Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Persönliche Unterzeichnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kaufmann hat den JA eigenhändig und höchstpersönlich zu unterzeichnen. Er kann sich hierin durch niemanden vertreten lassen. Daher kommt z. B. die Unterzeichnung durch einen Prokuristen nicht in Betracht. Die persönliche Unterzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn der Kaufmann über eine kaufmännische Ausbildung und ausreichende Kenntnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter Gegenstand der Funktionsverlagerung (Halbs. 1 Alt. 1)

Rz. 1355 [Autor/Stand] Auslegung der Begriffe des immateriellen Wirtschaftsguts und des Vorteils. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 1 Alt. 1 ist eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter zunächst dann zulässig, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verhältnis zu den §§ 140f. AO sowie kritische Würdigung

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist nach § 140 AO auch für Besteuerungszwecke hierzu verpflichtet (sog. derivative Buchführungspflicht). § 140 AO nimmt insbesondere auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht, aber auch auf spezielle Aufzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Funktion

Rz. 1205 [Autor/Stand] Definition nach § 1 Abs. 1 FVerlV. Gegenstand der Verlagerung muss eine Funktion sein. Diese wird allerdings nicht in § 1 Abs. 3 Satz 9, sondern in § 1 Abs. 1 FVerlV definiert. So ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FVerlV eine Funktion "eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolge

„ 1 Die Absätze 1, 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden, ...” Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkung

Rz. 2051 [Autor/Stand] Alternative Formen der Leistungsverrechnung. Für die Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen der Höhe nach ist von der bereits dargestellten Einzelverrechnung (Anm. 1783) mittels der klassischen Methoden oder anderer geeigneter Verrechnungspreismethoden (zB der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode, Anm. 791 ff.) die alternative Abrechnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Berechnung von Orts- bzw. Kurtaxe

Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die in der Regel von den Kommunen erhoben wird. Falls eine Orts- oder Kurtaxe erhoben wird, wird sie regelmäßig auf Gemeindeebene von jeder Person erhoben, die entgeltlich in einem Gemeindegebiet übernachtet. Der Beherbergungsbetrieb wird also verpflichtet, im Auftrag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 3 Wer kann wann die Ist-Besteuerung beantragen

Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, wenn sein Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat (nach dem "Entwurf des Wachstumschancengesetzes" ist ab 2024 eine Erhöhung des Grenzwerts von 600.000 EUR auf 800.000 EUR geplant), oder wenn er v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 14 Vorsteuer darf immer sofort abgezogen werden

Der Unternehmer macht die Vorsteuer geltend, sobald er eine Leistung für sein Unternehmen erhalten hat und im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Ob er seine Umsätze nach dem Ist- oder Soll-Prinzip versteuert, spielt keine Rolle. Der Unternehmer zieht die Vorsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum ab, in dem er die ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Es kommt nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 6 Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.[1] Handelsrechtlich sind alle Verfahren, M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 8.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Das in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. geregelte Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit gab vor, dass steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind. Danach war ein steuerrechtliches Wahlrecht nur ausübbar, wenn es spiegelbildlich in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Die umgekehrte ("formelle")...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.2 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1 Originäre Buchführung

3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.2 Originäre Buchführung nach IFRS

Rz. 23 Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB

Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprechen folgende Gründe: Höherer Grad an V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3 Entscheidungsaspekte für die organisatorische Durchführung der Buchführung nach IFRS und HGB

Rz. 20 Hinsichtlich der Generierung IFRS-relevanter Informationen mittels Kontenplan sind 4 Grundsatzfragen zu beantworten: Originäre Buchführung nach HGB oder IFRS? Buchung von Originalwerten oder Differenzen? Systemtechnische Möglichkeiten der Umsetzung (Kontenklasse vs. Buchungskreis)? Abgrenzung der mittels Kontenplan abzubildenden quantitativen Anhanginformation? Bereiche, i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung

1 Einführung Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht beste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3 Systemtechnische Möglichkeiten der Überleitung

3.3.1 Kontenklasse Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2 Überleitung zwischen IFRS und HGB

3.2.1 Reine Differenzbuchungen Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen

Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in multinationalen Konzernen[1] kann entwed...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.2 Buchungskreis

Rz. 42 Sofern im Ausgangszustand nach HGB keine freie Kontenklasse vorhanden ist, hat das Unternehmen für die Überleitung zwischen HGB und IFRS i. d. R. einen eigenen Buchungskreis einzurichten. Die Buchungen des originären Buchführungssystems nach lokalem Recht oder IFRS erfolgen im 1.Buchungskreis. Die Überleitungsbuchungen zwischen dem originären und dem derivativen Buchf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 5 Besonderheiten in multinationalen Konzernen

5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.3 Modifizierte Differenzbuchungen

Rz. 30 Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.2 Buchung von Originalwerten

Rz. 28 Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.1 Kontenklasse

Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtlichen) Buchführungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 2 Phasen der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS

Rz. 4 Die Umstellung der Rechnungslegung vollzieht sich (häufig auch zeitlich getrennt) in mehreren Phasen, zwischen denen teilweise Rückkoppelungen auftreten können.[1] Abb. 1: Phasen der Umstellung der Rechnungslegung 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dageg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3 Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten

4.3.1 Pensionsrückstellungen Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6 Ausgewählte Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

4.6.1 Aufgliederung von Erlösen Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4 Ausgewählte Erweiterungen des Kontenplans zur Abbildung quantitativer Angaben im IFRS-Jahresabschluss

4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen 4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1 Erfolgsunwirksame Veränderungen des IFRS-Eigenkapitals

4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 7 Weiterführende Literatur

Kirsch, IFRS 5 – Aufgabe von Geschäftsbereichen, in Freidank/Peemöller, Corporate Governance und Interne Revision, 2008, S. 547 ff.; Kuhn, DB 2005, S. 1341 ff.; Pawelzik, DB 2008, S. 733 ff.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5 Angaben zu den Ertragsteuern im IFRS-Abschluss

4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.1 Anlagenspiegel

Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgäng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.3 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 111 Die nach IAS 1.90 und 1.92 für das sonstige Gesamtergebnis vorgeschriebenen Angabepflichten lassen sich problemlos durch Erweiterung des entsprechenden IFRS-Kontenplans umsetzen. Beispielsweise sind für die Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil) folgende Aufgliederungen im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen:[1] in der Berichtsperiode entstehende ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2 Exkurs: Operative Pflichtangaben

Rz. 101 Neben den mittels der Finanzbuchhaltung zu generierenden, offenlegungspflichtigen Informationen eines IFRS-Jahresabschlusses sind zur Erfüllung der Anforderungen eines IFRS-Abschlusses auch Informationen aus anderen Teilen des Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere aus der Kostenrechnung und dem Controlling, erforderlich. Im Folgenden sollen die Anforderungen der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.3 Abgegrenzte Verbindlichkeiten

Rz. 66 Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.3 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnung für Finanzinvestitionen

Rz. 48 Gem. IAS 40.30 hat ein Bilanzierender das grundsätzliche Bewertungswahlrecht zwischen der Anwendung des Kostenmodells (d. h. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) oder des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells. Unabhängig davon, welches Bewertungsmodell gewählt wird, hat der Bilanzierende jeweils Überleitungsrechnungen zur Entwicklung der in der IFR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.3 Komponenten der steuerlichen Überleitungsrechnung

Rz. 94 Nach IAS 12.81 c) ist die Relation zwischen dem Steueraufwand bzw. -ertrag und dem IFRS-Periodenergebnis in Form einer Überleitungsrechnung (Abstimmung von Absolutbeträgen oder Steuersätzen) zu erörtern. Die Struktur der steuerlichen Überleitungsrechnung hat sich an sämtlichen möglichen Abweichungen zwischen dem theoretisch zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag, d...mehr