Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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Kassenführung: So machen Si... / 1.4 Erkennbarkeit von Veränderungen

Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Werden Eintragungen geändert, muss der ursprüngliche Inhalt feststellbar bleiben und erkennbar sein, ob die Veränderungen ursprünglich oder erst später gemacht worden sind[1]. Die Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Bei einer EDV-Buchfü...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 40 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist das Kapital variabel, d. h. es ändert sich laufend durch Entnahmen und Einlagen sowie durch Gewinn und Verlust.[1] Auch steuerrechtliche Mehrgewinne, die sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben, nehmen Einfluss auf die Höhe des Kapitals. Diese werden dem Kapitalkonto bei der Kapitalkontenentwicklun...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 4.3 Besonderheiten

Rz. 47 Wird die Handelsbilanz nicht an die Steuer- bzw. Prüferbilanz angeglichen, muss der Ausgleichsposten wegen seiner späteren Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung fortentwickelt werden. In der Literatur[1] wird empfohlen, den steuerlichen Mehrgewinn bzw. Mehrverlust des laufenden Jahres gesondert auszuweisen und erst im Folgejahr dem steuerlichen Ausgleichspost...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 7.4 Auskunftspflicht für Steuerberater und Bilanzbuchhalter

Zur Prüfung der gespeicherten Aufzeichnungen sowie der Belege des Unternehmers hat das Finanzamt auch das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Datenverarbeitungssystems zu nehmen. Befinden sich die Unterlagen bei einem Dritten, weil dieser z. B. gegenüber dem Unternehmer eine Dienstleistung zur Erfüllung der ordnungsmäßigen Buchführung bzw. zur Erstellung ordnungsmä...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.1 Aufbewahrungspflicht für Belege und Aufzeichnungen bei Geschäften mit Kunden

Im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in den übrigen Geschäftszweigen, die laufend Umsätze mit wechselnden Kunden ausführen, werden die Geschäfte fast ausschließlich über die Kasse abgewickelt. Entweder werden die Entgelte in bar oder mit Kreditkarte, EC-Karte im Lastschriftverfahren per Unterschrift oder EC-Karte mit Geheimnummer geleistet. Alle im Rahmen die...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Gegenstand der Pauschalvergütung

Rz. 3 Die Pauschalvergütung setzt einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten voraus. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne handeln. Rz. 4 Diese Tätigkeiten müssen nicht ausschließlich originär steuerberatende Tätigkeiten (§ 33 StBerG) sein; auch vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG) können in eine Pauschalierun...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Pauschalierung

Rz. 8 Für jede gebührenrechtlich selbständige Angelegenheit (vgl. § 12 – Rz. 6–11) kann der StB entweder die Einzelberechnung oder die Pauschalierung der Auslagen wählen (OLG Düsseldorf v. 01. 07. 1999 – 13 U 161/98, GI 2001, 24). Umfasst eine Rechnung mehrere getrennte Angelegenheiten, so können Pauschalierungen, aber auch Einzelberechnungen nebeneinander vorkommen. Eine Ve...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 2 Aufgaben der Mehr- und Weniger-Rechnung

Rz. 6 Übersichtlicher Einzelnachweis Die aufzustellende Mehr- und Weniger-Rechnung zeigt auf, wie sich die Einzelfeststellungen des Prüfers auf den Erfolg (Gewinn oder Verlust) auswirken und wie sich die berichtigten Gewinne für die Jahre des Prüfungszeitraums aus dem Gewinn der vorgelegten Buchführung errechnen. Rz. 7 Hilfe bei internen Vorbesprechungen Eine Mehr- und Weniger-...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 33 Plausibilitätsprüfung

Rz. 28 Im Rahmen der Auslegung des § 18 KWG und der Entwicklung der Grundsätze nach Basel II sind Kreditinstitute gehalten, für Kreditnehmer der gewerblichen Wirtschaft, soweit sie nicht zur Pflichtprüfung gem. § 317 ff. HGB verpflichtet sind, besondere Bescheinigungen von dem StB des Unternehmens zu verlangen. Mit Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 22/23. 10. 2001 ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.3 Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften

Werden über Bargeschäfte Aufzeichnungen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (PC-Kassen) erstellt, müssen die hierüber gefertigten Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.[1] Verschärfte Aufbewahrungspflichten für die digitalen Unterlagen Nach dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [2] bestehen se...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 50 Der Außenprüfer (Betriebsprüfer) hat in der Regel über die von ihm durchgeführte Prüfung einen Prüfungsbericht mit berichtigten Steuerbilanzen zu fertigen. Diese Prüfungsberichte mit den berichtigten Steuerbilanzen werden den Betrieben oft erst zugesandt, wenn die Steuerbilanz des folgenden nicht geprüften Wirtschaftsjahres bereits aufgestellt und beim Finanzamt einge...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Angemessenheit der Pauschalvergütung

Rz. 21 Abs. 3 verlangt, dass der Gebührenanteil der Pauschalvergütung in einem "angemessenen Verhältnis zur Leistung des StB" stehen muss. Damit ist zwar für die Bestimmung der Höhe kein genauer Anhaltspunkt gegeben; der StB hat hier weitgehende Verhandlungsfreiheit. Die Grenze ist jedoch eine unangemessene Bestimmung (vgl. § 315 BGB); dies kann sich sowohl auf eine sittenwi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 30 Selbstanzeige

Rz. 1 Die Hilfeleistung bei der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung von Angaben, welche für die Besteuerung von Bedeutung sind, dient der Vermeidung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens (§§ 371, 378 AO). Der StB erhält für die dazu notwendigen Ermittlungen Gebühren nach Tabelle A. Rz. 2 Im Allgemeinen wird mit der Gebühr die gesamte Tätigkeit abgegolten. Bedingt die ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen

Rz. 1 Die Begründung zu dieser Vorschrift stellt klar, dass der Gebührenanspruch nur für die Fälle, in denen der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, geregelt wird. Auf Antrag kann aber für einen Betrieb i. S. d. § 13a Abs. 1 EStG der Gewinn auch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betr...mehr

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Vorwort

Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Die Geschäftsgebühr

Rz. 11 Das behördliche Vorverfahren wird nunmehr auch vom StB nach dem RVG abgerechnet. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG bis zum 31. 12. 2020. Durch das KostRÄG 2021 wurden die Gebühren für Aufträge ab dem 01. 01. 2021 angehoben. Eine entsprechende Gebührentabelle finden Sie in Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG ab dem 01. 0...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Zoll kompakt: Grundlagen vo... / 5.3 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Wer regelmäßig mit dem Zoll zu tun hat und verschiedene Verfahren anwendet, sollte sich überlegen, ob er sich einer Prüfung als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" unterzieht. Details hierzu sind im Zollkodex festgelegt; weiterhin gibt es ein etwa 100-seitiges Merkblatt. Unternehmen, die in der EU ansässig sind und am Zollgeschehen beteiligt sind, können seit dem 1.1.2008 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes

Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann; in diesem Zusammenhang wird unte...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.3 Vergleich der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut"

Rz. 7 Auf der Grundlage des in § 5 Abs. 1 EStG fixierten Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz scheint es zunächst eine Grundvoraussetzung für dessen Anwendbarkeit zu sein, dass der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" mit dem steuerrechtlichen Begriff "Wirtschaftsgut" übereinstimmt. Der BFH orientiert sich bei der Auslegung des Wir...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.2 Begriff des positiven (aktiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 5 Bezüglich der Interpretation des Wirtschaftsgutsbegriffs lassen sich 2 Phasen unterscheiden. Bis zum Jahr 1969 erfolgte, Bezug nehmend auf § 6 EStG, "eine eigenständige steuerrechtliche Interpretation unter offener Abweichung vom handelsbilanziellen Vermögensgegenstandsbegriff",[1] die jedoch mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahre 1969 und der damit verb...mehr

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Belege / 1.1 Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle werden durch Belege schriftlich dokumentiert. Alle Aufzeichnungen in der Buchführung sind so zu belegen. Deshalb gilt der Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg".[1] Grundsätzlich ist jedes einzelne Handelsgeschäft in einem Beleg festzuhalten und aufzuzeichnen. Auch für Bargeschäfte sind Belege grundsätzlich in vollem Umfang erforderlich. Aus diesen muss neben ...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Belege / 1.3 Folgerungen bei fehlenden oder fehlerhaften Belegen

Die Belege und ihre Aufbewahrung müssen so ausgestaltet sein, dass die Buchhaltung für einen fachkundigen Dritten innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar ist.[1] Wird bei Betriebsprüfungen aufgedeckt, dass Buchungen ohne Belege vorgenommen wurden (oder dass die Belege nicht mehr zu finden sind), kann das Finanzamt den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben versagen. Das führt zu...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.3 Ausnahme von der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen

Ausnahmsweise keine Anwendung finden die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264b HGB [1] für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, wenn: die Gesellschaft in den Konzernabschluss und Konzernanlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters[2] oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen W...mehr

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Buchführung

Zusammenfassung Begriff Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. In der Buchfüh...mehr

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Buchführung / 4 Was doppelte Buchführung bedeutet

Jeder einzelne Geschäftsvorfall wird in der Buchhaltung zweifach erfasst. Ein Buchungssatz beinhaltet grundsätzlich eine Buchung in Soll und Haben und die Buchung auf 2 verschiedene Konten (Konto und Gegenkonto). Der Wert, der im Soll und im Haben gebucht wird, ist immer identisch. Die doppelte Buchführung gewährleistet die rechnerische Richtigkeit aller Buchungen. Die Summe...mehr

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Buchführung / 3 Welche Grundsätze für die ordnungsmäßige Buchführung wichtig sind

3.1 HGB und aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gewährleistet die sachliche Richtigkeit der Buchungen:[1] Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.[2] Die ...mehr

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Buchführung / 6 Erleichterungen aufgrund der Offene-Posten-Buchführung möglich

6.1 Grundlagen im Gesetz § 239 Abs. 4 HGB bzw. § 146 Abs. 5 AO erlauben die Offene-Posten-Buchführung für unbare Geschäftsvorfälle. Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden. Wichtig: Dies gilt nur, wenn diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten ...mehr

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Buchführung / 1 Welche Aufgaben die Buchführung hat

Diese Aufgaben hat die Buchführung: Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte betriebliche Rechnungswesen und die korrekte Besteuerung. Aus der Buchführung ergeben sich als Basis für die Umsatz- und Einkommensteuer der Umsatz sowie der Gewinn. Im Rahmen einer Betriebsprüfung ist die Betriebsprüfung ein Kontrollmittel für den Prüfer. Anschlussprüfung auch bei vernichteten...mehr

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Buchführung / 6.1 Grundlagen im Gesetz

§ 239 Abs. 4 HGB bzw. § 146 Abs. 5 AO erlauben die Offene-Posten-Buchführung für unbare Geschäftsvorfälle. Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden. Wichtig: Dies gilt nur, wenn diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätz...mehr

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Buchführung / 6.2 Finanzverwaltung stellt Anforderungen

Die Vereinfachung für den Unternehmer besteht darin, dass er auf die Führung von Personenkonten[1] verzichten kann und dafür die nicht ausgeglichenen Eingangs- und Ausgangrechnungen gesondert und (zeitlich) geordnet ablegt. Bis zum Ausgleich der Rechnungen ist jeweils eine Kopie dieser Rechnungen in anderen Ordnern aufzuheben, und zwar getrennt nach Forderungen und Verbindlichk...mehr

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Buchführung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Buchführung halten Unternehmer alle – wirtschaftlichen und rechtlichen – Geschäftsvorfälle ihres Unternehmens im Geschäftsjahr zahlenmäßig fest. Dazu gehören vor allem die Geschäfte mit Kunden, Lieferanten und Banken. Am Jahresende muss die Buchführung die Aufstellung einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen. In der Buchführung werden all...mehr

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Buchführung / 2 Wer buchführungspflichtig ist

2.1 Kaufleute sind handelsrechtlich buchführungspflichtig Jeder Kaufmann[1] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.[2] Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist anhand der Gesamtumstände, d...mehr

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Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Anforderungen an Registrierkassen Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss gem. § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf...mehr

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Buchführung / 7 Was bei der Aufbewahrung der Buchführung beachtet werden muss

Auch die Aufbewahrungspflicht gehört zur handels- bzw. steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.[1] Bis auf Handelsbriefe, für die eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht gilt, müssen alle Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung relevant sein können, 10 Jahre aufbewahrt werd...mehr

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Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

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Buchführung / 2.1 Kaufleute sind handelsrechtlich buchführungspflichtig

Jeder Kaufmann[1] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.[2] Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen.[...mehr

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Buchführung / 5.3 Lagerbuchführung erfasst alle Vorgänge im Bereich des Wareneinkaufs

Die Lagerbuchführung erfasst kontinuierlich die Zu- und Abgänge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren und ermöglicht damit eine permanente Inventur . Zugänge und Abgänge müssen aber einzeln nach Zeitpunkt, Art und Menge erfasst und anhand von Belegen nachgewiesen werden. Soll-Bestände laut Lagerbuchführung müssen einmal pro Ge...mehr

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Buchführung / 5.4 Anlagenbuchführung erfasst alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Die Anlagenbuchführung dient zur Erfassung aller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie beinhaltet die Art, die Menge und den Wert der einzelnen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Sie informiert zudem über das Alter und den Zustand des Anlagevermögens. Alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenstände müssen erfasst werden. Unverzichtbar sind Angaben über das ...mehr

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Buchführung / 3.3 Verfahrensdokumentation ist Pflicht

Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des Datenverarbeitungssystems bezieht, muss für jedes Datenverarbeitungssystem eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenv...mehr

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Buchführung / 5.2 Kreditorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Lieferanten ab

Kreditoren (= Gläubiger) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Lieferanten, von denen er bereits Ware, Dienstleistungen bezogen hat, aber die Gegenleistung (Zahlung) dafür seinerseits noch nicht erbracht wurde. Der Unternehmer hat dann eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten. Für jeden Lieferanten wird ein eigenes Kreditorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen ...mehr