Fachbeiträge & Kommentare zu Bildschirmarbeitsplatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beleuchtung / 3.5 Lichtfarbe und Farbwiedergabe

Ein erheblicher Teil der Informationsaufnahme erfolgt über die Wahrnehmung von Farben. Die Darstellung von Farben wiederum hängt stark von den Eigenschaften des vorhandenen Lichtes ab. Die Lichtfarbe einer Lampe wird in der Einheit Kelvin (K) angegeben. Unterteilt wird die Lichtfarbe dabei in 3 Kategorien: Warmweiß (< 3.300 K) Neutralweiß (3.300 K–5.300 K) Tageslichtweiß (> 5.30...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beleuchtung im Büro / 1 Grundanforderungen an ergonomische Bürobeleuchtung

Nach Anhang 3.4 Abs. 5 ArbStättV müssen Arbeitsstätten "mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind". Wichtig Technische Ausführung der Beleuchtung nicht vorgegeben Manchmal wird angenommen, dass Büroräume speziell für Bildschirmarbeitsplä...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beleuchtung im Büro / 1.1.3 Begrenzung von Blendwirkungen

Von Direktblendung spricht man, wenn im Arbeits- bzw. Sehbereich helles Tageslicht oder Licht aus der Beleuchtung unmittelbar in die Augen fallen. Direktblendung muss am Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplatz ebenso vermieden werden wie Reflexblendungen, die auftreten, wenn hohe Leuchtdichten (von Leuchten oder Fenstern) auf glänzenden Flächen (Möbel, Bildschirmoberflächen) zu Sp...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beleuchtung im Büro / 1.1.5 Lichtfarbe und Farbwiedergabe

Beide Parameter prägen die Lichtatmosphäre in einem Raum. Diese kann sehr wesentlich sein für das Wohlbefinden und die Stimmung eines Nutzers, wird aber individuell unterschiedlich wahrgenommen. Daher gibt es keine objektive ergonomische Empfehlung für eine bestimmte Lichtatmosphäre, sondern diese sollte möglichst der Arbeitsaufgabe und den Erwartungen der Nutzer an die Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beurteilung abhängig von der Definition der Wirtschaftsgüter

Rn. 277 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 HK sind nur im Zusammenhang mit einem WG denkbar (s § 255 Abs 2 S 1 HGB, dort als Vermögensgegenstand bezeichnet). Die Frage im konkreten Fall geht dann dahin, wo sich die Schnittstelle v einen zum anderen WG befindet oder anders ausgedrückt: Liegt ein unselbstständiger Teil vor oder bereits ein anderes WG? Eine Gesetzesdefinition für WG bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) ABC der Herstellungskosten

Rn. 349 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Vgl auch ABC der Gebäude-HK s Rn 527. Abbruch des Gebäudes s Rn 591 ff Abgrenzung zu den AK s Rn 260 Ablösung einer Stellplatzverpflichtung stellt HK dar (BFH v 06.05.2003, IX R 51/00, BStBl II 2003, 710). Anschaffungsnahe Herstellungskosten s Rn 579 ff Auslastungsgrad der Produktionsanlage s Rn 299 Austauschmotor s Rn 278 Bauherrenerlass s Rn 262 Bauherr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildschirmarbeit / 1 Kein Arbeitslohn bei Kostenübernahme für Bildschirmbrille

Trägt der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille bzw. Arbeitsplatzbrille), ist die Übernahme der Kosten hierfür kein Arbeitslohn.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass aufgrund einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person i. S. d. § 6 Abs. 1 Bildschirmarbeitsverordn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.6 Bildschirmarbeitsplatz

Seit der Reform der ArbStättV im Jahr 2016 sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV eingegliedert worden. Ziel ist es, ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit "integral" mit Aspekten der Beleuchtung, der Akustik (Lärmentwicklung) und dem Flächen- und Raumbedarf in Arbeitsstätten bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend zu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 3.1 Begriffsbestimmungen

§ 2 ArbStättV enthält wichtige Begriffsbestimmungen zu Arbeitsstätten, Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, Bildschirmarbeitsplätzen, Bildschirmgeräten, Telearbeitsplätzen, Gemeinschaftsunterkünften, Einrichten der Arbeitsstätten, Betreiben von Arbeitsstätten, Instandhaltung, Stand der Technik und Fachkunde.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.5 Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze gewinnen zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden Beschäftigte nicht nur im Betrieb eingesetzt, sondern arbeiten auch von zu Hause aus. Dementsprechend sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitsze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9 Die Regelungen im Anhang zur ArbStättV

Die ArbStättV enthält im Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Es gibt Regelungen zu allgemeinen Anforderungen, Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1–9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6), Ausschuss für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 4 Begriffsbestimmungen

§ 2 ArbStättV enthält Bestimmungen zu folgenden Begriffen: Arbeitsstätten, Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, Bildschirmarbeitsplätzen, Bildschirmgeräten, Telearbeitsplätzen, Gemeinschaftsunterkünften, Einrichten der Arbeitsstätten, Betreiben von Arbeitsstätten, Instandhaltung, Stand der Technik, Fachkunde. Die für das Verständnis und die Anwendung der Vorschriften der ArbStättV besonders re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.4 Bildschirmarbeiten

Zu den Bildschirmarbeiten enthält die ArbStättV 2 Definitionen. Zunächst legt sie fest, dass Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze sind, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind (Abs. 5). Bildschirmgeräte wiederum sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuelle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verordnungen zum Arbeitssch... / 3.3 Einzelne Maßnahmen

Die ArbStättV enthält im "Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Neben allgemeinen Anforderungen gibt es Regelungen bzgl. Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.1 Medizinische Unterstützung

Zusätzliche Angebote können in der Praxis eine gute Resonanz erzielen, z. B. Massagen durch externe Masseure, Gesundheits-Check-Ups und medizinische Beratung, Mitarbeiter-Grippe-Schutzimpfungen. Dies, wenn das Management als Vorbild vorangeht und deutlich kommuniziert sowie gezeigt wird, dass eine Beteiligung keine Schwäche, sondern ein Zeichen der Stärke und Verantwortungsübern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.2 Flexible Arbeitsformen

Das Arbeiten im Homeoffice ist seit der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Es stellt Arbeitgeber, Mitarbeiter und Arbeitsschutzbehörden vor neue Herausforderungen. Aus einer datenschutzrechtlichen Perspektive stellt sich die Frage, wie die Vorgaben des BDSG und der DSGVO außerhalb der klassischen Büroumgebung eingehalten werden k...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Individuelle Erhebungen der Krankheitsvorgeschichte und Beratungen im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge wurden als Online-Sprechstunde in allen bisherigen Pilotprojekten in hohem Maße akzeptiert. Es können dabei auch vorangegangene Untersuchungen (Blut- und Urinbefunde, apparative Untersuchungen) mit einbezogen und die Ergebnisse erläutert werden. Wichtig Bera...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 5 Mit BGM in die Nachhaltigkeitsstrategie einzahlen

Der gesellschaftliche Diskurs um die Nachhaltigkeit unserer Ressourcen nimmt immer mehr an Fahrt auf. Dieser übergreifende Wandel hin zu mehr Bewusstsein für ökologisch und sozial verantwortungsbewusstes Handeln hat sich auch in der Finanzbranche als zentrale Ausrichtung etabliert. Neben dem erhöhten Kostendruck und der verschlechterten Ertragslage, sind erweiterte Regularie...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 1.5 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Während der Begriff des Bildschirmarbeitsplatzes i. S. d. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.3 Themen für die ASA-Sitzung

In welcher Zielsetzung der ASA "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" berät, ist abhängig von der Unternehmensstruktur sehr unterschiedlich. In kleinen und sehr kleinen Unternehmen ist die ASA-Sitzung oft der zentrale Anlass, bei dem überhaupt Arbeitsschutzthemen behandelt und dokumentiert werden. Das gilt umso mehr, wenn es wenig technische Risiken gibt und T...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Digitale ASA-Sitzung / 3.3 Technische Schwierigkeiten

Die vielfältigen Erfahrungen mit digitalen Besprechungsformaten in den letzten Jahren haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel digitale Zusammenarbeit möglich ist, ohne dass massiv in neue Technik investiert werden muss. Ein digitales Endgerät mit Audio- und Videofunktion, ein Headset und ein Internetanschluss reichen meist schon aus, damit ein Konferenzprogramm genutzt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice im Ausland / 3 Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice im Ausland

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice gibt es nach deutschem Recht nicht. Vielmehr schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung, die typischerweise neben der wöchentlichen Arbeitszeit auch die Dauer und die Ausgestaltung der häuslichen Arbeitsstätte enthält. Dies beinhaltet vor allem die Bereitstellung von Bil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.7 Bildschirmarbeitsplatzbrille

Eine nicht steuerbare Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung[1] die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe übernimmt, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrill...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR

Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B. Rückenschulungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Brille

Aufwendungen für eine Brille werden als Arbeitsmittel anerkannt, wenn der Brille Schutzfunktionen gegen berufsspezifische Gefahren am Arbeitsort zukommen, z. B. die Schutzbrille des Schweißers, die Lichtschutzbrille des Flugpersonals[1]; die Bildschirm-Arbeitsbrille unter der Voraussetzung, dass aufgrund des Gutachtens einer fachkundigen Person die spezielle Sehhilfe notwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ergonomie / 1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die ArbStättV konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten. In § 3a sowie im Anhang werden ergonomische Aspekte wie Beleuchtung, Raumklima, Lärm, aber auch Bildschirmarbeitsplätze explizit aufgelistet. Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist heute im Anhang der ArbStättV als Technische Regel ASR A6.1 integriert. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Bildsc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Mobile Arbeit bezeichnet eine Arbeitsform, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit bspw. von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichtet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.4 Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.[1] Nach § 3 ArbSchG ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dies ist seine Grundpflicht als Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Gesundheitserhaltende Maßnahmen im Betrieb

Sie sind bei ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger Sachbezug. Praxis-Beispiel Beispiele für gesundheitserhaltende Maßnahmen Vom Arbeitgeber getragene Kosten für die Massage von Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen sind ggf. kein Arbeitslohn.[1] In einer Wirbelsäulentherapie wurde ebenfalls kein Sachbezug gesehen.[2] Die Überna...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.5 Keine Einschränkung der Verwendung

§ 18a TVöD-VKA enthält weder einen Leistungsbezug noch eine andere Form der Differenzierung zwischen den Beschäftigten. Andererseits wird auch keine Differenzierung untersagt. Mithin haben die Betriebsparteien einen großen Spielraum, wie das Budget verteilt werden kann. Ob dies tatsächlich so von den Tarifvertragsparteien gewollt war, kann dahinstehen, da auch in den folgend...mehr