Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5 Überwachungsrechte

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft kein allgemeines Eingriff- und Überwachungsrecht eingeräumt, insbesondere fehlt ihr die Möglichkeit, Rechte des Betriebsrats im eigenen Namen gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen (sog. Prozessstandschaft). Auch hat sie keine Möglichkeit, die Einhaltung v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält nur wenige Regelungen zum Verfahren der Einigungsstelle in § 76 Abs. 3 BetrVG. Diese Regelungen sind zwingend und stehen nicht zur Disposition der Parteien.[1] Hiernach hat die Einigungsstelle unverzüglich tätig zu werden, § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Beschlüsse müssen nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst werden.[2] Bei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat den Gewerkschaften ausdrückliche Aufgaben nur innerhalb der Betriebsverfassung zugewiesen. Dies sind im Wesentlichen Initiativrechte bei der erstmaligen Bildung eines Betriebsrats oder Einberufung einer Betriebsversammlung. Daneben können sie die Betriebsverfassungsorgane bei der laufenden Arbeit unterstützen sowie bestimm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / Zusammenfassung

Überblick Grundsatz der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung ist das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Grundsatz findet sich in § 2 Abs. 1 BetrVG und erfährt eine Konkretisierung in § 74 BetrVG. Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhande...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.1 Zulässigkeit von gewerkschaftlicher Werbung

Die Werbung von Mitgliedern durch die Gewerkschaften gehört nach heute unbestrittener Ansicht zu den sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Rechten einer Arbeitnehmerkoalition. Durch die Werbung neuer Mitglieder sichern sie ihren Fortbestand, da von der Mitgliederzahl letztlich ihre Verhandlungsstärke abhängt. Jedoch wird nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch das einzelne Mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 2.1.3 Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbung

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich unzulässigen Werbemaßnahmen nicht durch Selbsthilfe entgegentreten. Unzulässige Plakatierungen dürfen aber durch Besitzwehr[1] beseitigt werden. Das ist z. B. denkbar bei Plakaten oder eines Aufrufens, die eindeutig beleidigenden Charakter haben oder im Fall des sog. wilden Plakatierens, wenn zugleich geeignete, erlaubte Stellen zur Plakati...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 5 Kosten

Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber[1], soweit diese notwendig und verhältnismäßig sind. Nach § 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG erhalten die betriebszugehörigen Beisitzer der Einigungsstelle für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie haben aber Anspruch, für die Zeit der Einigungsstellentätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitstätigkeit freigestell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Verschwiegenheitspflicht

Rz. 12 Der Aufsichtsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist in § 116 Satz 2 AktG geregelt: Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Auch der Verstoß gegen die Pflicht kann bei der Gesellschaft Schäden auslösen, für die das betreffende Aufsichtsratsmitglied dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmerbeteiligung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Finanziell > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich > Betriebsrat, > Personalrat.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertreter als Arbeitnehmer

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Über Arbeitnehmervertreter aufgrund des BetrVG > Aufsichtsrat, > Betriebsrat; außerdem > Personalrat. Zur Abgrenzung eines als > Arbeitnehmer tätigen Vertreters von einem selbständig tätigen (Handels-)Vertreter > Agenten, > Ärztevertreter, > Handelsvertreter, > Notare Rz 2, > Pharmareferenten, > Rechtsanwälte Rz 3 und > Versicherungsvertreter (ergä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 3 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungskostenzuschüssen als a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung einer Medizinischen Fachangestellten

Leitsatz Die Tarifvertragsparteien haben bei der Normsetzung aufgrund einer sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Beschränkung der Tarifautonomie den allgemeinen Gleichheitssatz zu 8.. Die gerichtliche Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist bei Tarifnormen, deren Gehalte – wie etwa bei der Festlegung von Tätigkeitmerkmalen zur Bestimmung des Entgeltanspruchs – dem Kernbereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unterfallen, auf eine Willkürkontrolle beschränkt, wenn spezifisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 2.1.3 Casemanagement

Neben der klassischen quantitativen Fehlzeitenanalyse kann auch ein Casemanagement durchgeführt werden. Hierbei werden die Fehlzeiten auffälliger Mitarbeiter identifiziert, um diesen durch spezifische Lösungen bzw. Maßnahmen helfen zu können. Ein Casemanagement ist vergleichbar mit dem BEM, jedoch könnte dieses auch schon durchgeführt werden, bevor die Dauer von 6 Wochen Arb...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.2 Notwendigkeit der Kosten

Eine Kostenerstattung nach § 46 Abs. 1 BPersVG kann es nur hinsichtlich solcher Kosten geben, die notwendig waren. Auch wenn diese Voraussetzung nicht ausdrücklich im Gesetz normiert ist, ergibt sich dies insbesondere aus dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung, dem auch der Personalrat als Teil der öffentlich-rechtlichen Dienststelle unterliegt. Nach h. M. müssen nur solch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.5 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 19 TVA-L BBiG geregelte Übernahme von Auszubildenden de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG). Bei schwerbehinderten Auszubil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit / 11 Beteiligung des Betriebsrats

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Auch nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG steht ihm bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht zu. Es handelt sich dabei um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.7 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelte Übernahme von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit / 1.4 Betriebsverfassungsrechtliche Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat im Rahmen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht bezüglich etlicher Belange. Die zentrale Vorschrift ist § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Professionalisierung von BGM

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 1 Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gewährung übertariflicher Zulagen

Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung von Gesetzen, ggf. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten. Des Weiteren gibt das BetrVG dem Betriebsrat das Recht – und dies ist hier entscheidend – zu prüfen, ob der Arbeitgeber bestimmte Themen regelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Der Große Senat des BAG hat bereits 1991...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Widerruf bzw. Kürzung übertariflicher Zulagen anlässlich einer Tariflohnerhöhung

Auch bei der Reduzierung oder Streichung der außer- oder übertariflichen Zulagen kommt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht. Das BAG hat entschieden, dass unter dem Stichwort der Verteilungsgerechtigkeit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben kann, wenn die Zulagen reduziert werden sollen.[1] In der Folgezeit haben das BAG...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 4 Informationsrechte des Betriebsrats bei übertariflichen Zulagen, § 80 Abs. 2 BetrVG

Um feststellen zu können, ob in dem hier angesprochenen Zusammenhang Mitbestimmungsrechte bestehen, und um diese ausüben zu können, benötigt der Betriebsrat Informationen. Rechtsgrundlage für diesbezügliche Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber ist § 80 Abs. 2 BetrVG. Auf dieser Grundlage stehen dem Betriebsrat 3 Möglichkeiten offen: Allgemeiner Auskunftsanspruch n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen Zulagen

Zusammenfassung Überblick Auch wenn außer- und überbetriebliche Zulagen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind, ist bei einer kollektiven Gewährung, Anrechnung oder einem Widerruf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Nicht jede Maßnahme, die nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag gegenüber den einzelnen Beschäftigten möglich wäre, ist auch mitbestimm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 3 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der 1. Senat des BAG in der Folgezeit versucht, die Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats zu konkretisieren. Anrechnung zwecks Neuverteilung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat, um das...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zulagen: Mitbestimmung des ... / Zusammenfassung

Überblick Auch wenn außer- und überbetriebliche Zulagen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind, ist bei einer kollektiven Gewährung, Anrechnung oder einem Widerruf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu berücksichtigen. Nicht jede Maßnahme, die nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag gegenüber den einzelnen Beschäftigten möglich wäre, ist auch mitbestimmungsfrei. Es si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.5 Gegenstandswert einer Wahlanfechtung

Rz. 16 Der Gegenstandswert einer Wahlanfechtung wird von verschiedenen Gerichten höchst unterschiedlich festgesetzt. Nahezu generell wird jedoch von einem Ausgangswert in Anlehnung an den Regelgegenstandswert von 5.000 EUR des § 23 Abs. 3 Satz 2 2. HS RVG sowie von Erhöhungen dieses Werts in Abhängigkeit von der Größe des Betriebsrats ausgegangen. Die Rechtsprechung ist teil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Folgen der Nichtigkeit

Rz. 19 Bei nichtiger Betriebsratswahl wurde der Betriebsrat nicht wirksam gewählt. Dies gilt rückwirkend vom ersten Tag seiner Wahl an. Damit sind alle Handlungen des Betriebsrats rechtsunwirksam. Seine Mitglieder genießen nicht den Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG.[1] Rz. 20 Auf die Nichtigkeit der Betriebsratswahl kann sich jedermann zu jeder Zeit berufen. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 18 Die Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl vorliegt.[1] Es muss also ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln vorliegen. Dies ist aus Sicht desjenigen zu beurteilen, dem der Wahlvo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Anfechtungsverfahren

Rz. 8 Die Wahlanfechtung findet auf Antrag beim Arbeitsgericht im Beschlussverfahren statt.[1] Ausschließlich zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs.[2] In gravierenden Ausnahmefällen ist auch der Abbruch der Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung denkbar. Grundsätzlich kommen allerdings nur berichtigende Eingriffe in Betracht. Das BAG, das nicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.4 Anfechtungsgegner

Rz. 15 Die Anfechtung richtet sich gegen den Betriebsrat, dessen Bestand oder Zusammensetzung durch die angefochtene Wahl infrage gestellt wird. Soll mit der Wahlanfechtung geltend gemacht werden, es habe ein gemeinsamer Betrieb im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 1 Abs. 2 BetrVG vorgelegen, so muss die Wahlanfechtung gegen alle statt einzelne Betriebsräte gerichtet w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Allgemein anerkannt ist, dass es neben der Anfechtbarkeit den Fall der Nichtigkeit der Betriebsratswahl gibt. Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt dazu, dass auch ohne gerichtliche Geltendmachung durch Wahlanfechtung ein Betriebsrat wirksam nicht gewählt wurde.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Anfechtungsfrist

Rz. 13 Die Anfechtung muss innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Fristberechnung richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekannt gegeben ist.[1] Dies ist durch Bekanntmachung der Namen der Gewählten mittels Aushang und er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.3 Inhalt des Antrags

Rz. 14 Will der/wollen die Antragsteller geltend machen, die Wahl des Betriebsrats oder eines einzelnen Betriebsratsmitglieds sei unrichtig erfolgt, so muss beantragt werden, die Wahl für unwirksam zu erklären. Soll hingegen nur festgestellt werden, dass dem Wahlvorstand bei der Feststellung des Wahlergebnisses ein Fehler unterlaufen ist, so muss die Feststellung des richtig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl sind in § 19 Abs. 1 BetrVG geregelt. Es muss ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren vorliegen. Außerdem muss möglich sein, dass das Wahlergebnis durch den Verstoß geändert oder beeinflusst wurde. Rz. 3 Nach dem Gesetz besteht die Anfechtungsmöglichkeit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.2 Zutrittsrecht

Gewerkschaften haben ein Zutrittsrecht zu einem Betrieb (§ 2 BetrVG) nicht nur, soweit es um die Mitgliederwerbung geht, sondern auch hinsichtlich der Wahrnehmung gesetzlich genannter Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist im Falle einer zulässigen gewerkschaftlichen Betätigung suspendiert. Der Nachweis des Vertr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freiwilligenprogramme als I... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Besteht ein Betriebsrat, ist dessen Beteiligung bei der Aufsetzung des Freiwilligenprogramms zu prüfen. Dabei unterfällt ein Freiwilligenprogramm nicht unmittelbar einem zwingenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. Denn die im Freiwilligenprogramm festgelegten Konditionen für finanzielle Anreize (z. B. Abfindungen) stellen keine Fragen der betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 2.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz im Betrieb stellt sich gleichzeitig die Frage nach den Möglichkeiten und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Dieser sieht sich zunehmend als Garant des Datenschutzes, der seine Position nutzen und in Sachen Datenschutz immer mehr mitwirken möchte. Doch welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat in Sachen Datenschutz wirklich und wo...mehr