Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.5.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 35 Da ein Kündigungsgrund dem Erklärenden nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bekannt sein muss (s. Rz. 29), können Kündigungsgründe grds. auch noch im Kündigungsrechtsstreit bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeschoben werden.[1] Daran hindert auch Abs. 2 selbst dann nicht, wenn der Kündigende nach Bekanntwerden des Grundes länger als ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.3 Formalien

Rz. 40 Die (außerordentliche) Beendigungs- oder Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 623 BGB der Schriftform.[1] Rz. 41 Bei der Kündigung aus wichtigem Grund ist die 2-wöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Außerdem ist ggf. der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG anzuhören.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Weitere Aspekte und Interessen

Rz. 56 Auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte und Interessen ist nicht ausgeschlossen. Ob dies (noch) für das Lebensalter gilt, ist zweifelhaft.[1] Je geringer der Bezug dieser Aspekte zum Arbeitsverhältnis ist, desto weniger Gewicht kann ihnen allerdings im Rahmen der Interessenabwägung beigemessen werden.[2] Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann nur Anlass ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall anzeigepflichtiger Entlassungen nach § 17 Abs. 1 KSchG regelt die Vorschrift, zu welchem Zeitpunkt nach Eingang der ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige die Entlassungen wirksam werden. Das Gesetzesverständnis hat sich im Hinblick auf die Junk-Entscheidung des EuGH völlig gewandelt [1] und ist wieder Gegenstand neuer Diskussionen über das Rechtsfolgesys...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 71 Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage[1], ist der Arbeitgeber den allgemeinen Regeln entsprechend für sämtliche Umstände darlegungs- und beweispflichtig, die als wichtige Gründe für die Kündigung in Betracht kommen. Dazu gehören auch die tatsächlichen Voraussetzungen der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.[2] Die Rechtsprechung nimmt darübe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Verdachtskündigung

Rz. 83 Gewissermaßen zwischen den Kategorien von Dauertatbestand und lediglich fortwirkendem Vertrauensverlust liegt die Verdachtskündigung.[1] Der Arbeitgeber muss diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er die relevanten Umstände vollständig kennt, die er für eine Verdachtskündigung für notwendig erachtet.[2] Er darf mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeit...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1 Rechte des Betriebsrates

Bei der Um- oder Neugestaltung von Büroräumen könnte an folgende Rechte des Betriebsrates zu denken sein: Unterrichtung bezüglich neuer Arbeitsplätze (§ 90 BetrVG) Versetzung von Mitarbeitern (§ 99 BetrVG) Ordnungsverhalten (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) Betriebsänderung (§§ 111,112 BetrVG) 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer A...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.2 Betriebsvereinbarung über ein Entgeltsystem und Mitbestimmung des Betriebsrats

Wie bei einem Tarifvertrag ist auch bei Bestehen einer Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Entgeltsystem zu prüfen, ob und welche konkrete Regelung hier die Vertragsparteien – Arbeitgeber und Betriebsrat – getroffen haben. Insofern könnten hier auch die gleichen Prüfungsmaßstäbe angelegt werden wie beim Tarifvertrag. Soweit es um Vergütung geht, sind – wenn ein Betrie...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer Arbeitsplätze

Durch die (Um-)Gestaltung von Büroraum und/oder auch den Umbau von Räumlichkeiten können Beteiligungsrechte aus § 90 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG erwachsen.[11] Diese Vorschrift betrifft ein Recht auf Unterrichtung, insoweit Arbeitsplätze technisch und organisatorisch gestaltet werden.[12] Von Nr. 1 der Vorschrift sind sämtliche bauliche Vorhaben erfasst, wobei unerheblich ...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 4.3 Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Soweit sich eine bestehende Organisation oder ein Organisationsteil in eine Netzwerkorganisation ändern soll, kann hiermit auch der Tatbestand einer Betriebsänderung erfüllt sein.[1] Als Änderung der Betriebsorganisation im Sinne des Gesetzes zählt es, wenn die betrieblichen Abläufe und Zuständigkeiten der Mitarbeiter, insbesondere auch die Leitungsverantwortung, so geändert...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 4.2 Unterrichtung und Beratung zur Personalplanung

Ein weiteres Mitgestaltungsrecht kann sich für den Betriebsrat aus § 92 BetrVG ergeben. Diese Vorschrift regelt die Beteiligung des Betriebsrats an der Personalplanung.[1] Die Personalplanung ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung ist darunter eine Gegenüberstellung von aktuellem und zukünftigem Personalbestand zu verstehen, wobei vorhersehbare Veränderu...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1.3 Mitbestimmung bei der ›agilen Ordnung im Betrieb‹

Wie oben erläutert, können bei der Raumgestaltung von Büros und der Gestaltung von Arbeitsplätzen auch Fragestellungen des sozialen Miteinanders zum Tragen kommen. An solche Fragen ist zu denken, wenn es bestimmte Regelungen gibt, die die Nutzung der Arbeitsplätze anbelangen, z. B. ein rollierendes System oder freie Platzwahl jeden Morgen. Insofern können Mitbestimmungsrecht...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1.5 Betriebsänderung

Durch die Umgestaltung von Arbeitsräumen und Plätzen könnte es sich ggf. um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG handeln. Wie schon erläutert, müsste zur Anwendung dieser Vorschrift ein Betriebsrat existieren und es muss eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern von der Maßnahme betroffen sein.[42] Zum einen wäre durch eine Veränderung der Raum- und Arbeitsplatzgesta...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 4.1 Unterrichtung und Beratung zu den Arbeitsabläufen

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Unterrichtung und Beratung in Angelegenheiten, die sich auf die organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung auswirken können.[1] Es soll dem Betriebsrat eine frühzeitige Beteiligung ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist er bereits im Planungsstadium mit einzubeziehen und zu unterrichten.[2] Dur...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1.4 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Bei der Veränderung von Arbeitsplätzen und damit des Arbeitsumfelds können sich gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeiter ergeben. Der Betriebsrat hat nicht nur bei der Gestaltung im Sinne von § 90 BetrVG darüber zu ›wachen‹, dass Arbeitnehmer vor negativen gesundheitlichen Einflüssen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden, sondern hat bei der Aufstellung von Regelungen m...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag informiert darüber, was agile Arbeitsorganisation bedeutet, wie ein Unternehmen seine Organisationsform verändert, welche Auswirkungen dies auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse hat und wie der Betriebsrat zu beteiligen ist. Die wesentlichen Inhalte des Beitrags in Form eines Interviews mit der Autorin finden Sie hier: Video: Agile Arbeitsorganisationmehr

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Agile Arbeitsorganisation / 4 Legal Check: Agile Organisationsgestaltung

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, eine agile Netzwerkorganisation herbeizuführen oder zu gestalten.[1] Zum einen können schon bei der Gründung eines Unternehmens entsprechend vernetzte Strukturen eingerichtet werden.[2] Sofern Unternehmen schon bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Innerhalb einer bisherigen Aufbauorganisation können agile Netzwerkstrukturen geschaff...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2 Legal Check: Agile Arbeitsräume

Die Schaffung ›agiler‹ Büros bedeutet ggf. die Änderung und Umgestaltung bestehender Bürobereiche. Welches Raumkonzept mit welcher Ausstattung zugrunde gelegt wird und welche Arbeitsmittel eingesetzt werden, ist eine freie unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers.[9] Regelungen über den Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld wirken sich auf mehrere oder alle Mitarbeiter au...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3 Agile Vergütung

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Arbeitnehmers stellt sich ebenso die Frage nach der Vergütung. Auch diese ist im Arbeitsvertrag zu benennen. In den meisten Fällen bezieht sich die Vergütung auf eine bestimmte Arbeitsleistung. Wenn ein Unternehmen nunmehr dahingehend agil ist, dass Mitarbeiter Tätigkeiten ausüben, die unterschiedliche Wertigkeiten haben, stellt sich d...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.1.2 Versetzung an einen ›agilen‹ Arbeitsplatz

Bei der Veränderung von einzelnen Arbeitsplätzen, z. B. dadurch, dass Mitarbeiter keine festen Schreibtische bzw. Arbeitsplätze mehr haben, über die sie alleine verfügen, stellt sich die Frage, inwieweit hier ggf. der Tatbestand einer Versetzung erfüllt ist. Wie schon oben ausgeführt,[27] ist nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Versetzung ›die Zuweisung...mehr

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Agile Arbeitsräume / 2.2 Arbeitsschutz

Hier geht es im Wesentlichen immer darum, ob und wie die neuen Arbeitsplätze die Mitarbeiter in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Bei jeglicher Büroraumgestaltung sind die Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umweltschutz immer zu beachten. Agiles To-do Bei der Veränderung von Büroräumen und Arbeitsplätzen ist der Betriebsrat einzubinden. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Rücktritt des Betriebsrats

Rz. 17 Hat der bisherige Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder, d. h. mit absoluter Stimmenmehrheit, seinen Rücktritt beschlossen, sind Neuwahlen anzusetzen. Erforderlich ist ein (Rücktritts-)Beschluss, der von der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Betriebsrats gefasst sein muss. Es genügt daher nicht die Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Mitgl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Fehlen eines Betriebsrats

Rz. 25 Ein Betriebsrat kann jederzeit gewählt werden, wenn in dem betreffenden Betrieb ein Betriebsrat noch nicht besteht. Die Bildung des Betriebsrats unterliegt dem Freiwilligkeitsprinzip. Es bleibt den Arbeitnehmern überlassen, ob sie von der Möglichkeit der Bildung eines Betriebsrats Gebrauch machen wollen. Ein gesetzlicher Zwang besteht nicht. Voraussetzung für die Wahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Auflösung des Betriebsrats durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 24 Hier ist der Fall angesprochen, dass das Gericht durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten auflöst. Mit der Rechtskraft des Beschlusses ist das Betriebsratsamt beendet. Es ist ein neuer Betriebsrat zu wählen. Gemäß § 23 Nr. 2 BetrVG erfolgt die Bestellung des Wahlvorstandes für diese Neuwahl durch das A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Neuwahl wegen Absinkens der Mitgliederzahl des Betriebsrats

Rz. 13 § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG sieht Neuwahlen vor, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmitgliederzahl ergibt sich aus § 9 BetrVG. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn eine entsprechende Zahl von Betriebsratsmitgliedern und Ers...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Veränderung der Belegschaftsstärke

Rz. 10 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte[1], mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelmäßige Betriebsratswahlen

Rz. 3 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Dieser 4-Jahres-Rhythmus führt nach den nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen im Jahr 2026 zu weiteren Wahljahren in den Jahren 2030, 2034 usw. Der gesetzlich festgelegte Zeitraum (zwischen dem 1. März und dem 31. Mai) bezieht sich auf den Wahltag...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Weiterführung der Geschäfte bei außerordentlichen Betriebsratswahlen

Rz. 26 Findet eine außerordentliche Betriebsratswahl statt, führt grundsätzlich der alte Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, § 22 BetrVG. Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch im Fall des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG obliegt die Weiterführung der Geschäfte d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 20 Nicht wählbar ist ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag der Stimmabgabe nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren nicht mehr die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Nach § 45 Abs. 1 StGB ist dies automatisch die Rechtsfolge, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Verbrechens zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Betriebszugehörigkeit

Rz. 13 Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem betreffenden Betrieb zugehört. Er muss zu der im Betrieb beschäftigten Belegschaft zählen. Das BAG stellt darauf ab, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Betriebs ein Arbeitsvertrag vorliegt und dem Arbeitnehmer innerhalb der betrieblichen Organisation ein Arbeitsbereich zugewiesen ist, an dem er a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Anfechtung der Wahl

Rz. 22 Eine Neuwahl des Betriebsrats findet auch statt, wenn die vorhergehende Betriebsratswahl gemäß § 19 BetrVG mit Erfolg angefochten worden ist. Von einer "erfolgreichen" Anfechtung kann gesprochen werden, wenn das Arbeitsgericht die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses. Die Einlegung einer Nichtz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wiederanschluss an die turnusmäßige Wahl

Rz. 27 Hat eine außerordentliche Betriebsratswahl stattgefunden, ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahl neu zu wählen, § 13 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Der außerordentlich gewählte Betriebsrat wird daher in aller Regel für einen kürzeren Zeitraum im Amt sein, bis das regelmäßige Wahljahr (2026, 2030 etc.) erreicht ist....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Außerordentliche Betriebsratswahlen

Rz. 8 Unter bestimmten Voraussetzungen können außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten werden. Das Gesetz nennt in § 13 Abs. 2 BetrVG sechs Fallgruppen: Wesentliche Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1). Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2). Rücktritt des Betriebsrats (Nr. 3). Erfolgreiche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Begriff "Wahlberechtigung" ist das aktive Wahlrecht gemeint, also das Recht, an der Abstimmung über die Betriebsratswahl teilzunehmen. Das aktive Wahlrecht hat Auswirkungen auf andere Bestimmungen zum Wahlverfahren. So setzt die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs das Vorhandensein von mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern voraus, § 1 BetrVG. Zudem kn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Leiharbeitnehmer

Rz. 9 Seit der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001, mit der Satz 2 neu in § 7 BetrVG aufgenommen wurde, sind auch Leiharbeitnehmer wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate zur Arbeitsleistung eingesetzt werden. Entscheidend ist die Eingliederung im Einsatzbetrieb, die dazu führt, dass sie dem Direktionsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliegen.[1] Dies...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. In der Vergangenheit war streitig, wie mit Leiharbeitnehmern zu verfahren ist. Mittlerweile hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei Zahl- und Schwellenwerten auch im Betrieb des Entleihers mitzuberücksichtigen sind, selbst, wenn sie nach wie vor formal nicht als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes e...mehr

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Betriebsverfassungsrecht / 1 Betriebsratswahlen

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Betriebsverfassungsrecht / 2 KI & Mitbestimmung

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Betriebsverfassungsrecht / 3 Betriebsratsvergütung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Weitere Voraussetzungen

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss nach § 7 Satz 1 BetrVG spätestens am letzten Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, also seinen 16. Geburtstag haben. Das gilt – auch wenn der Text des § 7 BetrVG insoweit missverständlich ist – auch für Leiharbeitnehmer im Sinne von § 7 Satz 2 BetrVG. Bisher lag die Altersgrenze für die Wahlberechtigung bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Du...mehr

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Betriebsverfassungsrecht

1 Betriebsratswahlen Video: Betriebsratswahlen 2 KI & Mitbestimmung Video: KI & Mitbestimmung 3 Betriebsratsvergütung Video: Betriebsratsvergütungmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 25 Streitigkeiten über die Wählbarkeit eines Bewerbers entscheidet naturgemäß zunächst der Wahlvorstand. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Arbeitsgericht angerufen werden, das im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG) entscheidet. Rz. 26 Die fehlende Wählbarkeit eines Kandidaten kann zur Anfechtung der Betriebsratswahl gem. § 19 BetrVG führen. Das Gericht k...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Grundsatz

Rz. 10 Erforderlich ist grundsätzlich eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Betriebsrats ihren Betrieb und die besonderen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen hinreichend kennen.[1] Der Arbeitnehmer muss spätestens am letzten Tag der Stimmabgabe 6 Monate dem Betrieb angehören. Das bedeutet, er muss tatsäc...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.4 Größe des Betriebsrats

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer.[1] Maßgeblich ist aber nicht die Anzahl nur zu einem bestimmten Stichtag, sondern die Zahl der regelmäßig Beschäftigten. Es kommt also darauf an, ob die Arbeitnehmer während des größten Teils des Jahres in dem Betrieb beschäftigt sind.[2] Mitgerechnet werden die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (B...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.1 Überblick

Jeder Betriebsrat, mit Ausnahme des Ein-Personen-Betriebsrats in Kleinbetrieben[1] hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen.[2] Solange diese Pflicht nicht erfüllt ist, hat sich der Betriebsrat noch nicht konstituiert. Die Folge der fehlenden Konstituierung ist die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats. Den Arbeitgeber trifft ...mehr