Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

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GmbH: Sachgründung / 3 Einbringung von Unternehmen

Wird ein Unternehmen eingebracht, legt das Registergericht die Bilanzwerte für die Sachgründung zugrunde. Ist das eingebrachte Unternehmen kein prüfungspflichtiges Unternehmen, reicht eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigte Bilanz und die Bestätigung, dass die Aktiva nicht überbewertet und die Passiva nicht unterbewertet sind. Bei Unternehmen, die sc...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Hinweis Die Feststellung eines Getrenntlebens von Eheleuten unter einem gemeinsamen Dach setzt voraus, dass die Lebensgemeinsc...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Gliederung der Bilanz

a. Gliederungsarten Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Str...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Bilanz

Tz. 116 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.54 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind darzustellen, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses relevant ist (IAS 1.55; zur Disaggregation von Posten vgl. Tz. 115 und 119ff.)). Insoweit unterliegen die vorzunehmenden Erweiterungen der Gliederung dem Ermessen der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 266 HGB Gliederung der Bilanz

Schrifttum: Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Wer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Untergliederungen, die alternativ in Bilanz/GuV oder Anhang vorzunehmen sind

Rz. 99 [Autor/Zitation] Bisweilen erlaubt es das Gesetz auch, Untergliederungen entweder in Bilanz/GuV oder im Anhang vorzunehmen, zB Vermerk eines aktivierten Disagios (§ 268 Abs. 6), Ausweis des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen und eines bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpostens, der nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Grundsätze für die Gliederung der Bilanz nach § 266

I. Formelle Grundsätze 1. Zwingender Charakter der Gliederungsvorschriften Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften sind für KapGes. und sonstige in den Anwendungsbereich des § 266 fallende Rechtsformen grds. zwingend. Rz. 29 [Autor/Zitation] Abweichungen sind nur in folgenden gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig (vgl. auch Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bilanz

1. Gliederung der Bilanz a. Gliederungsarten Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Vermerk der Mitzugehörigkeit von Posten der Bilanz (Abs. 3)

I. Grundsatz und Voraussetzungen Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei der weitgehenden Gliederung, die das Bilanzschema vorsieht, lassen sich Überschneidungen einzelner Bilanzposten nicht vermeiden. Das gilt umso mehr, als die nach § 266 gesondert ausweispflichtigen Posten nicht nach einem einheitlichen und übergeordneten Gesichtspunkt, sondern nach verschiedenen Kriterien bestimmt sin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Anhang sind zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der langfristigen Verbindlichkeiten (von mehr als fünf Jahren, Nr. 1 Buchst. a) und der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten anzugeben. Dabei sind Art und Form der Sicherheiten (Pfandrechte oder ähnliche Rechte) zu nennen (Nr. 1 Buchst. b). Bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 268 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke

Schrifttum: Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 284 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Schrifttum: Goerdeler, Die Publizität der Rechenschaftslegung, in Das Frankfurter Publizitätsgespräch, 1962, 211; Haberlandt, Zur Auskunftspflicht über Vorstandsbezüge, BB 1962, 117; Forster, Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und seine Ergänzung durch Zusatzrechnungen, ZfbF Sonderheft 10/1980 und ZGR Sonderheft 2/1980, 57; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 67 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen passive latente Steuern: Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, sofern ihre Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens zwölf Monate beträgt. Wird der handelsrechtlichen Bewertung ein höherer Zinssatz zugrunde geleg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Obligatorische Untergliederungen in der Bilanz

Rz. 97 [Autor/Zitation] In der Bilanz sind zwingend insbesondere folgende Untergliederungen vorzunehmen: Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 4 Satz 1), Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1; vgl. aber auch Rz. 19), eingeforder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXXVII. Angaben zu nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen, nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz berücksichtigten Vorgängen von besonderer Bedeutung (Nr. 33)

1. Allgemeines Rz. 461 [Autor/Zitation] Nr. 33 wurde durch das BilRUG neu in § 285 aufgenommen und dient der Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Buchst. q Bilanz-RL (2013/34/EU) (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 44, 67). Die Berichtspflicht im Anhang ist – mit Modifikationen – an die Stelle einer vergleichbaren Berichtsvorgabe im Lagebericht gem. § 289 Abs. 2 Nr. 1 aF getreten, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angabe von Art und Zweck sowie Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (Nr. 3)

1. Allgemeines Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanz

Rz. 79 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind als "Sonderposten eigener Art" zu klassifizieren. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist gem. § 266 Abs. 3 E. nach den passiven RAP in einem gesonderten Posten mit der Bezeichnung "Passive latente Steuern" auszuweisen. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung ist gem. § 266 Abs. 2 D. nach den aktiven RAP in einem g...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz

Rz. 214 [Autor/Zitation] Da § 266 Abs. 3 A.II. nur im Singular von der Kapitalrücklage spricht, wird von der hM angenommen, dass eine Untergliederung gesetzlich nicht gefordert wird (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 272 Rz. 66; Seidler in Haufe BilKomm. online, § 272 HGB Rz. 114 [10/2024]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 478; aA Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 171 [10/2024], der eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 70 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser schließt etwaige Kosten- und Preissteigerungen mit ein. Steuerlich besteht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG ein Verbot zur Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Vergleichsinformationen

Tz. 60 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Mindestvergleichsangaben Sofern andere IFRS nicht Abweichendes zulassen oder fordern, müssen gem. IAS 1.38 für alle betragsmäßigen Angaben in der Berichtsperiode die entsprechenden Vergleichsinformationen für Vorjahre angegeben werden. Eine derartige Ausnahme enthält bspw. IAS 37.84 hinsichtlich des Rückstellungsspiegels. Eine weitere Ausnahme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Transformation von Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in deutsches Recht

Rz. 135 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) ist in Abs. 2 Satz 1 und 2 umgesetzt. Die Transformation erfolgte allerdings schon im Zusammenhang mit der Umsetzung des inhaltsgleichen Art. 2 Abs. 3 und 4 der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.1978 durch das BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360). Der Umstand, dass die Bilanz-RL (2013/34/EU) die Regelung ih...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt und Aufbau des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Abs. 2 Sätze 1 und 2 finden ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU), die mit Art. 2 Abs. 3–5 der ersetzten 4. EG-RL (78/660/EWG) weitgehend inhaltsgleich sind. Art. 4 der Bilanz-RL hat einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1 (Grundnorm) ist Art. 4 Abs. 2 und insbes. Abs. 3 Satz 1: Der JA hat der Richtlinie zu entspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Ergänzende Vorgaben für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 290 [Autor/Zitation] Abs. 2 Sätze 4 und 5 wurden durch das MicroBilG v. 20.12.2012 (BGBl. I 2012, 2751) in Umsetzung der Micro-Bilanzrichtlinie (2012/6/EU) v. 14.3.2012 zunächst als Sätze 3 und 4 eingeführt. Das HGBÄndG v. 4.10.2013 (BGBl. I 2013, 3746) verlagerte die Regelungen in die Sätze 4 und 5. Mit der Micro-Bilanzrichtlinie verfolgte der europäische Gesetzgeber das...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Anhang ist der dritte, wesentliche Teil des JA von KapGes. (§ 264 Abs. 1). Er ist neben Bilanz und GuV notwendiger Bestandteil der Rechnungslegung. Rz. 5 [Autor/Zitation] Als gleichwertiger Bestandteil des JA (Grottel in Beck BilKomm.[14], § 284 HGB Rz. 17) dient er diesem und ist auch dessen Zwecksetzung untergeordnet. Ihm kommt mit der Bilanz und de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Relativität des zu vermittelnden Bildes

Rz. 211 [Autor/Zitation] Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass der JA "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" vermittelt. Eine Korrektur des vom JA unter Anwendung des Gesetzes und der GoB gezeichneten Bildes kommt dabei ausweislich Abs. 2 Satz 2 nur in Frage, wenn "besondere Umstände" dazu führen, dass dieses Bild nicht der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Vermerke zu Bilanzposten

Rz. 38 [Autor/Zitation] Ergänzend zum Gliederungsschemas ist eine Vielzahl von Vermerken vorgesehen, die entweder in der Bilanz angeführt werden müssen oder für die ein Wahlrecht hinsichtlich des Ausweises in Bilanz oder Anhang besteht. Sie dienen insbes. einer besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Rz. 39 [Autor/Zitation] Obligatorische Vermerke i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung zum Jahresabschluss

Rz. 36 [Autor/Zitation] Eine feste Gliederung hat der Gesetzgeber für den JA insgesamt nicht vorgegeben; so ist auch nicht vorgeschrieben, ob der Anhang in Druckstücken (Geschäftsbericht) vor oder nach Bilanz und GuV zu platzieren ist. Der sachliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen des JA gebietet indes, den Anhang im Hinblick auf seine Erläuterungsfunktion in einen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 notwendiger Teil des JA einer KapGes. (vgl. zu Erleichterungen Rz. 15 ff.). Da bei KapGes. der Anhang Teil des JA ist, unterliegt er nach § 316 der Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Dies gilt zunächst für die Pflichtangaben nach §§ 284, 285 und nach den sonstigen, im HGB oder den Spezialgesetzen (zB AktG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definitionsmerkmale der verbundenen Unternehmen

Rz. 78 [Autor/Zitation] Obwohl der Gesetzgeber eine besondere Stellung der verbundenen Unternehmen anerkennt und diese an mehreren Stellen im HGB anführt, verzichtete er gleichzeitig auf deren genaue Definition. Die Begriffsbestimmung der verbundenen Unternehmen lässt sich aus dem § 271 Abs. 2 nur insofern ableiten, dass der Gesetzgeber die verbundenen Unternehmen in engem Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Erleichterungen für kleine KapGes. gelten für Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a entsprechend (§ 267a Abs. 2). Darüber hinaus sind sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 von der Erstellung eines Anhangs befreit, wenn sie die in Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 3 nummerierten Angaben statt im Anhang unter der Bilanz ("unter-dem-Strich-Vermerk") machen. Die auf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Einfluss des Einblicksgebots auf die Auslegung der GoB

Rz. 20 [Autor/Zitation] Von der Auslegung der Normen des Zweiten Abschnitts zu unterscheiden ist die Frage, welcher Einfluss diesen Normen bzw. dem ihnen zugrundeliegenden Richtlinienrecht auf die Auslegung der allgemeinen Bilanzierungsvorgaben des Ersten Abschnitts zukommt. Relevanz erlangt die Frage insbes. mit Blick auf das in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU)...mehr