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Neue, geänderte und neu gefasste Vorschriften (Archiv) / Technische Regeln

Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
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ASR A6: Bildschirmarbeit
Fassung 01.07.2024
Fundstelle GMBl. 2024 S. 470
Änderung Neue ASR
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Diese ASR konkretisiert insbesondere die in Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie zur Unterweisung der Beschäftigten. Sie konkretisiert darüber hinaus Anforderungen an Sitzgelegenheiten an Bildschirmarbeitsplätzen und an Telearbeitsplätze.

Mit dieser ASR wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden.

Belastungen und Gefährdungen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten werden dargestellt als Basis der Gefährdungsbeurteilung, ebenso daraus abgeleitete Grundpflichten für Bildschirmarbeit zur Fortführung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu zählen auch konkrete Anforderungen an die Unterweisungen. Auch Unterbrechungen der Bildschirmarbeit werden gefordert.

An die Gestaltung der Arbeitsplätze und Ausrüstung werden Anforderungen umfassend konkretisiert.

Für Telearbeitsplätze gibt es ergänzende Anforderungen auch hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung.

Es gibt Hinweise für die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten (inkl. Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte, die körpergetragen oder kopfgetragen genutzt werden).

Hinweis: Tragbare Bildschirmgeräte sind Arbeitsmittel nach der BetrSichV und müssen die Anforderungen der BetrSichV erfüllen. Diese Vorgaben gelten auch, wenn die Geräte nicht regelmäßig verwendet werden und somit nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV fallen. Die BetrSichV beinhaltet ebenfalls Anforderungen an die Softwar...

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