Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Tatsächliche Durchführung der Darlehensvereinbarung

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Späterer Darlehensverzicht

Tz. 1063 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verzichtet die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf die Darlehensrückzahlung, führt dies in aller Regel unweigerlich zu einer vGA. Gegenüber einem fremden Darlehensnehmer würde die Gesellschaft keinen Forderungserlass aussprechen; s Urt des FG München v 13.03.2017 (EFG 2017, 1815; NZB beim BFH unter I B 43/17 anhängig). Eine Ausnahme kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Angemessenheit der Verzinsung

6.2.3.1 Zinsverzicht Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Anpassung der Darlehensbedingungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 770 Denkbar ist auch, eine Anpassung der Darlehensbedingungen für den Fall zu vereinbaren, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Rückzahlung des Darlehens führt. Dabei ist es grds. zulässig, für die Zukunft den Wegfall der während des Arbeitsverhältnisses eingeräumten Sonderkonditionen bei gleichzeitiger Erhöhung des Zinssatzes auf das marktübliche Niveau...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gegenstand des gesonderten Ausweises

Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine bestimmte Laufzeit kommt es indes nich...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 15. Sachgründungsbericht

Wir, die Unterzeichnenden, haben am [Datum] zu Urkunde UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] des Notars [Name] in [Ort] den Gesellschaftsvertrag zur Errichtung der Firma [Name] GmbH abgeschlossen. Die Erbringung des Stammkapitals erfolgt durch Sacheinlagen. Wir erstatten daher gem. § 5 Abs. 4 S. 2 GmbHG folgenden Sachgründungsbericht: 1. Der Gesellschafter [Name] hat bei der Gründung der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Darlehensforderung wird erst später wertlos

Tz. 1098 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt die Darlehensgewährung an den Gesellschafter zwar ohne Sicherheiten, ist die Forderung aber zunächst noch werthaltig, kommt eine Ausbuchung der Forderung im Jahr der Darlehensgewährung an den Gesellschafter nicht in Betracht. Somit besteht in diesem Jahr auch kein Ansatzpunkt für eine (außerbilanzielle) Korrektur nach § 8 Abs 3 S 2...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Verzinslichkeit des Darlehens Rz. 763 Das dem Arbeitnehmer gewährte Arbeitgeberdarlehen kann verzinslich oder unverzinslich ausgestaltet werden. Soll das Darlehen verzinst werden, ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich; wird eine Vereinbarung über die Entrichtung von Darlehenszinsen nicht getroffen, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Zinszahlungen.[1797] Rz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Ausstehende Einlagen

Tz. 1078 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Neugründung einer GmbH ist grds ein Viertel der Stammeinlage, mind jedoch ein Betrag von 12 500 EUR in die GmbH einzuzahlen (s § 7 Abs 2 GmbHG; Voraussetzung für die Eintragung im H-Reg; eine Ausnahme gilt allerdings bei einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt iSv § 5a GmbHG). Der darüber hinausgehende Teil des St-Kap kann als ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Nachschusspflicht

Rz. 3 Anders als nach § 737 S. 1 BGB n.F. besteht für die GmbH keine gesetzliche Nachschuss- und Verlustausgleichspflicht ( BGH v. 13.12.1982 – II ZR 282/81, ZIP 1983, 159). Rz. 4 Voraussetzung der Nachschusspflicht nach § 26 ist daher ihre satzungsmäßige Verankerung (Noack § 26 Rz. 3; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 7; zu Gestaltungsmöglichkeiten: MüKo GmbHG/Schütz § 26 Rz. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Zinszahlungen bei Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein

6.4.4.1 Rangrücktritt Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2 Forderungsverzicht mit Besserungsschein

6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Vorteilsausgleich bei Darlehensgewährungen

Tz. 1153 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch bei Darlehensgewährungen ist nach allg Grundsätzen (s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 129ff) ein Vorteilsausgleich möglich. Dabei muss allerdings eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung aus einem gegenseitigen Vertrag bestehen; s H 8.5 II. "Vorteilsausgleich" KStH 2022. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stock Options

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 "Stock Options" sind ein in bestimmten Branchen – zB der Tech-Industrie – verbreitetes Vergütungselement. Der Begriff "stock options" ist nicht völlig identisch mit dem deutschen Begriff "Aktienoptionen". Gemeint ist lediglich eine Option auf den Erwerb von Aktien, die grundsätzlich als unternehmensinterne Vergütungsform behandelt und deshalb...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Allgemeines

Rz. 112 Die Gläubigerversammlung bzw. der Gläubigerausschuss, wenn ein solcher bestellt ist, beschließt über zentrale Verfahrensfragen, insbesondere darüber, ob und auf welche Weise bestimmte Massegegenstände wie etwa ein zur Masse gehöriges Unternehmen verwertet werden sollen und ob der gerichtlich eingesetzte Insolvenzverwalter im Amt bleibt oder nach Maßgabe des § 57 InsO...mehr

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AGS 12/2024, Zuständiges Ge... / I. Sachverhalt

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat den in seiner Kanzlei beschäftigten Beklagten vor dem LG Köln auf Rückzahlung eines privaten Darlehens in Anspruch genommen. Gegen die Klageforderung hat sich der Beklagte mit der Aufrechnung von behaupteten Vergütungsansprüchen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis verteidigt. Das LG Köln hat durch Vorbehaltsurteil vom 14.10.2022 den Beklag...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Sachgründungsbericht

Ich erstatte folgenden Sachgründungsbericht über die Ausgliederung des von mir unter der Firma der im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRA [Nummer eingetragenen Einzelunternehmens "[Name]" zur Neugründung der [Name] GmbH:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 8. Insolvenzschutz (§ 2 Absatz 5a des 5. VermBG)

Rz. 44 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Arbeitgeber hat vor der Anlage vermögenswirksamer Leistungen im eigenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer Vorkehrungen zu treffen, die der Absicherung der angelegten vermögenswirksamen Leistungen bei einer während der Dauer der Sperrfrist eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dienen (§ 2 Absatz 5a Satz 1 des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Tatsächliche Durchführung

Tz. 1119 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch für die Anerkennung von Darlehensgewährungen durch einen beherrschenden Gesellschafter hat die tats Durchführung entsch Bedeutung. So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch die Gesellschaft zu achten. Eine Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters ist dafür aber ausreichend; s H 27 "Abflusszeitpunkt"...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 26 Abs. 1 wurde durch das MoMiG v. 23.10.2008 sprachlich angepasst und die amtliche Überschrift ergänzt. Die Vorschrift hat nach allg. Meinung in der Praxis wenig Bedeutung (Wicke § 26 Rz. 1; Noack § 26 Rz. 1; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 26 Rz. 1; Scholz/Emmerich § 26 Rz. 2; vgl. ferner Winter GmbHR 1969, 146). Grundsatzentscheidungen des BGH sind nicht ersichtlich (vg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Verzinsung von Krisendarlehen

Tz. 1124 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Eine Verzinsung ist trotz des Charakters als EK ersetzend bzw nachrangig weiterhin zulässig. Dies gilt auch dann, wenn eine Darlehensrückzahlung am Bil-Stichtag nicht möglich wäre. Nach Ansicht des BFH bietet auch § 42 AO keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Darlehenszinsen stlich als vGA zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Feststellungen zum Vertrag

Rz. 186 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind vertraglicher Natur. Ohne Kenntnis der vertraglichen Grundlagen (insb. Police und Versicherungsbedingungen) ist deshalb jede Fallbearbeitung unmöglich. Dies umso mehr, als die Bedingungen der einzelnen Lebensversicherer keineswegs in allen Punkten identisch sind und nicht immer den in den einschlägigen Kommentierungen z...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 20 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563b Abs. 2 BGB

Rz. 68 Der Erbe kann aufgrund der Regelung des § 563b Abs. 2 BGB direkt die das Mietverhältnis übernehmenden Personen in Anspruch nehmen, wenn der verstorbene Mieter eine Mietvorauszahlung geleistet hat, die bislang noch nicht abgewohnt wurde. Sind mehrere Personen eingetreten, so haften sie dem Erben als Gesamtschuldner.[95] Als Mietvorauszahlung gilt gem. § 547 BGB jede Mie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Gewinnabführungsvertrag

Rz. 69 Durch den Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen, den ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 S. 1 AktG). Als Vertrag über die Abführung des ganzen Gewinns gilt auch ein Vertrag, durch den ein Unternehmen es übernimmt, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen Unternehmens zu führen (Betriebsführungsvertrag, § 291 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 140 – ET: 12/2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studienbeihilfen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Beihilfen Rz 50 ff, > Bundeswehr, > Darlehen, > Stipendien. Studienbeihilfen durch die > Öffentliche Kasse, die im Hinblick auf ein späteres Ausbildungsverhältnis gewährt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, wenn der Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten ArbN-Täti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Darlehensverhältnisse uä im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1376 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Oftmals werden iR einer Betriebsaufspaltung Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Betriebs-GmbH getroffen. Für die Prüfung einer vGA in diesen Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze; s Tz 1040ff. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die Darlehensforderung im (Sonder-)BV des Besitzunternehmens oder im PV der Gesel...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Beschluss

Rz. 5 Im Beschluss über die Kapitalerhöhung (vgl. §§ 55, 55a – Ermächtigungsbeschluss) und in der Übernahmeerklärung sind der Gegenstand der Sacheinlage, ihr Wert sowie der ziffernmäßige Nennbetrag des Anteils unmissverständlich und eindeutig anzugeben (hierzu im Einzelnen § 5 Rz. 35). Anstelle eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit Festsetzung reicht eine gleichzeitig beschl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studiendarlehen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Muss der Empfänger eines > Ausbildungsdarlehen dieses nebst einem Zuschlag zurückzahlen, so gehört der Zuschlag idR zu den Ausbildungskosten (> Sonderausgaben), wenn damit nachträglich die im Zusammenhang mit der Ausbildung gewährten Vorteile abgegolten werden sollen. Sie können > Werbungskosten sein, wenn der Zuschlag weitaus überwiegend als Druck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 42 Ein Vermögensgegenstand ist nach der Rechtsprechung des BSG verwertbar, wenn er verbraucht, übertragen und/oder belastet werden kann. Plastisch spricht das BSG auch vom Erfordernis, den Vermögensgegenstand "versilbern" zu können.[36] Ein (ordentlicher) Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB ist "verbrauchbar" im Sinne von einziehbar, übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB, §§ 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.4 Modalitäten der Zinszahlung

Tz. 1061 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei der Vereinbarung der Zinszahlungsmodalitäten besteht für die Vertragsparteien eine recht große Freiheit. Eine unbedingte Verpflichtung zur Festlegung einer monatlichen Zinszahlung besteht uE nicht. Anders als zB bei Gehaltszahlungen sind im Darlehensbereich auch unter fremden Dritten längere Zahlungsintervalle (vierteljährlich, halbjähr...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / kk) Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 433 Des Weiteren können z.B. Regelungen über Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Sozialversicherungsausweis), etwaige Darlehen, rückständige Vergütung, Tantiemen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Dienstwagen, Werkwohnung, Spesenabrechnung, Erfindungen, Firmenunterlagen und Schadensersatz aufgenommen werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Ti...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Sinn und Zweck des Konzernabschlusses

Rz. 185 Die §§ 290 ff. HGB regeln den Konzernabschluss und Konzernlagebericht. Die GmbH kann Konzernmutter oder Konzerntochter sein. In diesem Zusammenhang interessiert nur die GmbH als Konzernmutter; denn sie ist zur Aufstellung des Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem Konzernanh...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 2. Lasten und Kosten

Rz. 10 Die Erbengemeinschaft hat ab dem Erbfall die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Lasten und Kosten zu tragen. Lasten der Immobilie sind die auf der Immobilie liegenden Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Immobilie zu entrichten sind und die den Nutzwert mindern.[8] Zu den Lasten einer Immobilie gehören beispielsweise Straßenanlieger-, Kanalisations...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Zweck

Rz. 8 Der Zweck der Kapitalerhöhung ist beliebig, sofern nicht Verstöße gegen §§ 134, 138 BGB erfolgen sollen. Grds. geht es um die Vermehrung des Stammkapitals durch Zuführung neuer Mittel, sog. Effektive Kapitalerhöhung (Noack § 55 Rz. 3). Als Zwecke kommen in Betracht: Zuführen von weiteren Betriebsmitteln; Ausgleich von Verlusten bei Koppelung von Kapitalerhöhung und -hera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leippe/Baldauf, Geplante ges Verankerung des kommunalen stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, DStZ 2008, 568; Bracksiek, Die Neuregelung des stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, FR 2009, 15; Hüttemann, Rechtsprobleme des "neuen" Querverbundes nach dem JStG 2009, DB 2009, 2629. Leippe/Baldauf, Änderungen beim kommunalen stlichen Querverbund nach dem JStG 2009, DStZ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 43a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen

Literatur: Fromm Rückforderung von Krediten an GmbH-Leitungspersonen wegen Verstoßes gegen den Kapitalerhaltungsgrundsatz, GmbHR 2008, 537; Jula Kredite an GmbH-Gesellschafter als Haftungsfalle für Geschäftsführer und Mitgesellschafter, INF 2004, 954; Kuntze Darlehensvertrag zwischen GmbH und Gesellschaftern, GmbH-StB 1999, 80; Michelfeit Kapitalaufbringung und -erhaltung nac...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Gesetzliche Regelung – Rechtsgehalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Bestimmung verbietet, Geschäftsführern und anderen gesetzlichen Vertretern, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredite zu gewähren, die aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft zu leisten sind. Die gesetzliche Regelung kann im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen oder ei...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (2) Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung einer Immobilie

Rz. 172 Weitere Maßnahmen der ordnungsmäßigen Immobilienverwaltung können sein:mehr