Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Berechnung von Orts- bzw. Kurtaxe

Die Orts- oder Kurtaxe ist eine Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die in der Regel von den Kommunen erhoben wird. Falls eine Orts- oder Kurtaxe erhoben wird, wird sie regelmäßig auf Gemeindeebene von jeder Person erhoben, die entgeltlich in einem Gemeindegebiet übernachtet. Der Beherbergungsbetrieb wird also verpflichtet, im Auftrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 6 Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen.[1] Handelsrechtlich sind alle Verfahren, M...mehr

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Abschreibung / 8.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit

Das in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. geregelte Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit gab vor, dass steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind. Danach war ein steuerrechtliches Wahlrecht nur ausübbar, wenn es spiegelbildlich in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Die umgekehrte ("formelle")...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei ...mehr

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Abschreibung / 2.2 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1 Originäre Buchführung

3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprech...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.2 Originäre Buchführung nach IFRS

Rz. 23 Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB

Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprechen folgende Gründe: Höherer Grad an V...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3 Entscheidungsaspekte für die organisatorische Durchführung der Buchführung nach IFRS und HGB

Rz. 20 Hinsichtlich der Generierung IFRS-relevanter Informationen mittels Kontenplan sind 4 Grundsatzfragen zu beantworten: Originäre Buchführung nach HGB oder IFRS? Buchung von Originalwerten oder Differenzen? Systemtechnische Möglichkeiten der Umsetzung (Kontenklasse vs. Buchungskreis)? Abgrenzung der mittels Kontenplan abzubildenden quantitativen Anhanginformation? Bereiche, i...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung

1 Einführung Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht beste...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3 Systemtechnische Möglichkeiten der Überleitung

3.3.1 Kontenklasse Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtli...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2 Überleitung zwischen IFRS und HGB

3.2.1 Reine Differenzbuchungen Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen

Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in multinationalen Konzernen[1] kann entwed...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.2 Buchungskreis

Rz. 42 Sofern im Ausgangszustand nach HGB keine freie Kontenklasse vorhanden ist, hat das Unternehmen für die Überleitung zwischen HGB und IFRS i. d. R. einen eigenen Buchungskreis einzurichten. Die Buchungen des originären Buchführungssystems nach lokalem Recht oder IFRS erfolgen im 1.Buchungskreis. Die Überleitungsbuchungen zwischen dem originären und dem derivativen Buchf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5 Besonderheiten in multinationalen Konzernen

5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethode...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.3 Modifizierte Differenzbuchungen

Rz. 30 Die Differenzen zwischen den Konteninhalten des 1. Rechnungslegungssystems (z. B. HGB) und denjenigen des 2. Rechnungslegungssystems (z. B. IFRS) werden über die Konten des 2. Bewertungsbereichs abgebildet. Auf diesen Konten finden zunächst die Stornierungen der – im 2. Rechnungslegungssystem – abweichenden Buchungen des 1. Rechnungslegungssystems sowie anschließend d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.2 Bilanzielle Steuereffekte

Rz. 91 IAS 12 enthält hinsichtlich der IFRS-Bilanz 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der (aktiven und passiven) temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gemäß IAS 12.81 g) (i), Angabe der unmittelbar gegen das Eigenkapital (IAS 12.81 a) und der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Steuereffekte (IAS 12.81 ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.2 Buchung von Originalwerten

Rz. 28 Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.3.1 Kontenklasse

Rz. 39 Der 2. bzw. 3. Bewertungsbereich (bei Einbeziehung der Steuerbilanz) lässt sich entweder durch eine bzw. 2 separate Kontenklasse(n) oder einen eigenen Buchungskreis systemtechnisch umsetzen. Rz. 40 Das Anlegen einer eigenen Kontenklasse zur Abbildung des 2. bzw. 3. Bewertungsbereichs setzt zumindest eine freie Kontenklasse im bisherigen (landesrechtlichen) Buchführungs...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2 Phasen der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS

Rz. 4 Die Umstellung der Rechnungslegung vollzieht sich (häufig auch zeitlich getrennt) in mehreren Phasen, zwischen denen teilweise Rückkoppelungen auftreten können.[1] Abb. 1: Phasen der Umstellung der Rechnungslegung 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzi...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6 Ausgewählte Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

4.6.1 Aufgliederung von Erlösen Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangabe...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dageg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1 Erfolgsunwirksame Veränderungen des IFRS-Eigenkapitals

4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröf...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3 Rückstellungen und abgegrenzte Verbindlichkeiten

4.3.1 Pensionsrückstellungen Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.1...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5 Angaben zu den Ertragsteuern im IFRS-Abschluss

4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tat...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4 Ausgewählte Erweiterungen des Kontenplans zur Abbildung quantitativer Angaben im IFRS-Jahresabschluss

4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen 4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 7 Weiterführende Literatur

Kirsch, IFRS 5 – Aufgabe von Geschäftsbereichen, in Freidank/Peemöller, Corporate Governance und Interne Revision, 2008, S. 547 ff.; Kuhn, DB 2005, S. 1341 ff.; Pawelzik, DB 2008, S. 733 ff.mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.1 Anlagenspiegel

Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgäng...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.3 Sonstiges Gesamtergebnis

Rz. 111 Die nach IAS 1.90 und 1.92 für das sonstige Gesamtergebnis vorgeschriebenen Angabepflichten lassen sich problemlos durch Erweiterung des entsprechenden IFRS-Kontenplans umsetzen. Beispielsweise sind für die Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges (effektiver Teil) folgende Aufgliederungen im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen:[1] in der Berichtsperiode entstehende ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.3 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnung für Finanzinvestitionen

Rz. 48 Gem. IAS 40.30 hat ein Bilanzierender das grundsätzliche Bewertungswahlrecht zwischen der Anwendung des Kostenmodells (d. h. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) oder des erfolgswirksamen Zeitwertbewertungsmodells. Unabhängig davon, welches Bewertungsmodell gewählt wird, hat der Bilanzierende jeweils Überleitungsrechnungen zur Entwicklung der in der IFR...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.3 Abgegrenzte Verbindlichkeiten

Rz. 66 Nach IAS 37.11 erfolgt der Ausweis weitgehend sicherer Verpflichtungen, die auf bereits vollzogenen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen der Vergangenheit basieren (so genannte Verbindlichkeits-Rückstellungen) unter den Verbindlichkeiten als "accruals" oder "abgegrenzte Verbindlichkeiten"[1]. Beispiele hierfür sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, aus nich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2 Exkurs: Operative Pflichtangaben

Rz. 101 Neben den mittels der Finanzbuchhaltung zu generierenden, offenlegungspflichtigen Informationen eines IFRS-Jahresabschlusses sind zur Erfüllung der Anforderungen eines IFRS-Abschlusses auch Informationen aus anderen Teilen des Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere aus der Kostenrechnung und dem Controlling, erforderlich. Im Folgenden sollen die Anforderungen der ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.3 Komponenten der steuerlichen Überleitungsrechnung

Rz. 94 Nach IAS 12.81 c) ist die Relation zwischen dem Steueraufwand bzw. -ertrag und dem IFRS-Periodenergebnis in Form einer Überleitungsrechnung (Abstimmung von Absolutbeträgen oder Steuersätzen) zu erörtern. Die Struktur der steuerlichen Überleitungsrechnung hat sich an sämtlichen möglichen Abweichungen zwischen dem theoretisch zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag, d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 6 Ausblick

Rz. 132 Die Umstellung der externen Rechnungslegung von HGB auf IFRS ist nicht nur auf die Erstellung von Abschlüssen beschränkt; zur Generierung der in Jahres- und Zwischenberichten veröffentlichten IFRS-Daten sind die Voraussetzungen im Finanz- und Rechnungswesen zu schaffen. Rz. 133 Dies setzt zum einen entsprechende Anpassungen in der Finanzbuchhaltung des nach IFRS beric...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.1 Aufgliederung von Erlösen

Rz. 97 Die in IFRS 15.110 formulierte übergreifende Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen soll den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzeigen. Im Einzelnen dienen zur Umsetzung dieses Zwecks die folgenden Kategorien von Anhangangaben: Angaben zu den Kundenverträge...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.4 Erhebung des laufenden Informationsbedarfs

Rz. 16 Informationen zur laufenden Generierung von IFRS-Abschlüssen lassen sich – in Abhängigkeit von der Art der offenzulegenden Information (aktuelle vs. hypothetische oder künftige Information sowie quantitative vs. qualitative Information) – auf folgende Arten gewinnen: Kontenplan Kontenauswertung Prognosen Simulationsrechnung statistische Aufzeichnungen/sonstige Erhebungen. ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.1 Segmentberichterstattung

Rz. 102 IFRS 8 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Abschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der mit IFRS 8 umgesetzte Management Approach basiert auf der Idee, dass den Abschlussadressaten grundsätzlich dieselben Schlüsselgrößen in derselben Abgrenzung wie den zentralen Entscheidungsträgern des Unter...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.2 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnungen für immaterielle Vermögenswerte

Rz. 46 Für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software, Entwicklungskosten, Mastertonträger oder Masterfilme) besteht nach IFRS grundsätzlich[1] eine Aktivierungspflicht, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:[2] technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er genutzt oder verkauft werden kann, Absicht d...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.2 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 129 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe treten als Bestandteil des Eigenkapitals nur in Konzernabschlüssen auf, sofern eine Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, welche in der funktionalen Währung aufgestellt werden, in eine andere (Konzern-)Berichtswährung erfolgt.[1] Die im Eigenkapital ausgewiesenen Währ...mehr