Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Fiktive Veräußerungen (Nr. 1)

1 . die im Verhältnis zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen eine Änderung der Zuordnung nach den §§ 5 bis 11 erforderlich machen oder ... Rz. 3322 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 1 BsGaV enthält den ersten Typus der anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung i.S.d. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und betrifft insbesondere Vorgä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(6) 1 Vermögenswerte im Sinne dieser Verordnung sind Wirtschaftsgüter und Vorteile. Rz. 2952 [Autor/Stand] Definition. § 2 Abs. 6 Satz 1 BsGaV enthält eine sehr weitgehende Definition der Vermögenswerte. Demnach umfasst der Begriff "Vermögenswert" sowohl (materielle wie immaterielle) Wirtschaftsgüter, als auch "Vorteile". Nach der Verordnungsbegründung kommt es dabei wede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Rechtsfolge

"[1]Die Absätze 1, 3 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, ..." Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Steuerliche Definition

Rz. 1132 [Autor/Stand] Definition nach § 1 Abs. 1 FVerlV. Gegenstand der Verlagerung muss eine Funktion sein. Diese wird allerdings nicht in § 1 Abs. 3b, sondern in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008/2022 definiert. Der bisherige Funktionsbegriff, wie er in § 1 Abs. 1 FVerlV 2008 definiert war, ist in der novellierten FVerlV 2022 unverändert geblieben. In folgedessen gelten die nachsteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 1.1 Lohnkonten

Für Lohnkonten gilt ein Aufbewahrungszeitraum von 6 Jahren.[1] Für die Fristberechnung ist dabei auf den Beginn des Kalenderjahres abzustellen, das auf die zuletzt eingetragene Entgeltzahlung folgt. Dasselbe gilt für die Sammelkonten, wenn der Arbeitgeber auf die Führung von Einzelkonten verzichtet, weil der Arbeitslohn pauschal versteuert wird. Die Lohnbuchhaltung für das J...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Buchnachweis

Rz. 130 Der Buchnachweis ist neben dem Belegnachweis die zweite Voraussetzung für die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 UStG. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UStDV ist bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr, auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet oder auf einen eingeführten Gegenstand bezieht, der im externen Versandverfahren in das Drittlandsg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.4 Entgeltliche Pkw-Überlassung von der Personengesellschaft an den Gesellschafter

Von einer entgeltlichen Überlassung ist auszugehen, wenn der Gesellschafter für die private Nutzung des Fahrzeugs ein Entgelt zahlen muss oder wenn sein Privatkonto in der Buchführung belastet wird. Die Buchung auf ein Privatkonto wird als Bezahlung eingestuft Die Belastung des Privatkontos (Verrechnungskontos) in der Buchführung ist einer Bezahlung gleichzustellen. Das bedeutet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.2 Behandlung der laufenden Kfz-Kosten

Der Pkw gehört zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft (= Sonderbetriebsvermögen). Bei den Aufwendungen handelt es sich um Sonderbetriebsausgaben, die bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft berücksichtigt werden müssen. Die Mietzahlungen an den Gesellschafter dürfen den Gewinn nicht mindern und sind auf der anderen Seite dann a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.5 Entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung bei Personengesellschaften

Der BFH hat in seinem Urteil vom 1.9.2010[1] entschieden, dass die private Nutzung des Firmenwagens einer Personengesellschaft nicht nur dann entgeltlich ist, wenn ausdrücklich ein Entgelt vereinbart ist. Ein entgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das Konto des Gesellschafters in der Buchführung belastet wird. Die private Nutzung muss steuerlich erfasst werden. Das h...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.3 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch die Personengesellschaft an den Gesellschafter

Haben Personengesellschaft und Gesellschafter kein Entgelt für die private Nutzung des Fahrzeugs vereinbart, ist umsatzsteuerlich nur dann von einer unentgeltlichen Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke auszugehen, wenn das Privatkonto des Gesellschafters in der Buchführung nicht belastet wird bzw. belastet worden ist.[1] Die Belastung des Privatkontos führt zu einem entg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.1 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Grundsätzlich ist bei der privaten Nutzung eines Firmen-Pkw danach zu unterscheiden, ob die Überlassung als unentgeltliche Wertabgabe[1] erfolgt oder ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt. Unentgeltliche Wertabgabe: Die private Nutzung des Firmenwagens (unentgeltliche Wertabgabe) ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unterne...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.2 Firmen-Pkw bei Personengesellschaften, private Pkw-Nutzung (1-%-Methode)

Überlässt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen zur betrieblichen und privaten Nutzung, dürfen die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmen-Pkw ist immer dann mit der 1-%-Methode zu ermitteln, wenn die betriebliche Nutzung überwiegt. Ist das der Fall, ist die ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.1 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten bei einer entgeltlichen Pkw-Überlassung

Ausgangssituation ist, dass die Personengesellschaft einen Pkw mit Vorsteuerabzug angeschafft hat. Die Gesellschaft überlässt ihrem Gesellschafter diesen Pkw. Der Gesellschafter darf dieses Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung unterliegt immer der Umsatzsteuer, wenn die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Privatkonto des Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 1.2 Grundsätzliche Anforderungen an IT-Schnittstellen

Um die Risiken der IT-Schnittstellen zur Buchhaltung möglichst gering zu halten, muss der Buchhalter auf einige grundsätzliche Anforderungen bestehen. Die Zuverlässigkeit jeder Schnittstelle, also deren Verfügbarkeit und Funktionalität, muss permanent nachgewiesen werden. Das ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. Die Korrektheit der Ergebnisse muss regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / Zusammenfassung

Überblick Schnittstellen zwischen der Buchhaltung und der Materialwirtschaft, dem Vertrieb oder dem Personalwesen hat es schon immer gegeben. Diese analogen Schnittstellen werden in der Digitalisierung durch digitale Übergaben ersetzt. Um einen solchen Eingriff von außerhalb der kontrollierten Buchungsprogramme zu beherrschen, sind definierte Schnittstellen notwendig. Das gi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 5.2 Risiken der digitalen externen Schnittstellen

Die Risiken in der Nutzung der digitalen Technik sind in der öffentlichen Wahrnehmung durch Sicherheitsbedenken geprägt. Diese zu lösen, ist Aufgabe der IT, sicher auch in Zusammenhang mit den Menschen, die sich entsprechend sicher verhalten müssen. Darüber hinaus gibt es spezielle Risiken, die in der Buchhaltung bei der Nutzung vor allem externer digitaler Schnittstellen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Sie erfahren, wie Sie die wichtigsten "Sünden" in Ihrer Finanzbuchhaltung aufspüren. Sie wissen, wie Sie diese "Sünden" ausmerzen können. Sie können sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und Verlust-Rechnung vorlegen, die die Entwicklung und den Stand Ihres Unternehmens auf Basis der Finanzbuchhaltung und wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Bewertungsvereinfachungsverfahren

Für die Handels- und Steuerbilanz gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung. Abweichend davon dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden. Zu diesen Bewertungsvereinfachungsverfahren zählen die Gruppenbewertung nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 HGB: Bei der Gruppenbewertung dürfen einerseits gleichartige Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Maßgeblichkeitsprinzip

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG für den Schluss des Geschäftsjahres das Betriebsvermögen ansetzen, "das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist". Dieser Grundsatz wird als Maßgeblichkeitsprinzip der Handels- für die Steuerbilanz bezeichnet und bewirkt, dass die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Geringwertige und Pool-Wirtschaftsgüter

Für selbstständig nutzbare, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten unterschiedliche Abschreibungsregeln in § 6 Abs. 2, 2a EStG. Ausschlaggebend ist der Nettowert, also die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 250 EUR: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können wahlwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / 1) Organisation der Buchführung

Rz. 4 In der Buchführung sind alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten (Grundbuch) und nach sachlichen Gesichtspunkten kontenmäßig aufzuzeichnen (Hauptbuch). Die Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle in der Buchführung hat zeitnah zu erfolgen. Das in der Buchführung erfasste und verarbeitete Zahlenwerk bildet die Grundlage fü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Kostenrechnung

Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs- und Architekten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bilanzielle Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und sich selbstständig nutzen lassen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne Wir...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Belegwesen

Rz. 5 Den Buchungen müssen ordnungsgemäße Belege zugrunde liegen (Belegprinzip). Buchungsbelege können sowohl Urschriften oder Durchschriften (Kopien) der eingegangenen und ausgegangenen Schriftstücke als auch interne Belege (Eigenbelege, systemerzeugte Belege) sein. Rz. 6 Buchführung und Belegwesen müssen so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Fortsetzung

Der Nachweis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe für die Angaben, die zu jedem Posten des Anlagevermögens im Anhang (gemäß § 284 Abs. 3 HGB) zu machen sind, kann über Einzelkonten innerhalb der Buchführung oder statistisch außerhalb der Buchführung erfolgen. Soweit dieser Nachweis in der Buchführung vorgenomme...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / III. Generalnorm

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 1 und 2 HGB). Rz. 2 Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Führen besondere Umstän...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbezeichnungen und G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / c) Haupt- und Nebenbuchführungen

Rz. 10 Je nach Größe des Unternehmens und Umfang des anfallenden Buchungsstoffs kann es zweckmäßig sein, bestimmte Teilbereiche – z. B. Anlagenbuchhaltung, Hypothekenverwaltung, Mietenabrechnung, Geschäftsguthaben, Lohn- und Gehaltsabrechnung – in Nebenbuchführungen zu verselbstständigen. Bei der Einrichtung von Nebenbuchführungen muss sichergestellt sein, dass die einzelnen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Vorbemerkungen

Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Gesam... / 3 Individuelle Anlage der Konten für die Differenzbesteuerung nötig

Die Aufzeichnungen über die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Es reicht aus, wenn sich die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus der Buchführung ergeben, indem z. B. entsprechende Konten eingerichtet werden. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen nicht für alle Sachverhalte besondere Konten für die Differenzbesteuerung vor. D. h., ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Gesam... / 6 Differenzbesteuerung: Aufzeichnungspflichten

Wiederverkäufer, die die Differenzbesteuerung anwenden, müssen für jeden Gegenstand den Einkaufspreis, den Verkaufspreis und die Bemessungsgrundlage getrennt aufzeichnen. Bei einem Gesamtpreis für mehrere Gegenstände, reicht es aus, den Gesamtpreis aufzuzeichnen, wenn der Gesamtkaufpreis nicht höher als 750 EUR ist oder soweit die einzelnen Gegenstände den Betrag von 750 EUR n...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 7 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Enorme vGA-Risiken drohen bei der Darlehensgewährung an einen GmbH-Gesellschafter dann, wenn letzterer ein nicht betrieblich veranlasstes Darlehen erhält, anschließend in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die GmbH sowohl das Darlehen als auch die Zinsen abschreiben muss. Das kann nach dem BFH-Urteil vom 11.11.2015 zu dauerhaften verdeckten Gewinnausschüttungen führen.[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Die GuV-Rechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses und der doppelten Buchführung

Rz. 1 Alle Kaufleute i. S. d. HGB sind, sofern sie nicht ausnahmsweise nach § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB von der Jahresabschlusserstellung und Buchführung befreit sind, nach § 242 Abs. 2 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.1 Die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 33 Die GoB gelten gemäß § 243 Abs. 1 HGB auch für die GuV-Rechnung, da diese nach § 242 Abs. 3 HGB bei allen Kaufleuten Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Obwohl sie sich vorwiegend an die Bilanz richten, können insbesondere die folgenden (auch teilkodifizierten) Grundsätze auch für die GuV-Rechnung von Bedeutung sein:[1] Der Grundsatz zeitgerechter Aufstellung (s. au...mehr