Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Ende der Amtszeit

Rz. 98 § 6 des Musters zählt die Möglichkeiten der Beendigung des Amts als SE-Betriebsratsmitglied auf. Über die gesetzliche Auffanglösung hinaus findet sich in § 6 Abs. 2 eine Regelung zum Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern kraft arbeitsgerichtlicher Entscheidung entsprechend § 23 Abs. 1 BetrVG. § 6 Abs. 3 regelt die Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines SE-Be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 809 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Stellenausschreibung

Rz. 1 Der Arbeitgeber, der im Zuge seiner Personalplanung eine Stelle schaffen oder besetzen will, hat sowohl im Vorfeld als auch im Auswahl- und Besetzungsverfahren vielfältige Gesichtspunkte zu bedenken. Schon bei den Vorüberlegungen einer Stellenausschreibung unterliegt der Arbeitgeber bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z.B.: §§ 11, 7 AGG; § 7 Abs. 1 TzBfG; §§ 164 A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidungen, die bei Einf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1151 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen, um spätere Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 634 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1642] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (ein bis zwei Jahre) fi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Beschwerdeantrag

Rz. 529 Die Beschwerdebegründung muss durch einen Antrag,[1246] zumindest aber durch die Ausführungen in der Begründung erkennen lassen, in welchem Umfang eine Abänderung des angegriffenen Beschlusses begehrt wird.[1247] Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht zumindest auf die teilweise Beseitigung der Beschwer des Beschwerdeführers gerichtet ist. Um Zweifel zu vermei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typische Sachverhalte

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 407 Um den oben unter Rdn 403 f. geschilderten Nachteilen bei der Vollstreckung durch Zwangsgeld zu entgehen und um für den Arbeitgeber eine spürbarere Sanktion zu schaffen, kann auch nachfolgender Unterlassungsantrag gestellt werden, der ein Ordnungsgeld zur Folge hat. Die Begründung unterscheidet sich nicht von derjenigen im vorstehenden Muster. Zusätzlich sollte jedoc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Überstunden

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzend...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 650 Auch im Beschlussverfahren besteht eine prozessuale Pflicht, die Tatsachen glaubhaft zu machen, die den Verfügungsanspruch begründen sollen (§ 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO). Schriftstücke sind deshalb grds. im Original, in beglaubigter Abschrift oder in beglaubigter Fotokopie beizufügen. Die Beifügung unbeglaubigter Schriftstücke oder die b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 636 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 reg...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Anzahl der Arbeitnehmer

Rz. 621 Gem. § 111 S. 1 BetrVG muss es sich um ein Unternehmen (nicht: Betrieb) mit i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern handeln. Die Behandlung von Gemeinschaftsbetrieben ist umstritten; teilweise wird nach dem Gegenstand des Beteiligungsrechts differenziert (Interessenausgleich/Sozialplan).[1448]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 37 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, oder sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitgeberpflichten

Rz. 794 Arbeitgeber der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer ist die GmbH als juristische Person. Zu den Geschäftsführungsaufgaben des Geschäftsführers gehört es deshalb, die der Gesellschaft obliegenden Arbeitgeberpflichten gegenüber den Arbeitnehmern auszuüben. In gleicher Weise ist der Geschäftsführer Ansprechpartner von eventuell in den Betrieben der Gesellsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Formulierungsbeispiel

Rz. 1063 Ausschluss der Kündigung vor Dienstantritt; Probezeit; Kündigungsfristen; gesetzliche Altersgrenze (1) Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung, gleich durch welche Partei, ausgeschlossen. (2) Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses werden als Probezeit vereinbart. Die Probezeit beginnt am (…) (Datum) und endet am (…) (Datum). Währen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zwingende Wirkung des Kündigungsschutzrechts

Rz. 1066 Die Bestimmungen des KSchG sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht und können deshalb nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.[2486] § 626 BGB ist nach allgemeiner Auffassung sogar beidseitig zwingend, da auch der Arbeitgeber auf das Recht, eine unzumutbare vertragliche Bindung zu beenden, nicht wirksam verzichten kann[2487] (vgl. Rdn 1076 f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 1159 Die Nachweiserbringung ist nicht mitbestimmungspflichtig. Dem Betriebsrat obliegen aber die allgemeinen Kontrollrechte zur Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, wozu auch die arbeitgeberseitige Nachweispflicht zählt.[2746]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Änderung des Prämienlohnsystems

Rz. 733 Der Wechsel von Prämien- in Zeitlohn und umgekehrt kann von dem Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden, da mit der Vergütung der dem Kündigungsschutz unterfallende Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betroffen ist. Dies gilt i.d.R. auch bei der Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz, der einem anderen Entlohnungssystem unterfällt. Die Versetzun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 392 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1045 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche am Standort A ausgliedern. An dem Teilbetrieb ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung wird der Teilbetrieb durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung des Betriebs in A nach § 111 Nr. 3 BetrVG. Der Teilbetrieb wird zu ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vorgeschaltete Probezeit im Arbeitsverhältnis

Rz. 1237 Die Probezeit kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auch in Form einer besonderen Kündigungsregelung vereinbart werden, dergestalt, dass während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin für beide Parteien gelten soll, § 622 Abs. 3 BGB. Rz. 1238 Eine solche vereinfachte Kündigungsm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Rechtliche Grundlagen zum Interessenausgleich

Rz. 930 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten (§ 111 S. 1 BetrVG). a) Begriff der "Betriebsänderung" Rz. 931 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Ein in der Automobilindustrie tätiges Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern plant das Werk A zum 30.6.2023 zu schließen und sämtliche Mitarbeiter dieses Werkes zu entlassen, um die Produktion ins Ausland zu verlagern. Am 9.12.2022 setzt der Personalleiter des Unternehmens den zuständigen Betriebsrat von der Entscheidung der Geschäftsleitung in Kenntnis. Er teilt dem B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Anhörung

Rz. 747 Die Betriebsratsanhörung ist eine Willenserklärung nichttypischer Art[1957] und als solche nach den Regeln über Willenserklärungen auslegungsfähig. Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (1) Inhalt der Anhörung Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Rechtliches

Rz. 1567 Schließlich sind die vielfältigen rechtlichen Regelungen zum Geheimnisschutz erforderlich. Diese betreffen häufig auch in genuin arbeitsrechtliche Sachverhalte.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Referenzstunden und Tage

Rz. 297 § 12 Abs. 3 TzBfG ist mit dem Arbeitsbedingungengesetz ergänzt worden. Danach ist der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Abruf die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen (siehe unten). Er ist nunmehr auch verpflichtet, den Zeitrahmen (Referenzstunden und Referenztage) festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 360 Antragsteller ist der Arbeitgeber. In einem Gemeinschaftsbetrieb müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam die Zustimmung zu einer Versetzung beantragen; dagegen ist für eine etwaige Umgruppierung mitbestimmungsrechtlich nur der Vertragsarbeitgeber zuständig.[880] Das müsste entsprechend auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Einstellung gelten. Im ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Kollektivrechtliche Aspekte

Rz. 322 Eine Regelung über das Verhältnis zu Tarifverträgen ist § 4a EFZG nicht zu entnehmen. Enthält ein vor Inkrafttreten des Gesetzes (1996) geschlossener Tarifvertrag eine andere Kürzungsobergrenze, so gilt nach dem Grundsatz des Tarifvorrangs diese Obergrenze, unabhängig davon, ob sie günstiger oder ungünstiger ist.[860] § 4a EFZG ist insoweit verfassungskonform zu redu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Weitergehende Mitteilungspflichten

Rz. 760 Wendet sich der BR schon vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Arbeitgeber und macht bspw. geltend, ein konkreter Arbeitsplatz sei derzeit unbesetzt und der später zu kündigende Arbeitnehmer könne auf diesem weiterbeschäftigt werden, führt dies zu weitergehenden Mitteilungspflichten des Arbeitgebers,[1989] der dann im Einzelnen darlegen muss, warum eine W...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Bestimmtheit

Rz. 502 Es sollte auf eine möglichst präzise Bezeichnung der zu unterlassenden Handlung geachtet werden. Damit geht jedoch die Gefahr der Umgehung einher. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber auf ein ähnliches, aber im Detail anderes Verhalten ausweichen könnte, sollte dies im Antrag berücksichtigt werden, indem der Antrag z.B. auf "’X– Hej, was kann ich für dic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Hinweisgeberschutzgesetz

Rz. 1717 Seiner Umsetzungspflicht ist der deutsche Gesetzgeber mit dem am 2.7.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz [4184] mit erheblicher Verspätung nachgekommen.[4185] Beklagt wird die teilweise nur "halbherzige" Umsetzung der Richtlinie, aber auch, dass das HinSchG über die unionsrechtlichen Vorgaben bisweilen deutlich hinausgeht.[4186] Rz. 1718 In persönlicher ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Pflichtverletzung

Rz. 108 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung voraus. Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein, d.h. es muss sich – in Abgrenzung zum personenbedingten Kündigungsgrund – um ein steuerbares Verhalten handeln. In Betracht kommen insofern Verstöße gegen die Hauptleistungspflicht (Arbeitsverweigerung oder Schlechtleistung), Verstöße ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Bewertung

Rz. 615 Zur Bewertung der hiernach ermittelten Gefährdungspotenziale ist ein Vergleich des Ist- mit dem angestrebten Soll-Zustand vorzunehmen.[1599] Hierzu sind vorhandene normative Standards heranzuziehen: Rz. 616 Zielstellung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit (siehe oben Rdn 559). Rz. 617 Zum Teil werden konkrete Maßnahmen angeordnet (z.B. §§ 4 Abs. 5 oder Nr. 3...mehr