Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.3 Folgen aufgrund von Mängeln

Einzelne (geringe) formelle Mängel berechtigen noch nicht zur Schätzung. Erst wesentliche Mängel oder die Gesamtheit aller (unwesentlichen) Mängel führen zur (Zu-) Schätzungsbefugnis. In der Rechtsprechung haben sich hierzu folgende Auffassungen entwickelt: Werden digitale Unterlagen bei Bargeschäften nicht entsprechend dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [1] aufbewahrt, kann dies...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.7 Rechtsprechung

Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt: Die D...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.1 Formelle Mängel

Folgende Mängel stellen formelle Mängel in der Buchführung und in den Aufzeichnungen dar: Verstoß gegen Vorschriften der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), z. B. Änderungen, ohne dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Fehlende getrennte Erfassung des A...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.4 Verfahrensdokumentation

Für jedes Buchführungssystem muss eine Verfahrensdokumentation (Programmbeschreibung) vorhanden sein. Die Verfahrensdokumentation besteht i. d. R. aus einer allgemeinen Beschreibung; hier werden die Möglichkeiten des Programms beschrieben. Anwenderdokumentation; das ist quasi die Bedienungsanleitung zum System. technischen Systemdokumentation; sie umfasst die Angaben zur: Beschre...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.5 Bildliches Erfassen von Papierbelegen

Im BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wird der Begriff "bildliches Erfassen" verwendet. Durch bildliches Erfassen werden Papierdokumente in elektronische Dokumente umgewandelt. Das umfasst z. B. auch das Fotografieren mittels Smartphone. Be...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.3 Hauptbuch (Kontenfunktion)

Im Hauptbuch sollen über die Kontenfunktion die Vermögens- und Ertragslage abgebildet werden. I. d. R. ist in ein und demselben Kontenrahmen zu buchen. Gängige Kontenrahmen sind z. B. die Kontorahmen "SKR 03" und "SKR 04", die sog. "Standardkontenrahmen". Es kann sich aber auch jedes Unternehmen selbst einen eigenen, individuellen Kontenrahmen erstellen. Achtung Umsteigelisten...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.3 Rechtsprechung

Zur Kassenführung existiert eine Vielzahl an Rechtsprechung. Zentral sind u. a. folgende beiden Punkte: Fehlende Kassensturzfähigkeit (z. B. wg. nicht täglich geführter Kasseneinträge) ist ein gravierender Mangel.[1] Wird ein Kassenbuch in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführt, ist die Buchführung nur ordnungsgemäß, wenn die Ursprungsaufzeichnungen über die Barg...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 6.1 Allgemeines

Rechnungen müssen neben den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) auch den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes [1] genügen. Die Rechnungserstellung kann handschriftlich, mittels Textverarbeitung bzw. Tabellenkalkulation oder elektronisch im Datenverarbeitungssystem...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.2 Rechtsprechung

Eine geschlossene Kassenführung ist beim Einnahmen-Überschussrechner nicht erforderlich. Erfasst der Einnahmen-Überschussrechner jedoch seine Tageseinnahmen in einer Summe, muss er das Zustandekommen der Summe – bspw. durch einen Kassenbericht – nachweisen. Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-) Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen an e...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 9 Glossar

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / Zusammenfassung

Überblick In der täglichen Praxis der Buchhaltung treten immer wieder Fragen zu Buchführung, Aufzeichnungen und Aufbewahrung auf. In unserem Beitrag haben wir die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus 2019, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

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Herstellungskosten / 2.1.1 Aktivierungspflicht

Für die in der Tabelle aufgeführten Einzelkosten und die variablen Gemeinkosten besteht sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich Aktivierungspflicht. Handelsrechtlich folgt das aus § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung (z. B. HGB) verpflichtet sind Bücher zu führen, ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 1 EStG für den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter die Rubrik "Sonstige Vermögensgegenstände" fallen Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition im Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Hierunter sind i. d. R. sämtliche anderen Forderungen (an Mitarbeiter, Geschäftsführer, Gesellschafter), sonstige Darlehensforderungen, Guthaben bei Bausparkassen, Schadensersatzansprüche, Arbeitnehmervorschüsse und -darlehen und (Umsatz)-...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-Methode, Fahrte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 5.2 Steuerbilanz

Die handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze gelten auch für die Steuerbilanz, soweit das Steuerrecht keine eigenständigen Bewertungsvorschriften enthält. Steuerrechtlich gilt das sog. Anschaffungskostenprinzip, d. h. sie sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (= vereinbarter Wert der Gegenleistung).[1] Bei Verbindlichkeiten spricht man i. d. R. auch vom Nennbetrag oder Rück...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Maßgeblichkeit der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (Abs. 5)

Rz. 24 Klarstellend wurde mit Inkrafttreten am 29.5.2020 durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020[1] in § 2d Abs. 5 BEEG geregelt, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Mit dieser, nicht mit der COVID-19-Pande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.2 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO

Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO ist insbesondere zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann, die Buchführung oder die Aufzeichnung der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden oder tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Steuerpflichtigen g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 5 Schätzungsmethoden

Zunächst ist grundsätzlich zwischen Schätzung und Verprobung zu unterscheiden. Die Verprobung wird durchgeführt, um Besteuerungsgrundlagen, anders als dies der Steuerpflichtige getan hat, zu errechnen und dadurch die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Ergibt die durch die Verprobung durchgeführte Kontrolle der vom Steuerpflichtigen ermittelten Besteuerun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 8 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.3 Die Entgeltgruppen 5 bis 9a

Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5–9a wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro –, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" umschrieben. In erster Linie sind hiermit Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesprochen. Erfasst sind hiermit jedoch auch artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Abweichendes Wirtschaftsjahr

Tz. 61 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei Körperschaften mit ordnungsmäßiger Buchführung und regelmäßigen Jahresabschlüssen ist der Gewinn aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 5 EStG (s. Anhang 10) zu ermitteln. In diesen Fällen kann in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 4 KStG (s. Anhang 3) auf Antrag das abweichende Wirtschaftsjahr der Besteuerung zugrunde gel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Anschaffungskosten

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstandes entstehen. D.h., alle Ausgaben, die erforderlich sind, um ein Wirtschaftsgut in einen für den Steuerpflichtigen (Verband/Verein) nutzungsfähigen Zustand zu versetzen (BFH vom 27.07.2004, IX R 32/01, BStBl II 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.2 Ermittlung der Einkünfte: 2-Stufen-Theorie und Bilanzierung

Rz. 401 Nach nunmehr allgemeiner Auffassung[1] sind die Einkünfte des Mitunternehmers in zwei Schritten (Stufen) zu ermitteln. Dabei wird mitunter begrifflich zwischen dem Gewinn der "Gesellschaft" und dem Gewinn der "Mitunternehmerschaft" unterschieden; Ersterer meint den von der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanzgewinn des von der Personengesellschaft betriebenen Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 8 Abs. 5 KStG (Anhang 3) bleiben bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Personenvereinigungen die aufgrund einer Satzung oder die durch ein satzungsmäßiges Organ festgesetzten und erhobenen Mitgliedesbeiträge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (R 8.11 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen nach § 8 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 3.9 Welche Prüfpflichten haben die prüfenden Dritten zu beachten?

Die prüfenden Dritten haben ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüberhinausgehende Haftung gegenüber dem die Überbrückungshilfe gewährenden Land ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Schlussabrechnung sind die gemachten Angaben des Antragstellenden anhand geeigneter Unterlagen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Dabei haben die prüfenden Dritten kritisch zu würdige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), wurden mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dadurch werden die Konformitätsanforderungen der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Verprobung... / Zusammenfassung

Überblick Verprobungen sind in Betriebsprüfungen eine weitverbreitete Methode der Finanzverwaltung, wenn es darum geht, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Prüfungsfelder zu identifizieren oder Feststellungen zu plausibilisieren Hiermit ist nicht nur die klassische Ausbeutelungskalkulation – in welcher der Betriebsprüfer anhand des Wareneinkaufs die Einnahmen berechnet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.1 Private Lebensführung: Lebenshaltungskosten, private Anschaffungen

Der Lebenswandel des Steuerpflichtigen ist oft ein Aspekt, der den Prüfer interessiert. Hier sollte deshalb gut abgewogen werden, welche Informationen dem Prüfer preisgegeben werden. Sollte der Steuerpflichtige beispielsweise einen Lebensstil pflegen, der deutlich kostspieliger ist als das Einkommen, das versteuert wird, wird man auf Nachfrage des Prüfers darlegen müssen, wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.3 Richtsätze für bestimmte Branchen aufgrund der amtlichen Richtsatzsammlung

Eine weitere Verprobungsmöglichkeit die in Betriebsprüfung angewandt wird, sind die Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlungen. Diese Richtsatzsammlung wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. [1] Die in der Richtsatzsammlung dargestellten Werte basieren auf Zahlen, die die Außenprüfer der Finanzverwaltung gesammelt haben.[2] Den Finanzämtern werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.2.1 Was bei der elektronischen Registrierkasse verprobt wird

Bevor es elektronische Kassen mit einer Vollspeichereinrichtung gab, musste darauf geachtet werden, dass jeder Tagesendsummenbon aufbewahrt wurde. Da bei den alten Kassen der Speicher durch die Z-Stellung auf Null gestellt wurde, konnte im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden, wie hoch die Umsätze auf dem fehlenden Bon waren. Durch die fortlaufende und dauerhafte Sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer Einsicht in die Originale der Verwaltungsunterlagen. Das LG gibt ihm diesen Anspruch. Zu Recht. Originale der Verwaltungsunterlagen Der Einsichtsberechtigte hat das Recht, die Originale der Verwaltungsunterlagen einzusehen. Allerdings ist vorstellbar, dass die Originalbelege nur digital vorliegen. Nach herrschender Meinun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Auch nach der Neuregelung des Bilanzrechts durch das BilMoG[1], das für nach dem 31.12.2008 endende Wirtschaftsjahre in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die materiellen handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gleichermaßen für die Gewinnermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe[2] nach § 4 Abs. 1 EStG.[3] Das bedeutet z. B., dass bei der Bew...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen an Gesellschafter / 7 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Enorme vGA-Risiken drohen bei der Darlehensgewährung an einen GmbH-Gesellschafter dann, wenn letzterer ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH sowohl das Darlehen als auch die Zinsen abschreiben muss. Das kann nach dem BFH-Urteil vom 11.11.2015 zu dauerhaften verdeckten Gewinnausschüttungen führen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 34 Die Vorschriften des § 238 Abs. 1 HGB verpflichten den Kfm., bei der Führung seiner Bücher die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einzuhalten. Die Anordnung in § 238 Abs. 1 HGB, dass die GoB einzuhalten sind, hat klarstellenden Charakter (zu Einzelheiten zu den GoB vgl. § 239 Rz 5 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ort der Buchführung

Rz. 60 Das HGB trifft keine Regelung, an welchem Ort die nach §§ 238ff. HGB vorgeschriebene Buchführung erfolgen muss. Deshalb bestehen handelsrechtlich keine Bedenken, die Buchführung bei Dritten oder im Ausland vornehmen zu lassen, wenn dort die handelsrechtlichen und sonstigen deutschen gesetzlichen Vorschriften sowie die GoB eingehalten werden. Rz. 61 Zur Sicherung der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 39 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 40 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. Rz. 41 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Persönlicher Anwendungsbereich und Ort der Buchführung

5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 79 Das vom Jahresabschluss zu vermittelnde, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage muss unter Beachtung der GoB erfolgen. Bereits § 243 Abs. 1 HGB fordert, dass der Jahresabschluss nach den GoB aufzustellen ist (§ 243 Rz 3 ff.); § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass diese für die Buchführung zu beachten sind (§ 238 Rz 34). Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Abs. 1)

2.1 Begriff und Rechtsnatur Rz. 3 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der GoB wird vom Gesetzgeber mehrfach gebraucht, aber nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, [1] der im Zusammenwirken von Rechtsprechung, fachkundigen Praktikern und Vertretern der Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einzelheiten der handelsrechtlichen Buchführung

4.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz. 34 Die Vorschriften des § 238 Abs. 1 HGB verpflichten den Kfm., bei der Führung seiner Bücher die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einzuhalten. Die Anordnung in § 238 Abs. 1 HGB, dass die GoB einzuhalten sind, hat klarstellenden Charakter (zu Einzelheiten zu den GoB vgl. § 239 Rz 5 ff.). 4.2 Handelsgeschäft und Geschäf...mehr