Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unternehmen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wesentlich für das Vorliegen einer Beteiligung ist ferner, dass es sich um Anteile an einem UN handelt. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg. Definition eines UN abgesehen hat, kann der UN-Begriff nur entsprechend der Zweckbestimmung des im Einzelnen betroffenen Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein UN-Verbund setzt sowohl bei dem MU als auch TU unabdingbar die UN-Eigenschaft voraus. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg.-gültigen Definition abgesehen hat, kann er nur entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung des betreffenden Rechtsgebiets abgegrenzt werde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 54 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aussagebezogene Prüfungshandlungen (Substantive Procedures) richten sich im Unterschied zur Prüfung des IKS auf die in Buchführung und JA dokumentierten Verarbeitungsergebnisse und nicht auf deren Zustandekommen. Sie werden deshalb auch als Konten- oder Ergebnisprüfung bezeichnet. Mit ihrer Hilfe soll beurteilt werden, ob die Geschäftsvorfäll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit uneingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind vom AP bei der Beurteilung des Prüfungsergebnisses keine Einwendungen zu erheben, so hat er eine uneingeschränkt positive Gesamtaussage (uneingeschränkter BV) zu erteilen. Der AP muss erklären, dass die von "ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachspenden aus dem Betrieb... / 4 Sachspende aus dem Privatvermögen

Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde.[1] Ansonsten sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wert der Zuwendung auszuweisen. Dies gilt insbesondere bei Verä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Rn. 113a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BilRUG wurde § 317 Abs. 2 Satz 3 eingeführt. Danach hat der AP auch zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- und Konzernlageberichts beachtet worden sind. Diese Erweiterung setzt Art. 34 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a) ii) der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016a), Finanzierung, 3. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016b), Investition, 3. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 2 Abs. 1 WPO haben WP die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von JA wirtschaftlicher UN, durchzuführen und BV über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen zum BV sind in § 322 verankert und bilden die Grundlagen des BV sowohl für HGB-JA, IFRS-EA sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aussagefähigkeit

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ergebnis einer JA-, IFRS-EA- bzw. KA-Prüfung wird im Prüfungsbericht und BV schriftlich fixiert. Im Gegensatz zum Prüfungsbericht richtet sich der BV an einen größeren, nicht festgelegten Personenkreis (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn. 12f.). Er soll in erster Linie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Prüfung informieren (vgl. ADS (2000)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.2 Ausweis bei nicht publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co)

Rz. 53 Für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co), die nicht dem PublG unterliegen, enthält das HGB kein Gliederungsschema. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass sämtliche Aufwendungen und Erträge unsaldiert, klar und übersichtlich gegenüberzustellen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind, ergibt sich b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit nicht positiver Gesamtaussage

Rn. 38 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Der BV ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur RL insgesamt nicht mehr möglich ist ((nicht positive Gesamtaussage); vgl. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; Lück ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ex...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen Abschreibungen, außerplanmäßigen Abschreibungen, Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte die AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzung von Verwaltungs- und Fertigungskosten

Rn. 264 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten bestehen bei der Abgrenzung der Fertigungs-GK von den Verwaltungskosten; denn die Verwaltung ist in die Teilbereiche der allg. Verwaltung und der Fertigungsverwaltung bzw. der Material- und Fertigungsverwaltung zu unterteilen (vgl. H/H/R (2021), § 6 EStG, Rn. 493; Schmidt: EStG (2023), § 6, Rn. 199). Die Verwaltungskosten, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 158 AO – Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

Das FG hat im Aussetzungsverfahren zwar bestätigt, dass die Beweiskraft einer formell ordnungsmäßigen Buchführung auch durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation erschüttert werden kann. Es hat aber gleichzeitig ausgeführt, dass insoweit wesentlich strengere Anforderungen gelten als an die Begründung einer Schätzung des Umsatzes oder Gewinns bei festgestellten, zur Schätzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 6 Verbrauchsfolgeverfahren

Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind (First-In-First-Out-Verfahren [FiFo] bzw. Last-In-First-Out-Verfahren [LiFo]).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 4 Buch- und Beleginventur

Es bedarf keiner körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann. Bei Anwendung des Buchinv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inventurerleichterungen / 5 Fortschreibungs- und Rückrechnungsverfahren

Aufgrund eines besonderen Inventars kann eine Kommune den Bestand der Vermögensgegenstände auch mit Hilfe eines Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens auf den Bestand am Ende des Haushaltsjahres hochrechnen. Das Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren muss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einführung von IFRS / 2 Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung

Das deutsche Recht verlangt weiterhin die Erstellung und Hinterlegung von HGB-Einzelabschlüssen. Für die nächsten Jahre muss sich daher der IFRS-Anwender darauf einstellen, zwei getrennte Bewertungsbereiche in den Büchern zu führen: einen Bewertungsbereich mit HGB-Zahlen und einen weiteren Bewertungsbereich mit IFRS-Zahlen. Diese "doppelte" Buchführung bedeutet nicht, dass jede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1 Realisationsprinzip

Das Periodisierungsprinzip stellt den wichtigsten Pfeiler des Bilanzrechts dar. Erst dadurch, dass "Aufwendungen und Erträge … unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen" sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) bzw. Geschäftsvorfälle zu erfassen sind, "wenn sie auftreten und nicht, wenn ... bezahlt wird" (F.22 Framework 1989), wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 3. Änderungsantrag wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

Der Regelungsbereich des § 129 AO: § 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten sowohl zu Ungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Ermessen des FA steht, besteht bei berechtigtem Interesse des Steuerpflichtigen Berichtigungszwang. Dies ergibt sich aus dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.1 Allgemeine Fragen

Rz. 28 Die allgemeinen Fragen sind bei jedem einzelnen Posten der Bilanz zu beachten. Der Bilanzersteller sollte deshalb jeweils diese Fragen durchgehen, bevor er sich im Detail mit der betreffenden Position befasst. Es ist aber auch möglich, diese Fragen nach Beendigung der Bearbeitung einer Bilanzposition heranzuziehen; in einem solchen Fall bewirken die allgemeinen Fragen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.3 Bewertungsgrundsätze

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