Fachbeiträge & Kommentare zu Bildschirmarbeitsplatz

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde... mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ... mehr

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Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.3 Themen für die ASA-Sitzung

In welcher Zielsetzung der ASA "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" berät, ist abhängig von der Unternehmensstruktur sehr unterschiedlich. In kleinen und sehr kleinen Unternehmen ist die ASA-Sitzung oft der zentrale Anlass, bei dem überhaupt Arbeitsschutzthemen behandelt und dokumentiert werden. Das gilt umso mehr, wenn es wenig technische Risiken gibt und T... mehr

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Digitale ASA-Sitzung / 3.3 Technische Schwierigkeiten

Die vielfältigen Erfahrungen mit digitalen Besprechungsformaten in den letzten Jahren haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel digitale Zusammenarbeit möglich ist, ohne dass massiv in neue Technik investiert werden muss. Ein digitales Endgerät mit Audio- und Videofunktion, ein Headset und ein Internetanschluss reichen meist schon aus, damit ein Konferenzprogramm genutzt werden ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von... mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR

Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B. Rückenschulungen ... mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.7 Bildschirmarbeitsplatzbrille

Eine nicht steuerbare Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung[1] die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe übernimmt, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrill... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitsmittel-ABC / Brille

Aufwendungen für eine Brille werden als Arbeitsmittel anerkannt, wenn der Brille Schutzfunktionen gegen berufsspezifische Gefahren am Arbeitsort zukommen, z. B. die Schutzbrille des Schweißers, die Lichtschutzbrille des Flugpersonals[1]; die Bildschirm-Arbeitsbrille unter der Voraussetzung, dass aufgrund des Gutachtens einer fachkundigen Person die spezielle Sehhilfe notwend... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ergonomie / 1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die ArbStättV konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten. In § 3a sowie im Anhang werden ergonomische Aspekte wie Beleuchtung, Raumklima, Lärm, aber auch Bildschirmarbeitsplätze explizit aufgelistet. Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist heute im Anhang der ArbStättV als Technische Regel ASR A6.1 integriert. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Bildsc... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Mobile Arbeit bezeichnet eine Arbeitsform, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit bspw. von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichtet... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Agiler Arbeitsort / 2.4 Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.[1] Nach § 3 ArbSchG ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dies ist seine Grundpflicht als Ar... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Leistenden

Rn. 287 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang mit der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit wird von der Rspr des BFH verneint, wenn die Leistung des ArbG in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (vgl BFH v 17.09.1992, VI R 75/79, BStBl II 1983, 39: Vorsorgeuntersuchung; BFH v 27.09.1991, VI R 3/87, BStBl II 1992, 365: Dienstreise-Kaskoversic... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.3 Nutzen

Durch Unterweisungen sollen die Mitarbeiter nicht nur mündlich Verhaltensregeln vermittelt bekommen, sie sollten sie auch einüben können. Praktische Teile einer Unterweisung helfen dabei, die Inhalte besser zu verinnerlichen. Ein Rundgang, bei dem z. B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Notausgänge gezeigt werden, ist immer besser als nur die Standorte aufzuzählen... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ergonomie und Rückengesundheit / 2.2 Belastungs- und Beanspruchungskonzept

"Das richtige Maß an Belastung hält den Rücken gesund." So lautet die Kernbotschaft der Präventionskampagne zur Reduzierung von MSE der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf diese Weise kann sowohl beruflichen Überlastungen als auch Unterforderungen, z. B. durch Bewegungsmangel, begegnet werden.[1] Hinter dieser Kernbotschaft steht ein aus der Arbeitswissensch... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 3.1 Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Auch für den Einsatz von KI-Systemen ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für den jeweiligen Arbeitsplatz müssen die potenziellen Gefahren identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt werden. Für die Beurteilung eines typischen Bildschirmarbeitsplatzes wo z. B. ChatGPT oder ein CoPilot eingesetzt wird, könnte es zu psychischen Bel... mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.2 Mitbestimmung

Fragen der Ergonomie, des Raumklimas und der Beleuchtung wie auch der Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen sind detailliert geregelt, der Spielraum für eine zwingende Mitbestimmung ist dadurch geringer. Allerdings werden es oft erst die Mitglieder des Betriebsrats sein, die durch eigenes Erleben oder Berichte der Mitarbeiterschaft auf Mängel aufmerksam machen können. Die... mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.1 Maßnahmen

Arbeitsmittel und Arbeitsprozesse sollen verschiedene Kriterien erfüllen, in erster Linie sollten sie keine gesundheitsschädigende Wirkung haben. Sämtliche Arbeitsprozesse stehen hierbei im Fokus. Das Hauptaugenmerk liegt auf Arbeitsmitteln, die eine gesunde Körperhaltung unterstützen. Gemeint ist aber auch das Design von Werkzeugen, Möbelstücken und technischen Gegenständen... mehr

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Straßenbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt ist u. a. verantwortlich für Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Autobahnbaustellen, Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insb. zur optimalen Beleuchtung von Straßenbaustellen, H... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsstätten / 1 Was gehört zur Arbeitsstätte?

Arbeitsstätten sind: Arbeitsräume in Gebäuden (einschließlich der Ausbildungsstätten), Telearbeitsplätze, Bildschirmarbeitsplätze, Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Baustellen, Verkaufsstände im Freien im Zusammenhang mit Ladengeschäften, Wasserfahrzeuge, schwimmende Anlagen auf Binnengewässern. Zur Arbeitsstätte gehören auch: alle Verkehrswege im Betrieb, Fluchtwege un... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mitbestimmung im Arbeitssch... / 3.3 Telearbeitsplätze ("Homeoffice")

Eine moderne Form der Arbeitsorganisation ist die Telearbeit, umgangssprachlich häufig auch als "Homeoffice" bezeichnet. Während der Arbeitgeber beim Outsourcing komplette Funktionen des Betriebs auch rechtlich auslagert, gliedert er bei der Telearbeit lediglich die Arbeitnehmer räumlich aus dem Betrieb aus. Der damit erzielbare Kostensenkungseffekt liegt in der Einsparung b... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.1 Entscheidungsgrundlagen für die Bezugsgrößenwahl

Ihr Ziel muss es sein, in jedem Fall eine möglichst geeignete Bezugsgröße für die Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen und -träger zu finden. Ihre Entscheidungen tragen in erheblichem Umfang zur Aussagefähigkeit Ihrer Kostenrechnung und Genauigkeit der Kalkulation bei. Bei der Wahl von Bezugsgrößen sollten Sie sich vor allem folgende Fragen stellen: Gibt es einen dir... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobiles Arbeiten / 1.4 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit und des Bildschirmarbeitsplatzes bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV greifen zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der ArbStättV ist jedoch, dass es sic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobiles Arbeiten / 5 Arbeitsschutz

Bei der mobilen Arbeit im Angestelltenverhältnis gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die ArbStättV findet auf mobile Arbeit keine Anwendung. Der Arbeitgeber muss daher nicht gemäß der Vorgaben der ArbStättV einen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter einrichten. Insbesondere gilt... mehr

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Apotheker (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung, Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gefahrstofflagerung), Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und diversen Arbeitsmitteln sowie bei Bedarf entsprechende Unterweisung der Beschäf... mehr

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Augenoptiker (Professiogramm) / 1.1 Beratung und Verkauf

Beratung der Kunden bei der Auswahl der Brillenfassungen und Brillengläser, der Kontaktlinsen und anderer vergrößernder Sehhilfen nach Verwendung, Verordnung und Sehaufgabe in Beruf und Freizeit, Informieren der Kunden über Auswirkungen der Sehhilfen auf den Sehvorgang (z. B. am Bildschirmarbeitsplatz), Anpassung der geeigneten Brille durch Messen des Augenabstandes und der Sc... mehr

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Augenoptiker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ermittlung ggf. vorhandener Schwachstellen, Mitwirkung bei der Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Einflussnahme auf die Reduzierung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankhei... mehr

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Augenoptiker (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen/Checklisten

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.[1] mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten, sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,... mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.3 Versicherung bei anlassbezogenen Untersuchungen, Prüfungen u.Ä. (Nr. 3)

Rz. 30 Versichert sind nach Nr. 3 Personen, die sich auf Veranlassung des Unternehmens oder einer Behörde einer Untersuchung, Prüfung oder ähnlichen Maßnahme unterziehen. Die veranlasste Maßnahme muss in einem qualifizierten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, d. h. der Vor- oder Nachbereitung der Tätigkeit, z. B. einer Beschäftigung oder Ausbildung, dienen. ... mehr

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Rückengerechtes Verhalten a... / Zusammenfassung

Überblick Körperliche Belastungen, wie schweres Heben und Tragen, aber auch bewegungsarme Tätigkeiten, wie sie z. B. an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen anzutreffen sind, führen häufig zu Beschwerden des Muskel-Skelettsystems. Oft ist es allerdings trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht möglich, die Belastungen für das Muskel-Skelett-System auf ein optimal... mehr

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Rückengerechtes Verhalten a... / 4 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Vom Grundsatz her ist Sitzen nicht wirklich ein Problem, da man sich i. d. R. hinsetzt, um nach einer gewissen Zeit wieder aufzustehen. Mehrstündiges Dauersitzen, wie es von immer mehr Menschen an Büroarbeitsplätzen durchgeführt werden muss, ist hingegen ein Problem. Denn ohne Bewegung leidet nicht nur das Herz-Kreislauf-System, sondern auch unser Stütz- und Bewegungsapparat... mehr

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Rückengerechtes Verhalten a... / 4.1 Grundregeln für die Einrichtung des persönlichen Arbeitsplatzes

Beschäftigte an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sollen an ihren Arbeitsplätzen sicher und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung arbeiten können. Um ihren Arbeitsplatz ergonomisch einrichten und auch nutzen zu können, müssen sie daher als Erstes über den richtigen Umgang mit den erforderlichen Arbeitsmitteln informiert und unterwiesen werden. Neben der Anleitung zur ergono... mehr

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Tätigkeiten auf Baustellen ... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Baustellen, Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Atem- und Hautschutz, Erarbeitung eines Hautschutzplanes, Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu er... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Einsparpotenziale ausschöpf... / 5.4 Technik und Anwendungen einstellen

Der Energieverbrauch der IT-Geräte war bisher kaum ein Thema. Mit steigenden Energiekosten sollte sich dies ändern. Es lohnt sich, die Temperatur im Rechenzentrum zu prüfen und eventuell die Kühlanlagen bis an den Grenzwert zu drosseln. Das spart ebenso Energie wie das Ausschalten von PC-Arbeitsplätzen. Die Mitarbeiter sollten dafür sensibilisiert werden, ihren Arbeitsplatz-... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Textil- und Modeschneider (... / Zusammenfassung

Überblick Maß- bzw. Modeschneider fertigen Kleidungsstücke nach eigenen Entwürfen bzw. nach Wünschen der Kunden maßgetreu an und stellen ihre Kollektionen auf Modenschauen vor. In Musterateliers entstehen aus ihrer Hand Modelle für die Serienfertigung. Sie wählen dazu geeignete Stoffe aus, schneiden sie zu und komplettieren diese mit Hilfsstoffen und Zubehör unter Einbeziehu... mehr

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Verfahrenstechnologe für Mü... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsprozessen bezüglich möglicher arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen sowie Berufskrankheiten, Beratung des Arbeitgebers zur gesundheitsgerechten ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Veränderung der Arbeitsabläufe bzw. zu Auswahl und Einsatz von PSA, Beratung zur Notfa... mehr

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Zahnarzt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Zahnheilkundegesetz obliegt es dem Zahnarzt, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen festzustellen und zu behandeln. Neben der Hilfe bei Verletzungen im Mund- und Kieferbereich gewinnen zahnärztliche Prophylaxe und Prävention zunehmend an Bedeutung. Bei entsprechender 4-jähriger Weiterbild... mehr