Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Begriff des materiellen Fehlers

Rz. 16 Die beiden Tatbestände des § 177 in Abs. 1 und 2 AO sehen die Berichtigung von "materiellen Fehlern" vor. In der ursprünglichen Fassung des § 177 AO v. 16.3.1976 lautete die Bezeichnung "Rechtsfehler". Dadurch waren Zweifel entstanden, was unter Rechtsfehler zu verstehen sei; insbesondere war zweifelhaft geworden, ob Unrichtigkeiten i. S. d. § 129 AO unter den Begriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1 Steuerrechtliche Beurteilung

2.1.1 Gewerbesteuer Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreib...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.7 Tatsächliche Verhältnisse

Oftmals wird unterstellt, dass für die Begründung der Sozialversicherungspflicht ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dieser kann schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend geschlossen werden. Durch die Rechtsprechung ist ausdrücklich festgestellt worden, dass das tatsächliche Vorhandensein eines Beschäftigungsverhältnisses zur Begründung der Versicherungspflic...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die...mehr

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Argentinien / Zusammenfassung

Begriff Argentinien gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Argentinien ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Argentinien kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in §...mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1.2 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

Eine Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ohne Wirkung. Übt ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zwei einzelvertraglich vereinbarte Beschäftigungen aus, werden sie hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung wie ein Beschäftigungsverhältnis bei e...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.3 Lohnsteuer

Ferner werden die dem Auftragnehmer gezahlten Honorare nicht der Lohnsteuer unterworfen. Schließlich werden seitens des Auftraggebers auch keine Beiträge zur Sozialversicherung des Auftragnehmers geleistet.mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1.1 Pflegepersonal in Krankenhäusern und Heimen

Eine entsprechende Bewertung nach dem Gesamtbild der Tätigkeit haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung für Pflegepersonal in Krankenhäusern und Heimen vorgenommen.[1] Wenn z. B. Anästhesieschwestern/-pfleger, OP-Fachkräfte, Stationsschwestern/-pfleger oder Altenpflegerinnen/-pfleger zeitlich begrenzt als selbstständige Tätige durch Agenturen oder eigene Vermittlung ...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei bleiben: Ersa...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.1 Gewerbesteuer

Wird ein Auftragnehmer im Rahmen eines "freien Mitarbeiterverhältnisses" auf Honorarbasis beschäftigt, dann rechnet er seine Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber ab. Seine Einnahmen gehören nach seiner Einschätzung dann in aller Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie unterliegen grundsätzlich auch der Gewerbesteuer; bei Hausgewerbetreibenden ist die Steue...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 Zusammenfassung: Kriterien für Nichtselbstständigkeit

Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegeben ist, innerhalb dessen eine Person als Arbeitnehmer in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei kann man zunächst von dessen arbeitsrechtlicher Beurteilung und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung ausgehen.[1] Eine ab...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / Zusammenfassung

Überblick Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen des regulären Regelrentenalters einen Rentenantrag zu stellen. Ohne Rentenantrag wird auch keine Rente gezahlt. Stattdessen ist eine Weiterarbeit – soweit sie auch arbeits- und tarifvertraglich zugelassen ist – bis weit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus möglich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die sozialversicher...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Handelt es sich bei allen Beschäftigten automatisch um Arbeitnehmer?

In der heutigen Arbeitswelt treten neben dem klassischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis viele verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit auf. Die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit verschwimmen immer mehr. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmerbegriff arbeits- und lohnsteuerrechtlich zu anderen Ergebnissen führen kann als in der Sozialversicherung. So w...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gelten auch solche Personen als Arbeitnehmer, die aus einem früheren Besch...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.1.2 Umsatzsteuer

Unter dieser Voraussetzung gehen die Vertragsparteien regelmäßig davon aus, dass die Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs unternehmerisch erbracht werden. Aus diesem Grund wird der selbstständig Tätige in seiner Honorarrechnung auch Umsatzsteuer gesondert ausweisen, die der selbst unternehmerisch tätige und deshalb regelmäßig vorsteuerabzugsberechtig...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.3.1 Unterscheidung zwischen gehobenen und einfachen Tätigkeiten

Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch die Art und Dauer der Tätigkeit zu berücksichtigen, vor allem muss zwischen gehobenen und einfachen Arbeiten unterschieden werden. Je einfacher die Tätigkeit ist, desto geringer ist die Möglichkeit des Beschäftigten einzuschätzen, eine bestimmte Unternehmerinitiative zu entfalten. Deshalb ist in diesen Fällen eher von einer Einglied...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.4 Sonderfall: Transferpreis-/Jahrespreisanpassungen

Im Bereich der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und insbesondere der Frage, ob nachträgliche umsatzsteuerlich relevante Preisanpassungen vorliegen, sind in der jüngeren Vergangenheit zunehmend auch Transferpreis-/Jahresendanpassungen (TPA) zwischen verbundenen Unternehmen in den Fokus gerückt.[1] Die Verrechnungspreisanpassungen sind regelmäßig ertragsteuerrechtlich mo...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR (2020: 2.400 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen kein Arbe...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Merkmale für Beschäftigung als Arbeitnehmer

Wird ein Beschäftigter als Arbeitnehmer tätig, dann gehört die Vergütung zu dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug.[1] Voraussetzung hierfür ist ein abhängiges bzw. fremdbestimmtes Beschäftigungsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, und innerhalb dessen der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers ein...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer Selbstständigkeit

Die maßgebenden Kriterien zur Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbstständigen Tätigkeit sind in einer umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden.[1] Maßgebend ist stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum r...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.2 Eingliederung in das Unternehmen

Für ein abhängiges Dienstverhältnis ist weiterhin kennzeichnend, dass der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert[1] und vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit freigestellt ist.[2] Diese Entscheidung ist nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu treffen. Dabei ist...mehr

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Warum wird ein Brandschutzb... / 2 Aufgabe des Brandschutzbeauftragten

Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement zu beraten und zu unterstützen. Die konkreten Aufgaben sollten vom Unternehmer gemeinsam mit dem Brandschutzbeauftragten entsprechend den betrieblichen Anforderungen (u. a. unter Zuhilfenahme...mehr

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Studierende und Praktikanten: Beurteilung von Sachverhalten mit Auslandsbezug

Zusammenfassung Überblick Für Studierende und Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Studium oder ein Praktikum ausüben. Im Rahmen der europäischen Verordnung gilt ein studentischer Aufenthalt als vorübergehender Aufenthalt, sodass die Rechtsvorschriften des Wohnstaats i. d. R. weitergelten. Die gleichen Regelungen gelten auch für die ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während eines in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums im EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums dem Grunde nach den deutschen Rechtsvorschriften.[1] Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wo...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2 Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz absolvieren, gelten die EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit. Die Verordnungen gelten für alle Personen, die vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Für die Beurteilung ist der Status des Praktikanten und die Art des Praktikums von Bedeutung....mehr

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Studierende und Praktikante... / 3 Praktikum in einem anderen Abkommensstaat

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem Abkommensstaat absolvieren, gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens. Das jeweilige Abkommen ist anzuwenden, wenn die betreffende Person vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst wird. Für die Beurteilung ist von Bedeutung, ob der Praktikant dem Grunde nach als Student angesehen ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1 Studierende

Der Personenkreis der Studierenden ist weder in der europäischen Verordnung noch in einem Abkommen über Soziale Sicherheit als Personenkreis definiert. Die Absicherung eines Studenten wird deshalb im Regelfall von seinem Lebensmittelpunkt abgeleitet. 1.1 Studium im Rahmen der Verordnungen über Soziale Sicherheit 1.1.1 Wohnort Deutschland Wohnt ein Student in Deutschland und ist...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.2.1 Versicherung

Wird festgestellt, dass sich ein Studierender aus einem anderen Mitgliedstaat zum Zwecke des Studiums in Deutschland aufhält, dann kann seine bisherige Versicherung fortgeführt werden. Eine Aufnahme in die deutsche Krankenversicherung ist ausgeschlossen.mehr

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Studierende und Praktikante... / Sozialversicherung

1 Studierende Der Personenkreis der Studierenden ist weder in der europäischen Verordnung noch in einem Abkommen über Soziale Sicherheit als Personenkreis definiert. Die Absicherung eines Studenten wird deshalb im Regelfall von seinem Lebensmittelpunkt abgeleitet. 1.1 Studium im Rahmen der Verordnungen über Soziale Sicherheit 1.1.1 Wohnort Deutschland Wohnt ein Student in Deutsc...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.3 Studium mit Bezug zu Abkommensstaaten

Es gibt keine Abkommen, in denen der Personenkreis der Studierenden geregelt ist. In Anlehnung an die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheiten werden die gleichen Regelungen für die Abkommensstaaten übernommen, die den Bereich der Krankenversicherung umfassen. 1.3.1 Versicherung Wird festgestellt, dass sich ein Studierender aus einem Abkommensstaat zum Zwecke des Studiums i...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten.mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1 Studium im Rahmen der Verordnungen über Soziale Sicherheit

1.1.1 Wohnort Deutschland Wohnt ein Student in Deutschland und ist an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert, gelten für den Studierenden die deutschen Rechtsvorschriften. Begibt sich eine in Deutschland wohnende Person zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Siche...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.3 Leistungen bei Krankheit

Leistungen können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen werden. 2.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. 2.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorsc...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.3.1 Versicherung

Wird festgestellt, dass sich ein Studierender aus einem Abkommensstaat zum Zwecke des Studiums in Deutschland aufhält, dann wird seine bisherige im Abkommensstaat bestehende Versicherung fortgeführt. Eine Aufnahme in die deutsche Krankenversicherung ist ausgeschlossen. Begibt sich ein deutscher Studierender zum Zwecke des Studiums in einen Abkommensstaat, dann bleibt er wiede...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften eines anderen Staates, kann er in Deutschland Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem anderen Staat erhalten.mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1.1 Wohnort Deutschland

Wohnt ein Student in Deutschland und ist an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert, gelten für den Studierenden die deutschen Rechtsvorschriften. Begibt sich eine in Deutschland wohnende Person zum Zwecke eines Studiums in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz, wird dieser Aufenthalt nach den EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit als vorübergehend a...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1.3 Beschäftigung eines Studierenden

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender in einem anderen EU/ EWR-Staat oder der Schweiz eine Beschäftigung aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Hierbei spielt weder der Sitz des Arbeitgebers noch die Ausgestaltung der Beschäftigung (U...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.3.2 Beschäftigung eines Studierenden

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem Abkommensstaat eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Sollten die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Studenten erfüllt sein, dann kann der ...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. I. d. R. wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispiel Vor...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums in einem Abkommensstaat in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem and...mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.3.3 Leistungsumfang

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass der Praktikant nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen kann, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Praktikums – notwendig sind. Des Weiteren können...mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er im jeweiligen Abkommensstaat Sachleistungen erhalten. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversiche...mehr