Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 46 Das Arbeitsgericht entscheidet bei Streitigkeiten über die Errichtung oder die Beendigung des Konzernbetriebsrats im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 80 ff. ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bestimmt sich nach dem Sitz des herrschenden Konzernunternehmens (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Wenn die Konzernspitze ihren Sitz im Aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen des Ausschlusses

Rz. 12 Der Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat durch Beschluss des Arbeitsgerichts führt mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über den Ausschluss zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Konzernbetriebsausschuss sowie allen weiteren Ausschüssen des Konzernbetriebsrats.[1] Da der Ausschluss des Konzernbetriebsra...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Abberufung

Rz. 8 Auch wenn die Entsendung der Konzernbetriebsratsmitglieder grundsätzlich für die Amtsperiode des Gesamtbetriebsrats bzw. Betriebsrats [1] erfolgt, ist die Abberufung einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder aus dem Konzernbetriebsrat gleichwohl jederzeit zulässig (§ 57 BetrVG). Die Abberufung erfordert als actus contrarius die Einhaltung desselben Verfahrens wie die Ents...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Stimmengewicht der entsandten Konzernbetriebsratsmitglieder

Rz. 12 Im Konzernbetriebsrat findet – ebenso wie im Gesamtbetriebsrat – eine Stimmengewichtung statt. § 55 Abs. 3 BetrVG knüpft das Stimmengewicht der Konzernbetriebsratsmitglieder an das des Gesamtbetriebsrats und bestimmt, dass jedem Mitglied des Konzernbetriebsrats die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrats je zur Hälfte zustehen.[1] Wenn in einem Konz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat

Rz. 38 Umstrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der im Konzern organisierten Unternehmen können Auswirkungen auf den Konzernbetriebsrat haben. Zwar bleibt der Konzernbetriebsrat als solcher grundsätzlich bestehen, wenn nach Errichtung des Konzernbetriebsrats ein Unternehmen in den Konzern eintritt oder ihn verlässt.[1] Veränderungen innerhalb der Konzernzusammensetzung führen ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 21 Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats und mit der Entsendung oder Abberufung der Mitglieder in den Konzernbetriebsrat sowie hinsichtlich des Stimmengewichts der Mitglieder entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. §§ 80 ff. ArbGG). Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Daher bedarf es auch auf dieser Ebene eine Repräsentation sämtlicher der in den einzelnen Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. Durch die Regelung über die Errichtung eines Konzernbetriebsrats soll eine Beteiligung der Arbeitnehmerschaft i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Keine Amtszeit

Rz. 33 Ebenso wie der Gesamtbetriebsrat ist auch der Konzernbetriebsrat eine Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit. Allerdings gibt es eine mittelbare Abhängigkeit von der Amtszeit der jeweiligen Betriebsräte insofern, als die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats nach Ablauf von vier Jahren endet (vgl. §§ 13, 21 BetrVG). Mit dem Ende der Amtszeit der Einzelbetriebsräte fin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die den Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern regelnde Vorschrift des § 56 BetrVG entspricht der für den Gesamtbetriebsrat geltenden Regelung des § 48 BetrVG. Die Vorschrift des § 56 BetrVG ist wegen seines eindeutigen Wortlauts nur auf den Ausschluss einzelner Konzernbetriebsratsmitglieder anwendbar und kann für eine Auflösung des Konzernbetriebsrats als Organ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Inländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Ausland

Rz. 23 Hat das herrschende Konzernunternehmen seinen Sitz im Inland, während sich die abhängigen Konzernunternehmen im Ausland befinden, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden, da für die ausländischen Töchterunternehmen nach dem Territorialitätsprinzip das BetrVG nicht gilt.[1] Für die inländischen Konzernunternehmen kann dagegen ein Konzernbetriebsrat gebildet ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 4 Der Begriff der "groben Pflichtverletzung" ist entsprechend demjenigen der §§ 23 Abs. 1, 48 BetrVG zu verstehen.[1] Die grobe Pflichtverletzung des betreffenden Mitglieds des Konzernbetriebsrats muss dabei aber Pflichten betreffen, die sich aus seiner Stellung als Konzernbetriebsratsmitglied ergeben, wie z. B. die Verweigerung oder grobe Vernachlässigung der Mitarbeit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Ersatzmitglieder

Rz. 10 Die Bestellung der Ersatzmitglieder des Konzernbetriebsrats richtet sich nach § 55 Abs. 2 BetrVG und folgt demselben Verfahren wie die Entsendung von Mitgliedern des Konzernbetriebsrats.[1] Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Gesamtbetriebsrat bzw. der funktionell zuständige Betriebsrat für jedes Mitglied des Konzernbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

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Job Crafting / 7 Job Crafting aus Sicht von HR

Wie an verschiedenen Stellen betont wurde, zeigen praktisch alle Menschen in einer Organisation in einem gewissen Maß Job Crafting-Verhalten. Es wurde ebenfalls erörtert, wie Führungskräfte diese Form der Veränderungsenergie in einem positiven Sinne katalysieren können. Um das Bild zu vervollständigen, soll zum Abschluss des Beitrags ein Blick auf die Rolle von HR in diesem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Ausländische Konzernspitze mit abhängigen Unternehmen im Inland

Rz. 21 Liegt das herrschende Unternehmen eines Konzerns im Ausland und haben mindestens zwei zum Konzern gehörende Unternehmen ihren Sitz im Inland, so kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats nach zutreffender Ansicht nur dann in Betracht, wenn es sich um einen mehrstufigen Konzern handelt und innerhalb Deutschlands eine Teilkonzernspitze besteht.[1] Letztlich gilt zumin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen auf Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 40 Von einem Eintritt oder Austritt von Unternehmen des Konzerns bleiben die Konzernbetriebsvereinbarungen grundsätzlich unberührt, diese gelten fort. Dies gilt auch dann, wenn infolge der Veränderungen des Konzerns die Voraussetzungen des Konzernbetriebsrats entfallen oder der Konzern selbst zu bestehen aufhört. Für die Fortgeltung von Konzernbetriebsvereinbarungen ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 § 56 BetrVG bestimmt, dass mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt sind. Eine Antragsfrist existiert nicht. Rz. 6 Stellen die Arbeitnehmer den Ausschlussantrag, so ist fraglich, ob ein Viertel aller wahlberechtigten Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen (Abs. 1 Satz 2 iVm. § 267 Abs. 6)

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 267 Abs. 6, der über § 267a Abs. 1 Satz 2 auch für Kleinstkapitalgesellschaften gilt, stellt klar, dass die Erleichterungen, die sich aus den Vorschriften von § 267a für Kleinstkapitalgesellschaften ergeben, die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Informationsrechte der Arbeitnehmervertretungen (Abs. 6)

Rz. 44 [Autor/Zitation] Abs. 6 stellt klar, dass die nach anderen Gesetzen, insbes. nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des JA für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats) bestehenden Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen durch die Einstufung in Größenklassen und damit die Rechtsfolgen der Größenklassenzuordnung unberührt bleiben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beirat und ähnliche Einrichtung

Rz. 154 [Autor/Zitation] Die Angabe wird auch für die einem Beirat oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Bezüge vorgeschrieben. In diesen Fällen liegen zwar idR keine durch AktG oder GmbHG legitimierten Organe vor; ihre Einrichtung kann jedoch, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (vgl. § 23 Abs. 5 AktG), durch die Statuten festgelegt sein oder auch ohne eine solc...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5 Mitwirkungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1]...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebli...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.3 Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot

Aufgrund des für ein Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist dieses nicht lediglich nur ein Austauschverhältnis ("Geld gegen Arbeit"), sondern eine besondere, auf Vertrauen basierende Vertragsbeziehung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Parteien des Arbeitsvertrags deshalb auch verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 5 Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche betriebsärztliche Tätigkeit ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl betrieblicher und externer Ansprechpartner unerlässlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalbetreuer, Betriebsrat, Führungskräfte, Behindertenvertretung, niedergelassene Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherung, Krankenhäuser, Sozialberater, Unfallversicherungsträger, Selbsthil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub) fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.[1] Allerdings betrifft das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze zur Inanspruchnahme von Freistellungen. Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind allgemeine Richtlinien, nach denen dem Arbeitnehmer v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / Einführung

Umstrukturierungen von Gesellschaften werden durchgeführt, um Unternehmen an geänderte Bedürfnisse der Anteilseigner bzw. des Markts anzupassen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) stellt hierfür u. a. mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel mehrere Varianten zur Verfügung. Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesellschaft zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2 Beispiele für Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie die Verteilung der Verantwortung für den Datenschutz sowie entsprechende Prozesse gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung regeln.[1] Diese ist das geeignete Instrument, um das Spannungsfeld von datenschutzrechtlicher Compliance, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist (s. o. Abschn. 1), und Unabhängigkeit des B...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1 Verteilung der Verantwortlichkeit für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Adressat des alten wie des seit 2018 geltenden Datenschutzrechts ist der "Verantwortliche"[1], also etwa eine juristische Person, die personenbezogene Daten verarbeitet. Der Verantwortliche ist u. a. Anspruchsgegner mit Blick auf die Betroffenenrechte.[2] Er muss die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen[3] und für Verstöße geradestehen, denn Schadensersatzansprüche von Be...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.2 Datenschutz-Folgenabschätzung

Ähnlich wie beim Verarbeitungsverzeichnis kann eine Mitwirkung des Betriebsrats auch bei der nach Art. 35 DSGVO erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung zweckmäßig sein, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern (auch) durch den Betriebsrat geht. Zwar werden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Rahmen einer Datenschutz-Folge...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.3 Betroffenenrechte

Art. 12 ff. DSGVO sehen umfassende Betroffenenrechte vor. Diese Rechte gelten uneingeschränkt auch im Beschäftigungsverhältnis. Die konkrete Umsetzung der Betroffenenrechte gegenüber Arbeitnehmern sollte erfahrungsgemäß mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. In entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann z. B. geregelt werden, in welcher Form und auf der Grundlage welcher Vorl...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.4 Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Ein weiterer Regelungsbereich der DSGVO, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll ist, betrifft die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wie bereits dargestellt, unterliegen Verantwortliche umfassenden Dokumentationspflichten, etwa nach Art. 30 DSGVO. Dabei haben Unternehmen zudem noch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, ihre Dat...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.1 "Verantwortlicher" im Sinne des Datenschutzrechts

"Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Nach dieser Definition ist jedenfalls der Arbeitgeber...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4 Vorteile von Betriebsvereinbarungen im Datenschutzrecht

Sowohl für Arbeitgeber und Betriebsräte als auch für Arbeitnehmer haben betriebliche Vereinbarungen über Datenverarbeitungen und zum Datenschutz erhebliche Vorteile. Zum einen schaffen sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit und stärken die Verbindlichkeit der unternehmensinternen Regelungen zum Datenschutz, zum anderen können klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen auch di...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4.3 Wahrung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen dienen gleichzeitig der Ausübung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats[1], insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung technischer Einrichtungen, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen) oder nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs). Gerade die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr