Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Mehrfachberücksichtigung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht ist abzugrenzen von derjenigen nach Nr. 3a. Danach ist im Anhang der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben, die nicht in der Bilanz erscheinen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Da Nr. 3 zur Angabe finanzieller Auswirkungen verpflichtet, die aus nicht in der Bilanz ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 266 regelt verbindlich die Gliederung der Bilanz. Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass die Bilanz in Kontoform aufzustellen ist (Rz. 31). Abs. 2 benennt die Aktivposten (Rz. 76 ff.), Abs. 3 die Passivposten (Rz. 311 ff.), die gem. Abs. 1 Satz 2 zwingend und in der vorgegebenen Reihenfolge auszuweisen sind (Rz. 37). Gesetzlich vorgegeben werden damit die U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Enge oder weite Auslegung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Neben der Zusammenfassung von Posten wegen untergeordneter Bedeutung kommt vor allem der Vorschrift des Abs. 7 Nr. 2 große praktische Relevanz zu. Hiernach ist eine Zusammenfassung zulässig, wenn dadurch die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Jedoch sind die Einzelposten dann im Anhang gesondert auszuweisen. Die Information wird in diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Elemente des Jahresabschlusses (Abs. 1)

Rz. 2 [Autor/Zitation] Als zentrale Anordnung bestimmt Abs. 1 Satz 1 in Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 (s. auch Vor §§ 264 ff. Rz. 53), dass der JA der KapGes. – abweichend von dem für alle Kaufleute geltenden Grundsatz des § 242 Abs. 1 und 2 – nicht nur aus einer Bilanz und einer GuV, sondern ergänzend dazu auch aus einem Anhang (s. hierz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Gewinnverwendung und Fehlbetrag nach Abs. 3

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wie eine teilweise Ergebnisverwendung darzustellen ist, wenn dadurch ein gesondert auszuweisender Fehlbetrag auf der Aktivseite nach Abs. 3 (vgl. Rz. 34 ff.) entsteht oder sich erhöht. Aus dem gesonderten Ausweis eines solchen Postens ergibt sich, dass als Saldo der Eigenkapitalposten auf der Passivseite minimal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Funktionsmechanismus des Abs. 2

Rz. 208 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Aufgaben des Jahresabschlusses der KapGes. mit seinen drei Elementen Bilanz, GuV (zusammen das Zahlenwerk) und Anhang sind die Informations- und Rechenschaftslegung sowie die vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Rz. 209 [Autor/Zitation] Die vorsichtige Ergebnisermittlung (vgl. dazu insbes. Moxter in FS Helmrich, 709, 710 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ort und Form von Angaben

Tz. 81 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Tei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Veränderungen der Gewinnrücklagen (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 sind Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen wurden, bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen, wenn diese unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anpassungsmöglichkeiten

Rz. 52 [Autor/Zitation] In den Fällen, die eine Erläuterungspflicht nach Abs. 2 Satz 2 auslösen (s. Rz. 47 ff.), kann die Vergleichbarkeit grds. auch durch Anpassung der Vorjahresbeträge hergestellt werden. Nicht bei allen genannten Sachverhalten ist eine Anpassung allerdings zweckmäßig und möglich, so dass eine differenzierte Beurteilung geboten ist. Rz. 53 [Autor/Zitation] Is...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Folgen eines möglichen Transformationsdefizits

Rz. 148 [Autor/Zitation] Ist man dagegen der Meinung, dass Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist (vgl. insbes. Hartung, RIW 1988, 52, 55; Streim in FS Moxter, 391, 396; Alexander, EAR 1993, 59, 64; Zieger, Gewinnrealisierung, 335 ff., jeweils zu Art. 2 Abs. 2 bis 5 der 4. EG-RL, sowie Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Anforderungen an Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 372 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 macht die Befreiung davon abhängig, dass der KA und der Konzernlagebericht des MU nach dem in seinem Sitzstaat geltenden Recht aufgestellt und geprüft worden ist, zugleich müssen Aufstellung und Prüfung den einschlägigen Richtlinienvorgaben für die Aufstellung und die Abschlussprüfung entsprechen. Das Verlangen nach einer EU-Rechts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 64 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 1 verpflichtet dazu, die zur Vermittlung des Verständnisses und zur Beurteilung von Bilanz sowie GuV notwendigen, grundlegenden Angaben über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Vorschrift setzt Art. 16 Abs. 1 Buchst. a Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 43 Abs. 1 Nr. 1 der 4. EG-RL – in deutsches Recht um, der die Ang...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Darstellung und Angabe

Tz. 24 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 definiert weder unter den terminologischen Grundlagen noch an anderer Stelle die zentralen Begriffe Darstellung (presentation) und Angabe (disclosure); auch das Rahmenkonzept enthält diesbezüglich keine Definitionen. Üblicherweise unterscheiden die Standards, soweit sie Darstellungsvorschriften enthalten, in ihrer Struktur zwischen Dars...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufhebung des Wahlrechts nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 26 [Autor/Zitation] Sind bei AG oder GmbH Einstellungen in gesetzliche oder satzungsmäßige Rücklagen bereits in der aufgestellten Bilanz zu berücksichtigen (vgl. Rz. 16 f.), so stellt sich die Frage, ob für weitere im selben JA vorgenommene Rücklagenbildungen (zB nach § 58 Abs. 2 AktG) gleichwohl das Wahlrecht des Abs. 1 Satz 1 besteht. Unklar erscheint, wie in diesem Zus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsfälle

Rz. 27 [Autor/Zitation] Führt die Ergebnisverwendung weder zu einem verbleibenden Bilanzgewinn oder -verlust noch ausschließlich zu einem auf neue Rechnung vorzutragenden Bilanzergebnis, kann die Bilanz unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Dies wird praktisch insbes. infrage kommen beim Ausgleich eines Verlustvortrags durch einen Jahresüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Einbeziehung in einen Konzernabschluss (Nr. 1)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Erste Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft in einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen ist. Hierbei bestehen zwei Alternativen bezüglich desjenigen, der den Konzernabschluss aufstellt. Entweder der Konzernabschluss wurde von einem persönlich haftenden Gesellschafter der betreffenden Gesellschaft (§ 264b Nr. 1a) oder von einem MU mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhaltliche Gestaltung des Anhangs

Rz. 38 [Autor/Zitation] Für die inhaltliche Gestaltung des Anhangs besteht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben Gestaltungsfreiheit. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2) ist insbes. für die Darstellung zu beachten. Daraus folgt, dass die unzusammenhängende Auflistung der Angaben in der Reihenfolge der gesetzlichen Vorschriften einer kla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Voraussetzungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Anhang muss sinnvoll und klar gegliedert sein und so strukturiert werden, dass die dort gemachten Angaben für den Bilanzleser praktisch gleichwertig sind. Dies kann zB durch die Wahl einer entsprechenden Reihenfolge geschehen oder dadurch, dass durch Verweise in der (verkürzten) Bilanz oder GuV die Verbindung zum Anhang hergestellt wird. Rz. 176 [A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 426 [Autor/Zitation] Nr. 30 dient der Ergänzung und Erweiterung von Nr. 29, um quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im GJ (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Der Zweck der Berichtspflicht entspricht deshalb demjenigen von Nr. 29. Rz. 427 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und dient der Umsetzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Bedeutung des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) für die Interpretation des Abs. 2

Rz. 152 [Autor/Zitation] Soweit Art. 4 Abs. 2 bis 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU) in deutsches Recht transformiert worden ist, muss § 264 Abs. 2 richtlinienkonform ausgelegt werden (Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung; vgl. dazu BVerfG v. 8.4.87 – 2 BvR 687/85, DB 1987, 2339, 2341 f.); andernfalls ist allein § 264 Abs. 2 maßgebend. Die richterliche Bindung an das Gesetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (A.IV.)

Rz. 327 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag unter Posten A.VI. gesondert auszuweisen. Die Höhe des Postens ist abhängig von den für das Vorjahr gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 23. Rz. 328 [Autor/Zitation] Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Beschluss v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in §§ 264 ff. normierten Pflichten bezüglich Rechnungslegung, Lagebericht und Corporate Governance Normen, insbes. bezüglich Prüfung und Offenlegung, gelten grds. für alle KapGes. (lex generalis). Sie stellen einen Kompromiss dar zwischen den Informationsanforderungen der (Eigen- und Fremd-)Kapitalgeber sowie weiterer Stakeholder-Gruppen einerseits ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXI. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 193 [Autor/Zitation] Der Posten weist den im GJ erzielten Gewinn oder eingetretenen Verlust vor Rücklagenbewegungen (§ 275 Abs. 4) aus. Der auszuweisende Betrag ergibt sich als Saldo aller Erträge und Aufwendungen, die unter den Posten Nr. 1 bis 14 und 16 oder unter gesonderten Posten ausgewiesen werden. Je nachdem, ob sich ein Haben- oder ein Soll-Saldo ergibt, lautet di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 383 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG eingeführt. Über verrechnetes Planvermögen müssen alle Kapitalgesellschaften (auch kleine iSv. § 267 Abs. 1) berichten. Nr. 25 müssen darüber hinaus die nach dem PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtete Unternehmen beachten (vgl. § 5 Abs. 2 PublG; § 5 PublG Rz. 178). Rz. 384 [Autor/Zitation] Nr. 25 nim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vermerk bei Ausweis unter anderen Bilanzposten

Rz. 294 [Autor/Zitation] In der dritten Alternative werden für die genannten Beträge, die die Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaftern betreffen, keine gesonderten Posten in der Bilanz ausgewiesen. Stattdessen erfolgt ein Ausweis unter anderen Posten. Hierbei muss die Eigenschaft als Ausleihung, Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern besonders vermerkt werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Darstellungsstetigkeit

Tz. 67 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Grundsatz der Stetigkeit leitet sich aus dem allgemeinen Prinzip der Vergleichbarkeit ab (CF.QC20ff.; vgl. IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 130ff.). IAS 1.45 regelt indes – dem Anwendungsbereich des Standards entsprechend – nur die Darstellungsstetigkeit (consistency of presentation). Darüber hinaus wird – generell in Bezug auf Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausweis

Rz. 47 [Autor/Zitation] Abs. 4 Satz 1 sieht der Art nach einen Davon-Vermerk in der Bilanz vor ("davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: … Euro") und räumt kein Wahlrecht bezüglich einer Angabe im Anhang ein. Werden jedoch in Ausübung des Wahlrechts nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 Forderungsposten in der Bilanz zusammengefasst, so muss im Rahmen des gesonderten Ausweise...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Abschlussbestandteile

Tz. 76 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu einem vollständigen IFRS-Abschluss gehören gem. IAS 1.10: Bilanz zum Ende der Periode; Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis für die Periode (Gesamtergebnisrechnung); Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode; Kapitalflussrechnung für die Periode (diese ist Gegenstand von IAS 7; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 7); Anhan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 159 [Autor/Zitation] Abs. 7 regelt für zwei Fälle die Möglichkeit, einzelne Posten der Bilanz und GuV zusammenzufassen. Die Zusammenfassung ist zulässig bei im Hinblick auf die Generalnorm des § 264 Abs. 2 unerheblichen Beträgen (s. Rz. 163 ff.); zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung (s. Rz. 168 ff.). Rz. 160 [Autor/Zitation] Der Gesetzeswortlaut beschränkt die Zusamm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis von Leerposten (Abs. 8)

Rz. 179 [Autor/Zitation] Posten der Bilanz und GuV, die keinen Betrag aufweisen (sog. Leerposten), müssen nicht ausgewiesen werden. Wegen der Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen (Abs. 2 Satz 1) kann vom Ausweis allerdings nur abgesehen werden, wenn auch im Vorjahr kein Betrag auszuweisen war (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 77; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 265 Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewinnermittlung und Darstellung der Erfolgsquellen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Gewinn eines GJ kann gleichermaßen über die Bilanz wie über die GuV ermittelt werden, nämlich in der Bilanz durch Vermögensvergleich oder in der GuV durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (Gewinnermittlungsfunktion der GuV). In der kaufmännischen Praxis geht das eine Verfahren in das andere über: Durch die Bewertung der VG und Schuld...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 65 [Autor/Zitation] Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a müssen seit dem MicroBilG 2012 und dem hierdurch eingefügten § 266 Abs. 1 Satz 4 lediglich eine (noch weiter) verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den Abs. 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die verkürzt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 15 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Beabsichtigt ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht einen verkürzten Abschluss aufzustellen, so muss der Zwischenbericht gemäß IAS 34.8 mindestens die folgenden Bestandteile enthalten:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung der Kapitalanteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter können gem. § 264c Abs. 2 Satz 2 in der Bilanz grds. zusammengefasst ausgewiesen werden. Nach hM (Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 23; Kliem/Roland in Beck BilKomm.[14], § 264c HGB Rz. 21; Ischebeck/Nissen-Schmidt in HdR-E, § 264c HGB Rz. 16 [11/2017]; aA § 247 Rz. 88; Hennrichs/Pös...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sachlicher Anwendungsbereich des Einblicksgebots

Rz. 162 [Autor/Zitation] Die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich resultiert letztlich daraus, dass der deutsche Gesetzgeber Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU), bzw. Art. 2 Abs. 5 der 4. EG-RL (78/660/EWG), nicht ausdrücklich umgesetzt hat, sondern sich – in Umsetzung von Art. 4 Abs. 3 Satz 2 Bilanz-RL bzw. Art. 2 Abs. 4 der 4. EG-RL – darauf beschränkt hat, in Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Aktiviertes Disagio (Abs. 6)

Rz. 64 [Autor/Zitation] Wird von dem Aktivierungswahlrecht für ein Disagio nach § 250 Abs. 3 Gebrauch gemacht, so haben KapGes. diesen Betrag nach Abs. 6 gesondert in der Bilanz auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum Aktivierungswahlrecht im Einzelnen vgl. § 250 Rz. 115 ff. Als Ausweis in der Bilanz kommt sowohl ein Davon-Vermerk als auch ein Vorspaltenvermerk oder eine Unt...mehr