Fachbeiträge & Kommentare zu Bildschirmarbeitsplatz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 3 FAQs

1) Muss auch für Bildschirmarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten. § 3 ArbStättV fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze. 2.) Sollte auch der Betriebsrat an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Ja. Sie sollten die ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.2 Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung hat für Bildschirmarbeitsplätze eine zentrale Bedeutung. Nach § 3 ArbStättV müssen neben den bereits in § 5 Arbeitsschutzgesetz genannten Gefährdungen insbesondere 3 Faktoren ermittelt und beurteilt werden: die mögliche Belastung der Augen, die möglichen Gefahren für das Sehvermögen, psychische Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die system...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Diese Verantwortung beinhaltet die auch Pflicht, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefähr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1 Details

1.1 Definition Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Konkretisiert wird diese Forderung für Bildschirmarbeitsplätze in § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In § 2 Abs. 5 und 6 ArbStättV sind die Begri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 3.3 Methodische Vorgehensweise zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen am PC

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zuständig für die fachkundige und zuverlässige Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers i. S. von § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Der Unternehmer verlässt sich darauf, dass Sie als Experte sich mit den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zur Bildschirmarbeit, dem Stand der Technik und den Regelwerken auskennen und d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.3 Nutzen

Durch Unterweisungen sollen die Mitarbeiter nicht nur mündlich Verhaltensregeln vermittelt bekommen, sie sollten sie auch einüben können. Praktische Teile einer Unterweisung helfen dabei, die Inhalte besser zu verinnerlichen. Ein Rundgang, bei dem z. B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Notausgänge gezeigt werden, ist immer besser als nur die Standorte aufzuzählen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 2.2 Verpflichtung zur Analyse und Beurteilung

Der Fall ist im unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Anwendung der Ende 2016 außer Kraft gesetzten Bildschirmarbeitsverordnung[1] zu sehen. Im Bezug auf die fachliche Zuständigkeit ist § 6 Arbeitssicherheitsgesetz noch von Belang. Deshalb kommt diesem Gerichtsurteil für Ihre Arbeit vor Ort besondere Bedeutung zu. Es geht um die "Beweiskr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 2.1 Handlungsanlass

Handlungsanlass in Ihrem Betrieb besteht, da bereits heute 80 % aller Tätigkeiten mit Bildschirmarbeit verbunden sind. Bildschirmarbeit muss laut Arbeitsschutzgesetz i. V. mit der Arbeitsstättenverordnung so gestaltet werden, dass Beschwerden gar nicht erst auftreten und die Arbeit störungsfrei verrichtet werden kann – unabhängig von der Dauer der Bildschirmtätigkeit. Die An...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 1.3 Beweislage

Es lagen hier mehrere widersprüchliche Gutachten und Einschätzungen vor. Erschwert wurde die rechtliche Würdigung dadurch, dass die Arbeitsplätze der Klägerin nicht mehr existierten und die Dokumentation über den damaligen Arbeitsplatz unzureichend bzw. nicht vollständig war. Für das Gericht stand aufgrund aller vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen fest, dass die langjäh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Gefährdungs... / 1.2.3 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung ist ein kreativer Prozess, der nicht durch Formalismus erstickt werden darf. Der Arbeitgeber verfügt normalerweise nicht über die erforderlichen Kenntnisse, um Gefährdungsbeurteilungen selbst durchführen zu können und sollte sich durch die o. g. Partner beraten lassen. Für Kleinbetriebe bieten einige Berufsgenossenschaften das Unternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sitz-Steh-Dynamik / Zusammenfassung

Begriff Sitz-Steh-Dynamik ist der häufige Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen bei der Displayarbeit mit dem Ziel, die einseitige Belastung durch langes Sitzen zu vermeiden. Die Sitz-Steh-Dynamik will einen durch Dauersitzen geprägten Arbeitsstil durch den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen zugunsten von mehr Bewegung verändern, um Gesundheit, Wohlbefinden und Leistun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Altersgerechte Beleuchtung / 2.6.4 Tipps für den Mitarbeiter

Der erste Schritt ist, dass der Mitarbeiter die vorhandene Einrichtung, wie Beschattungs- und Beleuchtungsanlage, optimal nutzt. So bekommt er so viel Tageslicht wie möglich und nutzt künstliches Licht immer dann, wenn nötig. Soweit es zwischen Mitarbeiter und Maschine zu einem Dialog über ein Display kommt, sind folgende Tipps hilfreich: Die Einstellmöglichkeit des Bildschirm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Altersgerechte Beleuchtung / 2.6.1 Was der Mitarbeiter selbst tun kann

Die Mitarbeiter können einiges tun, indem sie auf möglichst gesunde Ernährung (Vermeidung von Diabetes mellitus) achten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, z. B. die G 37 bei Bildschirmarbeitsplätzen. Regelmäßige Sehpausen sollten während der Arbeit eingelegt werden; manchmal genügt es sogar, dem Auge einfach nur eine aktive Pause zu gönnen. Praxis-Tip...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bürodynamik - Möglichkeiten... / Zusammenfassung

Überblick Wir sitzen zu viel. Bewegungsmangel ist heute mit Abstand einer der größten Risikofaktoren für unsere Gesundheit. Insbesondere Arbeiten am Display im Büro bringen unseren Organismus in eine Zwangshaltung, die "zwangsläufig" zu Schäden führt. Ob sich nun Rückenschmerzen, Bluthochdruck oder Übergewicht als Krankheitssymptome entwickeln, ist schicksalhaft. Dass solche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Altersgerechte Beleuchtung / Zusammenfassung

Überblick Jeder ältere Mensch merkt, dass er bei der Arbeit mehr Licht als früher benötigt. So braucht ein 60-jähriger Benutzer i. Allg. für ein und dieselbe Sehaufgabe etwa die doppelte Beleuchtungsstärke als ein 20-jähriger. Altersgerechte Beleuchtung muss dieser Tatsache gerecht werden – und das nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch zum Erhalt der Leistungs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Altersgerechte Beleuchtung / 2.2 Alters- und alternsgerechte Beleuchtung in der betrieblichen Organisation

Die erste Voraussetzung ist das notwendige Wissen bei den Verantwortlichen im betrieblichen Prozess. Es bietet sich an, das Thema im Arbeitsschutzausschuss oder einem ggf. vorhandenen Arbeitskreis Gesundheit einzubringen. Zudem muss überprüft werden, inwieweit die Vorgaben zur Beleuchtung eingehalten werden bzw. für deren Einhaltung gesorgt werden muss. Zentral sind hier die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welchen Nutzen hat ein Steh... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 1.4 Sitz-Steh-Dynamik bei mobiler Bildschirmarbeit

Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens birgt v. a. im Hinblick auf das richtige Sitzen eine Gefahr. Die Sitzpositionen und die Anordnung der Arbeitsmittel entsprechen selten den klassischen Vorgaben eines Bildschirmarbeitsplatzes. Gesundes mobiles Arbeiten ist damit immer eine Frage der Dauer und der Möglichkeit, die Position zu wechseln. Die folgende Auflistung zeigt, wo mob...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 4 Höhenverstellbare Sitz-Steh-Tische – die beste Lösung im Büro?

Sitz-Steh-Tische mit Schnellhöhenverstellung per Gasfeder oder motorischen Antrieben haben i. d. R. einen anderen Einsatzbereich als integrierte oder freistehende Stehpulte. Sie eignen sich kaum zur Einführung der Sitz-Steh-Dynamik am Büroarbeitsplatz. Die Umsetzung der Sitz-Steh-Dynamik in der gewünschten Ausprägung – also mit häufigem Haltungswechsel – wird nur dann erreic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 1.1 Neue Chancen für mehr Sitz-Steh-Dynamik

Die Veränderung der Arbeitsplätze durch Digitalität, Vernetzung und Konnektivität machen auch vor dem Büro nicht halt. Der fixierte territoriale Anspruch, nur an einem Platz im Büro arbeiten zu können, gehört damit zunehmend der Vergangenheit an. Hinzu kommt, dass auch vielfältige routinemäßige Aufgaben im Büro automatisiert werden, z. B. durch Sprachsoftware. Was bisher häuf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 2.1.2 Arbeitsaufgabe bestimmt Sitz-Steh-Zone

Die Arbeitsaufgabe bestimmt die Sitz-Steh-Lösung. Die Sitz-Steh-Zone ist je nach Arbeitsplatzanforderung: der PC-Arbeitsplatz, ein Besprechungstisch, ein frei im Raum stehender Besprechungspunkt oder Internetzugang. Nicht nur ein fest definierter Ort an einem Arbeitsplatz, sondern auch mobile Lösungen können den Workflow abbilden. Ein mobiles Stehpult wird im Laufe des Tages für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alter(n)sgerechte Gefährdun... / 2.3 Handlungshilfe für die Praxis

Auf Initiative des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie dem Demografie-Experten e. V. (DEx) haben Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Konsensverfahren eine Übersicht über alter(n)sspezifische Gefährdungen und Bel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstätten / 1 Was gehört zur Arbeitsstätte?

Arbeitsstätten sind: Arbeitsräume in Gebäuden (einschließlich der Ausbildungsstätten), Telearbeitsplätze, Bildschirmarbeitsplätze, Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Baustellen, Verkaufsstände im Freien im Zusammenhang mit Ladengeschäften, Wasserfahrzeuge, schwimmende Anlagen auf Binnengewässern. Zur Arbeitsstätte gehören auch: alle Verkehrswege im Betrieb, Fluchtwege un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / III. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze II

Rz. 131 Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ über den Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen 1. Präambel Zwischen der _________________________ und dem Gesamtbetriebsrat besteht Einigkeit darüber, dass zur Erhaltung und Sicherung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / III. Spezifische Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz

Rz. 99 Da die Arbeit am Bildschirm eine besondere Körperhaltung bzw. Arbeitsweise bedingt, steigen mit der Anzahl der Computerarbeitsplätze auch die mit dieser Haltung zusammenhängenden Gesundheitsprobleme und ihre Häufigkeit stetig an. Hierzu gehören insbesondere:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / F. Bildschirmarbeitsplatz

I. Bildschirmarbeitsverordnung a.F. Rz. 96 Die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Bildschirmarbeitsverordnung ist am 3.12.2016 außer Kraft getreten.[157] Welche Anforderungen ein Bildschirmarbeitsplatz zu erfüllen hat, ist nunmehr[158] im Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung geregelt, der die grundsätzlichen Anforderungen und Festlegungen zur Bildschir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / I. Bildschirmarbeitsverordnung a.F.

Rz. 96 Die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Bildschirmarbeitsverordnung ist am 3.12.2016 außer Kraft getreten.[157] Welche Anforderungen ein Bildschirmarbeitsplatz zu erfüllen hat, ist nunmehr[158] im Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung geregelt, der die grundsätzlichen Anforderungen und Festlegungen zur Bildschirmarbeit in Arbeitsstätten enthält.[...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 104 Kollektivrechtlich kann im Wesentlichen auf die Ausführungen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Betriebsrats zum Arbeitsschutzgesetz zurückgegriffen werden. Bei der Einrichtung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen bestehen folgende Besonderheiten:mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / II. Anwendungsbereich des Anhang Nummer 6 zur ArbStättV

Rz. 97 Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind (§ 2 Abs. 5 ArbStättV). Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Ein­richtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und K...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 73 Durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Vorschriften ist der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich um Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Ausübung dieser Rechte steht indes nicht i...mehr

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§ 7 Homeoffice / A. Grundlagen der Arbeit im Homeoffice

Rz. 1 Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen und Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung allerdings, allein auf diese Medien angewiesen zu sein, um hiermit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, löst dagegen zum Teil noch Vorbehalte aus. Die Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 hat aber deutlich gemacht, dass Arbeiten im Homeoffice für vie...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 2. Arbeitszeitgesetz

Rz. 103 § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 ArbZG enthält Ordnungswidrigkeitentatbestände, die den Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes, namentlich die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, absichern (§ 1 ArbZG). Wiederholt der Arbeitgeber eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 ArbZG bezeichneten Handlungen beharrlich oder begeht er sie vorsät...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Arbeitsschutzgesetz

Rz. 102 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG handelt ordnungswidrig, wer eine Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 ArbSchG vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, soweit diese Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschriften verweist. Inwieweit eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, richtet sich somit nicht nach dem Arbeitsschutzgesetz, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / I. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplatzbrille

Rz. 129 Muster 9.1: BV Bildschirmarbeitsplatzbrille Muster 9.1: BV Bildschirmarbeitsplatzbrille Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Regelungsgegenstand Diese Betriebsvereinbarung regelt die Zuz...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / II. Arbeit am Bord-/Handcomputer

Rz. 123 Zusätzlich zu den Bildschirmarbeitsplätzen in Deutschland werden immer mehr Beschäftigte mit mobilen Minicomputern ausgerüstet. Hier ist vor allem an Beschäftigte in besonderen Dienstleistungsbranchen (z.B. Paketauslieferungsdienste), aber auch an alle sonstige Außendienstmitarbeiter mit Dienstfahrzeug und entsprechendem Bordcomputer zu denken. Über GPS-Ortung der Fa...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / c) § 81 Abs. 4 BetrVG

Rz. 153 Nach § 81 Abs. 4 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung sowie auf Inhalt und Art seiner Tätigkeit zu unterrichten. Sobald feststeht, dass sich die Tätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / IV. Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände

Rz. 101 Neben dem materiellen Arbeitsstrafrecht im Strafgesetzbuch[161] gibt es auch im Bereich des Arbeitsschutzes einige relevante Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände. Diese finden sich sowohl im Arbeitsschutzgesetz, in den einzelnen Arbeitsschutzverordnungen als auch im Arbeitszeitgesetz.[162] 1. Arbeitsschutzgesetz Rz. 102 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG handelt ordn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / V. Mitbestimmung nach § 99 BetrVG

Rz. 57 Die Vorschrift des § 99 BetrVG regelt die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Versetzung (Legaldefinition § 95 Abs. 3 BetrVG). Diese liegt u.a. bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches vor. Diskutiert wird insoweit die Frage, ob der Anschluss des Arbeitsplatzes an das Internet als Änderung des Arbeitsbereiches angesehen werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 2. Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rz. 58 Diese nach den §§ 1, 5 ASiG schriftlich bestellten Fachkräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz die fachkundigen Berater vor allem des Arbeitgebers, aber auch der Beschäftigten und des Betriebsrats, in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gem. § 6 ASiG sind sie insbesondere zu folgenden Aufgaben berufen:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Theatermusiker (Professiogr... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf eines Musikers hat viele Facetten, wie z. B. Instrumental- und Orchestermusik, Dirigieren und Komposition sowie Gesang an Theatern, bei Funk und Fernsehen oder in Kirchen. Auch Musikpädagogik an Universitäten, Hoch-, Fach- und Musikschulen als auch im außerschulischen Bereich gehört zum Beruf eines Musikers. Zu den Facetten gehört auch die Musiktherapie i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.4 Besteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer

Nicht alle Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, sind als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Daher sind z. B. die folgenden Zuwendungen nicht als Arbeitslohn anzusehen: Arbeitsmittel, die der Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumausstatter (Professiogr... / Zusammenfassung

Überblick Raumausstatter gestalten Räume und deren Boden-, Wand- und Deckenflächen nach den Wünschen der Kunden. Sie verwenden dementsprechend unterschiedliche Elemente und Materialien (z. B. Bodenbeläge aus Textilien, Holz, Kork oder PVC, Wandverkleidung aus Stoffen, Folien oder Tapeten). Gestaltungsobjekte können z. B. Gaststätten, Hotels, Theater, Museen aber auch Wohnung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.3 Themen für die ASA-Sitzung

In welcher Zielsetzung der ASA "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" berät, ist abhängig von der Unternehmensstruktur sehr unterschiedlich. In kleinen und sehr kleinen Unternehmen ist die ASA-Sitzung oft der zentrale Anlass, bei dem überhaupt Arbeitsschutzthemen behandelt und dokumentiert werden. Das gilt umso mehr, wenn es wenig technische Risiken gibt und T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pausenregelungen / 4.1 Bildschirmarbeit

Die Regelungen zu Arbeitsunterbrechungen nach Anhang 6 ArbStättV beziehen sich ausdrücklich nicht primär auf Ruhepausen. Vielmehr geht es darum, dass andauernde intensive Bildschirmarbeit, wie sie z. B. bei Belegeingabe vorkommt, regelmäßig kurz durch andere Tätigkeiten (Mischarbeit) oder "Erholungszeiten" so unterbrochen wird, dass Gesundheitsbelastungen durch die einseitig...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz

Zusammenfassung Begriff Ein Bildschirmarbeitsplatz ist der räumliche Bereich im Arbeitssystem einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, der mit einem Bildschirmgerät sowie ggf. mit Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist (§ 2 Abs. 5 ArbStättV). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Seit 3.12.2016 ist die frühere Bildschirmarbeitsverordnung (Bildsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz / 1 Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?

1.1 Begriffsbestimmung Ausgangspunkt ist die Definition des Bildschirmgerätes in § 2 Abs. 6 ArbStättV: "Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der ...mehr