Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Onboarding: Neue Mitarbeiter einführen und nachhaltig in ... / 4.7 Übernahmegespräch

Haufe-Lexware Redaktion
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Am Ende der Probezeit muss der Vorgesetzte (in Rücksprache mit dem Team) entscheiden, ob er den neuen Mitarbeiter übernehmen will. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, schließlich hat sie längerfristige Auswirkungen: Ob der neue Mitarbeiter im Unternehmen bleibt oder, aufgrund mangelnder Übereinstimmung, das Unternehmen verlässt. Die bereits erwähnten wertvollen Dokumentationen der vorangegangenen Probezeitgespräche helfen bei der Entscheidungsfindung.

 
Praxis-Tipp

360-Grad-Feedback

Holen Sie vor der finalen Entscheidung auch Beurteilungen durch Dritte ein, die mit dem neuen Teammitglied während der Probezeit zusammengearbeitet haben (z. B. 360-Grad-Feedback).

Bei der 360-Grad-Methode beurteilen Sie den neuen Kollegen aus unterschiedlichen Perspektiven: aus dem Blickwinkel des Vorgesetzten, der Kollegen (auch abteilungsübergreifend), der Teammitglieder und eventuell auch Ihrer Kunden.

Eine Entscheidung für die Übernahme bedeutet für das Unternehmen eine langfristige Bindung. Experten raten nur dann zugunsten des Mitarbeiters zu entscheiden, wenn sie von der Passung

  • der fachlichen und sozialen Kompetenz des Neueinsteigers,
  • mit der bestehenden Unternehmenskultur (Stichwort Cultural Fit) und
  • mit dem Team überzeugt sind

oder ein gesichertes Entwicklungspotential dorthin beim Onboardee sehen. Am besten ist es, wenn der Vorgesetzte die Passung mit dem Paten und dem Vertreter der Personalabteilung mindestens sechs Wochen vor Ende der Probezeit diskutiert.

Spätestens im letzten Probezeitgespräch bzw. dem Übernahmegespräch teilt der Vorgesetzte dem Mitarbeiter mit, ob er übernommen wird – je eher desto fairer. Das Gespräch sollte – unabhängig von der Entscheidung – wertschätzend und konstruktiv verlaufen. Denken Sie dabei an Ihr Arbeitgeberimage! Denn: Verlässt der Mitarbeiter das...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.585
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.307
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    905
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    878
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    842
  • Jubiläumszuwendung
    815
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    784
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    764
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    753
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    730
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    728
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    707
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    699
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    664
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    661
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    648
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    645
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Abrechnung verständlich erklärt: Entgeltabrechnung 2026
Entgeltabrechnung 2026
Bild: Haufe Shop

Das Nachschlagewerk für die rasche und korrekte Entgeltabrechnung. Expert:innen stellen an über 420 Beispielrechnungen alle wichtigen Fälle vor und zeigen, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Und das Entgeltabrechnungs-ABC enthält über 560 verschiedene Entgeltarten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren