Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.5 Beurteilung nach den allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte

Rz. 43f Stand: 06/02 – 07/2025 Ohne die Sonderregelung des § 25b UStG wäre der Grundfall wie folgt zu lösen: I tätigt in Italien eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an D (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6 a UStG). D tätigt in den Niederlanden einen innergemeinschaftlichen Erwerb von I (§ 3d Satz 1 UStG). D tätigt zusätzlich in Deutschland einen innergemeinschaftlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Sachs, Die dynamische Verweisung als Ermächtigung, NJW 1981, 1651; Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V., Jahresabschluss und Kontenrahmen für Wohnungsunternehmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schnapauff, Gliederung der Jahresabschlüsse von Verkehrsunternehmen, WPg. 1988, 532; Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unmittelbare Geltung der Vorschriften für alle Kaufleute

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 238 bis 263 die grundlegenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute. Aufgrund ihrer Kaufmannseigenschaft (Rz. 16) müssen Genossenschaften die GoB bei der Erstellung von JA und Lagebericht als zwingende Rechtsnorm unmittelbar beachten (DGRV JWDA, Teil A Rz. 51 [11/2022]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Belegschaftsaktien aus dem Jahresüberschuss

Rz. 39 [Autor/Zitation] Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien) können auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, der anderenfalls von Vorstand und AR in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden könnte (§ 204 Abs. 3 Satz 1 iVm. § 58 Abs. 2 AktG). Voraussetzung ist, dass der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 233 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben der Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 EStG ist eine Bilanz nach den allg Grundsätzen aufzustellen. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Der StPfl kann auch eine den steuerl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341 knüpft bei der Bestimmung des Versicherungsbegriffes und der damit verbundenen Regelung des Anwendungsbereichs an die in § 1 Abs. 1 und § 7 Nr. 33 VAG vorgenommene Versicherungsdefinition an. Materiell orientiert sich die aufsichts- und handelsrechtliche Begriffsbestimmung daran, ob das Unternehmen "den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Rechtsformen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Für Unternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft ist die Prüfung der Rechnungslegung (JA unter Einbeziehung der Buchführung und Lagebericht) außerhalb des in § 53 Abs. 2 GenG normiert und vollzieht sich im Rahmen der Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäftsführung. Voraussetzung für diese Prüfungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1972 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1971, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1971, c) für die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2226 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sind die Grundlagen der Besteuerung nicht zu ermitteln, so sind sie zu schätzen. Dabei tritt an die Stelle der Sicherheit die Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Graden. Die Lockerung des Erfordernisses der Sicherheit ist nicht stufenweise, sondern fließend, dh, es sind in jedem konkreten Fall feststehende Tatsachen zu verwerten, und i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 715 [Autor/Zitation] Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, der neben dem Abschluss steht und diesen um zusätzliche, vor allem qualitative und prognostische Angaben ergänzt. Er dient der vergangenheits- und stichtagsorientierten sowie der zukunftsgerichteten Informationsvermittlung über die wirtschaftliche Lage des Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Generalnorm und Einheitsgrundsatz

Rz. 37 [Autor/Zitation] Der KA muss nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln. Diese sog. Generalnorm gilt über die Verweisung des § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG sinngemäß für einen nach PublG aufzustellenden KA. Die A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuordnung zum BV

Rn. 189j Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein gemischt genutztes bewegliches WG (zB Pkw) ist insgesamt entweder dem BV oder dem PV zuzuordnen. Notwendiges BV liegt in Fällen beweglicher WG vor, wenn diese überwiegend, dh zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden (BFH v 13.03.1964, IV 158/61, BStBl III 1964, 455; R 4.2 Abs 1 S 2 EStR 2012). Entscheidend ist die tatsächliche überw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 205 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Äußerer Betriebsvergleich

Rn. 2236 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das ist der Vergleich des Umsatzes, der Aufschlagsätze, des Rohgewinns oder des Reingewinns des StPfl mit denen anderer Betriebe. Dabei wird in der Praxis die Richtsatzsammlung der FinBeh, die jährlich neu erstellt werden, als Vergleichsobjekt herangezogen (zuletzt s BMF vom 28.11.2022, BStBl I 2022, 1609 – Richtsatzsammlung 2021). Die Ric...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellungspflicht als Formkaufmann

Rz. 28 [Autor/Zitation] Für eG folgt die Pflicht zur Buchführung (§ 238 Abs. 1 Satz 1), zur Aufstellung eines Inventars (§ 240) und eines nach den GoB erstellten JA (§ 242f) aus ihrer Eigenschaft als Formkaufmann; eG gelten als Kaufleute iSd. HGB (§ 17 Abs. 2 GenG). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Bücher weist § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG dem Vorstand zu (Beut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 50 Ein einzelkaufmännisches Handelsgeschäft im Nachlass des volljährig Gewordenen

Rz. 714 Ist der volljährig Gewordene durch Erwerb von Todes wegen Inhaber eines Handelsgeschäftes geworden, so kann er seine Haftung für bisher aufgelaufene Verbindlichkeiten auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen beschränken (§§ 1629a Abs. 1, 1990 BGB). Er wird sich nur auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er mit seinem Vermögen, das er seit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Katalog der Verstöße ist abschließend. Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 steht einer Ausdehnung des Tatbestands auf nicht ausdrücklich genannte Verstöße entgegen (Straßer in Graf/Jäger/Wittig3, § 20 PublG Rz. 7; § 334 HGB Rz. 21). Daher können andere Verstöße nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Insbesondere Verstöße gegen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) HGB

Rz. 9 [Autor/Zitation] Aufgrund der engen Beziehung der Rechtsgebiete erscheint es naheliegend, bei der Auslegung des Unternehmensbegriffs die Wertungen des HGB heranzuziehen (Grottel/Kreher in Beck BilKomm.14, § 290 HGB Rz. 110). Dafür spricht, dass PublG und HGB mit den Vorschriften zur Rechnungslegung eine vergleichbare Schutzfunktion gegenüber außenstehenden Anteilseigner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) GoB-Verweisumfang durch § 5 EStG

Rn. 386 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Dynamischer Verweis: § 5 EStG enthält mit der unter steuerlichem Wahlrechtsvorbehalt stehenden Anordnung der Geltung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) einen allgemeinen dynamischen Verweis (s Rn 326ff). Die Dynamik des Verweises ist unstreitig, diskutiert wird der inhaltliche Verweisungsumfang. In ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechte des Abschlussprüfers

Rz. 54 [Autor/Zitation] Gemäß § 320 Abs. 2 Satz 3 hat der Abschlussprüfer gegenüber MU und TU "die Rechte nach den Sätzen 1 und 2". Das umschließt zumindest das Recht, von den gesetzlichen Vertretern (der MU/TU) alle Aufklärungen und Nachweise verlangen zu können, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Dieses Recht ist das notwendige Korrelat zu den Prüfungsaufgaben...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesetzliche Regelungen

Rn. 1512 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das EStG enthält keine allgemeine Aufzeichnungspflicht für BE und BA. Auch findet sich eine solche Pflicht nicht für die Einnahme-Überschussrechnung im EStG. Was jedoch gesetzlich geregelt ist, sind einzelne Aufzeichnungspflichten. So ist in § 4 Abs 3 S 5 EStG geregelt, dass WG des AV und UV iSd S 4 mit der Anschaffung oder Herstellung unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode anzusetzen, besteht nach dem Wortlaut des § 341c Abs. 3 für alle Hypothekendarlehen und andere Forderungen. Der Begriff der "anderen Forderungen" w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Betriebliche Vermögensgegenstände

Rz. 216 [Autor/Zitation] Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen erweist sich insbes. bei Einzelkaufleuten als problematisch, da eine rechtliche Trennung zwischen den beiden Sphären fehlt ( Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 5 PublG Rz. 16 [9/2021]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 101 [7/2022]). Maßgebend für die Zurechnung zum Betriebsvermögen ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Beachtung Lagebericht und Konzernlagebericht zu prüfen sind, sind in erster Linie die Vorschriften des HGB sowie ggf. ergänzende rechtsform- und wirtschaftszweigspezifischen Sondervorschriften über den Lagebericht gemeint. Soweit die gesetzlichen Vorschriften die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilschätzung

Rn. 2228 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Teilschätzung geht von dem erklärten oder mit Sicherheit festzustellenden Sachverhalt aus und ergänzt ihn um einzelne geschätzte Besteuerungsgrundlagen. Der eine sachliche Unstimmigkeit nahelegende Fehler ist immer darauf zu untersuchen, ob er durch eine bloße Korrektur richtig gestellt werden kann oder ob sich Unsicherheiten zeigen, die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Konkretisierung des Realisationsprinzips

Rn. 411 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundprinzip vorsichtiger bilanzieller Gewinnermittlung: Eine gläubigerschutzorientierte Gewinnermittlung ist an das Vorsichtsprinzip gebunden (Moxter, StuW 1983, 304; Beisse, StuW 1984, 7; Beisse, BFuP 1990, 500f). Für eine leistungsfähigskeitsabbildende steuerliche Gewinnermittlung gilt dies gleichermaßen. Das deutsche Bilanzrecht prägend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagewille

Rn. 282 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Einlagen beruhen (wie Entnahmen) auf tatsächlichen Vorgängen (BFH v 22.06.1967, I 192/64, BStBl II 1968, 4), sie setzen demgemäß (wie Entnahmen) eine willensgetragene Einlagehandlung voraus, die Ausführungen zur Entnahme gelten hier spiegelbildlich (s Rn 204). Mit Verwirklichung der Einlagehandlung als tatsächlichem Vorgang steht ein fehlen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 336 betrifft die Aufstellung des JA und Lageberichts der eingetragenen Genossenschaft mit Sitz in Deutschland. Branchenspezifische Vorschriften bleiben unberührt (§ 336 Abs. 2 Satz 2). Für Kreditgenossenschaften geht die Rechnungslegungspflicht nach § 340a Abs. 1 vor. Zusätzliche Anforderungen auf Grund der Rechtsform...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenstand und Art der Prüfung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach dem durch das KonTraG eingefügten Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Laut Gesetzesbegründung soll damit die Tätigkeit des Abschlussprüfers besser beurteilt werden können (Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 77; vgl. ferner Spieth/Förschle in FS Ludewig, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr