Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.4 Kündigungsgründe

Tarifverträge enthalten als Beendigungsnormen vielfach Regelungen zu den materiellen Kündigungsgründen, um den Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer zu verbessern. Die Vereinbarung von kündigungsbeschränkenden Tarifnormen ist als eine für den Arbeitnehmer günstigere Abweichung grundsätzlich zulässig, da das KSchG keine abschließende und zweiseitig-zwingende gesetzliche Norm ...mehr

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Betriebsrat

Zusammenfassung Begriff Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen. Die Rechte des Betriebsrats sind von denen der Gewerkschaften zur trennen, deren Aufgabe es ist, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge zu regeln. Gesetze,...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / 1 SE-Betriebsrat kraft Beteiligungsvereinbarung

Das SEBG geht hinsichtlich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer primär nicht von einem starren gesetzlich zwingenden Mitbestimmungsrahmen, sondern von dem Grundsatz der Verhandlungslösung aus. Die Mitbestimmung soll zwischen der Unternehmensleitung [1] und einem "besonderen Verhandlungsgremium" (bVG) ausgehandelt werden. Letztgenanntes ist auf Aufforderung der Unternehmensleitu...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / 2 SE-Betriebsrats kraft Gesetzes

Die gesetzlichen Auffangregelungen treten ab der Eintragung der SE in Kraft, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ab diesem Zeitpunkt greifen die Regelungen zum SE-Betriebsrat von Gesetzes wegen.[1] 2.1 Errichtung und Zusammensetzung Der SE-Betriebsrat dient der Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung. Dabei ähnelt er in Struktur...mehr

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Betriebsrat / 7 Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat ein Recht auf ungehinderte innerbetriebliche Kommunikation mit den Arbeitnehmern.[1] Er hat nach § 80 Abs. 1 BetrVG eine umfassende Befugnis, sich aller Maßnahmen anzunehmen, die der Belegschaft dienen und nach § 80 Abs. 2 BetrVG einen umfassenden Informationsanspruch im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte. Das Gesetz weist dem Betriebsrat eine ...mehr

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Betriebsrat / 14.3 Europäischer Betriebsrat

Nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) sind in größeren gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland Europäische Betriebsräte zur Unterrichtung und Anhörung zu vereinbaren. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet. Die Unterrichtung und Anhörung soll grundsätzlich bei Planungen, Entscheidu...mehr

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Betriebsrat / 8 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber

Sie hat vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl des Betriebs und seiner Arbeitnehmer zu erfolgen.[1] Allerdings ist der Betriebsrat nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft und darf insbesondere nicht zu einem Streik aufrufen. Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist zur Wah...mehr

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Betriebsrat / 14.4 SE-Betriebsrat

In einer europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) ist der SE-Betriebsrat das Vertretungsorgan für die Arbeitnehmer. Gebildet wird dieser im Rahmen des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) entweder in Form einer Beteiligungsvereinbarung oder kraft Gesetzes.mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / 2.1 Errichtung und Zusammensetzung

Der SE-Betriebsrat dient der Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung. Dabei ähnelt er in Struktur und Funktion dem Europäischen Betriebsrat.[1] Gemäß § 23 Abs. 1 SEBG setzt sich der SE-Betriebsrat aus Arbeitnehmern der SE, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe zusammen. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer in de...mehr

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Betriebsrat / 3 Rechtsstellung des Betriebsrats

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen um ihrer Tätigkeit willen nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Bevorzugte Beförderung, erhöhte Dienstaufwandsentschädigung, vorzeitige Lohnerhöhungen usw. an Betriebsratsmitglieder sind unzulässig. Zuwiderhandlungen können gerichtlich bestraft werden.[1] Sie führen ihr Amt ehrenamtlich.[2] Die Betriebsratsmitglieder sind von ihrer ...mehr

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Betriebsrat / 1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats

1.1 Belegschaft muss aktiv werden In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / 2.2 Rechte und Pflichten

Der SE-Betriebsrat ist für grenzüberschreitende Angelegenheiten zuständig, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, oder die über die Befugnisse der Arbeitnehmervertretungen eines einzelnen Mitgliedstaates hinausgehen. Nationale Angelegenheiten, die keinen grenzüberschreitenden Bezug haben, fallen nicht in seine Zuständigkeit. Die Leitung der SE ist verpflichtet, den SE-Betrieb...mehr

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Betriebsrat / Zusammenfassung

Begriff Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte betriebliche Interessenvertretung, der vor allem in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte zustehen. Die Rechte des Betriebsrats sind von denen der Gewerkschaften zur trennen, deren Aufgabe es ist, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch Tarifverträge zu regeln. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung und Beteiligung

Zusammenfassung Überblick Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) ist inzwischen fest in der deutschen Wirtschaft etabliert. Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung in der SE sind allerdings ein Exot im Recht der nationalen Mitbestimmung. Anders als etwa im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt der Grundsatz der Verhandlungslösung. Das SE-Bet...mehr

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Betriebsrat / 2 Tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

§ 3 BetrVG räumt den Tarifvertragsparteien flexible Gestaltungsmöglichkeiten ein, um über Vereinbarungen Arbeitnehmervertretungen schaffen zu können, die auf die besondere Struktur des jeweiligen Betriebs, Unternehmens oder Konzerns passgenau zugeschnitten sind. Möglich ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG die Schaffung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats anstelle des s...mehr

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Betriebsrat / 14.1 Gesamtbetriebsrat

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist (zwingend) ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, in den jeder Betriebsrat mit bis zu 3 Mitgliedern eines seiner Mitglieder entsendet. Jeder Betriebsrat mit mehr als 3 Mitgliedern entsendet 2 seiner Mitglieder.[1] Der Gesamtbetriebsrat ist (nur) zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehme...mehr

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Betriebsrat / 1.3 Mindestzahl an Beschäftigten

Weitere Voraussetzung ist, dass wenigstens 5 wahlberechtigte [1] Arbeitnehmer in der Regel beschäftigt werden. 3 wählbare Arbeitnehmer müssen vorhanden sein. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. In Betrieben mit i. d. R. nicht mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nur aus 1 Person, die weitgehend die gleichen Rech...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / 3 Streitigkeiten und arbeitsgerichtliches Verfahren

Streitigkeiten über die Anwendung der §§ 22–33 SEBG, wie etwa über die Zuständigkeit des SE-Betriebsrats, die Rechtzeitigkeit von Informationen oder die Kostentragungspflicht der SE sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu klären. Zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz der SE.[1]mehr

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Betriebsrat / 11 Sitzungen

Zur ersten Sitzung des Betriebsrats hat der Wahlvorstand eine Woche nach dem Wahltag einzuberufen, die folgenden Sitzungen beruft der Betriebsratsvorsitzende ein.[1] Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Betriebsrats oder des Arbeitgebers hat der Betriebsratsvorsitzende eine Sitzung anzuberaumen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung z...mehr

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Betriebsrat / 1.1 Belegschaft muss aktiv werden

In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es ist jedoch für jedermann bei Strafe verboten, die Wahl zu behindern oder durch Androhen...mehr

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Betriebsrat / 1.2 Wahl für einen Betrieb

Voraussetzung der Errichtung des Betriebsrats ist zunächst das Vorhandensein eines Betriebs. Der Begriff des Betriebs ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es ist also etwa nicht nur an wirtschaftliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe zu denken, sondern hierher gehören auch Verwaltungen jeder Art (z. B. Reisebüros, Handelsgesellschaften), Kliniken, Anwaltsbüros,...mehr

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Betriebsrat / 13 Auflösung und Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Betriebsrat wird insgesamt aufgelöst[1] bei einem Rücktritt mit der Mehrheit seiner Mitglieder, wegen Auflösung durch das Arbeitsgericht, bei Sinken der Gesamtzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder unter die nach § 9 BetrVG vorgeschriebene Zahl und bei erheblicher Veränderung (mindestens 50 Arbeitnehmer) der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer mit Ablauf von 24 ...mehr

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Betriebsrat / 5 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten (Kommentare zum BetrVG, Schreibpapier, Reisen zum Arbeitsgericht oder zu Gesamtbetriebsratssitzungen) trägt der Arbeitgeber, der auch im erforderlichen Umfang Räume, Informations- und Kommunikationstechnik, Büropersonal und sachliche Mittel zur Verfügung stellt.[1] Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten für den Be...mehr

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Betriebsrat / 9 Betriebsratsvorsitzender

Der Betriebsrat wählt auf seiner ersten Sitzung durch Mehrheitsbeschluss seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.[1] Es steht im Ermessen des Gewählten, das Amt anzunehmen. Vorsitzender und Stellvertreter können durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Der Vorsitzende oder (nur) bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter erledigen die laufende Verwaltungsar...mehr

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Betriebsrat / 12 Beschlussfassung

Der Betriebsrat bildet seinen Willen durch Beschlüsse, die er in Betriebsratssitzungen zu fassen hat. Für einen wirksamen Beschluss ist erforderlich, dass der Vorsitzende rechtzeitig vorher alle Betriebsratsmitglieder zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben hat. Beschlüsse zu nicht auf der Tagesordnung mitgeteilten Themen sind immer unwirksam. Erweiterung...mehr

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Betriebsrat / 10 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.[1] Möglich ist auch eine Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen nach einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung.[2] Die Übertragung bedarf der Schriftform und muss mit der Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder beschlossen...mehr

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Betriebsrat / 14 Weitere Gremien

14.1 Gesamtbetriebsrat Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist (zwingend) ein Gesamtbetriebsrat zu errichten, in den jeder Betriebsrat mit bis zu 3 Mitgliedern eines seiner Mitglieder entsendet. Jeder Betriebsrat mit mehr als 3 Mitgliedern entsendet 2 seiner Mitglieder.[1] Der Gesamtbetriebsrat ist (nur) zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, di...mehr

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Betriebsrat / 4 Freistellung

In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern ist die in § 38 BetrVG bezeichnete Zahl von Betriebsratsmitgliedern völlig freizustellen. Aber auch in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgab...mehr

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Betriebsrat / 6 Schutz der Betriebsratstätigkeit

Der Schutz der Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder ist gewährleistet durch einen erhöhten Kündigungsschutz und die Strafdrohung gegen vorsätzliche Behinderung oder Störung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte, insbesondere durch den Arbeitgeber.[1] Betriebsratsmitglieder im Berufsausbildungsverhältnis haben im Anschluss grundsä...mehr

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SE-Betriebsrat: Errichtung ... / Zusammenfassung

Überblick Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz: SE) ist inzwischen fest in der deutschen Wirtschaft etabliert. Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung in der SE sind allerdings ein Exot im Recht der nationalen Mitbestimmung. Anders als etwa im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt der Grundsatz der Verhandlungslösung. Das SE-Beteiligungsgesetz...mehr

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Betriebsrat / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats 1.1 Belegschaft muss aktiv werden In Betrieben, die in der Regel mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.[1] Es ist allein Sache der Belegschaft, ob ein Betriebsrat gewählt werden soll. Der Arbeitgeber braucht nicht darauf hinzuwirken. Es...mehr

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Betriebsrat / 14.2 Konzernbetriebsrat

In Konzernen kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.[1] Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihres Unternehmens geregelt werden können.[2]mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 5.2 Bekanntmachung des Tarifvertrages durch den Arbeitgeber

§ 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge im Betrieb bekanntzumachen. Diese Bekanntmachungspflicht gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden, also Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 TVG-DVO die für allgemeinverbindlich er...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden, die Rahmenvorschriften konkretisieren.[1] Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn es zwar objektiv eine gesetzliche Handlungspflicht gibt, aber keine...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.8 Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Der einzelne Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB. Die Gefahr muss sich dabei noch nicht so manifestiert haben, dass ohne Abwehrhandlungen zwingend der Eintritt eines Schadens zu erwarten ist. Denn das Arbeitsschutzrecht wird vom Präventionsgedanken beherrs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.8 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher über die Arbeitnehmerüberlassung bedarf zukünftig nur noch der Textform, nicht mehr der Schriftform (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG). Dem Betriebsrat muss nach § 14 Abs. 3 Satz 2 AÜG die Erklärung des Verleihers über den Besitz der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mehr schriftlich (sondern in geeigneter Weise) vorgelegt werden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 5.5 Der Arbeitsschutzausschuss

Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.[1] Praxis-Tipp Feststellung der Beschäftigtenzahl Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 7.1 Personalkosten senken

Arbeitszeitkonten bieten Handlungsspielraum Die Personalkosten stellen in vielen Unternehmen einen der größten Kostenblöcke dar. Diese bei Kostensenkungsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen wäre sträflicher Leichtsinn, auch wenn Diskussionen mit den Mitarbeitern und Verhandlungen mit dem Betriebsrat unangenehm sind. Aus diesem Grund zeigen Maßnahmen im Personalbereich in aller ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.1 Kostensenkung im Personalbereich

Die Möglichkeiten zur Kostensenkung im Personalbereich sind vielfältig und zeigen meist auch gute Erfolge, wenn sie denn umgesetzt werden können. Dabei sind stets das Kündigungsschutzgesetz sowie die Mitspracherechte der Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Dabei können die folgenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Vorhandene Zeitguthaben...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Maßnahmen zum ge... / 2 FAQ

1) Was kann ein Betrieb im arbeitsorganisatorischen und personellen Bereich noch tun, um Konfliktsituationen zu verhindern? Ganz verhindern lassen sich Konflikte nie. Dennoch gibt es weitere erprobte Maßnahmen, die potenzielle Gewaltsituationen reduzieren können. Flüssige Arbeitsabläufe, gewährleistet durch ausreichend Personal, überschaubare Verwaltungsakte, funktionierende ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 4.3 Selbstverantwortung

Die Besten und Engagiertesten heben sich durch persönliche Eigenschaften hervor, die jeder Arbeitgeber schätzt: Perfektionismus, Ehrgeiz, Engagement und Idealismus. Diese Stärken können aber auch gefährlich werden. Wer damit übertreibt, nie "Nein" sagt und immer wieder über seine Grenzen geht, läuft Gefahr, sich selbst "zu verheizen". Bis zum Burnout ist es dann oft nur ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Begünstigung von freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern

Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 BFH BStBl II 1974, 646 (zu § 34a EStG aF = Vorgängervorschrift vor 1975) sah zu Recht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass freigestellten Betriebsrats-Mitgliedern § 3b EStG versagt wird, weil die an sie gezahlten Zuschläge nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden, sondern als Ausgleich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 7 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in Bezug auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein notwendiges Mitbestimmungsrecht. Diesem unterliegt die seitens des Arbeitnehmers gewünschte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die Wochentage sowie an dem jewei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben

Sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts auf dem Gebiet der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten[1], als auch die sich aus kollektivrechtlichen Normen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) im Einzelfall ergebenden Vorgaben müssen im Ergebnis als eine Einschränkung der Privatautonomie hinsichtlich der vertraglichen Abschluss- und Gestaltungsfreihe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rentnerbeschäftigung bei bisherigem Arbeitgeber

Rz. 85 Eine sachgrundlos befristete Rentnerbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber scheidet – derzeit – wegen des Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG grundsätzlich aus. Mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge mit bisherigen Beschäftigten werden eher kritisch gesehen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG setzt insoweit eigene hohe Hürden. Die jeweiligen Voraussetzungen s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr