Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl. 2011, § 256a Tz 10. Rn. 1450 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sind in einem "Rechen"-Werk in einer bestimmten Währung auszudrücken. Fallen entsprechende Transaktionen vertragsbedingt nicht in der deutschen Berichtswährung, dem Euro, an, bedarf es einer Umrechnung. Dabei ist zwischen drei Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen auf das Gesamtbild (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 285 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk darf mit Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) nur erteilt werden, wenn der geprüfte Abschluss auch trotz der vom Abschlussprüfer in ihrer Tragweite erkennbar gemachten Einwendungen oder Prüfungshemmnisse unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher Rechnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Ausgleichsposten

Rn. 1440 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff Handelsbestand

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Begriff "Handelsbestand" ist nicht nur eine (Bilanz-)Postenbezeichnung, sondern stellt darüber hinaus eine eigene Bewertungskategorie dar (vgl. § 340e Rz. 1). Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert nicht, welche Finanzinstrumente zum sog. bilanziellen Handelsbestand gehören (IDW RS BFA 2 Rz. 10). Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verpflichtungsübernahme

Rn. 1478 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die vormals passvierungsbeschränkte Verpflichtung muss "übernommen" worden sein. Korrespondierend zum Tatbestandsmerkmal der Übertragung iS § 4f EStG ist bzgl des Tatbestandsmerkmals der Übernahme auf einen Wechsel der personellen Zurechnung der Verpflichtung abzustellen (s § 4f Rn 52 (Briesemeister)). Liegt ein solcher Zurechnungswechsel ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Pauschalrückstellungen für Haftpflichtverbindlichkeiten stets unzulässig?, BB 1984, 1788; Christiansen, Die pauschale Bildung von Garantierückstellungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Garantieverlaufs, StBp 1985, 166; Vollmer/Nick, Die Zulässigkeit von Pauschalrückstellungen für Produkthaftpflichtrisiken, DB 1985, 53; Scharpf, Die Rspr des BFH zur Rückstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bemessungsgrundlage und grundsätzliche Beschränkungen

Rz. 10 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserve nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie unterliegen keiner qualitativen oder quantitativen Beschränkung. Ihre Bildung liegt vollständig im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts. Diese müssen im Hinblick auf die erforderliche Transparenz diese Vorsorge al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bis zur Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Dritten Buch des HGB waren die Rechnungslegungsvorschriften für eingetragene Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz kodifiziert. Die bis zur Neuregelung durch das BiRiLiG geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 33 bis 33i GenG AF) sind bis auf § 33 GenG aufgehoben worden. Nach dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Grundsatz der Einzelbewertung/Saldierungsverbot

Rn. 397 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vermögensgegenstände und Schulden sind "einzeln" anzusetzen (§§ 240 Abs 1 HGB) und zu bewerten (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Der auch für die Steuerbilanz geltende Grundsatz (§ 6 Abs 1 EStG) untersagt die Zusammenfassung mehrerer WG zu einer Sammelposition ebenso wie die Verrechnung von WG und Schulden (FG He v 24.04.2013, 4 K 693/10, EFG 2013, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften (Abs. 4)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Kleinstgenossenschaften brauchen den JA nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie unter der Bilanz bestimmte Angaben machen. Rz. 31 [Autor/Zitation] Es handelt sich zum Ersten um die in §§ 251 und 268 Abs. 7 genannten Angaben. § 251 betrifft den Vermerk von Haftungsverhältnissen, im Einzelnen um – sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Bilanzielle Greifbarkeit

Rn. 601 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Objektivierung des Bilanzinhalts: Entsprechend der an den Bilanzinhalt notwendig zu stellenden Objektivierungsanforderungen kommt als WG nur eine klar und eindeutig abgrenzbare – greifbare – Einzelheit in Betracht. "Die Greifbarkeit erst erweist das WG" (BFH v 18.06.1975, I R 24/73, BStBl II 1975, 809; vgl auch BFH v 28.03.1990, II R 30/89,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Eigenkapitalausweis der eingetragenen Genossenschaft weist deutliche Unterschiede gegenüber dem Ausweis des Eigenkapitals bei AG und GmbH auf. Für das Verständnis der diversen Regelungen sind folgende Begriffe von Bedeutung: Der Geschäftsanteil iSd. § 7 Nr. 1 GenG ist der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen kö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Deliktsnatur: Abstraktes Gefährdungsdelikt und echtes Sonderdelikt

Rz. 27 [Autor/Zitation] Nach einhelliger Auffassung handelt es sich – unabhängig vom vertretenen Schutzzweck – bei § 331 um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dh. die Tatbestände bedingen weder die Existenz eines konkreten Schadens noch eine konkrete Täuschungsabsicht, sondern setzen im Vorfeld einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Lage der Gesellschaft an (Al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Vornahme der und Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die in Satz 1 angeordnete Offenlegung wird in Satz 2 (Rz. 102 ff.) konkretisiert und dabei weitgehend relativiert, indem die Unterlagen von den zuständigen Organen nicht selbst veröffentlicht, sondern lediglich an die das Unternehmensregister führende Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt werden müssen. Aus der Off...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Pensionsrückstellungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB müssen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund einer unmittelbaren Zusage keine Pensionsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB passiviert werden, wenn der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 1.1.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Rechtsanspruch nach dem 31.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beurteilung der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen Darstellungen

Rz. 600 [Autor/Zitation] Basierend auf den Prüfungshandlungen, die als Reaktion des Abschlussprüfers auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen erlangt wurden, regelt der internationale Prüfungsstandards ISA 450 "Evaluation of Misstatements identified during the Audit" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 450: "Beurteilung der während der Abschlussprüfung ident...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Auf den Jahresabschluss und Lagebericht anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 1 legt die von Versicherungsunternehmen anzuwendenden Vorschriften für JA und Lagebericht fest. Versicherungsunternehmen werden kraft Gesetzes großen KapGes. gleichgestellt und müssen dementsprechend unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe die für diese geltenden Vorschriften für den JA, der aus Bilanz, GuV und einem Anhang besteht, und de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Fehlerhafte Rechnungslegung im strafrechtlichen Sinne: Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 29 [Autor/Zitation] Eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. ist nach der Rspr. des BGH als Tathandlung iSd. § 331 dann gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlau...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Strafrechtliche Modifikationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Fehlerbegriff des Bilanzstrafrechts nach § 331 ist ein zentraler, jedoch unbestimmter Rechtsbegriff. Wie in den vorhergehenden Abschnitten dargestellt ist die Auslegung von Rechnungslegungsnormen nach HGB und IFRS iVm. dem objektiven bzw. normativ-subjektiven Fehlerbegriff Gegenstand kontroverser Diskussionen. Grundsätzlich wird im Bilanzstrafrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Qualifikation im Handelsrecht

Rn. 182r Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Unter "Bauten auf fremden Grundstücken" (§ 266 Abs 2 II.1. HGB) kommen ausschließlich Bauwerke zum Ansatz, die dem Bilanzierenden personell zuzurechnen sind, die sich aber auf Grundstücken befinden, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind. Erforderlich ist also wirtschaftliches Eigentum am Gebäude bei fehlendem wirtschaftlichen Eigen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Methoden zur verlustfreien Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Instituten stehen mit der GuV-orientierten und der barwertigen Methode zwei anerkannte und gleichwertige Methoden zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung zur Verfügung (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 34). Rz. 167 [Autor/Zitation] In der GuV-orientierten Methode ist eine Drohverlustrückstellung dann zu bilden, wenn die diskontierten Periodenergebnisbeiträge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einzelfragen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Bilanzsumme kann durch verschiedene Ausweiswahlrechte beeinflusst werden. So können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in der Bilanz von den Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Ferner können aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder die Einfrierungsmethod...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Folgen beim Leasingnehmer

Rn. 1041 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Mit Verortung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer hat dieser das Leasinggut in seiner Bilanz zu aktivieren. Nach Auffassung der FinVerw soll der Leasingnehmer der Bewertung nicht seine eigenen AK, sondern die AK/HK des Leasinggebers nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG, die dieser der Berechnung der Leasingraten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Falschdarstellungen nach IFRS

Rz. 33 [Autor/Zitation] In IAS 8.41 iVm. 8.5 wird ein expliziter Fehlerbegriff für die IFRS-Rechnungslegung definiert. Nach IAS 8.41 können Fehler "im Hinblick auf die Erfassung, Bewertung, Darstellung oder Offenlegung von Bestandteilen eines Abschlusses entstehen". Ein Abschluss steht nicht im Einklang mit den IFRS, wenn er entweder (absichtliche oder unabsichtliche) wesentl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse oder das Machen unrichtiger Angaben in Aufklärungen und Nachweisen gegenüber dem Abschlussprüfer

Rz. 194 [Autor/Zitation] Bei wörtlicher Auslegung werden durch § 331 Abs. 1 Nr. 4 drei Tathandlungen im Zusammenhang mit dem Abschlussprüfer gegebenen Aufklärungen und Nachweisen unter Strafe gestellt: Unrichtige Wiedergabe (Alt. 1) oder Verschleierung (Alt. 2) der Verhältnisse der KapGes. und das Machen unrichtiger Angaben (Alt. 3; vgl. Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 248 [...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungssystematik

Rn. 301 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verweist "Gewerbetreibende", die nach (in- oder ausländischen, s Rn 303) gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder die ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen (s Rn 312), auf die handelsrechtlichen GoB. Für den Schluss des...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 40 [Autor/Zitation] Wertpapiere iSd. § 7 RechKredV sind mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten von Wertpapieren sind neben dem Kaufpreis auch die Kosten (Anschaffungsnebenkosten) zu berücksichtigen. Aufgrund der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs sind demzufolge bei Wertpapieren grds. auch die anfallenden Transaktionsko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Qualität der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 337 [Autor/Zitation] Sofern die Gesellschaft in Zukunft einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen hat (zum Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen Rz. 234), ist dieser – anders als die frühere nichtfinanzielle Erklärung (Rz. 234) – ebenfalls materiell zu prüfen (§ 324b Abs. 1 und 2 HGB-E). Grundlage hierfür ist Art. 34 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. aa Bilanz-RL 2013/34/EU idF ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Begriff

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine zentrale Bedeutung kommt dem Begriff der voraussichtlich dauernden Wertminderung zu: eine Wertminderung ist gem. den handelsrechtlichen Vorschriften daraufhin zu untersuchen, ob sie voraussichtlich von Dauer ist oder nicht. Für dem Anlagevermögen zugeordnete VG besteht eine Abschreibungspflicht bei Bestehen einer voraussichtlich dauernden Wertmind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zeitpunkt- o zeitraumbezogene "Ereignisse"

Rn. 492 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Insgesamt führt das Hantieren mit dem objektiv vorhandenen Wissen oder dem subjektiv bei ordentlicher Sorgfalt Gewussten oder objektiv Wissbaren, sei dies nun am Bilanzstichtag oder -erstellungstag, zu keinem logisch stringenten Ergebnis. Dazu nochmals ein Bsp. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.00. Der Kaufmann hat eine überfällige Forderung geg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrecht (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile können zum einen in der Bilanz als Geschäftsguthaben (Alt. 1) ausgewiesen werden; der entsprechende Betrag ist dabei auf der Aktivseite unter der Bezeichnung "Rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile" einzustellen. Wenn von der Alt. 1 kein Gebrauch gemacht wird und rückständige fällig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Regelungsgegenstand und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 341b ist die zentrale Bewertungsvorschrift für den Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen und regelt insb., welche Vermögensgegenstände nach den für das Anlagevermögen geltenden allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften und welche Vermögensgegenstände nach den Regelungen für das Umlaufvermögen zu bewerten sind (§ 341b Abs. 1 und Abs. 2). Darüb...mehr