Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit

Rz. 13 Steht fest, dass es sich um Betriebsratstätigkeit handelt, so verlangt Abs. 2 weiterhin, dass zu ihrer ordnungsgemäßen Erledigung Arbeitsbefreiung nach Umfang und Art des Betriebs erforderlich ist. Für die Inanspruchnahme von Arbeitszeit gilt also insoweit der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. In einigen Fällen ergibt sich unmittelbar aus dem Ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Rechtsnatur des Anspruchs

Rz. 77 Nach Abs. 7 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen, bei Erstmitgliedern sogar für insgesamt vier Wochen, um an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gew...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Normzweck

Rz. 49 Normzweck von Abs. 6 und Abs. 7 ist nicht die Herstellung intellektueller Waffengleichheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.[1] Es geht vielmehr ausschließlich darum, dass die Verwirklichung einer Mitbestimmungsordnung in der Betriebsverfassung nur dann funktioniert, wenn ihre Funktionsträger die notwendigen Kenntnisse haben. Durch Abs. 6 und Abs. 7 sollen die Bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Tätigkeitsgarantie

Rz. 45 Die Arbeitsentgeltgarantie wird durch den Tätigkeitsschutz in Abs. 5 ergänzt: Mitglieder des Betriebsrats dürfen nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung gleichwertig sind, soweit nicht zwingende betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Zweck des Gebots ist es, zu verhinder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Grundsatz

Rz. 9 Betriebsratsmitglieder haben wie alle Arbeitnehmer ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung nachzukommen. Sie sind aber, wie Abs. 2 ausdrücklich bestimmt, von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Anstelle der Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Betriebsvereinbarung

Rz. 44a Mit der Ergänzung der Sätze 4 und 5 hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien die Möglichkeit geschaffen, etwaigen Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern vorzugreifen, indem sie im Voraus durch Betriebsvereinbarung Kriterien für die Festlegung von Vergleichsgruppen vereinbaren. Es handelt sich um einen Teilaspekt der erzwingbare...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 3.1 Ermittlung der Herstellungskosten der Erzeugnisse

Sowohl im Handelsrecht[1] wie auch im Steuerrecht[2] zählen folgende Kosten zwingend zu den Herstellungskosten: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Wertverzehr des der Fertigung dienenden Anlagevermögens Für folgende Kosten gilt im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht und im Steuerrecht ebenfalls...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzarbeitergeld / 3 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung für Kurzarbeitergeld

Kommt es aufgrund von wirtschaftlichen Gründen (z. B. Lieferengpässen), betrieblichen Strukturveränderungen, die durch allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt ist (z. B. notwendige Umstellung der Produktion) oder unabwendbaren Ereignissen (z. B. behördlich angeordneter Quarantäne aufgrund eines Virusausbruchs, ungewöhnliche Witterungsereignisse, z. B. Hochwasser) zu e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.6 Kostenerstattung

Rz. 76 Kosten, die dem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer Schulung i. S. v. Abs. 6 entstehen, gehören zu den durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten, die nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber trägt; Abs. 6 trifft insoweit keine Sonderregelung[1] Hinweis Diese Kosten sind aber nicht unbeschränkt zu erstatten. Als einschränkender Maßstab kommt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Rechtsfolgen bei nicht notwendiger Arbeitsversäumnis

Rz. 23 Nicht notwendige Arbeitsversäumnis gibt nicht nur keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, sondern bedeutet auch Verletzung der Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis wie aus dem Betriebsratsamt. Sie kann daher zur Amtsenthebung nach § 23 Abs. 1 berechtigen, wenn es sich um eine grobe Verletzung handelt. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die nach § 15 K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 24 Der in Abs. 3 Satz 1 BetrVG geregelte Freizeitausgleich für die außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit betrifft lediglich die Folgen einer aus betriebsbedingten Gründen notwendigen Abweichung von dem Grundsatz, dass Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit stattzufinden hat. Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Eine Einreihung in eine Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfolgt nicht.[1] Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.2 Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied

Rz. 89 Für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und einem Betriebsratsmitglied sind die Arbeitsgerichte im Urteilsverfahren zuständig, sofern der Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis resultiert.[1] Wenn Angelegenheiten das BetrVG betreffen, ist das Beschlussverfahren zu wählen.[2] Praxis-Beispiel Verlangt das Betriebsratsmitglied die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / 1.2 Klärung mit dem Betriebsrat

War bzw. ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat "klären", wie die durch das BEM verfolgten Ziele erreicht werden können; bei schwerbehinderten Beschäftigten ist bei der Klärung auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Im Rahmen des Kläru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 1.3 Verpflichtete Arbeitgeber

Zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind alle Arbeitgeber verpflichtet, d. h. sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber bzw. Dienstgeber. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Insbesondere ist die Kleinbetriebsgrenze des § 23 KSchG in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. D.h., die Verpflichtung des Arbeitgebers zum BEM besteht auch für Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / 3 Pflichten des Betriebs- oder Personalrats

Der Betriebs- oder Personalrat hat gemäß § 167 Abs. 2 Satz 8 SGB IX darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Sie können die Durchführung des BEM verlangen, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz nicht (rechtzeitig) nachkommt.[1] Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / 1.4 Information und Belehrung des Beschäftigten

Da die Durchführung des BEM nur mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Beschäftigten möglich ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen zu informieren. Die Information muss sich insbesondere auf die Ziele des Eingliederungsmanagements und die dafür erhobenen und verwendeten Daten, d. h. in der Regel mindestens die Fehlzeitenaufstellung, erstrecken. Die Belehrung na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 7 Betriebliche Inklusionsvereinbarungen/Finanzielle Förderung

Nach § 166 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. dem Betriebs- oder Personalrat verpflichtet. Dieses Instrument soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessern. Hierzu hat das Gesetz Regelungsgegenst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 weitgehende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz. Diese sind umso umfassender, je ausfüllungsbedürftiger eine Vorschrift ist oder anders formuliert: Je allgemeiner etwas formuliert ist, umso mehr nimmt die Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung zu. Damit liegt auf der Hand, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.5 BAG, Beschluss v. 8.11.2011, 1 ABR 42/10

Das bestätigt das BAG nochmals mit seinem Beschluss vom 8.11.2011[1], in dem es ausführt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über die dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtungen, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, mitzubestimmen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Ar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.6 BAG, Beschluss v. 18.3.2014, 1 ABR 73/12

Das hat das BAG nun nochmals ganz explizit betont: In seinem Beschluss vom 18.3.2014[1] ging es um die Frage, wie der Arbeitgeber den Arbeitsschutz organisieren soll. Der Arbeitgeber hatte sich dazu entschlossen, dazu eine geeignete Organisation (§ 3 Abs. 2 ArbSchG) aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierzu noch näher zu bezeichnende Aufgaben zu übertragen. Dabei wurd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.3 BAG, Urteil v. 12.8.2008, 9 AZR 1117/06

Der Beurteilungsspielraum und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats führen auch dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung geltend machen kann: Zitat § 5 I ArbSchG räumt dem Arbeitgeber allerdings für die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einen Handlungsspielraum ein, über dessen Ausfüllung der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 BAG, Beschluss v. 8.6.2004, 1 ABR 13/03

Das BAG betont in dieser Entscheidung nochmals den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen ausfüllungsbedürftiger Arbeitsschutzvorschrift und dem bestehenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, das im Übrigen auch besteht, wenn keine konkrete Gefährdungslage vorliegt: Zitat 1. Für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 7 BetrVG genügt es, wenn eine vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.2 BAG, Beschluss v. 8.6.2004, 1 ABR 4/03

Hier hat das BAG den "Betriebsrat geradezu zum Jagen getragen", indem es ihm auferlegte, der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen durch einen Generalverzicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht einfach nur zusehen zu können: Zitat Die Einigungsstelle kann das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I BetrVG ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst nicht dahin ausüben, dass sie dem Arbeitge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.7 BAG, Beschluss v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Mitbestimmungsfragen nicht im Verhandlungswege, kann nach § 76 BetrVG die Einigungsstelle diese Einigung quasi "erzwingen", indem sie einen Spruch erlässt, der die Betriebsparteien anschließend bindet. Das kann auch bei allen Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung notwendig werden. Wichtig ist dabei aber, dass die Einigungsstel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.4 BAG, Beschluss v. 11.1.2011, 1 ABR 104/09

Dass die Mitbestimmung sich nicht alleine auf die Gefährdungsbeurteilung, sondern auch auf die danach zu erfolgende Unterweisung bezieht, hat das BAG wie folgt festgestellt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Weiterleitung dienstlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account – Ausschluss aus Betriebsrat

Leitsatz Leitet ein Betriebsratsmitglied dienstliche E-Mails auf seine private E-Mail-Adresse weiter, kann dies einen Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen. Sachverhalt Der Arbeitgeber, welcher eine Klinik mit ca. 390 Mitarbeiter betreibt, hatte im September 2023 festgestellt, dass im dienstlichen E-Mail Account des Betriebsratsvorsitzenden eine Regel eingerichtet war, wonach alle eingehenden E-Mails automatisiert an dessen (private) GMX-Adresse weitergeleitet wurden. Er erteilte deshalb ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss

Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat ist daher für leitende Angestellte nicht zuständig. Damit die leitenden Angestellten nicht ohne Interessenvertretung bleiben, können sie nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) einen Sprecherausschuss wählen. Erforderlich ist, dass i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.5 Streitigkeiten

Streitigkeiten über den Status eines Angestellten als leitender i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat, der Arbeitgeber, der betroffene Angestellte und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl der Wahlvorstand, der Sprecherausschuss sowie die im Betrieb vertretene ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1 Begriff des Leitenden Angestellten

Die Abgrenzung des "normalen" Arbeitnehmers zum leitenden Angestellten hat vor allem betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist für den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig. Der leitende Angestellte unterfällt damit auch nicht den Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Es ist nach der Recht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / Zusammenfassung

Überblick Bei leitenden Angestellten handelt es sich um Personengruppen, die in Unternehmen besondere Führungsaufgaben oder hervorgehobene Positionen haben. Dies schlägt sich zumeist in der Entgelthöhe nieder. Ihre Position bedingt regelmäßig auch eine besondere Bindung an den Betrieb sowie einen höheren Entscheidungsspielraum. Das Vertragsverhältnis setzt damit auch regelmä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4 BetrVG

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, soll § 5 Abs. 4 BetrVG in Zweifelsfällen als Auslegungsregel eine Entscheidungshilfe geben. Danach ist im Zweifel leitender Angestellter, wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.1 Selbstständige Einstellung und Entlassung

Der leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsrechts muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber berechtigt sein, selbstständig einzustellen und zu entlassen. Es reicht nicht aus, dass er nur zur Einstellung oder nur zur Entlassung befugt ist. Es müssen beide Berechtigungen kumulativ gegeben sein.[1] Hiervon abzugrenzen ist der Angestellte in leitender Stellung im Sin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.3 Unterstützung des Betriebsrats bzw. seiner Ausschüsse

Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften besteht in ihrer Unterstützung der Betriebsratstätigkeit. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Betriebsrats, sich überhaupt oder vorrangig der Unterstützung eines Gewerkschaftsbeauftragten zu bedienen. Ob der Betriebsrat sich der Hilfe eines Beauftragten einer Gewerkschaft bedient, steht in seinem Ermessen. Betriebsratssitzung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.1 Allgemeine Grundsätze

Der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft stehen nach dem BetrVG Überwachungsrechte gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeber zu. Sie ist aber nicht verpflichtet, gegen die ihr bekannten Missstände im Betrieb vorzugehen, aus ihrem Überwachungsrecht folgt keine entsprechende Überwachungspflicht. Das Überwachungsrecht besteht bei groben Verstößen von Arbeitgeber und Betriebsrat gegen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.4 Betriebsversammlung

Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Die Durchführung der Betriebs- und Abteilungsversammlung in diesem Zeitraum ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, sondern vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Kommt der Betriebsrat dieser Verpflic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 1.1 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Die Bildung einer Einigungsstelle ist erzwingbar, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz ordnet in diesen Fällen an, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.[1] Eine Einigungsstelle hat immer die Aufgabe, Regelungsfragen zu klären, nicht hingegen reine Rechtsfragen. Ist eine betriebliche Angelegenheit schon umfass...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.2 Ausübung des Zutrittsrechts

Das sich aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergebene Zugangsrecht wird durch einen Beauftragten der Gewerkschaft ausgeübt. Dabei bestimmt die Gewerkschaft selbst, welche Person das Zutrittsrecht wahrnehmen soll. Dies können sowohl Gewerkschaftsangestellte (z. B. Gewerkschaftssekretäre) aber auch ein anderer in einem anderen Betrieb oder Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer sein.[1] Eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.2 Abwehr tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

Die rechtlichen Möglichkeiten der Gewerkschaft zur Überwachung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung werden durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Gegen Betriebsvereinbarungen, die entgegen § 77 Abs. 3 BetrVG gegen den Vorrang des Tarifvertrags verstoßen, kann sich eine Gewerkschaft aber dennoch zur Wehr setzen. Praxis-Beispiel Burda-Entscheidung Der Arbeitgeber ist Mitg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.2 Gewerkschaftliche Vertrauensleute

Gewerkschaftliche Vertrauensleute stellen einen ehrenamtlichen Funktionärskörper einer Gewerkschaft im Betrieb dar, durch den sie ihre koalitionsspezifische Aufgabe auf der Ebene der einzelnen Betriebe wahrnehmen lassen will. Zu den Aufgaben von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zählt insbesondere die Werbung neuer Mitglieder; Mitwirkung und Vorbereitung von Wahlen der Betri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.3 Verweigerung des Zutritts durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss den Zutritt eines Gewerkschaftsbeauftragten im Rahmen des § 2 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich dulden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen für das Zutrittsrecht nicht vorliegen. Praxis-Beispiel Zutrittsverweigerung Ein externer Gewerkschaftsvertreter will an einer anberaumten Sitzung des Betriebsrats teilnehmen. Nach § 31 BetrVG kann ein Beauftra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 2 Zusammensetzung der Einigungsstelle

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden. Die Anzahl der Beisitzer bestimmt das Gesetz hingegen nicht. Bei der Beurteilung der erforderlichen Anzahl sind Größe und Art des Betriebs sowie die Schwierigkeit der von der Einigungsstelle zu behandelnde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.2 Betriebsratswahl

Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften bei der Wahl des Betriebsrats eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion verliehen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind dabei: Initiativrecht zur Betriebsratswahl bei betriebsratslosem Betrieb (Einladung zur Betriebsversammlung, gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands); Abgabe von Wahlvorschlägen; Entsendungsrecht eines Vertreters in den Wahl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 1.2 Freiwilliges Einigungsstellenverfahren

Ist gesetzlich kein erzwingbares Einigungsstellenverfahren für eine konkrete Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vorgesehen, wird die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 6 Satz 1 BetrVG tätig, wenn beide Seiten es beantragen oder mit ihrem Tätigwerden einverstanden sind. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in dies...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1 Gewerkschaftliche Rechte innerhalb der Betriebsverfassung

Durch das BetrVG wird die Aufgabenverteilung zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat gesetzlich voneinander abgegrenzt. Sie hat kein allgemeines Zugangsrecht zu den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern. Ein solches besteht nur, soweit sie ihre im Betriebsverfassungsgesetz aufgeführten Aufgaben wahrnimmt. Die vorrangige Aufgabe der Gewerkschaft liegt in ihrem Überwachungsrech...mehr