Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Pferdezucht

Für die – vom Gericht im Streitfall von Amts wegen zu prüfende[1] – Gewinnerzielungsabsicht einer Pferdezucht ist insbesondere bedeutsam, ob der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung seiner Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten einen Totalgewinn (in der Zeit zwischen Betriebsgründung und –beendigung) erwarten lässt.[2] Eine solche A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt betreibt auch dann seine Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn er seit 20 Jahren nur Verluste i. H. v. insgesamt 0,5 Mio. EUR erzielt hat. Denn ein Unternehmen dieser Art ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen.[1] Bei de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.2 Freiwillige Praktika mit Hochschulbezug

Freiwillige Praktika, die nicht aufgrund einer Verpflichtung in den Studien- und Prüfungsordnungen absolviert werden, die aber aufgrund der Immatrikulation der/des Studierenden bereits oder noch einen Hochschulbezug aufweisen, können ein sog. "anderes Vertragsverhältnis" i. S. d. § 26 BBiG darstellen. Hinweis Sofern ein Praktikant den Ausbildungsbetrieb selbst bestimmt und ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.2 Rechtssicherheit durch verbindliche Zusage

Die Anerkennung von "liebhabereiverdächtigen" Verlusten in einem Veranlagungszeitraum stellt keine Zusage für die Behandlung in späteren Veranlagungszeiträumen dar und bindet das Finanzamt auch nicht nach Treu und Glauben, selbst wenn der Steuerpflichtige im Folgezeitraum darauf vertraut hat.[1] Bei hohem Investitionsbedarf und nicht unerheblichen Erfolgsrisiken kann daher di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.2 Beweisanzeichen für Einkünfteerzielungsabsicht

Die Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) im Rahmen der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch das FG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens beurteilt werden.[1] Dafür genügt jede auch noch so geringe Ertragserwartung, selbst die bloße Aussicht auf steuerbare Veräußerungsgewinne.[2] Dabei liegt eine Unge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss eine Fachkraft f... / 2 FAQ

1) Was ist der Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten? Der Sicherheitsbeauftragte ist meist in den Produktionsprozess direkt eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen: Er achtet z. B. darauf, dass Schutzeinrich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Lediglich optische Beeinträchtigungen reichen nicht aus, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können. Vorliegen einer grundlegenden Umge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.1 Bestimmung der Totalperiode

Für die Bestimmung der Totalperiode, die der Prognose des Totalgewinns zugrunde zu legen ist, ist bei landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig – wenn sie nicht durch eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung[1] oder etwa durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgegeben werden[2] – von einem unendlichen Beurteilungszeitraum auszugehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.3 Beweislast und Beweis des ersten Anscheins

Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht sind die Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu berücksichtigen.[1] Selbstständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen auch selbstständig beurteilt werden.[2] Bestehen Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 3.2 Liebhaberei bei schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender oder künstlerischer Tätigkeit

Liebhaberei im Bereich der selbstständigen, insbesondere freiberuflichen Arbeit verwirklicht sich meist in schriftstellerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender[1] oder künstlerischer[2] Tätigkeit von Personen, die auf die Einnahmen hieraus nicht angewiesen sind, weil sie sonst ein gesichertes Einkommen aufzuweisen haben.[3] Dies gilt insbesondere für eine schriftstelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit ( § 35 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung ‐‐InsO‐‐ i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO ) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. § 4 Abs. 1 und 4, § 11, § 18 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Rentenzahlungen: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.3.2.1 Überblick Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83 für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167–177). Die Ausgliederung auf Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 151 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Ausgliederung auf Pers-Ges tw zulässig (s Tz 137). Dabei ist darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (s Tz 107, 109). Auch die Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges ist tw zulässig (s Tz 137). Hier ist ebenfalls darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (sinng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Überblick

Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder Gen s Tz 101. Zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind mE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehescheidung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Frage, wer nach einer Ehescheidung zur Weiternutzung der gemieteten Ehewohnung berechtigt ist, regelt seit 1.9.2009 der neue § 1568a BGB. Die bisherigen Bestimmungen der Hausratsverordnung wurden ersatzlos aufgehoben. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist, ob der Mietvertrag über die Ehewohnung mit beiden Ehepartnern (s. u. Abschnitt 1) oder nur mit eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf stpfl Kap-Ges oder stpfl Gen (bzw auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges oder Gen) kommt ebenfalls keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); auch entspr Abspaltungen sind mE ohne Bedeutung. Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Var: Ausgliederung Die Ausgliederung zwischen den Gesellschaften ste...mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 3. BGH, Urt. v. 8.10.2024 – VI ZR 250/22

Kommen wir nun zu einer Entscheidung des BGH, die man knapp unter der Überschrift "Verdienstausfallschaden trotz Arbeitsfähigkeit" zusammenfassen kann. Der Kläger nimmt die Beklagten auf Ersatz von Verdienstausfall nach einem Unfall in Anspruch. Am 8.5.2019 hatte der Kläger in einer Waschstraße gearbeitet, wo er durch das Beklagtenfahrzeug erfasst und eingeklemmt wurde. Dadur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 139 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf Pers-Ges dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 142 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der unterschiedlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme werden Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung nachfolgend getrennt dargestellt. 4.3.2.4.1 Aufspaltung Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 176 [Autor/Stand] Bereits im Ermittlungsverfahren können StA oder die selbständig ermittelnde FinB zur Klärung einer steuerlichen Vorfrage von ihrer Aussetzungsbefugnis nach § 396 Abs. 2 AO Gebrauch machen (vgl. dazu eingehend die Erl. zu § 396 AO ). Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im Falle einer offenen Rechtslage wird man der Ermittlungsbehörde ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Hybride Rechtsformen

Tz. 135 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Problematisch sind ferner Umw von Rechtsträgern hybrider Rechtsform. Maßgebend für die umwstliche Beurteilung eines Rechtsträgers ist dessen zivilrechtliche Rechtsform. Das soll nachfolgend am Bsp einer atypisch stillen Beteiligung (dazu bereits s Tz 53 ff) und anhand der KGaA dokumentiert werden. 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung Tz. 136 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 117 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Aufspaltung nicht entgegensteht. Im Einzelnen: Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Aufspaltung dann nicht entgegen, wenn entweder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Spaltung einer gGmbH hat vor allem in den folgenden "gemeinnützigen Konzernfällen" praktische Bedeutung: Spaltung einer gemeinnützigen TG auf mehrere gemeinnützige MG, Spaltung einer gemeinnützigen MG auf mehrere gemeinnützige TG, Spaltung einer gGmbH auf gemeinnützige SchwGes. Die folgenden Tz gelten auch für den Fall, dass Übernehmerinnen...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / c) Sonderfall: Dauervollstreckung, wenn der Erbe bereits zuvor Mitgesellschafter war

Mit Beschluss v. 12.3.2024[67] hat der BGH entschieden, dass ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil auch dann der vom Erblasser angeordneten Dauertestamentsvollstreckung unterliegt, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. Diese Aussage ist m.E. auf GbR-Anteile übertragbar.[68] Vorausgesetzt ist hier wie dort selbstverständlich, dass der Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.5 Erforderliche Satzungsänderungen bei den Übernehmerinnen hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei den Übernehmerinnen ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 117) – zu prüfen, ob aufgr der Aufspaltung ihre Satzungen im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen sind. Bei der Aufspaltung zur Aufnahme (s § 123 Abs 1 Nr 1 UmwG) werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der St-Befreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (s auch AEA...mehr

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AGS 03/2026, Beabsichtigte ... / 1. Synopse

Das BerHG vom 18.6.1980,[5] das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.7.2024[6] geändert worden ist, soll nach dem Regierungsentwurf wie folgt geändert:[7] Hinweis Der Regierungsentwurf entspricht 1:1 dem vormaligen Referentenentwurf.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 96 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für eine gemeinnützige Gen ist gem § 258 Abs 1 UmwG der Formwechsel in eine Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der St-Befreiung führen (s Tz 90). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen St-Befreiung führen, sofern die in Tz 92 genannten Vorau...mehr

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zfs 03/2026, Erstattung der... / Leitsatz

1. Eine Krankheit im Sinne der MB/KK 2009 liegt nur vor, wenn unabhängig von den subjektiven Vorstellungen des Versicherungsnehmers ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler Körper- oder Geisteszustand festzustellen ist. Ist eine Behandlungsdokumentation nicht aussagekräftig oder sonst unzulänglich, ist die2. Vernehmung der behandelnden Ärztin als Zeugin zum Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist mE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 1 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung mE ni...mehr