFA 1 (2015), Rn. 12):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Sonderfragen

Rn. 59 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung (sog. Terminierung bzw. Close-out) erlöschen gegen Zahlung des aktuellen positiven bzw. negativen Marktwerts (Close-out-Zahlung) sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Swap (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 114). Der Swap wird zivilrechtlich beendet. Da die Zinsen vom letzten Zinstermi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Buchungstechnik der Variation Margin (dargestellt am Beispiel des Handelsbestands von Banken)

Rn. 40 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für den Ansatz und die Bewertung von Futures im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Instituten) gelten die Grundsätze des IDW RS BFA 2 (2010). Für Futures ergeben sich folgende Besonderheiten: Den Ausweisgrundsätzen der RechKredV folgend, sind gezahlte Initial Margins (Sicherheitsleistungen) nicht als "Handelsbestan...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 2 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IDW RS BFA 6 ((2011), Rn. 3) sind Optionen "Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Optionsverpflichteter, Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht umgesetzte Vorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Rn. 415 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl der RefE als auch RegE des BilMoG sah die allg. (d. h. branchenunabhängige) Einführung einer Zeitwertbewertung für Handelsbestände an Finanzinstrumenten vor (vgl. zum RefE Schmidt, KoR 2008, S. 1ff.; zum RegE Löw/Scharpf/Weigel, WPg 2008, S. 1011ff.; Scharpf/Schaber, DB 2008, S. 2552ff.; BilMoG-HB (2008), Kap. X, S. 185 (212ff.)). Beg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einheitliche Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 85 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente sind unter folgenden Voraussetzungen als Einheit zu bilanzieren (vgl. Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 221; HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 160ff.):mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 8 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Stillhalter hat seine Verpflichtung in Höhe der vorschüssig erhaltenen Optionsprämie zu passivieren, solange die Leistung für dieses Entgelt noch geschuldet wird (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 17). Die sofortige oder ratierliche erfolgswirksame Vereinnahmung der Optionsprämie scheidet aus, da der Optionsverpflichtete während der Laufzeit s...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung am Bilanzstichtag

Rn. 56 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Swapverträgen handelt es sich um schwebende Geschäfte, bei denen bis zum Vertragsende beide Partner zu Leistungen verpflichtet sind: beim Zinsswap zu Zinszahlungen auf einen fiktiven Kap.-Betrag, bei (Zins-)Währungsswaps zur Zahlung von Zinsen auf einen ggf. auch tatsächlich ausgetauschten Kap.-Betrag und zu dessen Rückzahlung am Laufzeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 67 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der BFA des IDW hat am 18.02.2015 die Neufassung des IDW RS BFA 1 (2015) verabschiedet (Begleitaufsätze: Weigel/Bär/Vietze, WPg 2015, S. 57ff.; Bär at al., WPg 2015, S. 1301ff.; Bär et al., WPg 2016, S. 31ff.). Gegenstand des IDW RS BFA 1 (2015) ist die Behandlung von Kreditderivaten (insbesondere Credit Default Swaps (CDS)) im handelsrechtlic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 5 Ermächtigung des Verwalters

Ermächtigung zur Kreditaufnahme durch Beschluss Da der Verwalter aus eigenem Recht nicht einmal in der Lage ist, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen, weil ihm gemäß § 9b Abs. 1 WEG schlicht die Vertretungsbefugnis fehlt, ist er erst recht nicht ohne entsprechende Ermächtigung in der Lage, einen langfristigen Darlehensvertrag für die Gemeinschaft abzuschließen. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 2 Problem: Ordnungsmäßige Verwaltung

Im Übrigen sind bezüglich der langfristigen Darlehensaufnahme stets die Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend.[1] Zusätzliche finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümer Eine Darlehensaufnahme ist jedenfalls mit zusätzlicher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer verbunden. Und ggf. lässt sich eine solche für einzelne Wohnungseigentümer vermeiden, da sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Darlehensaufnahme in der WEG / Zusammenfassung

Begriff Als weitere Finanzierungsform neben der Erhebung einer Sonderumlage oder eines Zugriffs auf die Erhaltungsrücklage kann auch eine Darlehensaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH[1] hat insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens durchaus unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufwendungsersatzanspruch d... / Zusammenfassung

Begriff Aus der Pflicht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere aber entsprechende Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG zu treffen, kann sich im absoluten Ausnahmefall auch einmal die Notwendigkeit ergeben, bestimmte Maßn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.4 Passives Sonderbetriebsvermögen II

Zum passiven Sonderbetriebsvermögen II gehört z. B. ein Darlehen, das zum Erwerb einer zum aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Beteiligung eines Mitunternehmers aufgenommen wurde.[1] Die dafür geleisteten Schuldzinsen sind Sonderbetriebsausgaben dieses Mitunternehmers. Weil die Sonderbetriebsergebnisse der Mitunternehmer einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 5 Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Für die unentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens gibt es in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG spezielle gesetzliche Regelungen. Die Buchwertfortführung ist danach zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 3 Sondervergütungen

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, in der Sonderbilanz des Gesellschafters werden sie betragsgleich als Ertrag erfasst (sog. korrespondierende Bilanzierung).[2] Die Hinzurechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.3 Passives Sonderbetriebsvermögen I

Es gibt aktives und passives/negatives Sonderbetriebsvermögen I und II. Zum passiven Sonderbetriebsvermögen I gehören insbesondere Darlehen, die für die Finanzierung von positiven Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens I eingesetzt werden. Schulden eines Mitunternehmers gegenüber Dritten, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit aktiven Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 4.1 Begriff Sonderbetriebseinnahmen"

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwendet den Begriff der Sonderbetriebseinnahmen nicht, sondern spricht von "Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat". Der Umfang der gewerblichen Einkünfte einer Mitunte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 47 In persönlicher Hinsicht erfasst der einheitliche Feststellungsbescheid diejenigen Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung steuerlich beteiligt sind,[1] sowie diejenigen Personen, deren Beteiligung verneint worden ist.[2] Der Feststellungsbescheid ist für diese Personen seinem Inhalt nach bestimmt; sie sind die Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.5 Gesamtobjekt

Rz. 124 Der zweite Tatbestand umfasst die Besteuerungsgrundlagen aus einem Gesamtobjekt.[1] Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter zwar einzelnen Stpfl. zuzurechnen sind,[2] diese einzelnen Stpfl. aber bei Planung, Herstellung, Erhaltung oder Erwerb der Wirtschaftsgüter, Anlagen und Einrichtungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu Dritten (der auch Eigentü...mehr