Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Stammkapital und Anmeldungsvoraussetzungen

Rz. 15 Voraussetzung der Eintragung ist die Erfüllung der Einlagepflichten vor der Anmeldung. Bei der "Bargründung" sieht die 1980 novellierte Fassung des § 7 Abs. 2 vor, dass mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR – somit 12.500 EUR – vor Anmeldung und Eintragung geleistet wird. Es spielt hierbei keine Rolle, wie hoch das Stammkapital ist. Es kann höhe...mehr

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AGS 12/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil setzt Burhoff seine Reihe zum Vorschuss in Strafsachen fort und behandelt den Vorschuss auf eine Pauschgebühr (S. 529 ff.). Wolf befasst sich mit Anrechnungsfragen in selbständigen Beweisverfahren, Urkunden- und Wechselverfahren sowie bei Zurückverweisung eines Verfahrens (S. 533 ff.) Lissner gibt wichtige Hinweise und Hilfen, wie man in Beratungshilfesachen ric...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Gehaltsverzicht gegen Besserungsschein – Gestaltungsmöglichkeit für GmbH's in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Tz. 439 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach ständiger BFH-Rspr kann aus dem Verzicht eines beherrschenden Ges einer GmbH auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt oder einer verzögerten Gehaltsauszahlung wegen der Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH unter Umständen auf die fehlende Ernsthaftigkeit und die Nichtdurchführung der vorherigen Gehaltsvereinbarung geschlossen we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende Anteilseigner

Tz. 1812 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch ein außen stehender AE iSv § 16 KStG kann Empfänger einer vGA sein. Dies gilt inbesondere dann, wenn der außen stehende AE in schuldrechtlichen Beziehungen mit der OG oder dem OT steht. Eine vGA der OG an einen außen stehenden Gesellschafter setzt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu diesem voraus. Beispiele: Der außen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein erheblicher Teil der ArbN in Deutschland verfügt über ein Arbeitszeitkonto (vgl BT-Drs 16/10289). Es ermöglicht eine Flexibilisierung der Beschäftigungszeiten und wird aus unterschiedlichen Motiven sowie in verschiedenen Ausprägungen vereinbart. Wird ein Zeitkonto durch Gutschrift von Arbeitszeiten aufgebaut, drückt das Zeitguthaben arbei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.3 Personengesellschaft erbringt sonstige Leistung an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1252 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt eine Pers-Ges eine nicht einlagefähige Leistung an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, verringert sich iHd unangemessenen Teils des Leistungsentgelts der Restgewinn der Pers-Ges und damit ein eventueller Gewinnanteil der beteiligten Kö. Ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Wettbewerbsverbot, § 1

Rz. 878 § 1 legt den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht fest. Zeitlich ist das Verbot wegen § 74a Abs. 1 S. 3 HGB auf zwei Jahre beschränkt. Inhaltlich ist das Verbot unternehmensbezogen formuliert, das heißt es verbietet dem ehemaligen Arbeitnehmer jede Tätigkeit in einem Wettbewerbsunternehmen, auch wenn dieser dabei in ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / nn) Ausgleichsklausel

Rz. 437 Häufig enthalten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge sog. Ausgleichsklauseln, etwa des Inhalts, dass mit der Erfüllung des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Ausgleichs- bzw. Verzichtsklauseln sind – soweit der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorformuliert ist – als Nebenabrede nach § 30...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ansprüche der Gesellschaft als Folge

Rz. 10 Die Überbewertung führt zum Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich der Differenz durch den Gesellschafter, den insofern eine Pflicht zur Geldzahlung trifft – Bestehen der im Grunde primär eingreifenden Bareinlagepflicht (Noack § 9 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 9 Rz. 1; Scholz/Veil § 9 Rz. 5). Gläubiger ist die GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Schuldner sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Verzinsung von Einlageforderungen/Vorabausschüttungen uÄ

Tz. 1086 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hat eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter eine Einlageforderung (zB auf Rückzahlung einer vGA auf Grund einer Satzungsklausel), ist uE auch diese – entspr der Rspr zu ausstehenden Einlagen auf das Stamm-Kap – zumindest dann zu verzinsen, wenn die Einlageforderung bereits fällig, aber vom Gesellschafter noch nicht erbracht ist. Ebenso...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Dienst

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eine Reihe von Besonderheiten, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Zukunftssicherung für > Beamte, > Beamtenanwärter und vergleichbare Personengruppen, zB Soldaten (> Bundeswehr Rz 2), direkt vom ArbG und nicht über die > Sozialversicherung sichergestellt wird. Weil sie keine Beiträg...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / I. Allgemeines

Rz. 21 Sofern die Belastung mit Grundpfandrechten bzw. Reallasten mit den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft vereinbar ist und der Bestellungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird, kann der Erbbauberechtigte vom Grundstückseigentümer die Zustimmungserteilung verlangen, § 7 Abs. 2 ErbbauRG.[47] Ein Anspruch auf Zustimmung besteht dagegen nicht, sofern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Unternehmensgegenstand und Kapazitäten der Kapitalgesellschaft

Tz. 911 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist ein Gesellschafter im satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand der Kap-Ges tätig, besteht eine gewisse Vermutung dafür, dass die Geschäftschance der Gesellschaft zuzuordnen ist (ebenso s Wassermeyer, GmbHR 1993, 332 und s Schr des BMF v 04.02.1992, BStBl I 1992, 137; zu Fragen der Geschäftstätigkeit und des Unternehmensgegenstand einer Gmb...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Haftende Personen: Gesellschafter, Geschäftsführer, "Hintermänner", "Gründungsbeteiligte"

Rz. 2 Ansprüche aus § 9a greifen erst nach Eintragung ein – folglich sind ausgeschiedene Gesellschafter oder zuvor ausgeschiedene Geschäftsführer nicht betroffen (Scholz/Veil § 9a Rz. 24; OLG Rostock GmbHR 1995, 658; auch Lutter/Hommelhoff § 9a Rz. 2). Die Haftung soll deliktsrechtsähnlich sein (vgl. OLG Düsseldorf GmbHR 1992, 373; abl.: Scholz/Veil § 9a Rz. 6 m.w.N.). Rz. 3...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags – vollwertige Deckung

Rz. 23 Nach dem durch MoMiG 2008 eingefügten S. 2 gilt Auszahlungsverbot des S. 1 nicht für Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den betreffenden Gesellschafter gedeckt sind. Die Ergänzung erfolgte vor dem Hintergrund der Unsic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 19 Leistung der Einlagen

Rechtsprechung und Literatur: BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20, NJW 2021, 2036 – zur Nichterfüllung der Einlagenpflicht bei Rückfluss; BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19 – zur Unzulässigkeit des Zurückbehaltungsrechts gem. § 19 Abs. 2 S. 2; BGH v. 18.9.2018 – II ZR 312/16, NZG 2018, 1344 – zur Verjährungsfrist (zehn Jahre seit Entstehung, s. § 19 IV, auch zur Gesellschafterstellu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Haftung

Rz. 7 Die Haftung für Gesellschaftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und bezieht sich nicht auf das Vermögen der Gesellschafter ("Trennungsprinzip"). Das ergibt sich schon nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2. Folglich können Gesellschafter von Gläubigern der GmbH grundsätzlich nicht direkt in Anspruch genommen werden (zur "Kein-Personen-GmbH" als lediglich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1483 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Allgemeines

Rz. 7 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Vorrangig gehört die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten dazu, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des Vermögens nicht erf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1321 In unserer heutigen Gesellschaft ist die fortlaufende Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Anbetracht der sich beständig wandelnden Arbeitsanforderungen wichtiger als je zuvor. Die Spannbreite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Sie reicht von der einstündigen Schulung über mehrtägige Lehrgänge bis hin zur Finanzierung des gesamten Studiums oder der sog. Musterberechtig...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Mitarbeit im Haushalt, Geschäft oder Beruf des Erblassers

Rz. 27 Hat der Abkömmling im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers mitgearbeitet, kommt eine Ausgleichung nach § 2057a BGB in Betracht, wenn die Mitarbeit über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgte und auf diese Weise das Vermögen des Erblassers gemehrt wurde.[61] Bei der Art der Mitarbeit wird nicht unterschieden. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist jede Mitarbeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / X. Zurückgewährung der Einlage und Rückgewähranspruch

Rz. 51 Soweit es sich um Rückzahlungen eingezahlter Beträge handelt, die nicht schon unter § 19 Abs. 4 (verdeckte Sacheinlage) fallen, sieht § 19 Abs. 5 S. 1 für das "Hin- und Herzahlen" eine Befreiung des Gesellschafters unter folgenden Voraussetzungen vor: keine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4, Pflicht zur Bareinlage des Gesellschafters, Vereinbarung einer Rückzahlung ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Verwertung von unbeweglichen Gegenständen

Rz. 102 Zu den unbeweglichen Gegenständen, die in § 49 InsO definiert sind, gehören neben Immobilien auch eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge. Auch Bruchteilseigentum an einem solchen Gegenstand gehört dazu. Gemäß § 165 InsO kann der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.6 Prämien für eine Rückdeckungsversicherung bei steuerlich nicht anerkannter Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Tz. 714 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131) hat entschieden, dass Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung auch dann keine vGA darstellen, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (auch s H8.7 "Rückdeckungsversicherung" KStH). Diese Entscheidung wird damit begründet, dass bei der Kap-Ges keine Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede

Rz. 877 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.57: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt – wird folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § 1 Wettbewerbsverbot (1) D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.1 VGA innerhalb des Organkreises

Tz. 1818 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei kstlicher Organschaft iSd §§ 14ff KStG sind vGA der OG an den OT im Allg vorweggenommene Gewinnabführungen; s R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2015. Sie stellen die tats Durchführung des GAV nicht in Frage; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 1047) und s Schiffers (in E & Y, vGA/vE, F 4 "Organschaft" Rn 7). Dies gilt auch dann, wenn de...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Reform 2008

Rz. 3 Mit der Reform 2018 sollte das GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden (vgl. Begründung aus dem RegE der Bundesregierung); insb. sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform "GmbH" gestärkt und der Missbrauch im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH bekämpft werden. Im Einzelnen betrifft das Folgendes: Für Gesellschaften mit höchstens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 4i EStG steht im Zusammenhang mit Aktionspunkt 2 des OECD/G20-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)". Zielsetzung der Norm ist die Vermeidung eines doppelten BA-Abzugs (sog "Double Dip" bzw "Double Deduction") bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Inbound-Fall, der durch die in vielen ausländischen Staat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946ff. Tz. 1019 St...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / 1. Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld am Erbbaurecht

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Formulierungsvorschlag Grundschuldbestellung am Erbbaurecht BESTELLUNG EINER GRUNDSCHULD AM ERBBAURECHT Heute, den _________________________ – _________________________ 20__________________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Was ist eine Geschäftschance?

Tz. 902 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wie das Wettbewerbsverbot hat auch die Geschäftschancenlehre ihre Wurzeln zunächst im Zivilrecht und dort vor allem in der gesellschafterlichen Treuepflicht (ausführlich dazu s Steck, GmbHR 2005, 1159 mwNachw). Es ist allerdings zu beachten, dass der vom BFH verwendete Begriff der Geschäftschance auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XII. Cash-Pooling

Rz. 66 Cash-Pooling dient dem Liquiditätsmanagement und der Finanzierung in Konzernen, indem teilnehmende Mutter- und Tochtergesellschaften ihre Liquidität zusammenführen (poolen) und eine zentrale Kreditaufnahme betreiben. Grundlage bilden meist ein sog. Cash-Management-Vertrag mit einer oder mehreren Banken, die die zahlungsverkehrstechnische Abwicklung übernehmen, sowie e...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten der Kreditlebensversicherung

Rz. 194 Als Kreditlebensversicherung oder Restschuldversicherung werden Verträge bezeichnet, die zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen von Verbraucherdarlehen abgeschlossen werden. Es sind typische Massenverträge zu Verbraucherkrediten der Banken, Finanzierungs- und Leasingverträgen im Autohandel und anderen Branchen, zu Kreditkarten usw. Vermittelt werden die Verträge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 7. Anlagen auf Grund von Beteiligungs-Verträgen und Beteiligungs-Kaufverträgen (§ 2 Absatz 1 Nummer 3, §§ 6 und 7 des 5. VermBG)

Rz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beteiligungs-Verträge (§ 6 des 5. VermBG) unterscheiden sich von Beteiligungs-Kaufverträgen (§ 7 des 5. VermBG) hauptsächlich dadurch, dass Beteiligungs-Verträge nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründen, während auf Grund von Beteiligungs-Kaufverträgen bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben werd...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Kreditgewährung

Rz. 6 Der Begriff "Kredit" ist weit zu fassen. Es fallen darunter alle Vorleistungen der Gesellschaft (vgl. Altmeppen § 43a Rz. 5): Waren- und Geldkredite, Nichtgeltendmachung fälliger und unstreitiger Forderungen, Stundung von Forderungen, Stundung von Forderungen, Vorschüsse auf Gehalt oder Pension, Übernahme von Bürgschaften. Str. bei werthaltiger Sicherung (vgl. BGH v. 2...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / IV. Aus- und absonderungsberechtige Gläubiger

Rz. 118 Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger, § 47 InsO. Es handelt sich bei sog. Aussonderungsgläubigern also um solche, die Eigentumsrechte oder einen Eigentumsvorbehalt an Gegenständen haben, die nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen sind. Aussonderungsbe...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Familiengerichtliche Genehmigung des Abstimmungsverhaltens

Rz. 10 Bedürfen die Eltern des minderjährigen Erben zur Abstimmung oder erst zur Umsetzung des Abstimmungsergebnisses der Miterbengemeinschaft in Gestalt eines Verpflichtungsgeschäfts, z.B. eines Verkaufs eines Nachlassgrundstücks, oder einer Verfügung, z.B. der Auflassung des Grundstücks, der familiengerichtlichen Genehmigung nach §§ 1643 Abs. 1, 1850 Nr. 1, 5 BGB? Bedarf e...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / c) Verwendungen

Rz. 66 Hat der Erbe bzw. der Beschwerte notwendige Verwendungen auf den Vermächtnisgegenstand gemacht, hat der Bedachte diese zu tragen, §§ 2185, 994 Abs. 2, 679, 683, 670 BGB. Daraus kann sich auch die Pflicht des Bedachten zur Tilgung bzw. Übernahme von Krediten ergeben, die der Erbe für den Vermächtnisgegenstand beispielsweise zur Erhaltung einging.[84]mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr