Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 6 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung vor Beginn der Schutzfrist, aber außerhalb des Referenzzeitraums

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.9. eine tarif...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 13 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Mehrfachbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A und B beschäftigt. Ihre Schutzfrist beginnt am 10.10. Bei Arbeitgeber A erhält sie ein monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 600 EUR. Bei Arbeitgeber B beträgt das monatlich gleichbleibende Nettoarbeitsentgelt 900 EUR. Ergebnis Bestehen zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung mehrere Arbei...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die steuerliche Beurteilung werden bei den steuerbegünstigten Körperschaften (z. B. Vereinen) ihre Tätigkeitsfelder den folgenden Bereichen (Sphären) zugeordnet: ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 9 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgeltminderung durch Kurzarbeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin ist in einer Abteilung, i...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 3 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei Stundenlohn

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 28 Stunden an vier Arbeitstagen je Woche (je 7 Stunden). Der Stundenlohn beträgt 15 EUR brutto. Es wird k...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 5 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung im Referenzzeitraum

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält zum 1.7. eine Geha...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 1 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Berechnung bei festem Monatsgehalt

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ab dem 11.9. (Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG) Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Die Arbeitnehmerin hat in den letzten 3 vor der Schutzfrist abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen auf der Basis eines gleichbleibenden Gehalts...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 8 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgelterhöhung innerhalb der Schutzfristen

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin erhält ab 1.10. eine tar...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und Direktversicherung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 22 Jahre alt, keine Kinder, erhält ein Gehalt von 2.710 EUR. Sie hat Steuerklasse IV, zahlt keine Kirchensteuer und ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt. Ihr Arbeitgeber hat für sie eine Direktversicherung abgeschlossen, in die sie monatlich 100 EUR überweisen lässt. Die 100 EUR werd...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 14 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Zusammentreffen Schutzfrist und Elternzeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnen die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG für mehrere Arbeitnehmerinnen jeweils während einer laufenden Elternzeit. Im Übrigen ist die Ausgangssituation unterschiedlich: Arbeitnehmerin A: Sie beendet die laufende Elternzeit nicht. Arbeitnehmerin B: Sie beendet die laufende Elternzeit unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist. Arbeitnehmerin C: Si...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 2.3 Entlassungsbegriff

Eine Entlassung erfolgt meist durch ordentliche Arbeitgeberkündigung. Aber auch Aufhebungsverträge und Änderungskündigungen fallen unter den Begriff der Entlassung, wenn sie vom Arbeitgeber veranlasst werden.[1] Bei Änderungskündigungen ist zwar möglich, dass einige Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, ohne sich gegen die Kündigung zu wehren, oder eine Annahme unter V...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 7 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnen für Arbeitnehmerin A am 15.7. und für Arbeitnehmerin B am 15.10. Beide Arbeitnehmerinnen sind bis zum 31.7. als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt. Mit Wirkung vom 1.8. werden beide Arbeitnehmerinnen in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Beide Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vo...mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO)

Tz. 25 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) nicht als Zweckbetrieb anerkannt werden, handelt es sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 64 AO. Körperschaften werden mit ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb partiell steuerpflichtig, d. h., die da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 10 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und VWL

Sachverhalt Die Mutterschutzfrist einer Arbeitnehmerin, 25 Jahre, beginnt am 16.11. Sie hat ein Gehalt von 2.050 EUR zzgl. 27 EUR VWL-Zuschuss, Steuerklasse IV/kein Kinderfreibetrag, 9 % Kirchensteuer. Sie ist gesetzlich krankenversichert bei einer Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt und ist noch kinderlos. Ab 16.11. erhält sie Mutterschaftsgeld von ih...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 4.1 Ärztliche Beurteilung

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.[1] Der Arzt hat dem Beschäftigten ein Impfangebot zu unterbreiten, wenn es sich um eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge nach der ArbMedVV handelt, es sich um Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung handelt oder tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und das Risiko im Vergleich zur Allgemeinbevölk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 3 Anlass und Auslösekriterien für die Vorsorge

Die „Anlässe“ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden über sog. untere und obere „Auslösewerte“ in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel ermittelt. Sie gründen sich auf das Ergebnis arbeitsmedizinischer Forschung, die die Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit und den damit einhergehenden Gesundheitsgefahren untersucht hat. Untere Auslösew...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.1.3 Beratung zum Mutterschutz

Mit Feststellung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen und Weitergabe der Information an den Arbeitgeber ist dieser verpflichtet, die bestehende Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dabei bezieht er häufig den Betriebsarzt zeitnah mit ein, insbesondere zur Beurteilung möglicher Tätigkeitsbeschränkungen bis hin zu Beschäftigungsverboten. Insbesondere in Bereichen mit biol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile[1] in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d. Vorschrift bewirkt.[2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 3.2.3 Kriterien einer Beeinträchtigung

Eine Beeinträchtigung ist nach dem Wortlaut von § 20 Abs. 3 WEG rechtlich nicht relevant, wenn sie nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht oder die über dieses Maß hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer mit der begehrten Baumaßnahme einverstanden sind. Maßstab für die Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung beeinträchtigend ist, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegehilfsmittel / 2.2 Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels durch die Pflegekasse nicht vorgesehen. Die Beurteilung über die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels wird in der Regel von einer Pflegefachkraft oder dem Medizinischen Dienst (MD) vorgenommen.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.6 Aufeinanderfolge und Verstärkung von Anteilsvereinigungen

Rz. 92 Eine bestehende mittelbare oder teilweise unmittelbare und teilweise mittelbare Anteilsvereinigung kann durch die Übertragung von Anteilen zu einer ausschließlich unmittelbaren Beteiligung verstärkt werden. Eine solche Verstärkung einer bereits bestehenden Anteilsvereinigung hat schon den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. nicht ausgelöst.[1] An dieser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 5 Nacherwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks (Abs. 7)

Rz. 99 Nach dem Sinn und Zweck des § 1 Abs. 7 GrEStG sollten mit dieser Vorschrift ungerechtfertigte Doppelbelastungen mit Grunderwerbsteuer vermieden werden, die sich beim Erwerb des Eigentums an dem erbbaurechtsbelasteten Grundstück durch den Erbbauberechtigten daraus ergeben, dass der Anspruch auf den Erbbauzins grunderwerbsteuerrechtlich als Bestandteil des belasteten Gr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.4.1 Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung arbeiten Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und weitere fachkundige Personen oft eng zusammen. Dabei ist die direkte Präsenz am Arbeitsplatz nicht bei allen Arbeitsschritten erforderlich. So lassen sich z. B. die Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die Ermittlung der Gefährdungen, die Beu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 1 Rechtliche Grundlage

Die Grundlage zur Ableitung einer arbeitsmedizinische Vorsorge an Arbeitsplätzen mit Lärmexposition ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere die §§ 3–6, die den Arbeitgeber verpflichten, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Lärm- und Vibration...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1.6 Arznei-/Heil-/Hilfsmittel/Haushaltshilfe o. dgl.

Der MD unterstützt die Krankenkassen bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von Hilfsmitteln und häuslicher Krankenpflege sowie Haushaltshilfe (z. B. Satzungsregelung "akute und schwere Erkrankung"), Arzneimittelverordnungen insbesondere bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-label-use), H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / Zusammenfassung

Überblick Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Ihr Ziel ist es, lärmbedingte Hörschäden frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte professionell zu beraten. Dieser Beitrag bietet ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.1.1 Grundsätze

Da § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG den Verwalter ermächtigt, eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, kann es sich dabei nur um erforderliche Maßnahmen handeln. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt wäre er ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu treffen, die vielleicht durchaus sinnvoll, aber nicht erforderlich sind. Prax...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 2.1 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (AMR 6.5)

Ein erhöhtes Infektionsrisiko durch die berufliche Tätigkeit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung[1] besteht nicht nur bei gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wie Bakterien, Viren, Protozoen und Pilzen. Es umfasst auch Tätigkeiten mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, bei denen biologische Arbeitsstoffe wie Mikroorganismen, Z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5 Die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93j Nach § 1 Abs. 3a S. 1 GrEStG gilt als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar, eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen inländischer Grundbesitz gehört, innehat. Die Begrifflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.5 Die unverändert gebliebenen Regelungsinhalte

Rz. 82 Die bisherigen Äußerungen der Verwaltung zu den verschiedenen Arten des Erwerbs haben keine inhaltlich maßgebenden Änderungen erfahren. Unterscheiden lassen sich damit für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG der derivative und der originäre Erwerb (so auch Tz. 4.1-4.3 des Erlasses v. 26.2.2003, BStBl I 2003, 271). Bei Übertragung bereits bestehender Gesellschaftsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.4 Begriff des herrschenden Unternehmens

Rz. 28 Das herrschende Unternehmen leitet sich nicht aus den §§ 15–18 AktG ab, sondern stellt eine eigenständige Begrifflichkeit i. S. d. § 6 a GrEStG dar. Hiernach definiert sich das herrschende Unternehmen i. S. d. § 6 a GrEStG als der oberste Rechtsträger, der die Voraussetzungen des § 6 a S. 4 GrEStG erfüllt und insbesondere Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. D...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.6 Abgrenzung zu Modernisierung bzw. baulicher Veränderung

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das Wohnungseigentumsgesetz auch den Begriff der Modernisierung nicht mehr. Änderungen durch das WEMoG Maßnahmen der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums stellen bauliche Veränderungen dar. Modernisierungsmaßnahmen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer? Seit Inkrafttreten des WEMo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand[1] liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft mit inländischem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.3 Modernisierende Erhaltung

Soweit bereits bei "normalen" Maßnahmen der Erhaltung keine Verpflichtung besteht, dieselben Materialen wie bei der Errichtung der Wohnanlage zu verwenden, ist die modernisierende Erhaltung dadurch geprägt, dass die Wohnungseigentümer auch nicht gezwungen sind, sich im Rahmen der Erhaltung auf den ggf. veralteten Standard der schadhaften Anlagen und Einrichtungen zu beschrän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 2.1 Allgemeine Hinweise

In Deutschland sind nach Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ca. 4-5 Mio. Beschäftigte arbeitsbedingt lärmexponiert. 2024 wurden mehr als 19.000 neue Anzeigen zur Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gemeldet, knapp 9.000 wurden neu anerkannt und über 300 von Ihnen erhielten Rentenzahlungen.[1] Die Gefahr des Entstehens eines Gehörschadens wird maßgeb...mehr