Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliche Übung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Ausgestaltung der Vertragsbedingungen

Rz. 12 § 305 BGB stellt keine hohen Anforderungen an die formale Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, die den Regeln über AGB unterfallen sollen. Es ist gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil von Verträgen bilden oder in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.[1] Ebenso sind Umfang und äußere Form irrelevant – insbesondere auch, ob d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.1 Begriff der Ausbildung

Voraussetzung für jegliche Rückzahlungsvereinbarungen ist zunächst, dass die durchgeführte Aus- oder Fortbildungsmaßnahme bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt.[1] Nicht jede Qualifikation des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis wird als "Ausbildung" anerkannt, die Grundlage für eine Rückzahlungsvereinbarung sein kann. Nach der Rechtsprechung ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Arten der Weisungserteilung

Weisungen können individuell über Einzelweisungen an einen Beschäftigten oder kollektiv über Dienst- oder Betriebsanweisungen für alle Beschäftigten erteilt werden. Dienst- und Betriebsanweisungen stellen höhere Anforderungen an die Ermessensausübung, da nicht nur die Interessen eines Einzelnen, sondern einer ganzen Gruppe von Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Soweit der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.5 Vereinbarung über eine Bezugnahmeklausel

Wird in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag derart Bezug genommen, dass alle Regelungen auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses sein sollen, ist auch eine dort enthaltene Ausschlussklausel wirksam zwischen den Vertragsparteien vereinbart, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.[1] Die Vertragsparteien sind dann so gestellt, als wenn sie unmittelbar tarifgebunden wären (...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zulage oder einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.2 Aufwendung anteiliger Arbeitskraft – "Vergütung für geleistete Dienste"

Falls der Arbeitgeber die Mitgliedschaftsrechte arbeitsvertraglich als Vergütung für geleistete Dienste einräumt, dürfte nach der Auffassung der Verwaltung ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vorliegen.[1] Ein solcher liegt vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer sonstigen Leistung (oder Lieferung) besteht. Vorliegend steht der Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Wasserversorgung / 3.1 Erlaubnis und Bewilligung

Wasser ist Bestandteil des Naturhaushalts, Lebensgrundlage für den Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen (§ 1 WHG). Nach § 5 WHG gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Nach § 9 Abs. 1 und 2 WHG sind Gewässerbenutzungen u. a.: Entnehmen und Ableiten von Wasser sowie Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 122 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 279 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.2 Abdingbarkeit durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag

Rz. 183 Sehr umstritten ist, ob und inwieweit durch Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag von den Übertragungs- und Befristungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abgewichen werden darf. Obwohl die Handhabung in der Praxis oft gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt, existiert kaum Rechtsprechung zur Abdingbarkeit. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.1 Vorrang der Individualvereinbarung

Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien hat stets Vorrang vor entgegenstehenden AGB (§ 305 b BGB). Davon kann auch durch eine Schriftformklausel nicht abgewichen werden, denn andernfalls würde auf diese Weise gegen den unabdingbaren Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede verstoßen.[1] Durch eine doppelte Schriftformklausel, d. h. nach der auch die Abänderung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.3.3 Betriebliche Übung

Trotz eines Verbots kann es zu einer rechtmäßigen, privaten Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer kommen, wenn ein Fall einer betrieblichen Übung vorliegt. Dazu kommt es, wenn es (entgegen einer anderslautenden Anweisung) für den Arbeitgeber erkennbar ist, dass der Internetzugang regelmäßig auch privat genutzt wird. Duldet er diesen Umstand, so darf der Mitarbeiter gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch und tauschähnliche U... / 7.1 Unentgeltliche Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter – ohne ein dafür besonders berechnetes Entgelt – einen Pkw, so kann ein Teil der Arbeitsleistung des Mitarbeiters Entgelt für diese Nutzungsüberlassung sein. Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S.e. Entgelts nach § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG zwischen der Nutzungsüberlassung und der Arbeitsleistung liegt nicht allein deswegen vor, weil Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Jahreswagen/Großkunden-Rahmenabkommen

Rn. 271 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Automobilwerke verkaufen innerhalb bestimmter Sperrfristen verbilligt Personenkraftwagen an ihre Belegschaftsmitglieder. Diese dürfen die mit Rabatt erworbenen Wagen idR erst nach Ablauf einer Behaltefrist von einem Jahr frei verkaufen, sog Jahreswagen. Die FinVerw hat bis 1989 das Vorliegen eines geldwerten Vorteils verneint, wenn der ArbN...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Historische Entwicklung

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wurde, war bereits bei der Steuerbefreiung für > Jubiläumsgeschenke, die ab dem VZ 1999 gestrichen wurde, sowie für die Steuerbefreiung von > Heirats- und Geburtsbeihilfe, die ab dem VZ 2006 entfallen ist, von Bedeutung. Der BFH urteile dazu, eine Jubiläumszuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / 1.1 Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht bei Sonderzahlungen von einer betrieblichen Übung aus, wenn ein Arbeitgeber sie mindestens 3 Jahre aufeinander folgend ohne Vorbehalt gezahlt hat. Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der organisationa... / 6 Praktische Maßnahmen für die unterschiedlichen Ebenen

Maßnahmen können von allgemeinen Informationen, über Prävention und Vorbereitung, bis hin zu Katastrophenschutzübungen reichen. Egal wie umfangreich die geplanten Folgemaßnahmen ausfallen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, mit einer allgemeinen Informationskampagne zu beginnen. Dazu können Artikel in der Betriebszeitschrift oder im Intranet gehören, Vorträge für alle Interessi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2.3 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation entsteht häufig auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, d. h. ohne dass es eine tarifvertragliche oder ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung gibt, durch betriebliche Übung beim Arbeitgeber und damit oft vom Arbeitgeber ungewollt. Die betriebliche Übung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Anspruchsgrundlag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2.2 Tarifverträge als Anspruchsgrundlage

Gratifikationen/Sonderzahlungen können auch in Tarifverträgen enthalten sein. Dort finden sie sich meistens in speziellen Sondertarifverträgen, so z. B. bei der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg im "TV Soza" (Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen). Ein solcher Tarifvertrag enthält dann gegebenenfalls auch die zusätzlichen Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2 Rechtsgrundlagen

Ein Anspruch auf eine Gratifikation/Sonderzahlung besteht nur, wenn hierfür eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden ist. Als Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht: Einzelvertragliche Abreden, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. 2.1 Einzelvertragliche Abreden als Anspruchsgrundlage Gratifikationen werden h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 1.1 Zweck der Sonderzahlungen

Gratifikationen können mit unterschiedlichem Zweck geleistet werden, was zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führt. Hier ist also Vorsicht geboten. Sonderzahlung mit Entgeltcharakter Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter sind solche, die Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sind. Diese werden oft nur einmal jährlich bezahlt – die Fälligkeit des verdienten Entgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Betriebliche Übung

Rz. 60 Vertragliche Ansprüche individualrechtlicher Natur liegen auch dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer zur Begründung seines Versorgungsanspruches auf eine betriebliche Übung berufen kann. Hierbei handelt es sich nach allgemeiner Ansicht in Rspr. (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82, BB 1987, 265 = DB 1987, 383 = NZA 1987, 168) und Literatur (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, Anh. § ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / f) Betriebliche Übung

Rz. 751 Bei einer betrieblichen Übung kommt es zur Wiederholung eines bestimmten Leistungsverhalten des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen können soll, dass ihm die Leistung oder die Handlung auf Dauer immer wieder gewährt wird. Eine solche betriebliche Übung verdichtet sich dann zum vertraglichen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag (BAG v. 26.3.1997, AP Nr. 50 z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Betriebliche Übung

Rz. 398 Ein Anspruch auf eine Sondervergütung kann durch die dreimalige Gewährung der Leistung durch den Arbeitgeber entstehen, es sei denn, dieser hat sich vorbehalten, jedes Jahr neu über die Gewährung der Sondervergütung zu entscheiden. (1) Voraussetzungen Rz. 399 Insb. im Bereich der Zahlung einer Gratifikation ist anerkannt, dass ein Rechtsanspruch auf Zahlung auch aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Beseitigung der betrieblichen Übung

Rz. 409 Da der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch Vertragsbestandteil ist, kann er nur durch eine einvernehmliche Aufhebung oder Abänderung des Arbeitsvertrages oder eine Änderungskündigung beseitigt werden. Die früher von der Rechtsprechung akzeptierte, sog. gegenläufige betriebliche Übung ist durch die Rechtsprechungsänderung des BAG nicht mehr zulässig (BAG...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Schließung eines betrieblichen Versorgungswerkes

Rz. 534 Der einfachste Eingriff in ein betriebliches Versorgungswerk ist dessen Schließung. Konsequenz hieraus ist, dass neu eintretende Mitarbeiter keinerlei Versorgungsansprüche mehr erwerben können. Dagegen bleibt die Versorgungsordnung für bereits vor der Schließung eingestellte Mitarbeiter in vollem Umfang bestehen. Rz. 535 Eine stichtagsbezogene Schließung und der darau...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / D. Anspruchsgrundlagen

Rz. 44 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen bedarf stets einer besonderen Rechts-/Anspruchsgrundlage, dem Versorgungsversprechen. Rz. 45 Das Wesen der betrieblichen Altersversorgung als "freiwillige Sozialleistung" wird auch nicht durch das BetrAVG eingeschränkt. Der Arbeitgeber ist nach wie vor nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Altersversorgung

Rz. 446 Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber, d.h. Ansprüche auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich unabhängig vom Bestehen einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlagen auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz/Grundsatz der Lohngleichheit ergeben. Dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung des BetrAVG mit ein...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Einschränkende Neuordnung

Rz. 537 Die betriebliche Altersversorgung gehört zum Bereich der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen. Die Freiwilligkeit ihrer Einführung ist trotz der erheblichen Reglementierung durch Arbeits- und Steuerrecht sowie die zum Betriebsrentenrecht ergangene Rspr. im Prinzip nicht aufgehoben worden. Rz. 538 Vereinbarungen über die Verschlechterung oder gar Aufhebung von V...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Voraussetzungen

Rz. 399 Insb. im Bereich der Zahlung einer Gratifikation ist anerkannt, dass ein Rechtsanspruch auf Zahlung auch aufgrund betrieblicher Übung entstehen kann. Unter einer betrieblichen Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Individualrechtliche Versorgungszusagen mit kollektivrechtlichem Bezug

Rz. 546 Bestehen für eine Vielzahl versorgungsberechtigter Arbeitnehmer gleichlautende, individualrechtlich begründete Versorgungszusagen, sog. Gesamtzusagen bzw. vertragliche Einheitsregelung, scheitert die einzelvertragliche Änderung bereits unter praktischen Erwägungen, da es unwahrscheinlich ist, dass es dem Arbeitgeber gelingt, ausnahmslos jeden betroffenen Versorgungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / V. Gesamtzusage

Rz. 56 Der Arbeitgeber kann seinen Willen, unter bestimmten, näher geregelten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu gewähren, auch durch eine einseitige Erklärung an die gesamte Belegschaft zum Ausdruck bringen. Auch bei einer derartigen Gesamtzusage werden vertragliche Ansprüche begründet. Erforderlich ist dabei, dass das Leistungsversprechen der gesamten Belegschaft ggü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 52. Gratifikation

Rz. 889 → Betriebliche Übung (Rdn 451 ff.); (§ 17 Rdn 357 ff.)mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Anrechnungsvorbehalt

Rz. 910 Bei dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages kann die Situation eintreten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Erhöhung des Tariflohnes weiter zu geben. Dies kann für den Fall, dass der Arbeitgeber über- und außertarifliche Entgelte gezahlt hat, für diesen zu einem Anrechnungsbedarf führen. Nach der bisherigen Rspr. sollte selbst in dem Fall, wenn kein ausdrüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Freiwilligkeitsvorbehalt

Rz. 403 In der Rspr. des BAG ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG v. 13.5.2015 – 10 AZR 266/14) wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruches des Zuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1014 Eine Zielvereinbarung wird definiert als Abrede, in der der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer bestimmte Ziele vereinbart, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erreicht werden sollen. Für die Zielerreichung wird regelmäßig ein Entgelt (Bonus) versprochen (ErfK/Preis, § 611 Rn 626a; Däubler, ZIP 2004, 2209; Annuß, NZA 2007, 290; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsre...mehr