Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtung

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.2 Eintragung Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entweder vom Arbeitgeber selbst oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit bis 60 EUR zur Verfügung gestellt wurde, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5.1.2 "Nachträgliche" Bewirtungen nicht begünstigt

Steuerfrei bleiben nur Speisen, die sich als notwendige Begleiterscheinung der mit dem Arbeitseinsatz verfolgten Zielsetzung erweisen. Begünstigt sind deshalb nur Arbeitnehmerbewirtungen während des Arbeitseinsatzes. Mahlzeiten, die im Anschluss an den Arbeitseinsatz in einer Gaststätte gewährt werden, können dagegen stets nur als Entlohnung für die geleistete Zusatzarbeit v...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5.2 Auswärtstätigkeit

Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer zur üblichen Beköstigung von seinem Arbeitgeber (im weiteren Sinne) anlässlich oder während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit erhält, oder welche die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Seit 2014 gilt dies nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer für diesen Reisetag keine Verp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5 Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind nicht nur gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden.[1] Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen vom Arbeitgeber die...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung zu den Bewirtungskosten

Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5.1.1 Höchstgrenze von 60 EUR pro Ereignis und Arbeitnehmer

Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob eine Abgabe aufwendiger Speisen und Getränke vorliegt, mit denen eine Belohnungsabsicht verfolgt wird. Auch bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes ist deshalb für die Steuerfreiheit erforderlich, dass der Wert der abgegebenen Speisen und Getränke pro Ereignis und Arbeitnehmer 60 EUR nicht überschreitet.[1] Praxis-Beispiel Ste...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.1 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung ohne Auswärtstätigkeit

Vorteile des Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung gehören nach wie vor nicht zum Arbeitslohn. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die ebenfalls nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Eine unentgeltliche oder teilentg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Frage, wie unentgeltliche Mahlzeiten durch den Arbeitgeber zu behandeln sind, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber die Mahlzeiten anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung, die nicht während einer auswärtigen Tätigkeit erfolgt[1] oder...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Inland für Arbe... / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten

Die Verpflegungsmehraufwendungen können nur in Höhe der Pauschalen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Werbungskostenabzug wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) eine Mahlzeit erhält. Die Kürzung wird von der vollen Verpflegungspauschale berechnet und beträgt 20 % für ein Frühstück und 40 % für ein...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten Ausland für Unt... / 4.2 Mehraufwand für Verpflegungskosten bei Auslandsreisen des Unternehmers

Für die Berechnung der Verpflegungspauschale kommt es darauf an, wann eine vorübergehende Tätigkeit im Inland beginnt, nach dem Grenzübertritt als Auslandsreise fortgesetzt wird und am Ende der Reise wieder ins Inland zurückführt. Die Pauschbeträge für Auslandsreisen werden durch das BMF in unregelmäßigen Abständen neu festgesetzt, zuletzt am 5.12.2025 für Geschäftsreisen ins...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Aufwendungen, die auf den Unternehmer und seine Gäste entfallen

Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsreisekosten / 2.3 Arbeitgeberbewirtung bei Auslandsreisen

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit übliche Mahlzeiten (Gesamtwert bis 60 EUR) vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten, und ist hierfür ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Werbungskosten hat. Im Rahmen der 60-EUR-Grenze ist die Arbeitgeberbewirtung mit dem amtlichen Sachbezugswe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überstundenverpflegung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bewirtung Rz 1, 5, 10 ff [12].mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.3 Beschränkungen der Vorsteuervergütung in den EU-Mitgliedstaaten

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 5 Aufzeichnungspflichten: Einzeln und getrennt

Soweit der Unternehmer Aufwendungen i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1–4, 6b und 7 EStG tätigt, muss er diese für jede Gruppe einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzeichnen (§ 4 Abs. 7 EStG). Derartige Aufwendungen sind insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Arbeitszimmer. Das gilt auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn im Wege der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 3.2 Gemischte Aufwendungen sind in der Regel aufzuteilen

Der große Senat des BFH hat entschieden:[1] § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normiert kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl durch die Einkünfteerzielung als auch privat veranlasst sind, also sogenannte gemischte Aufwendungen. Als Folge dieser Entscheidung musste die Finanzverwaltung ihre Auffassung bezüglich gemischter Aufwendungen ändern. Ihre neue...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.2 Ort und Tag der Bewirtung

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt keinen bestimmten Ort für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass voraus. Sie gilt für Bewirtungen im In- und Ausland, die Bewirtung kann in einem Restaurant, einem Hotel, einer Bar, in einem Biergarten, in einem Gästehaus, in der Kantine oder in Ausnahmefällen in der Wohnung des Stpfl. stattfinden. Ort und Tag der Bewirtung müssen auf einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2 Begriffe: Bewirtung und Bewirtungskosten

2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln "Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 70 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.3 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.4 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Die konkrete betriebliche Veranlassung einer jeden Bewirtung, die das Gesetz unzweideutig fordert, muss aber auch dann angegeben werden, wenn zu den bewirteten Personen bereits Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung § 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2 Bewirtung und Bewirtungskosten

2.1 Bewirtender und Bewirteter Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.11 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Hat der Steuerpflichtige den notwendigen Aufzeichnungspflichten zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Bewirtungsvorgänge nicht genügt, hat er also z. B. zum Teil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.6 Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nach seinem Wortlaut auch, wenn ein Steuerpflichtiger einen Geschäftsfreund in der betriebseigenen Kantine unentgeltlich bewirtet. Dies gilt unabhängig davon, ob das übliche Kantinenessen oder ein besonders zubereitetes Essen gereicht wird. Die Kosten des Kantinenessens, die auf die Bewirtung von Geschäftsfreunden entfallen, können nur zu 70...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.9 Bewirtungen im Ausland

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterscheidet nicht, ob die Bewirtung im Inland oder im Ausland stattgefunden hat. Die genannten Nachweiserfordernisse sind grundsätzlich auch bei Bewirtungen im Ausland zu erfüllen. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in Ausnahmefällen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln

"Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 70 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Bewirtung (Darreichung von Speisen und Getränken) besteht. Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

§ 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.5 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen". [1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.2.7 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4 Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben

Von den Bewirtungskosten sind zunächst folgende Kosten auszuscheiden: Teile der Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind[1]; Teile der Bewirtungskosten, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen[2]; Bewirtungsaufwendungen, deren Höhe und betriebliche Veran...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 2 Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.5 Spezialfall: Bewirtungskosten anlässlich einer Jagd usw.

Bewirtungen aus Anlass einer Jagd, Fischerei, auf einer Segel- oder Motorjacht fallen unter § 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 4 EStG, wonach Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 4 Abs. 5 Satz 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.4 Betriebliche Veranlassung

Nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst, ist ausschließlich die Bewirtung von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens.[1] Um voll abzugsfähigen Bewirtungsaufwand handelt es sich also nur dann, wenn ein Unternehmer ausschließlich seine Arbeitnehmer bewirtet. Nehmen an der Bewirtung selbständig tätige Geschäftspartner teil, greift stets die gesetzliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6.1 Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR

Der Begriff "Rechnung" wird verwaltungsseitig grundsätzlich einheitlich für eine Rechnung i. S. d. § 14 UStG verwendet, die auch die Anforderungen an einen Beleg i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 6 KassenSichV erfüllen kann.[1] Kleinbetragsrechnungen i. S. d. § 33 UStDV sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Den meisten Bewirtungsfällen liegen in der Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.7 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 3 Die 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Der nicht abziehbare Teil der Bewirtungsaufwendungen beträgt 30 % der um die – bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern – abziehbare Vorsteuer geminderten (angemessenen und ...mehr