Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitsschutz, Unfallverhütung im Betrieb und betrieblicher Umweltschutz

Rz. 5 Gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat sich der Betriebsrat für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung im Betrieb und den betrieblichen Umweltschutz einzusetzen. Die Zuweisung einer weiteren Aufgabe an den Betriebsrat verstärkt dessen Einbeziehung in den gesetzlichen Arbeits- und Umweltschutz, indem ihm eine Überwachungsbefugnis und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Sicherheitsbeauftragte

6.1 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Rz. 17 Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VII hat in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Unter Bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Arbeitsschutzbehörden

Rz. 13 Für den Arbeitsschutz zuständige Behörden und Stellen sind insbesondere die Polizeibehörden, die Gewerbeaufsichtsämter, die Gesundheitsämter, die Bergämter, die Gewerbeärzte, die Baubehörden, die Seemannsämter, die Ämter für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik, die Behörden für vorbeugenden Brandschutz, der TÜV, die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 79a Datenschutz

1 Allgemeines Rz. 1 § 79a BetrVG wurde durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz [1] eingefügt. Der Arbeitgeber ist weiterhin die für den Datenschutz verantwortliche Stelle und der Betriebsrat lediglich ein nicht eigenverantwortlicher Teil dieser Stelle.[2] Die Grundproblematik bleibt aber: Der Arbeitgeber ist datenschutzrechtlich verantwortlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wechselseitige Unterstützungspflicht

Rz. 4 Unterstützungspflicht: Der Gesetzeswortlaut "Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften" ist wenig konkret im Hinblick auf die Pflichtenstruktur der Betriebspartner. Durch diese Formulierung versucht der Gesetzgeber, das Auseinanderfallen von datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit des Arbeitge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zulässigkeit der Datenerhebung

Rz. 3 Die Zulässigkeit der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Kenntnisnahme wird nicht in § 79a BetrVG geregelt. Vielmehr ist die materielle Zulässigkeit der Weitergabe von Daten an den Betriebsrat durch den Arbeitgeber gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG zu beurteilen. Dieser stellt eine Rechtsgrundlage i. S. v. Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO dar und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Rz. 2 Die Pflicht zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften[1] beinhaltet Folgendes: Innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs muss der Betriebsrat eigenverantwortlich die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit i. S. v. Art. 24, 32 DSGVO sicherstellen; Bei der Verarbeitung von sensiblen Beschäftigtendaten i. S. v. Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79a BetrVG wurde durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz [1] eingefügt. Der Arbeitgeber ist weiterhin die für den Datenschutz verantwortliche Stelle und der Betriebsrat lediglich ein nicht eigenverantwortlicher Teil dieser Stelle.[2] Die Grundproblematik bleibt aber: Der Arbeitgeber ist datenschutzrechtlich verantwortlich, hat aber n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Erstattung sonstiger Aufwendungen

Rz. 42 Neben dem Fahrtkostenersatz haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung weiterer Aufwendungen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht für die Verköstigung der Arbeitnehmer oder sonstiger Teilnehmer während der Betriebsversammlung verantwortlich.[1] Denn auch bei der "normalen" Arbeitstätigkeit in der Betriebsstätte würden die Mitarbeite...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung

1 Allgemeines 1.1 Übersicht Rz. 1 In den §§ 42–46 BetrVG ist die Betriebsversammlung normiert. Während die Befugnisse der Betriebsversammlung nur eine oberflächliche Regelung erfahren haben, sind die organisatorischen Fragen in den genannten Bestimmungen ausführlich und äußerst detailliert behandelt. Trotz ihrer geringen Befugnisse hat die Betriebsversammlung in der Praxis ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall

1 Allgemeines Rz. 1 § 44 regelt den Zeitpunkt von Betriebs- und Abteilungsversammlungen und den Anspruch auf Entgeltzahlung der Arbeitnehmer, die an der Versammlung teilnehmen. Die Vorschrift hat zwingenden Charakter. Eine abweichende Regelung zur zeitlichen Lage von Betriebsversammlungen und der vorgesehenen Vergütungsansprüche ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 43 BetrVG enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind[1], die zeitliche Lage von Abteilungsversammlungen[2], die Voraussetzungen zusätzlicher Betriebsversammlungen[3] sowie die außerordentlichen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.3 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 40 Soweit der Arbeitgeber an der Betriebsversammlung teilnimmt, hat er auch das Recht, in der Versammlung zu sprechen, § 43 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Dabei hat er sich selbstverständlich an den organisatorischen Ablauf der Versammlung zu halten und muss daher abwarten, bis ihm der Vorsitzende das Wort erteilt. Das Rederecht des Arbeitgebers umfasst die Befugnis, zu den einze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden.[1] Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehme...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.5 Wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs

Rz. 54 Mit Bericht über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs soll den Arbeitnehmern ein grober Überblick über die wirtschaftliche Situation des Betriebs und seine voraussichtliche Entwicklung geben werden. Dazu gehört insbesondere die Auskunft über bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten, über Absatz- und Marktlage, über Produktions- und Investitionsvorha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.2 Regelmäßige und zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 13 Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG finden die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nur dann nicht während der Arbeitszeit statt, wenn die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Da § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Schutzbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer ist, ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Die außerordentliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 21 Nach § 43 Abs. 3 BetrVG ist der Betriebsrat berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen. Insgesamt gibt es also 3 Arten der außerordentlichen Betriebsversammlung: Die außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch des Betriebsrats, die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Teilversammlung

Rz. 15 Teilversammlungen sind durchzuführen, wenn wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden kann.[1] Sie dient ebenso wie die Vollversammlung der Erörterung der Gesamtbelange des Betriebs. Die Zusammensetzung der Teilnehmer ist durch die Gründe bedingt, die einer Vollversammlung entgegenstehen. Wer nicht zum ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.1 Tätigkeitsbericht des Betriebsrats

Rz. 5 In der regelmäßig, einmal im Kalendervierteljahr stattzufindenden Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Tätigkeitsbericht erstatten. Dies hat mündlich zu erfolgen.[1] Werden in dem Bericht unterschiedliche Sachgebiete behandelt, so kann er von verschiedenen Betriebsratsmitgliedern erstattet werden.[2] Die Teilnehmer der Betrie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahres. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2 Formen der Betriebsversammlung

Rz. 13 § 42 BetrVG kennt 3 unterschiedliche Formen von Betriebsversammlungen: die Vollversammlung[1], die Teilversammlung[2], die Abteilungsversammlung[3]. Überdies ist zwischen regelmäßigen, zusätzlichen und außerordentlichen Betriebsversammlungen zu unterscheiden.[4] 2.1 Vollversammlung Rz. 14 Die Betriebsversammlung findet grundsätzlich als Vollversammlung statt, d. h. mit alle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Teilnahmerecht

Rz. 38 Der Arbeitgeber hat zudem ein Recht auf Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen, soweit es um regelmäßige Versammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG und um zusätzliche Versammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz 3 BetrVG geht. Ferner gilt das Teilnahmerecht bei außerordentlichen Betriebs- und Abteilungsversammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4.2 Protokoll

Rz. 68 Zweckmäßig ist, dass eine Niederschrift über den Ablauf und den wesentlichen Inhalt der Versammlung angefertigt wird; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.[1] Umstritten ist allerdings, ob eine wortgetreue Protokollierung der Betriebsversammlung zulässig ist[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Einladung/Verständigung

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Arbeitgeber zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Wie sich jedoch aus § 43 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ergibt, bezieht sich die Einladungspflicht lediglich auf die regelmäßigen Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG und die zusätzlichen Betriebsversammlungen nach ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Vergütungspflichtige Versammlungen

Rz. 23 Für die regelmäßige und die zusätzlichen Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz und 4 BetrVG sowie die vom Arbeitgeber beantragten Betriebsversammlungen ist die Zeit der Teilnahme einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten "wie Arbeitszeit" zu vergüten, § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Dasselbe gilt für die Wahlversammlung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Höhe der Vergütung

Rz. 31 Da den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an den regelmäßigen Betriebsversammlungen weder Verdienstausfall noch Kosten entstehen sollen, gewährt § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den Arbeitnehmern einen Vergütungsanspruch auch für die zusätzlichen Wegezeiten und bestimmt § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass Fahrtkosten, die den Arbeitnehmern wegen der Teilnahme an der Betriebsversa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 32 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber[1], Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften[2] und Beauftragte der Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.5 Fahrtkostenersatz

Rz. 40 Nach § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind auch die notwendigen Fahrtkosten zu ersetzen. Zwar sieht § 44 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG den Fahrtkostenersatz nur für die Fälle vor, in denen die Versammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der – betrieblichen – Arbeitszeit stattfindet.[1] Die Bestimmung ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn Arbeitnehmer außerhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.2 Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Abteilungsversammlung dient der Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer in einem organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsteil und setzt sich aus dessen Mitgliedern zusammen. Sie dient also im Gegensatz zur Teilversammlung dem intensiven Austausch von besonderen Themen und Belangen, die in der großen Betriebsversammlung häufig nicht angesproch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Arbeitnehmer des Betriebs

Rz. 38 An einer Betriebsversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Wer Arbeitnehmer ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BetrVG. Dies sind die Arbeiter und Angestellten, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Ob eine Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG besteht, ist ohne Belang. Auch kommt es nicht auf den Umfang der geschuldeten Arbeits...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Einberufung der Betriebsversammlung

Rz. 51 Die Betriebsversammlung kann nur nach Einberufung durch den Betriebsrat stattfinden. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zur Durchführung von Betriebsversammlungen berechtigt.[1] Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung durch Beschluss nach § 33 BetrVG. Im Rahmen des Einberufungsbeschlusses ist auch über den Inhalt des Tätigkeitsberichts zu beschließen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Versammlung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Rz. 44 Vom Betriebsrat aufgrund eines eigenen Beschlusses oder auf Antrag von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufene außerordentliche Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 3 BetrVG können mit Zustimmung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit durchgeführt werden.[1] Findet eine solche außerordentliche Betriebsversammlung mit Zustimmung des Arbeitgebers i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3 Arbeitgeber und Beauftragte der Arbeitgebervereinigung

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist nach § 43 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich berechtigt, an den Betriebsversammlungen teilzunehmen oder einen Vertreter zu entsenden.[1] Nur bei außerordentlichen Betriebsversammlungen auf Wunsch des Betriebsrats oder einem Viertel der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber kein Teilnahmerecht. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Vertreter an der Betriebsversammlun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.3 Vergütung für Wegezeiten

Rz. 35 Findet die Betriebsversammlung während der persönlichen Arbeitszeit statt, so entsteht grundsätzlich keine zusätzliche Wegezeit.[1] Etwas anders gilt nur, wenn eine Betriebsversammlung außerhalb eines Betriebsgeländes stattfindet, Arbeitnehmer aus unselbstständigen Betriebsteilen zum Hauptbetrieb fahren müssen oder sie sonst längere Wege zum Ort der Betriebsversammlun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.1 Zur Berichterstattung verpflichtete Person

Rz. 46 Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person, so ist der Bericht grundsätzlich von diesem selbst abzugeben. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person, so ist der Bericht von einem Mitglied des zuständigen Vertretungsorgans zu erstatten. Rz. 47 Umstritten ist, wer bei einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen den Bericht zu erstatten hat. Währen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Ort

Rz. 57 Grundsätzlich findet die Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung im Betrieb statt. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen geeigneten Raum bereitzustellen. Stehen mehrere geeignete Räume im Betrieb zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber allein zu der Entscheidung darüber berechtigt, welchen Raum er auswählt.[1] Er muss lediglich das Gebot d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4 Gestaltung und Ablauf

Rz. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsversammlung obliegt allein dem Betriebsrat.[1] Sie wird durch die vom Betriebsrat per Beschluss festgelegte Tagesordnung bestimmt.[2] Die Betriebsversammlung kann mit einfacher Mehrheit weitere Tagesordnungspunkte beschließen.[3] Stets sind aber die thematischen Grenzen des § 45 BetrVG zu beachten. Nach h. M. kann sich die Betriebs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Die regelmäßige Betriebsversammlung

Rz. 3 Die regelmäßige Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr einberufen, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Darauf, ob in den letzten 3 Monaten schon einmal eine regelmäßige Betriebsversammlung stattgefunden hat, kommt es dabei nicht an. Das BetrVG kennt keine Bestimmung darüber, in welchen zeitlichen Abständen Betriebsversammlungen durchzuführen sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 44 regelt den Zeitpunkt von Betriebs- und Abteilungsversammlungen und den Anspruch auf Entgeltzahlung der Arbeitnehmer, die an der Versammlung teilnehmen. Die Vorschrift hat zwingenden Charakter. Eine abweichende Regelung zur zeitlichen Lage von Betriebsversammlungen und der vorgesehenen Vergütungsansprüche ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3.1 Zuständigkeit

Rz. 60 Durchführung und Leitung der Versammlung sind Sache des Betriebsratsvorsitzenden, § 42 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BetrVG. Ist der Vorsitzende verhindert, so wird er gemäß § 26 Abs. 2 BetrVG durch seinen Stellvertreter vertreten. Die Leitung kann weder durch Betriebsrat noch durch die Betriebsversammlung einem anderen übertragen werden.[1] Nur wenn der Vorsitzende und s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.6 Abteilungsversammlung

Rz. 72 Auch der Ablauf der Abteilungsversammlung folgt den Regeln über die Betriebsversammlung. Die Nichtöffentlichkeit ist durch den Verweis auf § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in § 42 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ausdrücklich bestimmt. Anders als die Voll- und Teilversammlung leitet die Abteilungsversammlung nach § 42 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht (zwingend) der Betriebsratsvorsitzende, so...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Aufzeichnungsrecht

Rz. 42 Auch hat der Arbeitgeber das Recht, sich während und von der Betriebsversammlung schriftliche Aufzeichnungen zu machen. Umstritten ist jedoch, ob der Arbeitgeber auch befugt ist, ein vollständiges Wortprotokoll anzufertigen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dies widerspreche dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Sinn und Zweck des Teilnahmerec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Vollversammlung

Rz. 14 Die Betriebsversammlung findet grundsätzlich als Vollversammlung statt, d. h. mit allen Arbeitnehmern des Betriebs und der Nebenbetriebe und Betriebsteile, die nach § 4 BetrVG nicht als selbstständige Betriebe anzusehen sind.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4 Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Rz. 45 Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 können auch Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an der Betriebsversammlung beratend teilnehmen.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.4 Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Wird eine weitere Betriebsversammlung ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG einberufen, so besteht keine Lohnzahlungspflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fehlen eines besonderen Grunds für eine weitere Betriebsversammlung offensichtlich oder nicht offensichtlich war.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelt die Anspruchsvoraussetzunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.1 Organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteil

Rz. 25 Was dabei unter Betriebsteil im Sinne dieser Norm zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass hier nicht auf den Begriff des Betriebsteils aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgegriffen werden kann.[1] Insbesondere muss es sich nicht um ständige Funktionseinheiten handeln.[2] Rz. 26 Die organisatorische Abgrenzung folgt meist a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3.3 Ordnungs- und Hausrecht

Rz. 62 Der Vorsitzende übt auch das Ordnungs- und Hausrecht in den Versammlungsräumen während der Betriebsversammlung aus.[1] Er hat dabei für einen störungsfreien und ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dabei hat er insbesondere die Erörterung von Angelegenheiten zu unterbinden, die nicht zu den nach § 45 BetrVG zulässigen Inhalten einer Betriebsversammlung zählen und gegeben...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.1 Außerordentliche Betriebsversammlungen

Rz. 10 Außerordentliche Betriebsversammlungen, die auf Initiative des Betriebsrats oder eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden, können gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 BetrVG demgegenüber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit stattfinden. Die Einwilligung steht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann nicht erzwungen werden.[1] Hin...mehr